Benötige Hilfe bei Reifen/Rädern Betrugsverdacht
Hallo liebe Experten,
wir haben vor etwa 4 Wochen unseren A6 4F gegen einen gebrauchten Sharan BJ 11/2010 getauscht.
Da bei dem Sharan keine Winterreifen dabei waren haben wir mit dem Händler (freier Händler) vereinbart, dass er uns noch Winterräder besorgt und sich dann bei uns meldet.
Am Freitag war es nun soweit. Wir sind bei ihm vorbei und er hat uns die Winterräder montiert.
Ich erwartet Stahlfelgen, montiert wurden uns aber Alufelgen. Was ja grundsätzlich kein Grund zur Klage ist.
Auf meine Frage hin, ob ich denn für die Felgen ein Gutachten brauche bekam ich die Antwort, dass die Felgen eine ABE haben und ich deshalb kein Gutachten benötige.
Als Laie freute ich mich über die Alufelgen und wir machten uns auf den Heimweg.
Daheim suchte ich im Netz nach den Felgen. Anhang der KBA Nummer auf den Felgen bin ich dann auf ein Gutachten gestoßen in dem aber kein Sharan 7n aufgeführt ist. Lediglich der Sharan 7M ist hier aufgeführt.
Das ist aber nicht das Einzigste, was mich misstrauisch macht.
Auf den Felgen sich folgende Reifen montiert: 205/60 R16 92H
Im Fahrzeugschein steht aber 205/60 R16 96H. Hier meinte der Händler, dass 92H 630kg Last pro Reifen bedeuten würde und das wäre für den Sharan ausreichend. Ich weiß nicht, was ich von dieser Aussage halten soll.
Was soll ich denn jetzt machen? Was haltet ihr davon? Ich habe den Händler bereits über mein Misstrauen in Kenntnis gesetzt. Leider macht er nicht den Eindruck als wenn er das einsieht. Was habe ich denn für Möglichkeiten wenn er sich querstellt? Schriftlich habe ich leider nichts, da das Ganze eine mündliche Absprache war. Ich bin im Moment etwas verzweifelt.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Hier das Gutachten der Felgen
12 Antworten
Die ABE ist erst einmal nicht gültig für dein Sharan, somit ist die Abnahme bei einer technischen Prüfstelle (TP) wie TÜV oder DEKRA etc... notwendig.
Die Traglast müssen mit den Angaben des übereinstimmen oder diese in der Traglast übertreffen. Rein vom Gewicht der Fahrzeuges würde das schon passen aber es wirken zusätzlich andere Kräfte während des Fahrbetriebes auf das Fahrzeug ein.
Das schreibt VW dazu:
Zitat:
Rechtliche Bedingungen für das Umrüsten von Räder/Reifen-Kombinationen
Dem Hersteller wird für das gesamte Fahrzeug mit allen Teilen sowie für bestimmte Umrüstungen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE nach § 20 StVZO bzw. EG Betriebserlaubnis) erteilt.
Umrüstungen an Rädern und Reifen können nur unter bestimmten Voraussetzungen vorgenommen werden. Dabei müssen die folgenden Punkte beachtet werden:
+ Wenn die Räder- und Reifengröße mit Angabe des Lastindex und des Geschwindigkeitssymbols in der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung ? Kapitel enthalten sind, kann diese Räder/Reifen-Kombination ohne weiteres am Fahrzeug montiert werden.
Es ist nicht erforderlich, dass die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene Rad-/Reifenkombination montiert ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung ? Kapitel genehmigten Kombinationen am Fahrzeug montiert werden.
+ Für die von der VOLKSWAGEN AG empfohlenen Umrüstungen (siehe Anlage zur Gutachterlichen Stellungnahme) bestehen keine Allgemeinen Betriebserlaubnisse nach § 22 StVZO.
+ Falls die Räder und/oder Reifen nicht in der entsprechenden Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung enthalten sind, ist das Fahrzeug nach der Umrüstung nicht mehr vorschriftsmäßig im Sinne der StVZO.
Diese Ausführungen beziehen sich auf in der Europäischen Union geltende gesetzliche Bestimmungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Außerhalb der Europäischen Union gelten zum Teil andere gesetzliche Bestimmungen.
Die in der Anlage zur Gutachterlichen Stellungnahme enthaltenen Tabellen zeigen die von der VOLKSWAGEN AG empfohlenen und durch den TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG begutachteten Räder/Reifen-Kombinationen an VW-Fahrzeugen und die dabei zu berücksichtigenden Bedingungen. Die Verwendung von Original-Scheibenrädern an einem Fahrzeug, dem sie nicht zugeordnet sind, ist nicht zulässig.
Bei den aufgeführten möglichen Umrüstungen handelt es sich um Kombinationen, die den Anforderungen der VOLKSWAGEN AG in Bezug auf Fahrverhalten und Fahrsicherheit entsprechen. Sie sind das Ergebnis praktischer Versuche und werden deshalb von der VOLKSWAGEN AG empfohlen.
Weiterhin:
Zitat:
Es ist nicht erforderlich, dass die in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angegebene Rad-/Reifenkombination montiert ist. Es dürfen alle entsprechend der Fahrzeug-ABE bzw. EG-Betriebserlaubnis/Typgenehmigung ? Kapitel genehmigten Kombinationen gefahren werden.
Ausschlaggebend ist das was in der
EG Typgenehmigungsteht.
Im Anhang mal das was für den Sharan am 2011 zugelassen wurde!
Die Reifen die du bekommen hast sind nicht erlaubt!
Alle anderen Räder/Reifen Kombinationen musst du abnehmen lassen. Aber bei der Tragfähigkeit gibt es keine Ausnahmen.
Die Liste ist auch nicht ganz vollständig weil z.B. die 18" Rubrik nicht enthalten ist. Aber am Traglastindex siehst du schon wo es hin geht.
Guten Morgen,
minimum ist 96, anderfalls gibt es Porbleme. Ich würde das sofort beanstanden, und gleich die Felgengrösse mitprüfen.
Beste Grüsse
Tom
Zitat:
Original geschrieben von tomlessel
Guten Morgen,minimum ist 96, anderfalls gibt es Porbleme. Ich würde das sofort beanstanden, und gleich die Felgengrösse mitprüfen.
Beste Grüsse
Tom
Wollte mich eigentlich net einmischen, aber wenn hier wieder sowas falsches gepostet wird....
Die Mindesttragfähigkeit des Rades und des Reifens hängt von den maximalen Achslasten, jeweils durch 2 geteilt, ab. Diese findet man in der Zulassungsbescheinigung unter 7.1/7.2 bzw. 8.1/8.2.
Wenn der TE nun noch genau sagen würde, was für ein Fahrzeug er hat (Motorisierung/ Ausstattung etc., am besten Schlüsselnummern zu 3 angeben), dann würde ich mal nachschauen, wie hoch die Mindesttragfähigkeit sein muss.
Da die Achslastangaben in der Regel mit einer von - bis - Spanne angegeben sind, macht das unter Umständen sehr wohl was in der notwendigen Tragfähigkeit aus. Jedoch kann durchaus auch nur eine (niedrige) Tragfähigkeit festgeschrieben sein, und dann mag eine 92er Tragfähigkeit durchaus ausreichend sein. Beispiel: Nehmen wir mal einen Sharan 7N aus Bj. 2010 mit einem 2.0l-TDi-Motor und 125 kW Leistung, Schlüsselnummer zu 3 AYQ. Dieser kann Vorderachslasten haben zwischen 1230 und 1280 kg, sowie Hinterachslasten zwischen 1150 und 1310 kg, je nach Ausstattung. Wenn das Fahrzeug also "mager" ausgestattet ist und man die jeweils geringsten Achslasten annimmt, stellt man fest, dass die 92er Tragfähigkeit locker ausreichen würde.
Oder das Fahrzeug kann aus verschiedenen Gründen abgelastet sein, auch dann sinkt die notwendige Mindesttragfähigkeit.
Im Normalzustand reicht aber in jedem Fall eine 94er Tragfähigkeit aus, habe uner den 7N's keinen Typ gefunden, welcher maximal mehr als 1340kg Achslast hat.
Zu den am Fahrzeug des TE verbauten Rädern kann man nur sagen, dass sie höchstwahrscheinlich nicht passen dürften. Die Einpresstiefe mit 48 ist ganz schön kräftig, das Gutachten passt nicht zum Fahrzeugtyp, was also zumindest eine Begutachtung nach §19(2) i.V. mit §21 StVZO erforderlich macht, und ob die Tragfähigkeit reicht, sagen die Eintragungen in den Fz.-Papieren. Alles klaro?
Gardiner
Es geht nicht darum was ausreicht, sondern darum was er gem. EG-Typgenehmigung fahren darf. Alles andere muss wie schon angesprochen eine technische Prüfstelle Abnehmen. Denn was ausreicht legen die technischen Prüfstellen fest, so entstehen auch die Eintragungen in den Dokumenten auch bei der Zulassung eines Neufahrzeuges bei VW.
Thats it.
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Hallo,
daß die Felgen und Reifen nicht pauschal für den Sharan 7N zulässig sind wurde ja schon dargelegt. Darauf daß sie möglicherweise per Sondergutachten und Kopfständen wie Ablasten zulässig sein könnten würde ich mich nicht einlassen. Und bei einem "auf Kante genähten" 92er Traglastindex-Reifen würde ich micht nicht sicher fühlen.
Dies auf alle Fälle schriftlich beim Händler reklamieren, der scheint ja entweder völlig ahnungslos zu sein oder er legt es - wie vermutet - bewußt auf einen Betrug an. Wenn er sich weiter uneinsichtig zeigt würde ich mir Rat beim ADAC holen und mit dem Anwalt drohen. Gibt es wirklich keine schriftliche Vereinbarung? Hast Du Zeugen für die mündliche Vereinbarung?
In solchen Fällen bin ich froh eine Verkehrs-Reschtsschutzversicherung des ADAC zu haben.
Was sagt denn die DOT-Nummer über das Herstellungsdatum des Reifens aus? Wenn das alte Schluffen sind, die der Händler vielleicht dringend loswerden wollte, könnte das ein weiteres Indiz sein...
Rein aus Interesse: Sind es denn Markenreifen oder Billigheimer?
Zitat:
Original geschrieben von didarenni
Es geht nicht darum was ausreicht, sondern darum was er gem. EG-Typgenehmigung fahren darf. Alles andere muss wie schon angesprochen eine technische Prüfstelle Abnehmen. Denn was ausreicht legen die technischen Prüfstellen fest, so entstehen auch die Eintragungen in den Dokumenten auch bei der Zulassung eines Neufahrzeuges bei VW.Thats it.
Nö, dem ist eben nicht so. Wenn in den Fz.-Papieren unter 7.1/7.2 bzw. 8.1/8.2 die angegebenen Achslasten einem geringeren Tragfähigkeitsindex entsprechen, dann kann in den Papieren drinstehen, was will, und man kann trotzdem den niedrigeren, eben für die Achslasten gerade ausreichenden Tragfähigkeitsindex nehmen. Dazu braucht man nichts ändern lassen, weder in der ZBII noch im CoC und schon garnicht in der EGTG.
Die angesprochenen Abnahmen macht übrigens auch nicht die Technische Prüfstelle, sondern ein amtlich anerkannter Sachverständiger, welcher der TP angeschlossen ist, ein kleiner, aber feiner Unterschied, der mit der Haftung etwas zu tun hat. Auch das Typgenehmigungsverfahren eines Neu(serien)fahrzeugs macht mitnichten eine TP, sondern das KBA oder eine entsprechend andere europäische Behörde.
Gardiner
Hallo Leute,
vielen dank erst mal für die vielen Antworten.
Zu der Achslast steht folgendes in meinem Schein
7.1 1240 7.2 1150
8.1 1240 8.2 1150
Schlüsselnummer müsste ATU sein.
Es sind schon Markenreifen von Dunlop, allerdings mit ner DOT von 2007.
Der Verdacht liegt auf alle Fälle nahe, dass er mich möglichst billig abfertigen wollte.
Aber das er mir falsche Felgen zusammen mit falschen Reifen angedreht hat zeugt meiner
Meinung nach schon von etwas krimineller Energie.
Ich werde morgen mal bei der Rechtsabteilung meiner Verkehrsrechtschutz anrufen.
Mal schauen was die dazu sagen. Zuvor werde ich aber nochmals bei dem Händler anrufen.
Das problematische an meiner Situation ist momentan der Zeitfaktor. Mit den Rädern sollte ich das Auto aus Versicherungstechnischen Gründen nicht fahren. Die Alternative wäre, dass ich wieder Sommerreifen draufmache. Was bei den momentanen Wetterverhältnissen auch keine Gute Idee ist.
Ich werde berichten, sobald es was neues gibt.
Schöne Grüße
Andy
Sofern du keine AHK hast, denn da kommen nochmal +95kg zur Achslast dazu, würde ja zumindest der Lastindex 92 noch passen. Und wenn er dir keine Neureifen zugesagt hat, kann wirst du auch mit DOT 2007 leben müssen. Völlig daneben liegen halt die Felgen mit einer ET von 45 und ohne ABE für den 7N.
Ich habe eine werksseitige AHK dran.
Geht wohl also nicht.
Wegen der DOT von den Reifen beschwere ich mich nicht.
Einen Winter gehen die auf alle Fälle noch zumal noch locker 6 mm Profil drauf sind.
Aber das mit den Felgen geht nicht.
Zitat:
Original geschrieben von andy.k2
Ich habe eine werksseitige AHK dran.
Geht wohl also nicht.
Wegen der DOT von den Reifen beschwere ich mich nicht.
Einen Winter gehen die auf alle Fälle noch zumal noch locker 6 mm Profil drauf sind.
Aber das mit den Felgen geht nicht.
Gerade wegen der DOT würde ich mich auch beschweren. Die Schlappen sind 6 Jahre alt, klar mit 6mm Profil geht das noch aber über das Alter sind die Dinger bestimmt stark ausgehärtet und das Spiel mit der Suche nach Winterreifen hast nächstes Jahr auch wieder. Der Sharan ist soweit er nicht Allrad hat nun wahrlich kein Traktionswunder im Winter. Gib nach Möglichkeit die Teile zurück und holl dir ein neuen Komplettradsatz der für 600,- auch mit Markenreifen bestückt ist. . An meine Autos kommen niemals fremde, gebrauchte Reifen dran. An Reifen und Bremsen sollte man nie Sparen oder den Rotstift ansetzten.