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Umweltprämie - Erst verschrotten, dann abmelden!?!

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 19:28

Bei verschiedenen Internetquellen taucht immer wieder die Bemerkung auf, dass man die Umweltprämie nur dann erhält, wenn das Datum des Verwertungsnachweises vor dem Datum des Abmeldens liegt.

D.h. wenn ich mein Auto heute abmelde und morgen zum Autoverwerter bringe, bekomme ich keine 2.500 EUR, da es vor der Verschrottung bereits abgemeldet war.

Weiss hier jemand genaueres hierzu - ich denke nämlich dass viele Autokäufer das nicht wissen bzw. wissen können.

Link:

http://www.schrott-nasz.de/neu/absaetze_news.php?area=news&id=51

http://www.bergler.de/autoverwertung/umweltpraemie/

Beste Antwort im Thema
am 31. Januar 2009 um 19:00

Zitat:

Original geschrieben von Koreaner

Nö, ist eigentlich auch andersrum problemlos möglich.

Ein gerade abgemeldetes Auto kann mit entwerteten (oder auch ohne) Kennzeichen am selben Tag noch zum Verwerter gefahren werden. Steuern und Versicherung für den Tag sind schließlich noch bezahlt.

Koreaner

Solche Halbwahrheiten sollten hier nicht gepostet werden....

Ein gerade abgemeldetes Auto darf nur auf dem direkten Weg KfZ-Zulassung - Heim bewegt werden.

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am 30. Januar 2009 um 20:49

Zitat:

Original geschrieben von herdegen

Bei verschiedenen Internetquellen taucht immer wieder die Bemerkung auf, dass man die Umweltprämie nur dann erhält, wenn das Datum des Verwertungsnachweises vor dem Datum des Abmeldens liegt.

D.h. wenn ich mein Auto heute abmelde und morgen zum Autoverwerter bringe, bekomme ich keine 2.500 EUR, da es vor der Verschrottung bereits abgemeldet war.

Weiss hier jemand genaueres hierzu - ich denke nämlich dass viele Autokäufer das nicht wissen bzw. wissen können.

Link:

http://www.schrott-nasz.de/neu/absaetze_news.php?area=news&id=51

http://www.bergler.de/autoverwertung/umweltpraemie/

Nö. Du musst abgemeldet und verschrottet haben im Zeitraum ab dem 14.01.09. Wie lang der Zeitraum ist, hängt davon ab, wann das Geld alle ist.

Die Reihenfolge ist egal.

Die Reihenfolge ist eben im Moment nicht egal!!!! Das ZDK bemüht sich um eine praktikable Lösung für die Altfahrzeugbesitzer, aber bevor das nicht geschieht, muss unbedingt erst verschrottet und dann oder zeitgleich abgemeldet werden, da sonst der Verlust der Verschrottungsprämie droht.

Themenstarteram 30. Januar 2009 um 21:53

So sehe ich das eben auch - ich kann mir aber auch nur schwer vorstellen dass das dann auch so durchgezogen wird.

Das würde ja heissen, dass jemand, der sein Auto mit Restwert 1.000Euro "versehentlich" vor der Abwrackung abmeldet keinen Cent sieht!

Wobei selbst der ADAC auf seiner Homepage vermerkt:

"Es muss bis zum Zeitpunkt der Verschrottung durchgehend zugelassen gewesen sein"

http://www.adac.de/.../default.asp?...

Und auf der Bafa-Homepage ist vermerkt:

"Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin in Deutschland zugelassen sein."

am 30. Januar 2009 um 21:54

Zitat:

Original geschrieben von helmutauto

Die Reihenfolge ist eben im Moment nicht egal!!!! Das ZDK bemüht sich um eine praktikable Lösung für die Altfahrzeugbesitzer, aber bevor das nicht geschieht, muss unbedingt erst verschrottet und dann oder zeitgleich abgemeldet werden, da sonst der Verlust der Verschrottungsprämie droht.

Der droht sowieso... aber woher weisst Du das so genau? Die Richtlinie, die ich ja schon angehängt hatte, sagt nix darüber. Hier nochmal der Link zum Gucken: http://www.bafa.de/.../index.html

am 31. Januar 2009 um 9:16

Ich hab das zur Sicherheit auch so gemacht:

Mit dem angemeldeten Auto zum Verwerter, der kauft das Auto an und stellt den Verwertungsnachweis aus. Erst dann ging es zum Abmelden und anschließend hab ich die von der Zulassungsstelle gestempelten Verwertungsnachweise zum Verwerter zurückgebracht - fertig.

So sollte garantiert nix schief gehen.

Koreaner

Das ist ja auch der einfachste Weg.

Andersherum hat man nämlich das Problem, wie man den abgemeldeten Wagen zum Verwerter bekommen soll.

am 31. Januar 2009 um 18:35

Wegen Falschinfo gelöscht.

Koreaner

 

am 31. Januar 2009 um 19:00

Zitat:

Original geschrieben von Koreaner

Nö, ist eigentlich auch andersrum problemlos möglich.

Ein gerade abgemeldetes Auto kann mit entwerteten (oder auch ohne) Kennzeichen am selben Tag noch zum Verwerter gefahren werden. Steuern und Versicherung für den Tag sind schließlich noch bezahlt.

Koreaner

Solche Halbwahrheiten sollten hier nicht gepostet werden....

Ein gerade abgemeldetes Auto darf nur auf dem direkten Weg KfZ-Zulassung - Heim bewegt werden.

Und auch nur mit (entwerteten) Kennzeichen.

am 31. Januar 2009 um 19:32

Hab mich gerade nochmal belesen und gestehe da eine Wissenslücke ein. Früher ging das mal.

Sorry.

Koreaner

am 1. Februar 2009 um 19:37

Hallo zusammen,

VIELEN DANK FÜR DIESEN THREAD!

Ich war kurz davor meinen Wagen abzumelden und dann mit dem Hänger zum Verwerter zu bringen! Dank diesem Thread werde ich das nun besser doch nicht so machen.

Also ich hatte nun eigentlich vor, mit dem Auto zum Verwerter, zu fahren, dann direkt danach zum Amt abmelden also alles an einem Vormittag.... ist das so nicht möglich? Muss ich mit dem Abmelden noch einen Tag warten um die Prämie zu erhalten?

Noch eine Frage:

So wie ich es jetzt verstanden habe, muss ich mit dem angemeldeten Altfahrzeug zum Verwerter....Dann gebe ich mein Fahrzeug dort ab und bekomme den Verwertungsnachweis. Nur ist mir dann noch nicht ganz klar ist, wenn ich das Fahrzeug beim Verwerter abgegeben habe und den Nachweis in den Händen halte, gehört das Fahrzeug ja dem Verwerter....

Zum Abmelden/Stilllegen des Fahrzeugs danach beim Amt brauche ich aber doch den Fahrzeugbrief (bzw. Teil II der Zulasssungsbescheinigung) und den Fahrzeugschein (bzw. Teil I der Zulassungsbescheinigung).

Gibt der Verwerter mit diese überhaupt nochmal mit? Schliesslich gehört das Fahrzeug doch dann ihm?!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Autofahrer_82

Zum Abmelden/Stilllegen des Fahrzeugs danach beim Amt brauche ich aber doch den Fahrzeugbrief (bzw. Teil II der Zulasssungsbescheinigung) und den Fahrzeugschein (bzw. Teil I der Zulassungsbescheinigung).

Gibt der Verwerter mit diese überhaupt nochmal mit? Schliesslich gehört das Fahrzeug doch dann ihm?!

Ja, der Verwerter gibt dir die Dokumente mit. Die braucht er schließlich zum Verschrotten nicht.

am 2. Februar 2009 um 9:22

Ja, die Unterlagen kriegt man zum Abmelden selbstverständlich mit.

Und Ankauf beim Verwerter und Abmeldung können an einem Tag stattfinden. Genauso das Anmelden des Neuwagens. Hab ich alles innerhalb von 2 Stunden gemacht.

Mein Schrotti hat Brief und Schein nach dem Abmelden einbehalten. Die werden dort für ein paar Jährchen archiviert.

Koreaner

am 3. Februar 2009 um 8:32

Ich habe eine ähnliche Frage: Ist es mir gestattet, mein Fahrzeug jetzt still zu legen (für sagen wir 6 Monate) und in 6 Monaten dann die Verschrottung + Neukauf eines Autos durchzuführen?

Leider kann ich meinen neuen Jahreswagen halt erst in 6 Monaten kaufen und möchte bis dahin allerdings mein bisheriges Auto nicht nutzen.

Welche Optionen habe ich da? Ich möchte ja nicht für 6 Monate lang Versicherung + Kfz-Steuer bezahlen, weil sich das dann nicht lohnen würde.

Ehrlich gesagt weiß ich nicht genau, ob mit der Stilllegung meines Fahrzeugs die "Zulassung" entfällt. Schliießlich bleibt der Fahrzeugbrief ja bei mir mit dem Vermerk über die Abmeldung.

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