Bekannter wurde mit meinem Auto geblitzt

Hallo Leute,

das Forum hier wurde mir ausdrücklich empfohlen deswegen hoffe ich auf gute Ratschläge oder Tipps.
Ein Bekannter von mir wurde mit meinem Auto geblitzt. Ich war Beifahrerin. Er ist auf dem Foto zwar seitlich drauf aber schon gut zu erkennen. Jedenfall ist eindeutig erkennbar, dass ich nicht der Fahrer bin.
Ich habe jetzt den Anhörungsbogen zugeschickt bekommen. Bin zwar schon fast über der 1-Wochen-Frist, da ich ein paar Tage weg war, aber was passiert jetzt, angenommen, ich schicke den Anhörungsbogen nicht zurück? Ich hätte ja kein Aussageverweigerungsrecht oder? Selbst wenn ich behaupte, es wäre mein Freund, so ist er ja trotzdem nicht in der Liste der Personen für die man ein Aussageverweigerungsrecht hat.

Also ist das Nicht-Zurückschicken des Bogens das Gleiche wie wenn man vom Verweigerungsrecht Gebrauch macht?

Und was genau passiert, wenn ich keine Auskunft gebe, obwohl ich Beifahrerin bin? Ich weiß nicht, ob ich überhaupt zu sehen bin, weil das Foto sehr stark von der Seite aufgenommen ist, könnte sein, dass ich aus dem Winkel hinter dem Fahrer und nicht zu erkennen bin, das weiß ich aber nicht mit Sicherheit.

Angenommen sie versuchen ihn auszufindig zu machen und schaffen es nicht, dann habe ich vermutlich kein Problem? Oder kann ich dann herangezogen werden, auch wenn der Fahrer offensichtlich männlich ist?

Angenommen sie versuchen ihn ausfindig zu machen und schaffen es. Kann es sein, dass ich dann trotzdem etwas zahlen muss, da sie durch meine fehlende Auskunft mehr Aufwand hatten?

Was passiert generell, wenn ich den Bogen ignoriere?

Beste Antwort im Thema

Wenn du Beifahrerin warst und du keine Auskunft gibst tritt automatisch die Halterhaftung in Kraft. Da du offensichtlich nicht kooperierst wird die Strafe pauschal verdoppelt. Da aber heute Freitag ist wirst du erst am Montag in U-Haft genommen, Vollzugsbeamte haben nämlich Freitags immer frei, aber am Montag holen Sie dich.

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Zitat:

@d118bmw schrieb am 19. November 2016 um 13:39:55 Uhr:


Ich glaube, ich bin zu blöd, um das Ganze zu verstehen. Wäre ich der Beifahrer und würde dem Fahrer die "frohe Botschaft" des Ordnungsamtes überbringen, wäre es für einen Freund selbstverständlich, den Punkt mitzunehmen und die Buße zu bezahlen. Umgekehrt ist es auch für mich eine Selbstverständlichkeit, eigenes Verschulden auf meine Kappe zu nehmen.

Liegt vielleicht auch daran, dass manche Den Begriff ,,Freundschaft,, falsch auslegen bzw. verstehen. Vermutlich bedeutet Freundschaft für manche, dass man jeden Schei... eines Freundes akzeptieren und sogar verteidigen muss. Bei Frauen kommt noch der Glaube hinzu, dass der Lebenspartner sie wohl weniger lieben würde, wenn sie ihm den Bogen der Behörde vorlegt. Die Hiobsbotschaft, wenn man so will. Früher wurde der Überbringer schlechter Nachrichten einfach hingerichtet. Als wenn der was dafür könnte.

Ansonsten bin ich ganz bei dir. Für meine ,,Schandtaten,, muss ich ganz alleine geradestehen. Sicherlich gibts Trost von anderen Seiten, aber die Strafe bekomme nur ich. Und versuche nicht, diese in irgendeiner Weise aufzuteilen. Und überlasse es auch nicht einem Freund, die Angelegenheit zu regeln. Es sei denn, er bietet sich aus freien Stücken dafür an.😁

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. November 2016 um 12:54:36 Uhr:


Gesichtserkenung sicher nicht. Der Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle fordert elektronisch das Passfoto im Einwohnermeldeamt an. Das legt er neben das Blitzerfoto (das ihm in deutlich besserer Qualität vorliegt). Dann vergleicht er und wenn es passt gibt es einen Bußgeldbescheid. Zweifel kann dann ein vom Gericht bestellter Gesichtsgutachter klären.

Fast richtig erklärt. Einen Bußgeldbescheid gibt's auch schon, wenn es nur einigermaßen passt. Was soll der Bußgeldbehörde denn passieren? Kein Einspruch= sie kassiert das Geld. Einspruch mit Gerichtsverhandlung und Freispruch = das Land zahlt die Verfahrenskosten.

Zitat:

@neverthe schrieb am 18. November 2016 um 09:20:00 Uhr:



Zitat:

@Questor schrieb am 18. November 2016 um 06:08:09 Uhr:


Nein. Reagieren musst Du in irgendeiner Form, dort sitzen keine Hellseher.

Wenn das Vergehen so zutrifft, den genannten Betrag überweisen und gut.

Wer Mist baut, sollte auch dafür gerade stehen.

Dein erster Satz widerspricht sich. Und da steht auch noch kein Betrag in dem Schreiben.

Den Antwortbogen zurücksenden mit der Angabe, dass Du nicht gefahren bist.
Und dann Name und Adresse des Fahrers angeben. Dann hat er den schwarzen Peter und gut ist.

Ansonst hast Du den schwarzen Peter.

Sohnemann hat mit dem auf meinen Namen laufenden PKW auch mal eine Lampe bekommen, allerdings waren es nur 10,- als Verwarnung.

Den beigefügten Überweisungsauftrag habe ich dann an meinen Sohn weiter gereicht, damit er von seinem Unterhaltsgeld (er war Student) bezahlen kann.

Wer ein Vergehen begeht, bezahlt auch dafür, meine Meinung.
Sonst wäre die erzieherische Maßnahme ja keine.

Und wen interessiert deine Meinung? Mein Sohn hat noch kein Knöllchen bezahlt, wenn er mit meinem Auto unterwegs war und umgekehrt auch nicht. Warum soll ich diesen Abzockern das Geld in den Rachen werfen, wenn ich nicht muss? Und Freunden wird auch mal geholfen....

Man sollte sich nur auskennen und wissen, wann man besser die Finger davon lässt. In Bayern z.B. sind die Bußgeldstellen langsam und schicken bisher seltenst Bilder mit. Da kann man dann gefahrlos dem armen Sünder in die Verjährung helfen.

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Zitat:

@lemonshark schrieb am 20. November 2016 um 01:08:21 Uhr:


Mein Sohn hat noch kein Knöllchen bezahlt, wenn er mit meinem Auto unterwegs war und umgekehrt auch nicht. Warum soll ich diesen Abzockern das Geld in den Rachen werfen, wenn ich nicht muss? Und Freunden wird auch mal geholfen....

Du und Dein Sohn seit für heute meine Märchenhelden.

@lemonshark
Damit ich das richtig verstehe: Du bist also der Auffassung, dass Du abgezockt wirst, weil Du ein Bussgeld bezahlen sollst, wenn Du schneller als die vorgeschriebene Geschwindigkeit gefahren bist?

An dem Verständnis von Ursache und Wirkung solltest Du noch ein wenig arbeiten.

@Lemonshark: Und in anderen Threads schimpfst du recht leicht über andere und bist der Meinung, das eine leichtfertige Eskalation deinerseits nicht schlimm ist. Solche Leute wie du machen das Leben in Deutschland immer lebenswerter und sies überlasten sie unnötig die Behörden. Auch wenn man das eigentlich niemanden wünscht, ich denke für so manchen Rächer der "Abgezockten" wäre es eine Genugtuung, wenn bspw. die eigene Karre geklaut und aufgrund der Bördenüberlastung nicht rechtzeitig gehandelt wird. So wird dann vielleicht auch mal ein Auto irgendwo kontrolliert und weitergefahren lassen, weil der örtliche Polizist noch mit Ermittlungen zu einem anderen "Held" beschäftigt war ...

Ich verstehe die Aufregung nicht. Der Zitronenhai hat doch Recht. Eigentlich sind die Autohersteller daran schuld, dass die Fahrzeuge zu schnell fahren können. Und nun lasst uns VW auf Schadenersatz verklagen, wenn einer mit einem VW beim zu schnellen Fahren erwischt wurde und das Knöllchen - wegen dieses Produktfehlers des Autos - letztlich mal bezahlen musste. 🙂

Mist, ich kann VW nicht verklagen, da ich BMW fahre. Und BMW fahren grundsätzlich zu schnell. Immer. Und Dauerblinker links ist Serie ...

Darf ich jetzt wenigstens BMW verklagen? 😉

Ist sogar besser. Die müssten noch was in der Portokasse haben. 🙂

Ich glaube, das läuft auf eine Sachmangelklage hinaus. Mein BMW fährt nur knapp über den Tempolimits, und die Blinker blinken meist nur dann, wenn sie sollen. Aber vielleicht liegt es auch am Modell, das ist zu wenig sportlich 😉

Aber nun zurück zum planmäßigen Programm.

Bitte nochmal zum Thema zurück. Was ist, wenn ich den Behörden den Namen mitteile, aber so kurz vor Ablauf der Frist, dass sie den Bescheid nicht mehr rechtzeitig zusenden können?
Dann konnte der Fahrer festgestellt werden und ich kann nicht zur Führung eines Fahrtenbuchs verdonnert werden, sehe ich das richtig?

Ich bitte nochmal ausdrücklich alle, die nicht was zum Thema beitragen einfach nichts zu schreiben. Das wird sonst unübersichtlich.

Dann hast Du es endlich kapiert. 🙂

Der Anhörungsbogen muss nicht zugegangen sein. Es reicht, wenn die Behörde die Zusendung verfügt, um die Verjährung zu unterbrechen.

Ich dachte immer Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
Na ok, hier gehts ja auch um Unrechtsberatung, sorry also alles im Grünen Bereich.

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