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Berechnung Nutzungsgebühr bei Wandlung bzw. Rückabwicklung Passat B8

VW Passat B8
Themenstarteram 28. Mai 2016 um 0:34

Hallo an die Forengemeinde.

Am Montag habe ich meinen Termin mit dem technischen Aussendienst von Volkswagen und er wird nach etlichen Reparaturversuchen seitens des Autohauses hoffentlich meinem Wandlungsgesuch bzw. Rücktrittsgesuch stattgeben.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:

Wie kann ich vorab die zu erwartende Nutzungsgebühr errechnen? Diese ist ja auch mit abhängig von der zu erwartenden Gesammtlaufleistung eines Fahrzeugs. Doch wie hoch ist die zu erwartende Gesammtlaufleistung meines Fahrzeugs?

Werden die bereits gezahlten monatlichen Raten mit angerechnet?

Hier mal die wichtigsten Eckdaten:

-Passat B8 1,4TSI ACT Limosine Highline

-EZ 03.2015

-gekauft als Jahreswagen der VW AG am 12.02.2016

-Km-Stand bei Kauf 9324

-Km-Stand bei erwarteter Abgabe ~15000

-Kaufpreis 24150€ (ohne Anzahlung)

-bereits gezahlte Raten zum 01.06.2016 (vorgegriffen) = 4*295€=1180€

-vereinbarte Laufleistung 15000km pro Jahr

-vereinbarte Finanzierungsdauer 48 Monate

Zudem ist es interessant zu wissen, ob ich eventuell irgendwie wieder an die Eintauschprämie kommen werde. Denn ich gab meinen B7 damals ab und konnte auf Grund der Eintauschprämie den Preis des B8 um 2500€ auf die 24150€ drücken.

Über fundierte Antworten würde ich mich freuen.

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30 Antworten
Themenstarteram 16. Juli 2016 um 14:11

Nunja aber ein Versuch ist es allemal wert. Mit den originalen von VW haben ja die wenigsten wirkliche Erfolge erzielen können.

Von den Bilstein liest man zumindest wesentlich mehr positives Feedback.

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