Beim überholt werden beschleunigen

Hallo,

ich bräuchte mal euren Rat.

Ich bin heute hinter einigen Pferdeanhänger hinterher gefahren und die sind nicht schneller als 60 km/h gefahren.

Dann Überholt mich jemand und ich depp beschleunige, zwar minimal aber ich hab es.
(Im Nachhinein bereu ich ,das kindische Verhalten, also bitte nicht noch extra draufhauen)

Als ich vorne eine Auto gesehen hab, hab ich ihn einscheren lassen und hab ihn dann angehupt.
Ich war so sauer über so ein Verhalten.
Mittlerweile weiß ich, mein Verhalten war nicht besser.
Es ist auch nichts passiert.
Der Fahrer war denn vor mir und nach paar km an einer Kreuzung war eine rotphase.
Er steigt aus(ich dachte er wollte sich entschuldigen)
Macht er Fotos von mir und dem Auto.
Der Fahrer hat sich dann bei mein Chef beschwert.

Es war ein Firmenwagen.
Als ich zur Filiale gefahren bin, hat mich der Chef auch drauf angesprochen was vorgefallen sei.
Hab ihn meine Sicht erzählt.
Der Fahrer meinte zu meinem Chef, dass er sich jetzt mit seinem Rechtsanwalt beraten will.

Was kann mir passieren?

Danke für eure Antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Fabian8926 schrieb am 16. Oktober 2020 um 18:55:03 Uhr:


Richtig.
Hab aber gelesen, dass strafbar sei, wenn man beschleunigt.
30€ zwar nur aber wer will schon eine Anzeige haben.

Ich frage mich nur, wie will man sowas beweisen?

Da wird keine Anzeige kommen. Ansonsten müsste ich täglich mehrere Anzeigen machen.

Du siehst ein das es Mist war, das ist viel wichtiger.

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 18. Oktober 2020 um 02:37:57 Uhr:


Oft genug, da es selbstverständlich ist, sofern eine Gefahr besteht.

Leider ist es eben nicht für jeden selbstverständlich, so etwas zu melden. 🙁

Gruß

Uwe

Ich habe sogar wegen überfahrenen Tieren, zb einer Katze, angerufen.
Bei zb, Rehe oder Fuchs, sowieso.

Gefahr ist, ich beschreibe das einmal als, dehnbar.

Sie mag für eine Bodenfreiheit für viele nicht ausschlaggebend sein das etwas passiert. Aber hier lag das Tier so ungünstig das vor mir viele nach links ausgewichen sind und ich mir so gedach habe, der nächste weicht aus, es kommt jemand von vorne. Kommt dann noch die Schrecksekunde dazu oder das sehr späte Wahrnehmen dazu, nein, ich habe angerufen.
Zumal dem, zb genau hinter mir nichts passieren muß, vieleicht aber dem dann folgenden.
Zudem ists MIR unmöglich mögliche Bodenfreiheiten von fahrenden Fahrzeugen hinter mir einzuschätzen.
Zb weiß Ich nicht, ist Zb eine Auspuffanlage umgebaut oder sitzen wirklich bei heutigen neueren fahrzeugen angebrachte Unterbodenschutzteile so wie sie sitzen sollten.
Alles schon gesehen das Plastikstiften verloren wurden und Teile unten herum auf halb acht gesessen haben.

Sollte eigentlich selbstverständlich sein, wenn es möglich ist, hier eine Beseitigung anzustreben.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Oktober 2020 um 19:39:08 Uhr:


Für mich sind das in der Regel üble Typen die Rücksichtslos das Feld von hinten aufräumen,

Für mich sind die vorn Fahrenden genau dann rücksichtslos wenn sie selber nicht überholen wollen, anderen hinter ihnen aber den Überholvorgang behindern oder ganz blockieren.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 18. Oktober 2020 um 09:00:26 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 17. Oktober 2020 um 19:39:08 Uhr:


Für mich sind das in der Regel üble Typen die Rücksichtslos das Feld von hinten aufräumen,

Für mich sind die vorn Fahrenden genau dann rücksichtslos wenn sie selber nicht überholen wollen, anderen hinter ihnen aber den Überholvorgang behindern oder ganz blockieren.

Ja und nu ?
Wollen wir uns erklären wer wann rücksichtslos ist ?

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Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. Oktober 2020 um 09:09:57 Uhr:


Wollen wir uns erklären wer wann rücksichtslos ist ?

Müssen wir nicht nochmal. Du warst schon deutlich genug 🙂

Zitat:

@Schubbie schrieb am 17. Oktober 2020 um 23:04:45 Uhr:



Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 17. Okt. 2020 um 18:39:06 Uhr:


Ich bin in einer Ortschaft gefahren, hinter mir extrem dich ein Mini. Vor mir lag auf der Straße ein Gegenstand. Da Gegenverkehr vorhanden war überlegt ich, ob ich den einfach zwischen die Räder nehme und dachte mir, wird schon passen. Nun riss dann doch der Gegenverkehr ab und ich habe mich dann doch zu einem Ausweichschlenker entschlossen, um anschließend die quietschende Vollbremsung des Minis hinter mir zu hören.

In einer Ortschaft? Was genau hat dich daran gehindert den Warnblinker zu setzen und den Gegenstand zu entfernen? Stattdessen produzierst du wissentlich hinter dir eine Situation, die für andere gefährlich werden kann, spielst aber hier den Moralapostel... Hast du beim Spurwechsel wenigstens geblinkt?

Meine Güte! So kann man auch Sachverhalte verdrehen, um sich dann empören zu können. Uwe hat keine Gefahrensituation produziert, sondern gemeistert.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Fabian8926 schrieb am 16. Oktober 2020 um 18:47:11 Uhr:


Hallo,

ich bräuchte mal euren Rat.

Ich bin heute hinter einigen Pferdeanhänger hinterher gefahren und die sind nicht schneller als 60 km/h gefahren.

Dann Überholt mich jemand und ich depp beschleunige, zwar minimal aber ich hab es.
(Im Nachhinein bereu ich ,das kindische Verhalten, also bitte nicht noch extra draufhauen)

Als ich vorne eine Auto gesehen hab, hab ich ihn einscheren lassen und hab ihn dann angehupt.
Ich war so sauer über so ein Verhalten.
Mittlerweile weiß ich, mein Verhalten war nicht besser.
Es ist auch nichts passiert.
Der Fahrer war denn vor mir und nach paar km an einer Kreuzung war eine rotphase.
Er steigt aus(ich dachte er wollte sich entschuldigen)
Macht er Fotos von mir und dem Auto.
Der Fahrer hat sich dann bei mein Chef beschwert.

Es war ein Firmenwagen.
Als ich zur Filiale gefahren bin, hat mich der Chef auch drauf angesprochen was vorgefallen sei.
Hab ihn meine Sicht erzählt.
Der Fahrer meinte zu meinem Chef, dass er sich jetzt mit seinem Rechtsanwalt beraten will.

Was kann mir passieren?

Danke für eure Antworten

Danke für Deinen Beitrag und Deine Einsicht [habe mir nicht alle 6 Seiten durchgelesen].
So etwas wie Du in Deinem beschriebenen Fall macht man einfach nicht.

Das Beschleunigen beim Überholtwerden (was nach StVO strafbar ist) könnte beim Unfall als vorsätzliche Körperverletzung oder sogar als Mordversuch ausgelegt werden. Da gibt es seit den Ku-Damm-Rasern ganz neue Ansätze in der Rechtssprechung.

MfG Mischkoliono

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 18. Okt. 2020 um 15:2:07 Uhr:


Das Beschleunigen beim Überholtwerden (was nach StVO strafbar ist) könnte beim Unfall als vorsätzliche Körperverletzung oder sogar als Mordversuch ausgelegt werden. Da gibt es seit den Ku-Damm-Rasern ganz neue Ansätze in der Rechtssprechung.

Das ist ein Höhepunkt dieses an Höhepunkten nicht armen Forums. 😉 Wir sollten mal auf dem Teppich bleiben. Diese neuen Ansätze der Rechtsprechung auf diesen Fall zu übertragen, ist etwas zu viel des Guten.

Grüße vom Ostelch

Hahaha in der Tat.

Oh man... 😁

Zitat:

@Ostelch schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:08:23 Uhr:



Zitat:

@Mischkolino schrieb am 18. Okt. 2020 um 15:2:07 Uhr:


Das Beschleunigen beim Überholtwerden (was nach StVO strafbar ist) könnte beim Unfall als vorsätzliche Körperverletzung oder sogar als Mordversuch ausgelegt werden. Da gibt es seit den Ku-Damm-Rasern ganz neue Ansätze in der Rechtssprechung.

Das ist ein Höhepunkt dieses an Höhepunkten nicht armen Forums. 😉 Wir sollten mal auf dem Teppich bleiben. Diese neuen Ansätze der Rechtsprechung auf diesen Fall zu übertragen, ist etwas zu viel des Guten.

Grüße vom Ostelch

In Zeiten von "Hass-Verbrechen" und kreativer bis undurchsichtiger Auslegung von Gesetzen ist Alles möglich. Das Ku-Damm-Raser-Urteil (Mord) entspricht übrigens nicht meinem Rechtsempfinden. Das Beschleunigen beim Überholtwerden erfüllt aber denselben Straftatbestand, man nimmt die Gesundheitsschädigung oder den Tod des Überholenden billigend in Kauf.

Grüße von Mischkolino

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:48:29 Uhr:


... man nimmt die Gesundheitsschädigung oder den Tod des Überholenden billigend in Kauf.

Grüße von Mischkolino

Oh, da könnte man sehr viele VTs des Mordes anklagen.

-Alkohol
-Drogen
-Abstand
-Geschwindigkeit
-Vorfahrt
-überholen
-
-

Alles Vorsatz, ohne Gedanken daran das man Menschen töten oder verletzten könnte.

Mord ist da was anderes.

"ich saufe besaufe mich jetzt dann setze ich mich ins Auto um jemanden zu töten.

Ich denke der Vorsatz zum töten muss erfüllt sein, nicht der Vorsatz etwas zu machen was töten könnte.

Nicht falsch verstehen, ich bin für eine harte Strafe, aber man muss die Begründung anders formulieren.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:48:29 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:08:23 Uhr:


Das ist ein Höhepunkt dieses an Höhepunkten nicht armen Forums. 😉 Wir sollten mal auf dem Teppich bleiben. Diese neuen Ansätze der Rechtsprechung auf diesen Fall zu übertragen, ist etwas zu viel des Guten.

Grüße vom Ostelch


In Zeiten von "Hass-Verbrechen" und kreativer bis undurchsichtiger Auslegung von Gesetzen ist Alles möglich. Das Ku-Damm-Raser-Urteil (Mord) entspricht übrigens nicht meinem Rechtsempfinden. Das Beschleunigen beim Überholtwerden erfüllt aber denselben Straftatbestand, man nimmt die Gesundheitsschädigung oder den Tod des Überholenden billigend in Kauf.

Grüße von Mischkolino

Nein, du hältst alles für möglich. Gesetze müssen von Gerichten immer ausgelegt werden. Wer das als "kreativ bis undurchsichtig" bezeichnet, sollte sich mit der Materie näher beschäftigen, falls er nicht unser Rechtssystem nur diffamieren möchte.
Wie man das Berliner "Raserurteil" mit seinem Rechtsempfinden nicht ereinbaren kann, dann aber pauschal jedes Beschleunigen beim Überholtwerden gleich pauschal als gleichwetige Straftat qualifiziert, bekomme ich mit meinem Rechtsempfinden nicht in Deckung.

Grüße vom Ostelch

Naaaaa.
Der TE hat sich inzwischen zurück gezogen. Warum wohl?
Moorteufelchen

Ich finde, für eine Beurteilung der Lage fehlen Informationen. Hier sind sich zwei Fahrer begegnet, die beide die Verkehrslage verschätzt haben und deshalb aneinander gerieten. Mich würde interessieren, wie die Sichtverhältnisse waren, wie man durch "minimales Beschleunigen" mit dem Handwerkercaddy (?) eine vorher ordnungsgemäße Lücke schließen kann, woher plötzlich Gegenverkehr kam, wie knapp die Situation wirklich war. Ein mit 60km/h fahrendes Fahrzeug ist eigentlich schnell überholt.

Richtig lachen musste ich bei der Erwähnung des "Rechtsanwalts", was soll dieser denn für den Überholenden tun? Zivilrechtlich dürfte hier kaum etwas zu holen sein, am Ende hat wahrscheinlich wieder einmal nur der Rechtsanwalt an der Sache verdient.

Zitat:

@Beethoven schrieb am 18. Okt. 2020 um 19:36:32 Uhr:


... am Ende hat wahrscheinlich wieder einmal nur der Rechtsanwalt an der Sache verdient.

Ja, ganz bestimmt. Mit solchen Fällen wirst du arm, nicht reich. "Am Ende" passiert hier gar nichts. Und das ist auch gut so.

Grüße vom Ostelch

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