bekomme kein Kennzeichen für den 50 er Roller

Hallo Community ,

Ich habe das Problem dass ich kein mopedkennzeichen bekomme.

Folgende Info erhielt ich :
„ vielen Dank für die Zusendung Ihrer Konformitätserklärung.

Nach Überprüfung Ihres Dokuments, konnten wir feststellen, dass dieses nicht EU-konform ist.

Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihr gestellter Antrag MOP-22094134 nicht als vollständig gilt und daher von uns storniert wurde.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Es ist ein Rex 50 er aus 2002 , 2 T, die original Betriebserlaubnis ging verloren .
Es wurde ein Duplikat erstellt „ Konformitätserklärung“ .
Da steht alles wesentliche drin außer die FIN Nummer .
Und die scheint zwingend notwenidig zu sein .

Was tun ? Könnte mir jemand bitte mitteilen , was ihr habt und bei der Versicherung eingereicht habt ? Bzw was notwendig ist .

Ansonsten müsste ich zur Zulassungsstelle und da mal anfragen .

Danke vorab

68 Antworten

Zitat:

@balero-2404 schrieb am 5. März 2023 um 00:33:08 Uhr:


Also in der Summe, die Versicherung spielt keine Rolle, die kriegste problemlos.

Ohne ABE = Einzelabnahme oder Schrott / ausschlachten. Willst du Oder Dein Sohn sich wegen so einem Kindergarten strafbar machen?

Und genau das ist es ja, was ich immer wieder predige, das ganze gerede der vielen Verkäufer, keine Papiere, einfach machen lassen, alles bla und gelogen. Wenn es so einfach ist, sollen sie es selbst machen und dann verkaufen! Viele Importeure und Hersteller existieren nicht mehr, wenn doch, habe ich schon mehrere hundert Euro für eine Ersatz ABE gelesen.

Also, nicht verarschen lassen.

Bitte nimm Dir alle Beiträge hier zu Herzen, alle meinen es nur gut.

Danke euch für all die Infos .

Brauche aber hierzu erst eine unbedenklichkeitsbescheinigung von der Zulassungsstelle.
Die besorg ich als erstes .
Dann wende ich mich an den Hersteller .
Wenn das nicht funzt , dann werde ich wohl zum tüv gehen müssen .
Hilft ja nichts .

Ohne Betriebserlaubnis kostet es 10 Euro, wenn man gar keine hat 50 und der Versicherungsschutz ist gefährdet.
Das muss vermieden werden, auch wenn es jetzt was kostet.
Papiere müssen ok sein.

Hast Du inzwischen die Stelle am Rahmen oder Roller gefunden, an der entweder die Fgst.Nr. eingeschlagen ist oder ein Typschild mit dieser Nummer angebracht ist?
Die VIN Nummer (englische Abk. für Fgst.Nr.) brauchst Du natürlich auch bei der Zul.stelle für die Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Einen Kaufvertrag in der diese Nummer eingetragen wurde, hast Du offensichtlich mit dem Verkäufer nicht gemacht?
In dem Fall hoffe ich daß es keine Komplikationen bei der Zul.stelle gibt… aber da ticken viele etwas unterschiedlich.
Meine Erfahrung in der KFZ Zul.stelle München-Stadt:
Ohne Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) wollte die „Tante“ dort, keine UB ausstellen.
Ein Foto auf dem Handy vom Lenkkopf mit Typschild und Rahmennummer allein, hatte Ihr nicht genügt. Trotzdem wollte Sie dann später, als ich den KV beim 2. Besuch dann vorlegte, dieses Foto doch noch zusätzlich sehen.
Hat übrigens 11 € gekostet, die UB.

Vielleicht noch eine kleine Bemerkung zur Beruhigung bzgl. „Keine BE vorhanden“

Die 10 € Verwarnungsgeld (das hast Du richtig recherchiert, falls nicht im Zuge allgemeiner Änderungen im Bußgeldkatalog teurer geworden), beziehen sich darauf, wenn man das Dokument „ABE“ oder CoC Papiere als solches nicht vorzeigen kann.
Versicherungsschutz bleibt davon unberührt.

50 € Geldbusse und evtl.Probleme mit Versicherungsschutz gelten dann, wenn das Fahrzeug durch unerlaubte Änderungen , Manipulationen nicht mehr dem Zustand entspricht den es ab Werk hatte oder nicht mehr Verkehrssicher ist. Z.B. Frisiert, Getunt, usw. Die BE als solche also erloschen ist.
Dieses Problem hat man selbst dann wenn man die Papiere als Dokument hat! Denn die gelten quasi ni vt mehr wegen den Veränderungen, also „Betriebserlaubnis erloschen“ im Amtsdeutsch.

Also wenn der Roller ansonsten OK und unverpfuscvt ist, bleibts bei 10 € und hast dennoch vollen Vers.schutz.

Kann man von einem 20 Jahre alten Roller wirklich wissen ob alles den Vorschriften entspricht? Ich habe alle Verschleißteile erneuert die auch freigegeben sind .
Tiefer bin ich nicht eingestiegen.
Ich habe eine ABE als Duplikat vom Hersteller mit 6 Stelliger Nummer. Die müsste eigentlich 16 haben .
Siehe Foto . Ich weiß jetzt nicht ob die passt.
Die Fin am Fahrgestell kann ich erst morgen recherchieren

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Vielleicht sind es nur die letzten 6 Stellen der FIN...
Das Duplikat sieht jedenfalls richtig amtlich und so aus, als sei es so alt, wie der Roller.

Ich kenne es zwar nur so, daß die Ersatz Ausführungen der ABE Abschriften, dann mit dem Stempel „Zweitschrift“ versehen werden.
Aber vielleicht war der Begriff Duplikat auch bei dem ein oder anderen Hersteller üblich.
Sieht tatsächlich ziemlich echt aus.
Das Datum unten rechts mit ..09.2021 als Ausstellungsdatum der Ersatzschrift ist immerhin auch nicht mit Kugelschreiber selbst gemalt.
Ich könnte mir vorstellen, daß die 6 Zahlen der Fgst.Nr. auf der ABE bei diesem Roller den Typ angeben und für alle Modelle dieses Typs erstmal gleich sind und daß erst danach die eigentliche Seriennummer folgt.
Wobei ich nicht sagen kann ob die bei dem 20 Jahre alten Roller (Bj.2002?) damals auch schon 16 stellig gewesen sind.
Mein Hercules und Zündapp Oldie Mofa haben nur 9 bzw. 7 stellige Fahrgestellnummern.

Mit einem Blick auf die Fahrgestellnummer auf dem Rahmen sollte sich alles erübrigt haben, nur wo ist diese bei diesem Roller zu finden? Manche Roller haben ein kleines Metallschild, andere die Nummer direkt in den Rahmen gefräßt (manchmal von außen auch über eine Klappe in der Verkleidung zugänglich).

Hatte heute leider keine Zeit zu suchen. Werde aber berichten was ich finde

Noch eine Frage : der Roller ist ein echter 50 km/h Roller.
Der lief 65 ca. Weil gedreht wurde. Jetzt habe ich ihn wieder mit Originalen teile ausgerüstet bzw rückgerüstet, weil ich kein frisiertes Moped , da illegal, haben möchte. Durch die rückrüstung fährt er aber nur noch 46 km/h ( gps ) .
Was nun?
Wie bringe ich ihn auf 50 km/h ohne illegal zu werden ?
Da bIn Ich überfragt .
Folgende Dinge habe ich gemacht ( neue vario komplett, neuer Riemen, neue Reifen, neue Bremsen , neue Batterie, )
Ist ein 2T .
Oder muss sich erst alles einschleifen damit er die 4 km/h noch schafft.

Wegen der genauen Lage der Fahrgestellnummer brauchst Du doch nur mal zu Googeln mit den passenden Schlagwörtern…da steht bestimmt irgendwas dazu im Internet.
Die andere Frage: Keine Ahnung…kann sein, kann nicht sein, daß es mit der Zeit anders wird.
Vielleicht den Auspuff erneuern oder freibrennen, setzt sich beim 2Takter gern mal mit Ölkohle zu, Luftfilter reinigen, erneuern, außerdem Räder auf Leichten Lauf prüfen, dass keine Bremsen schleifen oder die Lager schwergängig sind. Luftdruck am oberen Normbereich halten, also lieber 0,2 bar zuviel als zuwenig. Kennst doch vom Fahrrad, dann rollt es leichter. Mehr wüsste ich jetzt auch nicht.

Protest! Wenn er Baujahr 2002 ist, dann ist es kein "echter 50kmh-Roller" ! Er darf nur 45kmh fahren, Baujahre vor 2001 können 50kmh.
Und wieder sieht man, wie wichtig die zugehörige ABE ist. Wenn man nämlich mal beweisen muß, dass der Roller 50 fahren darf statt 45 oder gar 25, dann wirds eng.

Also beim REX und bei den damals produzieren REX Ähnlichen war die Rahnennummer immer an der gleichen Stelle. Siehe Foto. Hinter der Klappe.

Screenshot_20230307_092057.jpg

@Dirtyharry1968

Sehen Sie, hier wird Ihnen geholfen.
Wäre nett zu erfahren ob die Nummer hinter der Klappe mit der Duplikats ABE passt.
Hoffe der TE hat bald Zeit zum nachsehen und gibt hier Bescheid.
PS: Wahrscheinlich ist es ja ein Roller vor 2001, wenn die Nummer passen sollte und in der ABE tatsächlich 50 km/h angegeben sind.

Er ist aus Baujahr 1999, damit ein 50 er km/h . Hab die Fin gefunden .
In der ABE steht die 5 Stellige Fin drin, genauso wie in der ABE.
Er ist auch für 50 km/h freigegeben , laut ABE.
Also, alles gut.
Jetzt muss er nur noch 50 laufen sonst hab ich ihn negativ getunt .
Original , aber zu langsam .
Mmmm.
Werde die wgv Versicherung anfragen , mal sehen ob die die 5 stellige akzeptieren.
Die letzte ( Check 24) hatte es nicht. Die pochen auf die 16 stellige…….

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Asset.HEIC.jpg

Super, danke für die Rückmeldung.
Und gibt es Hinweise, dass die Nr. auf dem Duplikat zur FIN gehört, evtl. der erste Teil davon ist?

Zitat:

@Roadrunner-07 schrieb am 7. März 2023 um 17:26:21 Uhr:


Super, danke für die Rückmeldung.
Und gibt es Hinweise, dass die Nr. auf dem Duplikat zur FIN gehört, evtl. der erste Teil davon ist?

Habe ich gepostet. Nummer ABE identisch mit Roller Nummer.
Es gibt keinen ersten Teil , sondern nur 5 Nummern.
Oh Mann. Ist das was……
Hab jetzt bei der wgv einen Antrag gestellt mit 5 stelliger Nummer und bezahlt .
Könnte der entscheidend Tipp gewesen sein .
Danke Euch (Dir)

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