Bekannter wurde mit meinem Auto geblitzt

Hallo Leute,

das Forum hier wurde mir ausdrücklich empfohlen deswegen hoffe ich auf gute Ratschläge oder Tipps.
Ein Bekannter von mir wurde mit meinem Auto geblitzt. Ich war Beifahrerin. Er ist auf dem Foto zwar seitlich drauf aber schon gut zu erkennen. Jedenfall ist eindeutig erkennbar, dass ich nicht der Fahrer bin.
Ich habe jetzt den Anhörungsbogen zugeschickt bekommen. Bin zwar schon fast über der 1-Wochen-Frist, da ich ein paar Tage weg war, aber was passiert jetzt, angenommen, ich schicke den Anhörungsbogen nicht zurück? Ich hätte ja kein Aussageverweigerungsrecht oder? Selbst wenn ich behaupte, es wäre mein Freund, so ist er ja trotzdem nicht in der Liste der Personen für die man ein Aussageverweigerungsrecht hat.

Also ist das Nicht-Zurückschicken des Bogens das Gleiche wie wenn man vom Verweigerungsrecht Gebrauch macht?

Und was genau passiert, wenn ich keine Auskunft gebe, obwohl ich Beifahrerin bin? Ich weiß nicht, ob ich überhaupt zu sehen bin, weil das Foto sehr stark von der Seite aufgenommen ist, könnte sein, dass ich aus dem Winkel hinter dem Fahrer und nicht zu erkennen bin, das weiß ich aber nicht mit Sicherheit.

Angenommen sie versuchen ihn auszufindig zu machen und schaffen es nicht, dann habe ich vermutlich kein Problem? Oder kann ich dann herangezogen werden, auch wenn der Fahrer offensichtlich männlich ist?

Angenommen sie versuchen ihn ausfindig zu machen und schaffen es. Kann es sein, dass ich dann trotzdem etwas zahlen muss, da sie durch meine fehlende Auskunft mehr Aufwand hatten?

Was passiert generell, wenn ich den Bogen ignoriere?

Beste Antwort im Thema

Wenn du Beifahrerin warst und du keine Auskunft gibst tritt automatisch die Halterhaftung in Kraft. Da du offensichtlich nicht kooperierst wird die Strafe pauschal verdoppelt. Da aber heute Freitag ist wirst du erst am Montag in U-Haft genommen, Vollzugsbeamte haben nämlich Freitags immer frei, aber am Montag holen Sie dich.

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Mein Tesla hat einen Autopilot 😁

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. November 2016 um 20:09:01 Uhr:


Mein Tesla hat einen Autopilot 😁

😁😁😁

Kann der Autopilot auch das Fahrtenbuch führen? Und wenn der Autopilot vorgeladen wird, wie kriegst du ihn dann in den Gerichtssaal? Ausbauen? Oder muss der Programmierer die Punkte kassieren? Alles ungeklärte Fragen.

...ein evtl. vorliegendes Zeugnisverweigerungsrecht ist in so einem Fall sowieso Quatsch, weil man mit der Verweigerung den Täterkreis soweit einschränkt, so dass man der Behörde indirekt steckt, wo sie den Fahrer suchen müssen... was über einen Passbildabgleich mit dem EMA eine Kleinigkeit ist.

In so einem Fall, wenn man den Fahrer schützen will, hilft nur die Behörden so lange an der Nase rumzuführen bis die Verjährung gegen den eigentlichen Fahrer durch ist.
Ein stures "Nein sag ich nicht" ist dabei auch eine sehr schlechte Reaktion, da man hierdurch signalisiert nicht an der Ermittlung des Fahrers mitwirken zu wollen - ergo, immer schön freundlich und hilfsbereit um keine Fahrtenbuchauflage zu riskieren.

Z.B. könnte man einen solchen Zeugenfragebogen ganz einfach -je nach Qualität des übersandten Bildes- damit beantworten, dass man um weitere oder ein besseres Bild bittet, da man sich nicht sicher sei und man ja niemanden zu Unrecht verdächtigen möchte - die Antwortsfrist immer voll ausnutzen.

Oder ein Ersatzfahrer könnte auftauchen, der sich selbst beschuldigt der betreffende Fahrer zu sein... ergo der sich selbst in den Befragebogen einträgt und unterschreibt -Achtung, um dem Straftatbestand der falschen Verdächtigung zu entgehen muß sich derjenige selbst beschuldigen... das wäre nicht strafbar :-).

Oder man könnte sich einfach als Halter, als der man insgeheim durch den Zeugenbefragbogen schon weiß, dass man als Fahrer schon ausgeschlossen wurde trotzdem selbst als Fahrer eintragen.

Ggf. kann man das alles auch kombinieren z.B. indem man erstmal ein besseres Bild anfordert und dann mit nem Ersatzfahrer weitermacht... die Leute in entsprechenden Fachforen haben da mehr Erfahrung und daher genauere Ahnung, wie man da am besten vorgeht.

Wichtig bei einem Ersatzfahrer ist nur, dass man reagiert & widerspricht sobald ein entsprechender Bußgeldbescheid gegen den Ersatzfahrer eintrifft, so dass dieser nicht rechtskräftig wird... sonst war das Spiel für den Ersatzfahrer ein Griff ins Klo.
Als Widerspruch schreibt man halt einfach, dass man nochmal nachgedacht & festgestellt hat, dass man sich doch irgendwie geirrt hat und der betreffende Fahrer nicht sein kann, weil ... -Nachweis anfügen-.

Mit etwas Glück kann man den tatsächlichen Fahrer mit solche Kunstgriffen außen vor halten bis gegen diesen die Verjährung durch ist.
Die Verjährung gegen den tatsächlichen Fahrer läuft so lange, wie dieser den Behörden unbekannt ist bzw. nicht angeschrieben wird... sobald dieser z.B. einen Anhörungsbogen erhält kann man davon ausgehen, dass die Verjährungsfrist ab diesem Zeitpunkt unterbrochen ist und es richtig eng wird.

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Der Tesla S hat Allrad und sowas um die 700 PS. Zumindest im Erdgeschoss dürfte das zu bewältigen sein.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. November 2016 um 20:48:49 Uhr:


Der Tesla S hat Allrad und sowas um die 700 PS.

Nee, wurde reduziert, weil die Batterie gar nicht genug Leistung abgeben konnte um alle Motoren mit maximaler Leistung zu versorgen (jetzt sind's gute 500).

Vermutlich aber etwas off-Topic.

Zum Thema: Je nach Qualität des Fotos würde ich da auch an Amnesie leiden.
Wieso? Strafen kann man bezahlen, muß man natürlich nicht. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@lemonshark schrieb am 18. November 2016 um 17:46:55 Uhr:



Zitat:

@neverthe schrieb am 18. November 2016 um 17:02:27 Uhr:


Mal noch eine andere Frage. Warum kann mir das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegt werden, wenn ich doch sagen kann, dass ich den Zeugenfragebogen nie erhalten habe? Da kann ich doch (theoretisch) nichts dafür, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.

1. Weil das gesetzlich so vorgesehen ist
2. Weil es nicht darauf ankommt, ob du etwas "dafür" kannst, sondern nur darauf, ob die Bußgeldstelle ihren Teil getan hat. Was der Fall ist, wenn sie mit normaler Post einen Zeugenbefragungsbogen mit (ausreichend gutem) Bild so rechtzeitig abschickt, dass du deine Aussage machen könntest.

So ist das eben, Schlupflöcher sehe ich nach der Schilderung keine (wie lange liegt der Vorfall zurück?) und die Fahrtenbuchauflage ist leider inzwischen mit bis zu 200 Euro Gebühr "garniert".

Nach deiner Schilderung würde ich nur dann in Erwägung ziehen, den Freund zu schützen, wenn es wirklich um etwas geht (volles Punktekonto oder Probezeitverlängerung). Dann soll er dir halt im Falle eines Falles die Kosten für das Fahrtenbuch geben.

Diese ganzen sich teils widersprechenden Beiträge sind sehr verwirrend.
Also, man kann mir also unabhängig davon, ob ich mitgewirkt habe oder nicht, das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen, wenn der Fahrer, der den Verstoß begangen hat nicht ermittelt werden konnte. Ihr wolltet damit sagen, dass es dabei nicht um die Bestrafung geht, sondern der Gefahr vorzubeugen, dass so etwas wieder passiert.

Ich versteh noch immer nicht, warum man den Freund unbedingt raushalten will !?
Ist es tatsächlich der Freundschaft geschuldet, wenn man für die Vergehen anderer seinen Kopf hinhält ?
Und wenn ja, wie weit würde man gehen ? Kann der Freund am Steuer nun die Sau rauslassen, weil man ihn ja sicherlich wieder ,,raushauen,, wird ?

Zitat:

@neverthe schrieb am 18. November 2016 um 22:59:21 Uhr:


Also, man kann mir also unabhängig davon, ob ich mitgewirkt habe oder nicht, das Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen, wenn der Fahrer, der den Verstoß begangen hat nicht ermittelt werden konnte. Ihr wolltet damit sagen, dass es dabei nicht um die Bestrafung geht, sondern der Gefahr vorzubeugen, dass so etwas wieder passiert.

Yepp!

Auch einem Fraund kann ein Missgeschick passieren oder man fühlt sich gar mitschuldig, warum auch immer, z. B. weil der Freund einen gefahren hat, man ihn abgelenkt hat, er für die Situation "nichts" konnte.

Die sicherste Methode wäre meiner Meinung nach, die Sache aufzuklären. Damit ist sie aus der Welt. Die Strafe teilt man sich, im Falle eines Punktes, muss man den eben auf das Konto in Flensburg wandern lassen, das ist vorerst kein Beinbruch und wenn der Lappen weg wäre, dann müsste man eben gemeinsam eine Lösung finden (einen guten Freund kann man schon mal zwei Wochen fahren).

Eine kleine Notlüge wäre z. B. auch, dass man dem Freund die Gefahr des Fahrtenbuches mitteilt (gelogen wäre es gar nicht, auch wenn´s eher unwahrscheinlich ist bei einem Erstvergehen), es also das geringere Übel ist, wenn er seine Strafe annimmt.

Wie auch immer... nur meine persönliche Laienmeinung. Zumindest wär´s dann vom Tisch.

Rauswinden oder Aussitzen oder wie auch immer man es nennen mag, ist eher etwas für die cooleren und dreisteren, mag auch gehen. Wenn man aber nicht der Typ dafür ist... ich wär´s auch nicht.

Zitat:

@gast356 schrieb am 18. November 2016 um 20:48:44 Uhr:


...ein evtl. vorliegendes Zeugnisverweigerungsrecht ist in so einem Fall sowieso Quatsch, weil man mit der Verweigerung den Täterkreis soweit einschränkt, so dass man der Behörde indirekt steckt, wo sie den Fahrer suchen müssen... was über einen Passbildabgleich mit dem EMA eine Kleinigkeit ist.

Also 1. glaube ich, Du hast zu oft NCIS geschaut. 😛

2. Ob die örtlichen Polizeibehörden überhaupt über so solche Programme verfügen, ließe sich von meiner Seite aus relativ schnell überprüfen, weil ich drei Polizisten in meinem engeren Bekanntenkreis kenne und mir öfters aus deren Alltag erzählt wird. Und da war noch nie das Gespräch vom Superdupergeheimnisprogramm, mit dem man Gesichtserkennung betreiben kann.

Vielmehr erzählen die mir regelmäßig genervt, dass sie mal wieder mit dem Blitzerfoto an allen Nachbartüren geklingelt haben. Oft kommt dabei nix raus, manchmal haben sie Glück, wenn ein depperter Nachbar vollen Erkennerstolzes den Übeltäter unvorsichtig preis gibt.

3. Dass die Einwohnermeldeämter sowas haben, weigere ich mich auch zu glauben. Die hier vor Ort sind ja froh, dass ihre Computer überhaupt Internet haben....und die Dinger laufen noch mit Windows XP. Mehr muss ich dazu wohl nicht schreiben.

Mal abgesehen davon, dass ich anzweifle, ob ein des Nächtens geschossenes, qualitativ bestenfalls mittelmäßiges Bild wirklich so ohne Weiteres mit einem Passbild vergleichbar ist.

4. Herrje, es ist doch nun wirklich nicht schwer, KEINE Angaben zum "Täter" zu machen, OHNE ein Problem bei der aktiven Mitwirkung zu haben UND den Täterkreis weitestmöglich zu strecken. Ist Mann/Frau da wirklich so phantasielos?

a) Du als Beifahrer warst sturzbesoffen und eine dritte, Dir unbekannte Person war so freundlich, Dich nach Hause zu fahren. Telefonnummer oder Adresse hat er nicht hinterlassen. (Ist mir schon genauso passiert)

b) Es war ein One-Night-Stand, den Du im Kaffee "Fummeltrinchen" kennengelernt hast und der Dich Kavalierlike ins heimische Bettchen verfrachtet hat. Telefonnummer oder Adresse hat er nicht hinterlassen. (sag ich nicht, ob mir das schon passiert ist😁)

c) Das war doch der Hubert aus der 4. Klasse. Den hast Du zufällig in der Stadt getroffen und Dein Auto hat so komische Geräusche gemacht, da wollte er doch gleich mal nachschauen...ach ne Moment, war doch nicht der Hubert, der sah doch dem Alois so ähnlich damals....oder war es doch der Herbert? Ist aber auch schon so lange her....

d) denkt Euch selbst was aus, kann doch so schwer nicht sein.

Und wenn Du dann tatsächlich zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert wirst.....ja man....wenn Du schon nicht bereit bist, denjenigen ans Messer zu liefern, dann wird es auch kein Problem sein, für eine beschränkte Zeit so ein Buch zu führen.

Blöd ist natürlich, wenn dann Lieschen Müller aus dem Nachbarhaus, die gerne mit dem Feldstecher hinterm Fenster sitzt, beim Beamtenklingeln zu Protokoll gibt, dass der Kerl auf dem Bild doch seit vier Monaten dreimal die Woche zu Besuch kommt.

Aber nicht umsonst ist das Leben voller Risiken!

Hier die Geschichten erzählen und wenn mal bei einem selbst ein Brief im Briefkasten landet, ist die Strafe innerhalb von 5 Minuten bezahlt, weil man sich selbst so "schämt" und bloß nicht will, dass da noch irgendwas nachkommt.

Zumindest stelle ich mir das jetzt so ungefähr vor. Aber das ist das Internet. Anonym und "schamlos".

Bloß immer dem TE sagen, wie man es selbst ganz bestimmt machen würde oder immer (also vor 10 Jahren schon einmal, als es um 15 km/h zu viel ging) so macht.

Der TE (oder die) hat nun die Wahl. Lösungsmöglichkeiten gibt´s viele.

Zitat:

@Shameless Sheep schrieb am 19. November 2016 um 12:19:10 Uhr:


2. Ob die örtlichen Polizeibehörden überhaupt über so solche Programme verfügen, ließe sich von meiner Seite aus relativ schnell überprüfen, weil ich drei Polizisten in meinem engeren Bekanntenkreis kenne und mir öfters aus deren Alltag erzählt wird. Und da war noch nie das Gespräch vom Superdupergeheimnisprogramm, mit dem man Gesichtserkennung betreiben kann.

Vielmehr erzählen die mir regelmäßig genervt, dass sie mal wieder mit dem Blitzerfoto an allen Nachbartüren geklingelt haben. Oft kommt dabei nix raus, manchmal haben sie Glück, wenn ein depperter Nachbar vollen Erkennerstolzes den Übeltäter unvorsichtig preis gibt.

3. Dass die Einwohnermeldeämter sowas haben, weigere ich mich auch zu glauben. Die hier vor Ort sind ja froh, dass ihre Computer überhaupt Internet haben....und die Dinger laufen noch mit Windows XP. Mehr muss ich dazu wohl nicht schreiben.

Zumindest bei der Gesichtserkennung darf man annehmen, dass diese mehr und mehr Anwendung findet. Die funktioniert sogar auf einem Home-PC.
Sollte man diese Software nicht verwenden, wird mit Sicherheit der Halter aufs Revier geladen( zur Klärung eines Sachverhaltes). Hier kann man natürlich immer noch sagen, dass man sich nicht genau erinnern könne.
Alles weitere hängt dann von der Diensteifrigkeit der Beamten ab.
Ich wurde auch mal geblitzt. Auf dem Blitzfoto war aber eine falsche Blitzzeit erfasst. Vermutlich hatte wer vergessen, den Blitzer auf Sommer- oder Winterzeit zu stellen.
Vom Foto her hab ich den Beamten auf der Wache auch gesagt, dass ich selber am Steuer sitze, aber die Zeit nicht zutrifft. Ich konnte immerhin zwei Zeugen aufbieten, welche das bestätigen konnten. Die Beamten haben mir dann gesagt, dass man das Ordnungsamt insofern informieren würde, dass man mich nicht erkannt hätte.
Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt. Ich vermute aber, dass die falsche Zeitanzeige auch eine grosse Rolle gespielt hat. Weil man hier davon ausgehen kann, dass an dem Gerät schon lange keiner mehr nachgeschaut hat.

Gesichtserkenung sicher nicht. Der Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle fordert elektronisch das Passfoto im Einwohnermeldeamt an. Das legt er neben das Blitzerfoto (das ihm in deutlich besserer Qualität vorliegt). Dann vergleicht er und wenn es passt gibt es einen Bußgeldbescheid. Zweifel kann dann ein vom Gericht bestellter Gesichtsgutachter klären.

Ich glaube, ich bin zu blöd, um das Ganze zu verstehen. Wäre ich der Beifahrer und würde dem Fahrer die "frohe Botschaft" des Ordnungsamtes überbringen, wäre es für einen Freund selbstverständlich, den Punkt mitzunehmen und die Buße zu bezahlen. Umgekehrt ist es auch für mich eine Selbstverständlichkeit, eigenes Verschulden auf meine Kappe zu nehmen.

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