Beinahe Crash auf der Autobahn
Hallo zusammen,
ich muss meinem Ärger mal etwas Luft machen.
Heute war ich beruflich in Bonn und bin auf einer dreispurigen Autobahn kurz vor einer Auffahrt von der rechten Spur auf die mittlere Spur gewechselt um dem auffahrenden Verkehr Platz zu machen. Auf der Beschleunigungsspur fuhr ein LKW und hinter ihm war die übliche PKW Schlange. Einem Audi Fahrer der direkt hinter dem LKW fuhr ging die Beschleunigung anscheinend nicht schnell genug und er zog mit geschätzten 70km/h von der Einpfädelspur direkt rüber auf die mittlere Spur und somit gleich mir vor meinem Wagen. Da ich etwa 140km/h drauf hatte und keine hektische-Lenkrad-rumreiß-Aktion durchführen wollte und mir auch absolut keine Zeit blieb in den Rückspiegel zu sehen um auf den linken Fahrstreifen auszuweichen, konnte ich nichts anders mehr machen außer voll in die Klötze zu steigen. Mein Wagen fing komischerweise hinten an auszubrechen, mit wildem gegenlenken und deutlich spürbaren Vibrationen am Lenkrad und von den Bremsen konnte ich nach zwei-dreimal ausbalancieren verhindern diesem Typen voll hinten rein zu rauschen. Es fehlten wahrhaftig nur die berühmten Millimeter und es hätte geknallt! Mein Blutdruck war jenseits von gut und böse und der Adrenalinpegel stieg ins unermeßliche. Von dem Audi-Fahrer selbst keine Entschuldigung, keine Reaktion, nix. Er beschleunigte mit seinem TDI und fuhr als wenn nichts gewesen wäre davon.
Passiert ist Gott sein Dank nichts, dass ist die Hauptsache. Aber ärgerlich ist das schon.
Nur mal so gefragt ohne das ich das in Erwägung ziehe:
Gibt es eigentlich rechtliche Mittel gegen sowas sich zur Wehr zu setzen? Stichwort Nötigung oder grob fahrlässiger Eingriff in den Strassenverkehr oder sowas?
Fahrfehler können natürlich passieren das ist mir vollkommen klar ohne das ich jetzt von jemandem eine Belehrung benötige.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von dasmitch
..häng dich an den typ dran und wenn er rausfährt, schlag ihm die fresse ein. und zwar so das er esrt wieder zu sich kommt wenn du bereits weg bist...
Hast du schonmal von einem erwachsenen Mann unvorbereitet mit der Faust eine ins Gesicht bekommen? Ein Kieferbruch oder mehrere rausgeschlagene Zähne ist da wohl das mindeste wo du die Konsequenzen für deine Tat tragen muss. Keine gute Idee von dir!
127 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von HorstBenz
Eigentlich hast Du vollkommen Recht. Aber solche Blindfüchse werden ja nicht weiter verfolgt. Zeugen für eine solch Haarsträubende Aktion finden sich nicht und bei einer Anzeige wird alles eingestellt. Da darf man sogar noch froh sein nicht als "AUTOBAHNRASER im MERCEDES" angezeigt und verurteilt zu werden.Zitat:
Original geschrieben von FabJo
Schon oft hat es Tote in so Fällen gegeben, daran denken so leichtsinnige Fahrer nicht. Man sollte ihnen den Führerschein lebenslänglich entziehen.Gruß Horst
Bitte verbreite doch nicht solche unsinnigen Dinge !!
peso
Zitat:
Original geschrieben von FRANKMuttentaxi
hallo espaceweiß!
fotografierst du als fahrer sind 40 euro und ein punkt in flensburg fällig. ist genau wie telefonieren ohne freisprecheinrichtung oder lesen/schreiben einer sms beim fahren!
gruß
frank
Wie kann man so einen Unsinn erzählen. Selbst, wenn er mit der Handycamera filmt ist das in diesem Fall erlaubt. Bei Gefährdungen kann man sogar hinterherfahren und nach § 127 StPO den Gefährder festhalten.
peso
Zitat:
Wenn der so angeblitzte Opi im dichten Verkehr vor Schreck das Steuer verreißt und es kracht, dann geht Dein Schuss nach hinten los. Nicht zur Nachahmung empfohlen, wirklich nicht.
Gruß
Jürgen
Kannst Du diese rechtliche Auskunft durch irgendein Urteil belegen ?
Wenn Deine Aussage stimmen würde, dürften keine Frontradamessungen mit Blitz vorgenommen werden.
peso
Zitat:
Original geschrieben von Schwindel
Nur mal so gefragt ohne das ich das in Erwägung ziehe:
Gibt es eigentlich rechtliche Mittel gegen sowas sich zur Wehr zu setzen? Stichwort Nötigung oder grob fahrlässiger Eingriff in den Strassenverkehr oder sowas?
Grundsätzlich ja - macht aber nur Sinn, wenn Du Zeugen hast. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird eingestellt.
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Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Bei Gefährdungen kann man sogar hinterherfahren und nach § 127 StPO den Gefährder festhalten.
Stimmt. Dieser Fakt ist aber leider vielen Zeitgenossen nicht bekannt.
Zitat:
Original geschrieben von Schwindel
Das glaube ich nicht. Man stelle sich die Situation vor ein LKW will sich zwischen eine andere LKW Kollone einpfädeln. Mit Geschwindigkeit anpassen und rechtzeitig beschleunigen mit einem 30 Tonnen LKW praktisch unmöglich. Wenn da niemand anders Platz macht fährt der bis zu seinem Ziel auf dem Standstreifen nebenher.Zitat:
Original geschrieben von FRANKMuttentaxi
...also wenn ich recht informiert bin ist es noch nicht mal erlaubt die fahrspur zu wechseln um einen auffahrenden platz zu machen.
Das mit dem unzulässigen Fahrstreifenwechsel ist altes DDR-Recht.
Im Übrigen kann man den Mehrzweckstreifen nach Beendigung des Beschleunigungsstreifens ruhig benutzen, um sich einzuordnen.
Es kommt am Ende des Beschleunigungsstreifen zu einer Interessenkollision des verbotenen Haltens auf BAB (mit Gefährung) oder der "widerrechtlichen" Benutzung des Mehrzweckstreifens..
peso
Zitat:
Original geschrieben von AR147
Schade, dann träumst du auf der Autobahn wohl auch nur vor dich hin. Vielleicht hat der Audifahrer alle drei Streifen überblicken können und gesehen, dass links neben dir frei war. Unglaublich, aber es gibt Leute, die denken auf der Autobahn 3 Schritte weiter, aber es gibt auch die, die panisch erst in alle Spiegel schauen müssen, weil sie keine Ahnung haben, was eigentlich um sie herum passiert.Zitat:
Original geschrieben von Schwindel
und mir auch absolut keine Zeit blieb in den Rückspiegel zu sehen um auf den linken Fahrstreifen auszuweichenTut mir leid, muss dir demnach ein teilweise falsches Fahrverhalten bescheinigen.
Und wenn man schon auf Audi-Fahrern herumhackt, dieses Traumland-Mittelspurstreifen fahren betrifft wohl häufig die Sternenautos, wer denkt auf der Autobahn keine Spurwechsel machen zu müssen, gehört auf die Landstraße!
Das ist eine Unverschämtheit und zeigt, dass Du von der StVO keine Ahnung hast.
peso
Zitat:
Original geschrieben von Owlmirror
Grundsätzlich ja - macht aber nur Sinn, wenn Du Zeugen hast. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage und das Verfahren wird eingestellt.Zitat:
Original geschrieben von Schwindel
Nur mal so gefragt ohne das ich das in Erwägung ziehe:
Gibt es eigentlich rechtliche Mittel gegen sowas sich zur Wehr zu setzen? Stichwort Nötigung oder grob fahrlässiger Eingriff in den Strassenverkehr oder sowas?
Unsinn
peso
Zitat:
Original geschrieben von dasmitch
3. häng dich an den typ dran und wenn er rausfährt, schlag ihm die fresse ein. und zwar so das er esrt wieder zu sich kommt wenn du bereits weg bist...
das ist zwar nicht "korrekt" aber es hilft ungemein zu entspannen...
Hey, das ist Selbstjustiz und geht erst recht nicht! Was glaubst Du, was los wäre, wenn jeder sich so verhalten würde: Dann wäre Autofahren das Recht des Stärkeren: UNMÖGLICH!
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Stimmt. Dieser Fakt ist aber leider vielen Zeitgenossen nicht bekannt.Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Bei Gefährdungen kann man sogar hinterherfahren und nach § 127 StPO den Gefährder festhalten.
Hier ist vieles Vielen nicht bekannt. Aber Hauptsache man kann Unsinn schreiben.
peso
Zitat:
Original geschrieben von Owlmirror
Hey, das ist Selbstjustiz und geht erst recht nicht! Was glaubst Du, was los wäre, wenn jeder sich so verhalten würde: Dann wäre Autofahren das Recht des Stärkeren: UNMÖGLICH!Zitat:
Original geschrieben von dasmitch
3. häng dich an den typ dran und wenn er rausfährt, schlag ihm die fresse ein. und zwar so das er esrt wieder zu sich kommt wenn du bereits weg bist...
das ist zwar nicht "korrekt" aber es hilft ungemein zu entspannen...
Du kannst ihn sogar "festnehmen" !!
peso
Sind wir hier jetzt beim Verhör bei der Bullerei oder was ?
3 Jahre ohne Bewährung !
Hallo
Ich weiß ja nicht was hier im moment auf Deutschen BAB alles für Kranke Autofahrer unterwegs sind aber Sie scheinen sich zu Vermehren.
Leider ist das Wort RÜCKSICHT auf denn Anderen wohl keinem Raser bekannt da Sie meistens Ihr Gehirn sowieso gerade im Allerwertesten haben.
Egal welche Automerke bei Ihnen unterm Po sitzt Sie Rasen, machen Spurchwechsel und Drängeln wie Sie wollen und wenn was Passiert Weinen Sie noch am lautesten.
Ich hatte auch mal das vergnügen mit einem Honda fahrer.
Es war ein schöner Samstag war gerade in Holland Autogastanken und fuhr mit ca. 170 über die Linke Spur weil ich an ein paar LKW´s vorbei wollte. Hinter mir war noch ein VW Sharan mit weitem Abstand.
Da sehe ich im Rückspiegel wie ein Honda denn Sharan auf der rechten Spur überholt und mit sehr hohem Tempo ran kamm.
Dann muste er wegen eines LKW wieder rüber auf die linke Spur und Fuhr mir so dermassen auf die Stosstange das jede Einpackhilfe schon laut am Pipen gewesen wäre, allse da waren nur noch centimeter dazwischen.
Dann kam eine lücke zwischen zwei LKW, obwohl da noch nicht mal ein Bus reingepast hätte setzt er wieder nach rechts und möchte mich überholen, ich bin schon auf der Bremse gewesen aber da war nicht genug Platz das Er so wieder nach links ziehen konnte ohne das ich eine Vollbremsung machen muste.
Ich konnte gerade noch durch Fahren auf denn Grünstreifen und Vollbremsung denn zusammen Stoss verhindern.
Dann habe ich mal Kurz auf dieLichthupe und die Hupe gedrückt, da macht der Kerl eine Vollbremsung bis zum Stand und das alles auf der Linken Spur und Ich konnte nicht zurück auf die Rechte da waren alles Lkw neben mir und der Sharan wäre mir auch noch fast in denn Kofferaum gefahren.
Dann gab der Honda wieder Gas ich auch damit keine Gefahr mehr bestand und bei 120 sachen macht der Wieder ne Vollbremsung bis zum Stand.
Dann hatte ich die Schnautze voll von dem Spinner ich rinter von der Bahn, und was denkste war der Spinner macht??
Setzt sich vor mein Auto auf der Ausfahrt, fährt vor mir runter bis zum Stopschild, steigt aus unr reist bei mir die Tür auf.
Brüllt mich an von wegen Lichthupe und so und Schubst mich.
Ich raus aus dem Auto, der Knallt mir beim Austeigen die Tür gegen die Brust und im nu waren Wir in einer Schlägrei.
Nun zum Ende zu kommen.
Der Hondafahrer verlor nicht nur die Schlägerei Er hatte denn danach schnell das weite Gesucht, sondern auch denn Lappen, wohl für immer denn Er hatte Drogen genommen. Gott sei Dank haben andrere Autofahrer die Polizei gerufen schon auf der Autobahn und hatten denn Typen dort gemeldet.Die haben Ihn dann zu Hause besucht und dort wohl auch direkt einen test gemacht.
Lg
Coolibri
heeeeeeeeeeeeeeerlich
peso
Zur Info:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, vgl. § 127 Abs. 1 S. 1 StPO.
Nach § 127 Abs. 1 S. 1 StPO ist jedermann zur vorläufigen Festnahme befugt, wenn jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird.
Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt
Der Begriff Auf frischer Tat wird von der Rechtssprechung und der Literatur nicht einheitlich ausgelegt. Es ist dabei umstritten, ob ein reiner Tatverdacht zur Festnahme berechtigt oder ob eine tatsächlich begangene Tat erforderlich sein soll. Der Bundesgerichtshof läßt hier einen dringenden Tatverdacht ausreichen, soweit dieser durch äußere Umstände vermittelt wird. Betroffen ist, wer unmittelbar in der Nähe des Tatortes gestellt wird und verfolgt wird, wer sich bereits vom Tatort entfernt und die Verfolgung seiner Festnahme dient.
Flucht verdächtig oder Identität des Täters nicht feststellbar
Festnahmegründe sind der Fluchtverdacht und die Identiätsfeststellung. Flucht bedeutet, dass sich der Täter durch sein Verhalten der Strafverfolgung entziehen will. Die Identitätsfeststellung kann einen Festnahmegrund darstellen, wenn der Täter sich nicht ausweisen kann oder will.
Verhältnismäßigkeit
Da für die Durchführung der Festnahme auch leichter Zwang angewendet werden darf, wird das Festnahmerecht einer Erforderlichkeit- und Verhältnismäßigkeitprüfung unterzogen. Das angewendete Mittel zur Festnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Hier treten in der Regel die meisten Probleme auf.
Subjektives Rechtfertigungselement
Der Festnehmende muss in Kenntnis der rechtsfertigenden Umstände und mit der Absicht bzgl der Festnahme handeln.