Bekomme den Wagen erst nach 14 Tagen.

Ich möchte mir einen Wagen finanzieren und der Händler hat gemeint, dass ich den Wagen erst nach 14 Tagen bekomme, wenn mein Widerrufsrecht abgelaufen ist. Er hat schlechte Erfahrungen mit Kunden gemacht hat, die ihre Wagen nach 14 Tagen wieder zurück bringen. Was haltet ihr von dieser Aussage? Kommt mir ziemlich komisch vor.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@StephanRE schrieb am 22. Juni 2020 um 14:28:59 Uhr:



Zitat:

@AY3JLF2H schrieb am 22. Juni 2020 um 14:11:19 Uhr:


Kollege @StephanRE redet hier wiedermal einen vollkommenen Unsinn und steigert sich da auch noch rein.

Morgens weniger Sekt, dann läuft das Denken gleich besser! 😉

hast Du denn etwas zum Thema zu sagen?

Hättest Du mal lieber Deine Brille aufgesetzt, dann hättest Du auch den beitrag komplett gelesen. ich habe da geschriben das es ein Extrem ist und am ende wohl eine Mischung aus beiden zusammen kommt.

Und im Übrigen: ich trinke keinen Alkohol oder nehme keine Drogen. Scheinbar schließt Du hier von Dir auf Andere.

Nein, ich habe nichts zum Thema beizutragen. Also mache ich es wie Du, und schreibe irgendeinen sinnfreien Stuss, den ich mir aus der Nase ziehe. 🙂

Du fällst nicht nur hier, und auch nicht nur mir, negativ auf. Liegt wohl an uns. 😛

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Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. Juni 2020 um 18:44:25 Uhr:


Dieser theoretische Fall ist bei mir bisher noch nie eingetreten.

Du fährst doch, wenn ich mich nicht irre, einen rund 15 Jahre alten Ford. Also hast du wahrscheinlich schon lange keinen Neuwagen mehr gekauft.

Möglicherweise kamen die Leute damals nicht oder deutlich seltener auf die Idee, den Vertrag zu widerrufen und die Händler haben da entsprechend mehr vertraut.

Zitat:

@munition76 schrieb am 26. Juni 2020 um 19:08:09 Uhr:



Zitat:

@Drahkke schrieb am 26. Juni 2020 um 18:44:25 Uhr:


Dieser theoretische Fall ist bei mir bisher noch nie eingetreten.

Du fährst doch, wenn ich mich nicht irre, einen rund 15 Jahre alten Ford. Also hast du wahrscheinlich schon lange keinen Neuwagen mehr gekauft.

Möglicherweise kamen die Leute damals nicht oder deutlich seltener auf die Idee, den Vertrag zu widerrufen und die Händler haben da entsprechend mehr vertraut.

Und was machst du wenn er dir jetzt damit antwortet, dass er beim Neuwagenkauf seiner Familie/Freunde/Nachbarn dabei war und die Modalitäten kennt?

Richtig erkannt. 😉

Dann hat sich eine normal gestellte Frage geklärt und gut ist es 😉.

Mir persönlich wäre es egal, ob ich auf mein Auto jetzt noch 2 läppische Wochen warten müsste oder nicht.

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Mir war es bislang egal wie lange ich auf meinen Neuen warten musste, hatte ja immer einen fahrbaren Untersatz und das Restwertrisiko liegt ja beim Händler wenn er ein Auto in Zahlung nimmt und der Neue auf sich warten lässt.

Zitat:

@E97 schrieb am 26. Juni 2020 um 21:44:00 Uhr:


Und was machst du wenn er dir jetzt damit antwortet, dass er beim Neuwagenkauf seiner Familie/Freunde/Nachbarn dabei war und die Modalitäten kennt?

Es gibt immer jemanden, der den Schwager der Freundin eines Nachbarn kennt, bei dem alles ganz ganz anders war.
Hier gehts doch um was anderes: Auf der einen Seite einen Fall aus dem praktischen Leben, auf der anderen Seite um theoretische Überlegungen was jemand vielleicht täte (oder auch nicht täte) falls er jemals in diese Situation käme (in die er ohnehin nicht kommt).
Die Leute die schon Autos finanziert haben kennen die Spielregeln, die die keine Erfahrungen damit haben meinen sie selbst aufstellen zu können.
Auch nichts neues und vollkommen üblich.
Die Frage ist nun: Wem ist man eher geneigt zu glauben?
Denjenigen die darin (vielleicht mehrfach) eigene Erfahrungen gemacht haben oder auf der rechtlichen Seite sattelfest sind, oder denjenigen die mal irgendwo aufgeschnappt haben wie es vielleicht sein könnte (oder nach ihrer Meinung ganz sicher sein müsste) ?
Muß jeder für sich entscheiden.
Manche stellen sich Dinge in ihrer kleinen rosa Polly Pocket Welt irgendwie vor und sind dann erschrocken, wenn die echte Welt anders funktioniert.
Früher galt mal: Ware gegen Geld. Scheint aus der Mode gekommen zu sein. Heute heißt es: Ware jetzt, Geld (vielleicht) später.

p.S: Ich stell mir gerade bei den Händlerkritikern hier vor, wie sie ihren Gebrauchtwagen verkaufen (grenzt schon an Situationskomik):
Da kommt also nun ein Wildfremder. (Bedienen wir mal alle Klischees: Drei Jungs, sonnenbebrillt und breitschultrig. Sonnengebräunter Teint und nur rudimentäre Deutschkentnisse) Fährt Probe, sagt zu, unterschreibt den Vertrag mit den Worten: „Isch (Verzeihung:„Ich“) nehm das Auto heute mit, dein Geld bekommst Du dann so in 2 Wochen.
Es sei den ich überlege es mir doch noch anders, dann kannst Du die zugelassene Karre natürlich gerne wieder bei mir abholen. Entweder unter der Adresse im Pass oder bei einem der beiden anderen oder wenn nicht dann halt in der Heimat beim Bruder (Falls der es dann noch hat). Wenn nicht, dann nehm ich’s nicht“

Natürlich würde jeder der Kritikerhier sein Auto mit den Worten „Naja, also das kleine bisschen Risiko kann ich doch wohl mal auf mich nehmen.“ sofort hergeben. Wahrscheinlich vollgetankt und mit einem Blumenstrauß für die Gattin.
Aber sicher doch!

Danke @Matsches

Und genau das mein ich:

Es kommt immer auf die Situation an.

Zumal man bei barkauf kein wiederrufsrecht hat. Genauso wenig wie alle Händler über einen Kamm scheren darf genauso gut darf das der Händler mit seinen Kunden auch nicht tun.

@StephanRE du bist einfach zum schießen, you made my day.....

Zitat:

@StephanRE schrieb am 27. Juni 2020 um 11:42:09 Uhr:


Und genau das mein ich:

Es kommt immer auf die Situation an.

Zumal man bei barkauf kein wiederrufsrecht hat. Genauso wenig wie alle Händler über einen Kamm scheren darf genauso gut darf das der Händler mit seinen Kunden auch nicht tun.

Inhalt verfehlt, setzen, 6.

Daß der Privatverkauf als Argumentationshilfe herangezogen werden würde, habe ich erwartet... 😁

Zitat:

@StephanRE schrieb am 27. Juni 2020 um 11:42:09 Uhr:


Zumal man bei barkauf kein wiederrufsrecht hat. Genauso wenig wie alle Händler über einen Kamm scheren darf genauso gut darf das der Händler mit seinen Kunden auch nicht tun.

Du hast es immer noch nicht begriffen!.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. Juni 2020 um 13:55:36 Uhr:


Daß der Privatverkauf als Argumentationshilfe herangezogen werden würde, habe ich erwartet... 😁

Dann habe ich ja ins Schwarze getroffen.
Darfst dich auch ruhig angesprochen fühlen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 27. Juni 2020 um 09:02:22 Uhr:


„Isch (Verzeihung:„Ich“) nehm das Auto heute mit, dein Geld bekommst Du dann so in 2 Wochen.

Bei einer Finanzierung bekomme ich das Geld von seiner Bank sofort.

Wann er den Kredit dann bedient, darf er mit seiner Bank abklären - das geht mich dann nichts mehr an.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 27. Juni 2020 um 14:05:14 Uhr:


Bei einer Finanzierung bekomme ich das Geld von seiner Bank sofort.

Ach so!

Da ist sie nun, die Stelle die erklärt warum Du den Zusammenhang die ganze Zeit nicht begreifst oder begreifen willst.

Und nein, bekommst Du selbstverständlich nicht.

Du bekommst lediglich eine Zusage das Geld zu bekommen.

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