Beratung/Infos zum Felgenkauf

Opel Astra J

Hey Leute,

ich bin neu hier in diesem Forum und wollte euch mal nen paar kleine Fragen stellen in der Hoffnung das ich hier auf ein paar nette leute stoße die mir helfen könnten.Undzwar ist mein Problem ich habe mir den Astra J neu geholt. Bj 2011 Astra 1,4 87PS Benzin mit dem Motor A14XER. Meine Fragen wären da einmal :

1.Kann ich 18'' Felgen ohne Eintragung bzw. ohne Leistungsverlust tragen ?
2. Welche genauen Infos brauche ich zum Felgenkauf sprich ET und so hab nen Lochkreis 5/105
3. Welche Reifengröße bzw. Reifen wären bei dem Auto empfehlenswert ?

Ich habe in dem Gebiet wenig Erfahrung und würde mich über eure Antworten freuen ich danke im Voraus

Mit freundlichen Grüßen
Sefa

21 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager


Ohne Sportfahrwerk oder FlexRide und Lenkgetriebe mit reduziertem Lenkeinschlag keine 18 Zoll Räder.

Das stimmt nur bei den originalen Opel Alufelgen. Auf dem Zubehörmakrt kann man sich da mittlerweile recht gut bedienen.

Die oroginaler 19" Felgen haben die ET 46, meinen haben nur ET39.

Habe auf meinem ST auch 19" Felgen und kein Sportfahrwerk mit reduziertem Lenkeinschlag.

Einfach mal bei einem Reifen Onlineshop den Konfigurator aufrufen und mal die ein oder andere Felge virtuell montieren und anschauen. Beim guten Onlineshop kann man auch gleich die ABE / das Teilegutachten der Felgen herunterladeun und sehen, welche Auflagen an diese Felgen/Reifenkombination geknüpft sind.

Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von Tiger081



Zitat:

Original geschrieben von netvoyager


Ohne Sportfahrwerk oder FlexRide und Lenkgetriebe mit reduziertem Lenkeinschlag keine 18 Zoll Räder.
Das stimmt nur bei den originalen Opel Alufelgen. Auf dem Zubehörmakrt kann man sich da mittlerweile recht gut bedienen.
Die oroginale 19" Felgen haben die ET 46, meinen haben nur ET39.
Habe auf meinem ST auch 19" Felgen und kein Sportfahrwerk mit reduziertem Lenkeinschlag.

Einfach mal bei einem Reifen Onlineshop den Konfigurator aufrufen und mal die ein oder andere Felge virtuell montieren und anschauen. Beim guten Onlineshop kann man auch gleich die ABE / das Teilegutachten der Felgen herunterladeun und sehen, welche Auflagen an diese Felgen/Reifenkombination geknüpft sind.

Grüße!

Zitat:

Original geschrieben von Tiger081



Zitat:

Original geschrieben von netvoyager


Ohne Sportfahrwerk oder FlexRide und Lenkgetriebe mit reduziertem Lenkeinschlag keine 18 Zoll Räder.
Das stimmt nur bei den originalen Opel Alufelgen. Auf dem Zubehörmakrt kann man sich da mittlerweile recht gut bedienen.

Habe auf meinem ST auch 19" Felgen und kein Sportfahrwerk mit reduziertem Lenkeinschlag.

Dann schreib hier doch mal rein, welche Felgen das sind, oder verlinke das Gutachten.

Ich habe nur auf die Schnelle mal die 19" Felgen von Borbet geprüft und dort steht bei allen folgende Auflage:

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Ich habe noch kein Sonderrad in 19" gesehen, bei dem die ABE eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Deswegen interessiert mich brennend das Gutachten von deinen Felgen 😉

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager


[Dann schreib hier doch mal rein, welche Felgen das sind, oder verlinke das Gutachten.
Ich habe nur auf die Schnelle mal die 19" Felgen von Borbet geprüft und dort steht bei allen folgende Auflage:

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Ich habe noch kein Sonderrad in 19" gesehen, bei dem die ABE eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Deswegen interessiert mich brennend das Gutachten von deinen Felgen 😉

Hi!

Ich habe ja hier nicht geschrieben, dass man von der Eintragungspflicht / Abnahme beim TÜV entbunden wird. Für meine Felge gibt es nur ein Teilegutachten, d.h. eine vorführung beim TÜV ist auf jeden Fall erforderlich.

Hier wurde aber immer gesagt, dass die 18" und 19" Felgen ohne Sportfahwerk/begrenzten Lenkeinschlag gar nicht montiert werden dürfen. Das ist nicht korrekt.
Was hingegen korrekt ist, dass Opel für die originalen Felgen dieses Sportfahrwerk vorschreibt (siehe Sereinreigenkathalog).

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Zitat:

Original geschrieben von Tiger081


Hi!

Ich habe ja hier nicht geschrieben, dass man von der Eintragungspflicht / Abnahme beim TÜV entbunden wird. Für meine Felge gibt es nur ein Teilegutachten, d.h. eine vorführung beim TÜV ist auf jeden Fall erforderlich.

Hier wurde aber immer gesagt, dass die 18" und 19" Felgen ohne Sportfahwerk/begrenzten Lenkeinschlag gar nicht montiert werden dürfen.

Das wird hier überhaupt nicht gesagt. Alle Aussagen beziehen sich auf die initiale Frage des Themenstarters:

Zitat:

Original geschrieben von Sefa57


Hey Leute,
...
1.Kann ich 18'' Felgen ohne Eintragung bzw. ohne Leistungsverlust tragen ?

Und nein das kann er nicht, es sei denn er hat reduzierten Lenkeinschlag. 235/40/18 muss er ebenfalls zusätzlich eintragen, möglicherweise sogar abnehmen lassen (je nach Felgengutachten).

Das "Ohne Eintragung"
in der Frage des Themenstartes hatte ich übersehen, beziehungsweis nicht mehr im Hinterkopf.

Dann muß ich dir und dem Themenstarter natürlich Recht geben: Ohne Eintragung wird es wahrscheinlich nichts geben, da diese Reifengröße nicht in den COC Papieren aufgeführt ist.

Zum Thema Leistungsverlust: Darüber muß sich der Themenstarter bewusst sei. Breitere Reifen -> mehr Rollwiderstand. Das ist nunmal Physik. Der muß sich auch der Astra beugen.

Aber eine Eintragung mit ca 50 € (weiß den genauen Betrag nicht mehr) reißt auch kein allzugroßen Loch in den Geldbeutel. Und eine Schöne Optik ist es mir persönlch wert.

Aber nochmal eine andere Sache:
Ich der ECO Flex nicht ab werk mit dem Sportfahrwerk (1cm tiefer) ausgestattet, wegen der Aerodynamik?? Ich glue so etwas gelesen zu haben? Oder ist er einfach nur 1 cm Tiefer aber mit Standard Lenkgetriebe?

Siehe
http://www.opel.de/.../fahrzeugoptimierung.html
-> Standhöhenreduzierung

Zitat:

Original geschrieben von netvoyager



Zitat:

Und nein das kann er nicht, es sei denn er hat reduzierten Lenkeinschlag. 235/40/18 muss er ebenfalls zusätzlich eintragen, möglicherweise sogar abnehmen lassen (je nach Felgengutachten).

Genau- je nach Felgengutachten....🙂
Also meine Felgen z.B. sind mit ABE und die brauche ich weder eintragen noch vorführen zu lassen. So jedenfalls geht es für mich aus der entsprechenden Gutachten-PDF hervor.
Klick hier

Da steht auch der Satz:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Unter Beachtung u Erfüllung der dann folgenden Kriterien natürlich.
Mein Händler hat diese Kombination besorgt u aufgezogen, nachdem er einige Wochen noch auf die Freigabe für den Astra gewartet hat.

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