Beinahe Crash auf der Autobahn
Hallo zusammen,
ich muss meinem Ärger mal etwas Luft machen.
Heute war ich beruflich in Bonn und bin auf einer dreispurigen Autobahn kurz vor einer Auffahrt von der rechten Spur auf die mittlere Spur gewechselt um dem auffahrenden Verkehr Platz zu machen. Auf der Beschleunigungsspur fuhr ein LKW und hinter ihm war die übliche PKW Schlange. Einem Audi Fahrer der direkt hinter dem LKW fuhr ging die Beschleunigung anscheinend nicht schnell genug und er zog mit geschätzten 70km/h von der Einpfädelspur direkt rüber auf die mittlere Spur und somit gleich mir vor meinem Wagen. Da ich etwa 140km/h drauf hatte und keine hektische-Lenkrad-rumreiß-Aktion durchführen wollte und mir auch absolut keine Zeit blieb in den Rückspiegel zu sehen um auf den linken Fahrstreifen auszuweichen, konnte ich nichts anders mehr machen außer voll in die Klötze zu steigen. Mein Wagen fing komischerweise hinten an auszubrechen, mit wildem gegenlenken und deutlich spürbaren Vibrationen am Lenkrad und von den Bremsen konnte ich nach zwei-dreimal ausbalancieren verhindern diesem Typen voll hinten rein zu rauschen. Es fehlten wahrhaftig nur die berühmten Millimeter und es hätte geknallt! Mein Blutdruck war jenseits von gut und böse und der Adrenalinpegel stieg ins unermeßliche. Von dem Audi-Fahrer selbst keine Entschuldigung, keine Reaktion, nix. Er beschleunigte mit seinem TDI und fuhr als wenn nichts gewesen wäre davon.
Passiert ist Gott sein Dank nichts, dass ist die Hauptsache. Aber ärgerlich ist das schon.
Nur mal so gefragt ohne das ich das in Erwägung ziehe:
Gibt es eigentlich rechtliche Mittel gegen sowas sich zur Wehr zu setzen? Stichwort Nötigung oder grob fahrlässiger Eingriff in den Strassenverkehr oder sowas?
Fahrfehler können natürlich passieren das ist mir vollkommen klar ohne das ich jetzt von jemandem eine Belehrung benötige.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dasmitch
..häng dich an den typ dran und wenn er rausfährt, schlag ihm die fresse ein. und zwar so das er esrt wieder zu sich kommt wenn du bereits weg bist...
Hast du schonmal von einem erwachsenen Mann unvorbereitet mit der Faust eine ins Gesicht bekommen? Ein Kieferbruch oder mehrere rausgeschlagene Zähne ist da wohl das mindeste wo du die Konsequenzen für deine Tat tragen muss. Keine gute Idee von dir!
127 Antworten
Die Beachtung der Verhältnissmäßigkeit ist grundsätzlich nur bei staatlichen Massnahmen zu beachten.
Hier sind aber wirklich Grauzonen vorhanden.
Wenn ich einen Verkehrsrüpel ausbremse und ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalte (oder sogar hinschleppe) ist das legal. Ich darf ihn aber nicht halb totschlagen. Wenn er sich aber meiner "Festnahme" entziehen will oder sich wehrt, kann ich entsprechende Massnahmen einleiten.
peso
Die Diskussion ist mir zu blöd - also zum Ende: Deutschland ist das einzige Land Europas ohne Geschwindigkeitsbeschränkung. Die sollen endlich Tempo 130 (meinetwegen auch 100) einführen, und jeder, der 20km zu schnell fährt, ist seinen Lappen für 1 Monat los.
Faktisch ist man(n) nicht schneller, wenn man schneller fährt. Das macht von Frankfurt nach Freiburg gerade mal 15-20 Minuten aus (200 gegen 130), habe es ausprobiert. Und man kommt mit 130km/h sogar noch entspannter an.
Damit hier niemand meint, ich wisse wenig über hohe Tempi: Ich bin auch schon über 200km/h gefahren, aber de facto geht die Sicherheit vor. Medizinisch ist eine Geschwindigkeit jenseits von 180 problematisch, weil sich das Gehirn nicht vernünftig darauf einstellen kann (Reaktionszeit, Bremswege). Wer hier weiß, wie lange der Bremsweg bei Tempo 200 ist? Na? Das sind 400 Meter (!). Wenn eine Kolonne mit Tempo 130 und Sicherheitsabstand 1/2 Tacho (= 65m) unterwegs ist und der Vordermann bremst, kracht der 13. unweigerlich in den 12. rein (ADAC-Test).
Jungs, wenn nichts passiert ist, dann atmet man tief durch und fährt weiter. Abends trinkt man dann einen guten Roten und darf dann noch etwas vor sich hin fluchen. Aufregen kann man sich immer noch, wenn es zum Crash gekommen ist (obwohl das dann auch nichts mehr nützt).
Stellt Euch doch mal vor, wie es in D zuging, wenn alle, die sich einmal falsch verhalten, für 6 Monate den Führerschein entzogen bekämen oder zusammengeschlagen würden... Jeder von uns hat doch schon einmal einen Fahrfehler gemacht, der nur durch die richtige Reaktion eines anderen nicht zu einem Unfall geführt hat.
Dass immer mehr Autofahrer scheinbar gar nicht mehr wissen, dass sie einen Blinker haben, fällt mir auch unangenehm auf, aber ich kann doch keinen zwingen, sich korrekt zu verhalten! Und das Problem mit den Kameraden, die ohne zu gucken auf die linke Fahrspur wechseln, ist doch allgemein bekannt. Muss man sich halt drauf einstellen und versuchen, das Fehlverhalten anderer vorauszusehen. Das geht tatsächlich.
Und schickt bitte nicht alle Deppen auf die Landstraße, da machen die nur noch mehr Unfug, auf der BAB müssen sie wenigstens nur geradeaus fahren.
Blutdrucksenkende Grüße!
Martin
Zitat:
Original geschrieben von lotusbluete007
auf der BAB müssen sie wenigstens nur geradeaus fahren.
und dort gibt es keinen gegenverkehr......! 😛
Zitat:
Original geschrieben von Owlmirror
Deutschland ist das einzige Land Europas ohne Geschwindigkeitsbeschränkung.
deutschland ist allerdings auch genau das land, in dem statistisch die wenigsten unfälle passieren.....
und dann kann man das weiter aufschlüsseln, denn dann ist die autobahn noch davon am allersichersten! genauer gesagt passieren dort wo keine limitierung herrscht noch dabei die wenigsten unfälle.... 🙄
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
deutschland ist allerdings auch genau das land, in dem statistisch die wenigsten unfälle passieren.....Zitat:
Original geschrieben von Owlmirror
Deutschland ist das einzige Land Europas ohne Geschwindigkeitsbeschränkung.und dann kann man das weiter aufschlüsseln, denn dann ist die autobahn noch davon am allersichersten! genauer gesagt passieren dort wo keine limitierung herrscht noch dabei die wenigsten unfälle.... 🙄
1) Ist nicht, Du hast u.a. die Schweiz, Dänemark und Schweden vergessen.
2) Wenn mal was passiert, sind oft gleich Tote zu beklagen. Wenn dann ein Vater oder Mutter unter den Toten ist (und nicht "nur" ein Jungspund), ist das Geschrei riesengroß. Allein wenn einer dieser Todesfälle zu verhindern ist, ist es die Begrenzung wert. Stelle Dir mal vor, als Du 5 Jahre alt warst - wenn dann Deine Mutter oder Dein Vater umgekommen wären...
Zitat:
Original geschrieben von Owlmirror
1) Ist nicht, Du hast u.a. die Schweiz, Dänemark und Schweden vergessen.
ist es doch, denn diese länder haben eine wesentlich geringere verkehrsdichte als deutschland.....
und wenn auf einem km strecke 100 autos unterwegs sind, ist die möglichkeit in einen unfall verwickelt zu werden nunmal deutlich höher als wenn auf demselben abschnitt nur 50 autos unterwegs sind.....
desweiteren spielt auch hier die mentalität der überwiegenden vk-teilnehmer eine rolle....deshalb kann man die daten des landes "a" nciht so ohne weiteres auf das land "b" übertragen.
Zitat:
Original geschrieben von Owlmirror
2) Wenn mal was passiert, sind oft gleich Tote zu beklagen.
dabei ists allerdings unerheblich ob dies bei 100kmh oder bei 130kmh oder bei 200kmh passiert...dann sollte man leiber ein tempolimit von 80kmh einführen, da dann die tatsächlcihen aufprallgeschwindigkeiten in dem bereich liegen, indem die heute fahrzeugtechnik dies noch für den menschlichen körper verkraftbar amcht......
und da fallen die unfälle die durch "rasen" entstehen erst garnicht großartig ins gewicht! dann sollte man lieber mal genauer darauf schauen, WARUM es überhaupt zu einem unfall kam....und dann wird als hauptunfallursache die fehlverhalten derjeniger rauskommen, die "langsamer" fuhren und einfach ohne zu blinken, ohne in den spiegel zu gucken, ohne schulterblick zu machen und ohne beim überholen mal das gaspedal durchzutreten einfach eine spur nach links gezogen sind...
Zitat:
dann sollte man leiber ein tempolimit von 80kmh einführen
Ja, man sollte auf der Autobahn ein flächendeckendes Tempolimit von 80 kmh einführen, dafür bin ich auch. Allerdings wird es dann eng, da laut StVO, von der ich ja keine Ahnung habe, ein Fahrzeug mindesten 60 fahren können muss, um auf die Autobahn auffahren zu dürfen.
Tempolimit hätte auch in diesem Fall nichts genutzt, da der Gefährdete schon 140 km/h schnell war, da hätte 130 auch nichts geholfen! Also hier jetzt eine Tempolimit Diskussion anzufangen ist doch wirklich komplett sinnlos. Ohne hier die Situation genauer zu kennen, stimme ich zwar damit überein, dass der "Rauszieher" wohl im Sinne der StVO unverantwortlich gehandelt hat, aber wenn sich der Gefährdete die Vollbremsung durch einen Spurwechsel hätte sparen können, bleibt doch ein gewisser Beigeschmack. Wann man Spurwechseln darf, ist eben Ermessenssache, es muss halt so geschehen, dass man den anderen nicht behindert. Da müsste ich auch oft bremsen, wenn ich nicht auch einen Spurwechsel nach links mache, wenn jemand auf meine Spur fährt. Eine gefährliche Situation sollte dabei nicht entstehen, und für niemanden, das ist schon klar.
Wenn jemand auf einen LKW zubeschleunigt, und ich hinter ihm auf der Mittelspur fahre, kann ich mir doch schon meinen Teil denken, was gleich passieren wird, oder nicht? Da muss ich nicht erst auf den Blinker warten (den ja viele heutzutage sowieso nur noch sporadisch setzen, leider). Das ist eben eine der gefährlichen Situationen, die auf Autobahnen auftreten, aber sie ist keineswegs unvorhersehbar.
Zitat:
Stelle Dir mal vor, als Du 5 Jahre alt warst - wenn dann Deine Mutter oder Dein Vater umgekommen wären...
Und jetzt stell' Dir mal vor, Du stellst Dir das nicht vor, dann hast Du Zeit dazu, den Verkehr zu beobachten und die gefährliche Situation erst gar nicht aufkommen zu lassen.
Keiner kann sagen, dass etwas total überraschend auf ihn zugekommen ist:
Das Auto, das ohne anzuhalten aus der Einfahrt kommt, kommt aus der Einfahrt, die sichtbar ist.
Die glitschigen Blätter in der Kurve liegen da im Herbst, wenn Blätter es so an sich haben, von den Bäumen zu fallen.
Der Lastwagen, der auf die AB einfahren will, dessentwegen der Twingo auf die linke Spur wechselt, ist auch für mich auf der linken Spur sichtbar. Und wenn ich mit 170kmh-chen oder mehr unschuldig und nichtsahnend davon überrascht werde, dass dieser Twingo (nichts gegen Twingo-Fahrer, hatte selber einen) dann plötzlich vor mir "steht", dann habe ich mindestens einen Teil der Schuld an der Situation.
Die totale Sicherheit (die es eh nicht gibt) und keine Verkehrstoten mehr wegen "überhöhter Geschwindigkeit" gibt es erst ab einem Tempolimit von 0km/h. Bis dahin gilt es mitdenken und aufpassen.
Gruß, Martin
Abgekupfert von http://bundesrecht.juris.de/babrigeschwv_1978/BJNR018240978.html
Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V
Ausfertigungsdatum: 21.11.1978
Vollzitat:
"Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen vom 21. November 1978 (BGBl. I S. 1824), geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 7. August 1997 (BGBl. I S. 2028)"
Stand: Geändert durch Art. 3 V v. 7.8.1997 I 2028
Näheres zur Standangabe finden Sie im Menü unter Hinweise
Fußnote
Textnachweis ab: 1.12.1978
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9231-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, der zuletzt durch das Gesetz vom 3. August 1978 (BGBl. I S. 1177) geändert wurde, wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1
Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen
1.
auf Autobahnen (Zeichen 330),
2.
außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
3.
außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,
nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) oder niedrigere Richtgeschwindigkeiten (Zeichen 380) bestehen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 2
Im übrigen bleiben die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung unberührt und gelten entsprechend für diese Verordnung. Die in § 1 genannten Zeichen sind die der Straßenverkehrs-Ordnung.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 3
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 33 Abs. 2 des Kostenermächtigungs-Änderungsgesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 805) auch im Land Berlin.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Schlußformel
Der Bundesminister für Verkehr
Zitat Ende.
***
Daraus folgt, wenn man mit 140 km/h an der Autobahnauffahrt vorbeirauscht und es kracht, dürfte es eng werden die Teilschuld von sich zu laden.
Keine Rechtsberatung, meine ganz persönliche Meinung!
Gruß
Jürgen
Ich versteh beim besten Willen nicht, auf was du dich hier beziehst? Außerdem war der Bedrängte auf der MITTLEREN Spur, nicht auf der rechten.
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Ich versteh beim besten Willen nicht, auf was du dich hier beziehst? Außerdem war der Bedrängte auf der MITTLEREN Spur, nicht auf der rechten.
Verkehrsverdichtung nach Auffahrt manno
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Ohne hier die Situation genauer zu kennen, stimme ich zwar damit überein, dass der "Rauszieher" wohl im Sinne der StVO unverantwortlich gehandelt hat, aber wenn sich der Gefährdete die Vollbremsung durch einen Spurwechsel hätte sparen können, bleibt doch ein gewisser Beigeschmack.
Ich hätte dieses waghalsige Manöver nicht durchgeführt wenn ich die Situation durch einen simplen Spurwechsel hätte verhindern können. Solche Situationen verlaufen einfach viel zu schnell und zum nachdenken bleibt keine Zeit. Du fährst normal mit 140Km/h daher und auf einmal zieht jemand ein paar Meter vor dir mit der halben Geschwindigkeit über zwei Spuren raus. Da machst du gar nichts mehr außer einfach nur voll auf die Bremse zu steigen. Du ziehst auch nicht "blind" links rüber.
Auch ich will meine Geschichte ans Licht bringen
Ich war 6-7 Jahre alt , damals hatten wir noch einen schicken grünen S202 280er
Tja ich war hinten auf dem sitzt gesessen , wir waren mit ca 230 Kmh unterwegs als er sah das ein Audi rauszog mit ca 100 auf die Linke Spur!!!Wollte warscheinlich einen anderen PKW überholen. Mein Vater ging voll in die Eisen , leider schaften wir es nicht mehr ganz und rauschten ihm mit ca 140 Kmh ins Heck Tja unser Auto hatte einen Totalschaden , wir waren heil davon gekommen , der Audi fahrer lag aber im krankenhaus mit ner Gehirnerschütterung und noch irgendwas. Mehr kann ich mich nicht erinnern😕
Ich frage mich , wenn ich auf die "Highspeed"spur wechsle , dann muss ich doch sehen können das da ein Auto mit einer hohen geschwindigkeit kommt oder nicht?
Auserdem frage ich mich manchmal woher die Leute ihren Führerschein bekommen 😕 warscheinlich im Lotto gewonnen oder so
Zitat:
Original geschrieben von PS Teufel
Ich frage mich , wenn ich auf die "Highspeed"spur wechsle , dann muss ich doch sehen können das da ein Auto mit einer hohen geschwindigkeit kommt oder nicht?
genau das ist das problem an der sache!
und anstatt das problem an der wurzel zu packen, und die bevölkerung auf sowas mal zu sensibilisieren, dass es auch einen spiegel und den schulterblick gibt.....(da muss man den medien ja zugute halten, dass hier immer öfter der begriff "schleicher" zur sprache kommt)....wollen einige "spezialisten" dann einfach geschwindigkeiten über 130kmh verbieten....
das problem an der sache ist allerdings dass es weiterhin leute gibt die unvermindert die spur wechseln...und da ist es nunmal ziemlich egal ob dies bei 200 bei 130 oder bei 100kmh passiert....
würden eben diese leute mal mit dem hinterkopfgedanken in ihr auto steigen, dass man sobald man im straßenverkehr teilnimmt mit einem fuß im grab steht bräuchte man diese ganze tl debatte erst garnicht zu führen.....
Guten Tag Leute,
Ich denke ... JEDER von uns hat im Strassenverkehr schon eine Situation erlebt, wo er entweder das Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers nicht verstehen konnte, aber seit mal ehrlich ... euch selbst ist es noch nie passiert, dass Ihr im Nachhinnein dachtet ... puh da hab Ich aber eigentlich Mist gebaut ?! Ich denke davon kann sich niemand frei machen.
Auch die "Schuldzuweisungen" es sind immer ... xyz ... taugt nichts. Wenn wir eine "repräsentative" Umfrage durchführen würden ... dann würden wir vermutlich einen ziemlich normalen gleitenden Durchschnitt durch die Bevölkerung erhalten. Es gibt Fehlverhalten bei jungen Fahranfängern, bei sehr alten Autofahrern, aber auch bei gestressten Aussendienstlern, bei Mutti die einmal im Jahr über die Autobahn fährt etc.pp. Auch der Faktor ... es wird keine Rücksicht genommen, stimmt im Grunde nicht. Eigentlich läuft der Strassenverkehr, im speziellen der Fernverkehr auf den Autobahnen, in Deutschland verdammt gesittet ab. Wenn wir uns mal vorstellen, dass in Deutschland 65 Mio. Autos im Durchschnitt 12.000 km pro Jahr zurücklegen, dem stehen in 2005 lediglich 2.25 Mio Unfälle gegenüber, von denen sich mehr als 75% nicht auf Autobahnen ereignen.
Das Problem ist hierbei, es läßt sich darüber so herrlich emotional diskutieren und streiten, denn JEDER kann etwas beitragen, jeder kennt einen solchen Fall etc.pp. Aber was ist mit den durchschnittlich 250 Fahrzeugen denen wir pro 100 km Autobahnfahrt begegnen, die uns aber ÜBERHAUPT nicht auffallen ? Im Angesicht dieser ganzen Zahlen ist es doch wohl so, dass der Verkehr um uns rum im allgemeinen sehr unauffällig läuft. Wenn Ich z.B. im letzten Jahr nach statistischem Material bei 9500 gefahrenen km ... statistisch mit beinahe 2.4 Mio. Fahrzeugen zu tun hatte ... und mich so in der Retrospektive 5 oder 6 mal über ein entsprechendes dummes oder offensichtliches Fehlverhalten geärgert habe ... dann ist das statistisch im Grunde GAR NICHTS. Wie bereits vorangegangen gesagt wurde ... nicht jeder der in Deutschland eben Autofahren DARF, sollte es wirklich tun. Aber im Grunde ist die Sache halb so wild, wenn man sie eben auch im Einzelfall ... SEHR SEHR ärgerlich findet und das auch immer Fraglos (!) sehr gefährliche Situationen ergibt. Aber das ist, wie man so schön sagt ... das allgemein übliche Betriebsrisiko.
In dem Sinne ...
MFG Kester