Beleuchtungskontrolle leuchtet, obwohl alle Leuchtmittel funktionieren.

Mercedes Vito W639

Hallo,

bei meinem 2014 W639 113CDI geht die gelbe Warnleuchte fuer das Licht an wenn der Motor laeuft und ich den Lichtschalter auf nach Rechts auf Licht dreh. Alle Lichter funzen. ich hab geschaut nach
Standlicht, Tagfahrlicht, Ablendlich, Fernlicht, Nebellicht vorn/hinten, Blinker, Bremslich/Zusatzbremslicht, Nummernschildlicht, Kurvenlicht Ruecklicht,
Ich finde kein Licht welches nicht funzt. Beim Auslesen ueber OBD2 mit einfacher Torque App zeigt mir diese keinen Fehler. Hat jemand eine Idee?
Da ich keine Lenkradbedienung habe, zeigt er mir im Display auch keine Meldung welches Licht den Fehler produziert.
Gruss

34 Antworten

Ja was meinst du warum ich das schreibe

Klar, versteh dich schon. Bei meinem alten BMW habe ich innerhalb von 12 Monaten 2 defekte Jäger Steuergeräte gehabt. Da hat dann die gesamte Lichtanlage gesponnen und ein Eigenleben entwickelt, sodass ich den Kabelsatz herausgerissen habe und dann endlich Ruhe hatte.
Beim Vito war zuletzt alles okay, alle Lampen haben am Fzg und Hänger funktioniert.

Die AHK ist ab Werk verbaut und alles funzt wie es soll. Ich werde als naechstes mir fuer hinten alle Leuchtmittel neu kaufen und auf beiden Seiten alle tauschen. Hilft das nicht, dann muss wohl doch MB ran.

Rechts keine NL-Leuchte!

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Zitat:

@db-fuchs schrieb am 24. April 2020 um 16:02:13 Uhr:


Rechts keine NL-Leuchte!

Ich weiss das Rechts eine Leuchte drin ist. Sollte es daran liegen?

Da gehört keine Lampe rein! Bei uns ist Links die NL wir sind nicht in GB!

20. April 2020 um 19:28:54 Uhr
db-fuchs
db-fuchs
SD wird da nicht helfen,ich hatte schon mal den Fall das rechts bei "Nebelschluss eine Glühlampe eingesteckt war.

Wo zu lesen?

Zitat:

@db-fuchs schrieb am 24. April 2020 um 19:19:30 Uhr:


Da gehört keine Lampe rein! Bei uns ist Links die NL wir sind nicht in GB!

Es gibt aber auch Autos, die serienmäßig zwei NSL haben. Erlaubt ist es auch.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§53d Nebelschlussleuchten

(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer

oder zwei

, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.

Bei MB ist das immer abhängig von der Lenkungsvariante.

Es gibt kein Fahrzeug bei MB was beide Seiten verbaut hat.

Also, geteste mit Lampe rechts und ohne. Kein Unterschied. Alle Lampen getauscht, Warnleuchte leuchtet immer noch. Soll sich jetzt MB einen Kopf machen. Mir reichts 😉

Hast du dir die Stecker alle angeschaut?

Tatsächlich hatte ich anfangs auch die Hoffnung, dass es an der NSL rechts liegt, bis ich dann auch rausgefunden habe, dass da keine sein soll. Ne Birne ist bei mir aber auch drin.

Wie es jetzt beim Vito ist, weiß ich nichtmal... bei meinem privaten Ex-Fahrzeug war rechts auch ne Fassung im Lampenträger für die zweite NSL. Die Leiterbahn war aber gar nicht durchgehend. Wurde dann mittels Stück Kabel und Löten verlängert und schon hatte ich zwei NSL, afaik nicht verboten.

gesichert die BEIDEN Birnchen für die hintere Kennzeichenbeleuchtung gecheckt?

Wäre auch eine Möglichkeit, zumal da gerne die Leuchten an sich innerlich vergammeln.

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