Bekomme den Wagen erst nach 14 Tagen.
Ich möchte mir einen Wagen finanzieren und der Händler hat gemeint, dass ich den Wagen erst nach 14 Tagen bekomme, wenn mein Widerrufsrecht abgelaufen ist. Er hat schlechte Erfahrungen mit Kunden gemacht hat, die ihre Wagen nach 14 Tagen wieder zurück bringen. Was haltet ihr von dieser Aussage? Kommt mir ziemlich komisch vor.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@StephanRE schrieb am 22. Juni 2020 um 14:28:59 Uhr:
Zitat:
@AY3JLF2H schrieb am 22. Juni 2020 um 14:11:19 Uhr:
Kollege @StephanRE redet hier wiedermal einen vollkommenen Unsinn und steigert sich da auch noch rein.Morgens weniger Sekt, dann läuft das Denken gleich besser! 😉
hast Du denn etwas zum Thema zu sagen?
Hättest Du mal lieber Deine Brille aufgesetzt, dann hättest Du auch den beitrag komplett gelesen. ich habe da geschriben das es ein Extrem ist und am ende wohl eine Mischung aus beiden zusammen kommt.
Und im Übrigen: ich trinke keinen Alkohol oder nehme keine Drogen. Scheinbar schließt Du hier von Dir auf Andere.
Nein, ich habe nichts zum Thema beizutragen. Also mache ich es wie Du, und schreibe irgendeinen sinnfreien Stuss, den ich mir aus der Nase ziehe. 🙂
Du fällst nicht nur hier, und auch nicht nur mir, negativ auf. Liegt wohl an uns. 😛
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Zitat:
@asphyx89 schrieb am 27. Juni 2020 um 14:38:51 Uhr:
Die Bank rechnet mit dem Händler auch erst nach Ablauf der Widerrufsfrist ab, oder?
Auch wenn nicht:
Wenn die Bank das Geld zurück will, dann wird das Autohaus zahlen müssen.
Da wird ein Vertragshändler sicher kein Insolvenz anmelden, um das zu umgehen.
Bank hin oder her das Auto hätte ich in diesem Fall auch nicht erst gekauft weil es ein im Kundenauftrag verkauftes Fahrzeug ist mit wohl sicher verschwiegenden Mängeln etc.
Denn preislich gibt es auch wenn es jetzt 2k mehr sind Autos beim Daimler Händler
Ich finde StephanRE, sollte niemand ein Daumen nach oben geben, selbst wenn er recht hat.
Solche Egos oder besser gesagt Narzissten, sollte man keine Aufmerksamkeit schenken.
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Schon mal einer auf die abwegige Idee gekommen das die Händler schon einiges an Lehrgeld haben zahlen dürfen weil Einige schlicht diese Möglichkeit ausnutzen um sich für kurze Zeit ein Auto zu gönnen das sie sich eigentlich nicht leisten können?
So wie das Rückgaberecht im Versandhandel ja auch massiv dazu genutzt wird sich für einmalige Veranstaltungen Klamotten usw schicken zu lassen und dann nach Gebrauch wieder Zurückschicken und die Händler können das Zeug dann entsorgen oder Reinigen und verbilligt als Gebrauchtware verkaufen. das hat dazu geführt das einige Händler ihren Versand aus Kostengründen komplett eingestellt haben. Aber letztlich zahlen alle ehrlichen Kunden für Solche mit.
Was den hier betreffenden Händler angeht, vielleicht hat er das mit dem Abwarten der Wiederruffrist auch nur angeführt weil er dem Kunden nicht traute? Und satt Ihm das voll ins Gesicht zu sagen hat er es etwas diplomatischer in der Wiederruffrist verpackt.
Dazu müsste man jetzt den Händler fragen.
Also ich habe mir nach langem überlegen, was mein erstes (neues) Auto wird, einen Seat Arona 1.0 TSI FR mit DSG bei meinem Händler bestellt.
Da warte ich jetzt doch auch mindestens 4,5 Monate drauf, wie mir gesagt wurde. Eher noch mehr.
Die "Widerrufsfrist" beginnt ja nicht nach Auslieferung des Autos, sondern nach Abschluss der Finanzierung. Also was solls?
Ob dein Händler das Auto erst reinigen muss, die Zulassung ewig dauert, oder er sonst noch was machen muss, bei Auslieferung durch Händler, ob gebraucht oder Neu bist du eigentlich IMMER aus der Widerrufsfrist raus.
War bei meinem LUPO auch so. Und das Ding ist ne Schrottmühle die schon viele KM drauf hatte. Da wäre der "Preisverfall" richtig Null gegangen, abzüglich des 5ten Halter Eintrages natürlich.
Also da hätte der Händler nichts davon gehabt mich "aus der Widerrufsfrist zu schieben".
Meine Mutter hat sich eine "Junge Sterne" B Klasse gekauft. Die gab es auch erst nach 14 Tagen (eher an die 3 Wochen).
Bin ich zu blöde, oder ist der TE etwas paranoid?
Ich persönlich würde mir eher Sorgen um die "Interessante" Vorgeschichte des Autos machen, als um die 14 Tage die an Wartezeit anfallen.
Ich hatte da noch nie Probleme. Unterschreiben, zulassen, bezahlen und wegfahren. Hat immer ca. 7-10 Tage gedauert.
Einmal habe ich das genutzt um eine Woche nach Unterschrift zurückzutreten, aber vor Zulassung. Das lag daran, dass das Ankaufsangebot für meinen Altwagen unverschämt niedrig war.
Verstehen kann ich einen Händler insb. bei einem Neuwagen schon, insb. wenn das Auto plötzlich eine ganz andere Preisklasse ist als bisher.
finde den Unterschied:
Zitat:
@TaifunMch schrieb am 29. Juni 2020 um 09:52:41 Uhr:
Ich hatte da noch nie Probleme. Unterschreiben, zulassen, bezahlen und wegfahren. Hat immer ca. 7-10 Tage gedauert.
Zitat:
@StephanRE schrieb am 22. Juni 2020 um 11:15:50 Uhr:
Ganz einfach: Anderen Händler suchen.Das ist das unternehmerische Risiko des Händlers. Das muss er tragen. Will er das nicht, ist das sein Problem.
Sehe ich auch so. Aber die RSV ist auch so ein Thema, wo der Verbraucher/Kreditnehmer schön brav dem Kreditgeber seine Versicherung gegen Ausfall bezahlt. Und wer bitteschön bezahlt das Risiko des Kreditnehmers? Ist alles genauso eine nie hinterfragte Dreistigkeit wie Überführungsgebühren.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 29. Juni 2020 um 21:30:59 Uhr:
Daß einem der Mist immer aufgedrängt wird, ist trotzdem eine Unverschämtheit...
Hochprofitabel für Bank und Händler, bis zu 60% der völlig überzogenen Kosten werden da als Vermittlungsprämie gezahlt. Seitens Verbraucherschutz passiert da leider nix.
Zitat:
@Schmopsi schrieb am 29. Juni 2020 um 19:20:17 Uhr:
Sehe ich auch so. Aber die RSV ist auch so ein Thema, wo der Verbraucher/Kreditnehmer schön brav dem Kreditgeber seine Versicherung gegen Ausfall bezahlt. Und wer bitteschön bezahlt das Risiko des Kreditnehmers? Ist alles genauso eine nie hinterfragte Dreistigkeit wie Überführungsgebühren.
Vielleicht wäre es klug, sich noch mal mit dem Sinn einer RSV zu beschäftigen.
Ich würde sowas nicht abschließen, aber dennoch:
DIe RSV sichert DICH ab, nicht den Kreditgeber.
Der Kreditgeber bekommt sein Geld von Dir so oder so, ob Du zahlen kannst oder nicht.
In letzter Konsequenz verkauft er dein Auto ein oder lässt anderweitig pfänden.
Die RSV ist eine Absicherung für dich bzw. deine Erben, um eben das im Fall der Fälle zu verhindern (falls sie es denn tut).
Überführungsgebühren?
Kann man sicher drüber streiten.
Fakt ist jedoch, daß Autos bisher noch nicht im Händlerhof aus dem Boden wachsen, sondern irgendwie geliefert, aufbereitet, inspiziert, übergeben werden müssen.
Ob dafür natürlich 1000€ gerechtfertigt sind, ist diskussionswürdig.
Zahlst Du schlussendlich aber auch bei jeder Tafel Schokolade, bei jedem Turnschuh und bei jedem Fernseher den Du kaufst.
Wird dort nur nicht separat ausgewiesen.
Die RSV macht überhaupt nichts außer deine Taschen leer. Es gibt 1000 Gründe weshalb sie nicht leisten muss oder wird, eine Zielrate ist zum Beispiel schon mal nicht mit abgedeckt. Dann gibt's Karenzzeit. Bei Kurzarbeit wird auch null geleistet. Das ist offiziell gerechnet und bestätigt, dass diese Versicherungen nur versteckt den Zins auf 10% treiben und überhaupt nix bringen. Aber super, dass du es besser weißt.