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Bekannter wurde mit meinem Auto geblitzt

Themenstarteram 18. November 2016 um 4:17

Hallo Leute,

das Forum hier wurde mir ausdrücklich empfohlen deswegen hoffe ich auf gute Ratschläge oder Tipps.

Ein Bekannter von mir wurde mit meinem Auto geblitzt. Ich war Beifahrerin. Er ist auf dem Foto zwar seitlich drauf aber schon gut zu erkennen. Jedenfall ist eindeutig erkennbar, dass ich nicht der Fahrer bin.

Ich habe jetzt den Anhörungsbogen zugeschickt bekommen. Bin zwar schon fast über der 1-Wochen-Frist, da ich ein paar Tage weg war, aber was passiert jetzt, angenommen, ich schicke den Anhörungsbogen nicht zurück? Ich hätte ja kein Aussageverweigerungsrecht oder? Selbst wenn ich behaupte, es wäre mein Freund, so ist er ja trotzdem nicht in der Liste der Personen für die man ein Aussageverweigerungsrecht hat.

Also ist das Nicht-Zurückschicken des Bogens das Gleiche wie wenn man vom Verweigerungsrecht Gebrauch macht?

Und was genau passiert, wenn ich keine Auskunft gebe, obwohl ich Beifahrerin bin? Ich weiß nicht, ob ich überhaupt zu sehen bin, weil das Foto sehr stark von der Seite aufgenommen ist, könnte sein, dass ich aus dem Winkel hinter dem Fahrer und nicht zu erkennen bin, das weiß ich aber nicht mit Sicherheit.

Angenommen sie versuchen ihn auszufindig zu machen und schaffen es nicht, dann habe ich vermutlich kein Problem? Oder kann ich dann herangezogen werden, auch wenn der Fahrer offensichtlich männlich ist?

Angenommen sie versuchen ihn ausfindig zu machen und schaffen es. Kann es sein, dass ich dann trotzdem etwas zahlen muss, da sie durch meine fehlende Auskunft mehr Aufwand hatten?

Was passiert generell, wenn ich den Bogen ignoriere?

Beste Antwort im Thema

Wenn du Beifahrerin warst und du keine Auskunft gibst tritt automatisch die Halterhaftung in Kraft. Da du offensichtlich nicht kooperierst wird die Strafe pauschal verdoppelt. Da aber heute Freitag ist wirst du erst am Montag in U-Haft genommen, Vollzugsbeamte haben nämlich Freitags immer frei, aber am Montag holen Sie dich.

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@TE ... kannst Deinen Fall ja auch nochmals drüben im radarforum durchkauen lassen. Mußt nur einwenigs aufpassen... Bluey, Blaulicht & Sobbel müßten Polizisten sein -ersterer ist seinen Aussagen nach mit nem Provida Motorrad unterwegs-, QTreiberin scheint Sachbearbeiter(in) auf ner Bußgeldstelle und Gast225 müßte ein Rechtsanwalt in Sachen Verkehrsrecht sein.

m3_ und ähnliche sind Leute die gerne schnell, oft zu schnell unterwegs zu sein scheinen... auch mit Erfahrung nicht nur bei der Abwehrtechnik sondern auch bzgl. Anhörungsbögen, Bußgeldbescheiden & Fahrtenbüchern.

 

Zitat "Kasperle" aus "Geblitzt-Halter Erhält Nach 2 Monaten Anhörung-Wie Kommt Der Fahrer In..."]

Zitat:

Nicht "verlängert werden kann", sondern das ist die maximale Frist, wenn keine Adressermittlung wegen Umzug etc dazukommt. Und man verschlimmert den Fall dadurch in keinster Weise.

 

1. Tattag

2. Anhörung muss innerhalb 3 Monaten angeordnet werden/stattfinden, muss den Beschuldigten aber nicht erreichen!

2a. Unterbrechung dieses Zetraums bei o.g. Adressermittlung etc

3. Bußgeldbescheid muss innerhalb 3 Monaten nach Anhörung erlassen werden

4. maximale Postlaufzeit = Zustellfrist dieses Einschreibens 2 Wochen

5. Tattag + 3 Monate Anhörung + 3 Monate Bußgeldbescheid + 2 Wochen Postlaufzeit

 

=> nach 6 Monaten und 2 Wochen kannst Du die Korken knallen lassen, wenn bis dahin nichts gekommen ist.

"Abwehrtechniken".....schööön.

Was es nicht alles so gibt bei den Hobbygängstern.

am 21. November 2016 um 6:06

Zitat:

@gast356 schrieb am 20. November 2016 um 21:53:18 Uhr:

@TE ... kannst Deinen Fall ja auch nochmals drüben im radarforum durchkauen lassen. Mußt nur einwenigs aufpassen... Bluey, Blaulicht & Sobbel müßten Polizisten sein -ersterer ist seinen Aussagen nach mit nem Provida Motorrad unterwegs-, QTreiberin scheint Sachbearbeiter(in) auf ner Bußgeldstelle und Gast225 müßte ein Rechtsanwalt in Sachen Verkehrsrecht sein.

m3_ und ähnliche sind Leute die gerne schnell, oft zu schnell unterwegs zu sein scheinen... auch mit Erfahrung nicht nur bei der Abwehrtechnik sondern auch bzgl. Anhörungsbögen, Bußgeldbescheiden & Fahrtenbüchern.

Noch muss erwaehnt werden das im V&S 90% der User Fachanwaelte fuer Strassenverkehr sowie Vollprofis im beherrschen der Fahrzeuge weit ueber Grenzsituationen hinaus sind. Viele haben auch Hauptberuflich das lesen der Glaskugel erlernt und sind hier ebenfalls Ernst zu nehmen. Wie im Eingangspost zu lesen, wurde das Forum empfohlen. Zurecht wie ich meine :D:D:D

Themenstarteram 21. November 2016 um 8:07

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. November 2016 um 21:23:39 Uhr:

Dann hast Du es endlich kapiert. :)

Wie meinst du das?

Themenstarteram 21. November 2016 um 8:10

Zitat:

@PeterBH schrieb am 20. November 2016 um 21:25:09 Uhr:

Der Anhörungsbogen muss nicht zugegangen sein. Es reicht, wenn die Behörde die Zusendung verfügt, um die Verjährung zu unterbrechen.

Dann könnte ich es ihnen ja auch 1 Tag nach der Frist mitteilen. Mache ich mich da nicht der Strafvereitelung schuldig, wenn ich es die ganze Zeit wusste?

Zitat:

@neverthe schrieb am 21. November 2016 um 09:07:54 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 20. November 2016 um 21:23:39 Uhr:

Dann hast Du es endlich kapiert. :)

Wie meinst du das?

Ich meine jetzt, mich wohl doch geirrt zu haben.

Zitat:

@neverthe schrieb am 21. November 2016 um 09:10:04 Uhr:

Dann könnte ich es ihnen ja auch 1 Tag nach der Frist mitteilen. Mache ich mich da nicht der Strafvereitelung schuldig, wenn ich es die ganze Zeit wusste?

Strafvereitelung gibt es bei Owis nicht. Außerdem noch einmal: wenn Du keinen Zeugenfragebogen erhalten hast oder dieser zu spät bei Dir eintrifft, kann man Dir keinen Vorwurf machen. Der Zugang ist ja nicht nachweisbar.

Aber man sollte es sich nicht so schwer machen. Allgemein gesprochen: Wenn man bereit ist, ein kleines Restrisiko bezüglich des Fahrtenbuches in Kauf zu nehmen, dann macht man einfach gar nichts und wenn jemand fragt, ist man ganz erstaunt, weil man nie einen Fragebogen erhalten hat. Wenn einem dann ein Foto unter die Nase gehalten wird, muss man selbst entscheiden, ob man für einen Bekannten lügt.

Zitat:

@neverthe schrieb am 20. November 2016 um 21:17:52 Uhr:

Bitte nochmal zum Thema zurück. Was ist, wenn ich den Behörden den Namen mitteile, aber so kurz vor Ablauf der Frist, dass sie den Bescheid nicht mehr rechtzeitig zusenden können?

Dann konnte der Fahrer festgestellt werden und ich kann nicht zur Führung eines Fahrtenbuchs verdonnert werden, sehe ich das richtig?

Nein, das siehst du falsch.

Wenn sie dir einen Zeugenbefragungsbogen mit brauchbarem Bild geschickt haben und dies nicht gerade 3 Tage vor Eintritt der Verjährung, kann ein Fahrtenbuch verhängt werden. Sicher verhindern kannst du das nur durch unverzügliche Bekanntgabe des Fahrers.

Wenn die Behörde nichts falsch macht, gibt es keine sichere Vermeidungsstrategie für das Fahrtenbuch, wenn kein Bußgeldbescheid erstellt werden kann.

Es wäre interessant zu wissen, wie die Sache letztendlich ausgeht, nachdem soviel Zeit und Energie in dieses Thema investiert wurde.

Themenstarteram 21. November 2016 um 12:58

Zitat:

@RalphM schrieb am 21. November 2016 um 12:28:46 Uhr:

Es wäre interessant zu wissen, wie die Sache letztendlich ausgeht, nachdem soviel Zeit und Energie in dieses Thema investiert wurde.

Da ich eher kein Fahrtenbuch in Kauf nehmen möchte und es anscheinend kein Vorgehen gibt nichts zu sagen (bzw. 1 Tag zu spät) und gleichzeitig kein Risiko einzugehen ein Fahrtenbuch zu führen werden wir wohl die Angaben machen.

Obwohl ich die Aussage unlogisch finde, da in der StVZO ausdrücklich steht, "wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte" und nicht "wenn der Fahrer zwar ermittelt werden konnte aber zu spät um den Bußgeldbescheid zu verhängen".

Woher die Behörden da das Recht nehmen ein Fahrtenbuch führen zu lassen ist mir nicht klar. Vielleicht gab es einfach noch niemanden der deswegen geklagt hat.

wegen des einen Punktes muss man auch wirklich nicht so ein Gewese machen. Passiert halt und nach 2,5 Jahren ist er wieder weg.

Die Sache mit dem Fahrtenbuch ist zwar keine Strafe, aber einfach ein Instrument des Staates, damit Halter ehrlich bleiben. Gerichtlich überprüft ist das übrigens lang und breit.

Themenstarteram 21. November 2016 um 14:23

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. November 2016 um 14:42:44 Uhr:

wegen des einen Punktes muss man auch wirklich nicht so ein Gewese machen. Passiert halt und nach 2,5 Jahren ist er wieder weg.

Die Sache mit dem Fahrtenbuch ist zwar keine Strafe, aber einfach ein Instrument des Staates, damit Halter ehrlich bleiben. Gerichtlich überprüft ist das übrigens lang und breit.

Darum geht es doch nicht sondern ob das, was angeordnet wird (zB Fahrtenbuch) auch rechtens ist.

Ist es aber - gibt zig Urteile dazu.

Es sind schon die skurilsten Vermutungen angestellt worden , von Halterhaftung war sogar die Rede . Ist Unsinn denn die

gibt es nur bei -Ruhendem Verkehr -.

Wenn der anhörbogen nicht beantwortet wird kommt demnächst ein Schreiben der Bußgeldstelle , wenn darauf keine

Reaktion erfolgt geht die Sache zum Amtsgericht .Warte einfach ab , zwischenzeitlich ist die Frist sowieso abgelaufen.

Da das Schreiben zugestellt wurde kann die Verjährung auch nicht greifen .

Giovanni.

Zitat:

@giovannibastanza schrieb am 21. November 2016 um 16:51:53 Uhr:

.... von Halterhaftung war sogar die Rede . Ist Unsinn denn die

gibt es nur bei -Ruhendem Verkehr -.

.....

Giovanni.

Falls Du meinen Beitrag meinst, muss ich wohl noch an mir arbeiten. Ich dachte der wäre so blöd geschrieben das man ihn nicht ernst nehmen kann.

Ich stelle dies jetzt hiermit richtig:

Mein Beitrag war nicht ernst gemeint.

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