Beim rückwärts fahren

Ford Focus Mk4

Beim rückwärts fahren schlägt das Kind 6-7Jahre alt von Freund, plötzlich die Tür hinten links auf knallt sofort gegen Beton blummenstein wer haftet und welche Versicherung zahlt das

Hinten links/ Ford Focus
23 Antworten

Zitat:

@Julia_1990 schrieb am 12. Dezember 2024 um 08:39:45 Uhr:


Der beschriebene ist selbstverständlich ein Haftpflichtschaden.

Interessant wäre jetzt, ob das Kind die Tür von innen (im Fahrzeug sitzend) oder von außen (neben dem Auto stehend) geöffnet hat. Das steht nirgends geschrieben.

Will echt nicht Polizei spielen (das wäre nämlich Amtsanmaßung), aber wäre dieses Thema in einem Forum für Rechtsfragen nicht besser aufgehoben?

Diese Diskussion ist für Leser, die Informationen zum Ford Focus MK4 finden möchten, nicht relevant.

Zitat:

@8ZeaiNY5r755ya4Q0p3H schrieb am 12. Dezember 2024 um 10:44:05 Uhr:


Will echt nicht Polizei spielen (das wäre nämlich Amtsanmaßung), aber wäre dieses Thema in einem Forum für Rechtsfragen nicht besser aufgehoben?

Diese Diskussion ist für Leser, die Informationen zum Ford Focus MK4 finden möchten, nicht relevant.

Den Threadersteller interessiert das hier eh nicht mehr.

Kinder in diesem alter müssen nicht dauernd bewacht werden. In der schweiz hast du als eltern nicht die aufsichtspflicht verletzt und das kind ist nicht strafmündig. Hatte mal einen motorradunfall in ähnlicher situation die haftpflicht der eltern bezahlte aus kulanz.

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Zitat:

@gotthard schrieb am 12. Dezember 2024 um 12:11:34 Uhr:


motorradunfall in ähnlicher situation

Interessant. Hat das Kind eine Tür des Motorrads geöffnet?

Zitat:

@rp-orion schrieb am 12. Dezember 2024 um 12:29:20 Uhr:



Zitat:

@gotthard schrieb am 12. Dezember 2024 um 12:11:34 Uhr:


motorradunfall in ähnlicher situation

Interessant. Hat das Kind eine Tür des Motorrads geöffnet?

Nö einen fussball auf die strasse gerollt. In dem moment fuhr ich los und rutschte weg. Rechtlich ist weder das kind noch die eltern haftbar. Die privathaftpflicht ist die miobiliar wie bei uns und sie zahlten aus kulanz. Schaden 3000.- auspuff verkleidung etc.

Sehr interessant

Zitat:

@rp-orion schrieb am 12. Dezember 2024 um 09:27:12 Uhr:



Zitat:

@Julia_1990 schrieb am 12. Dezember 2024 um 08:39:45 Uhr:


Der beschriebene ist selbstverständlich ein Haftpflichtschaden.

Interessant wäre jetzt, ob das Kind die Tür von innen (im Fahrzeug sitzend) oder von außen (neben dem Auto stehend) geöffnet hat. Das steht nirgends geschrieben.

Ich habe verstanden, es saß im Fahrzeug.

Aber: das ist egal.

Ich hatte vor Jahren einen vergleichbaren Fall:
Mein betagter Vater stieg hinten aus meinem Fahrzeug auf einem Parkplatz aus und stieß die Tür von innen soweit auf, dass diese am Nachbarfahrzeug anschlug und dort eine mini kleine Beule hinterließ.
Seine Privathaftpflicht hat den Schaden ohne Murren bezahlt.

Ob nun minderjähriges Kind oder betagter Rentner, ist die andere Sache, aber bei Privathaftpflicht anscheinend egal, solange sie zur Familie gehören.

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