Beim lackieren geschlampt?

Audi S5 8T & 8F

Hi,

mein A5 hat jetzt irgendwas um die 5000km drauf. Mich hat einer beim abbiegen am Kotflügel gestreift. Er war Schuld, alles gar kein Problem. Das blöde war er hat nicht nur die hintere Stoßstange erwischt, sondern auch den Kotflügel leicht verbeult.

Gleich in die Werkstatt die Gutachter beauftragt der ne Wertminderrung von 400eur beziffert hat. Weils ein Coupe ist, konnte man aber nicht einfach den Kotflügel lackieren sondern musste scheinbar großflächiger ran.

Das Auto war ne Woche dort und ich habe es abgeholt. Bei direktem Sonnenlicht sieht man direkt leichte Wellen, ähnlich wie bei Hitze auf dem Asphalt. Habe ich gleich darauf hingedeutet und die Schuld wurde auf einen verhunzten Klarlack geschoben.

Nach nochmaliger Kontrolle wurde mir dann aber gesagt das es ungewiss ist beim nächsten Lackiervorgang. Der Schaden selbst wäre ganz sauber ausgebeult und es gibt auch keine Unebenheiten, das Lackierproblem hängt an der Form des A5 selbst. Da kann sowas passieren.

Selbst wenn man 5x drüber lackiert weiss man nicht obs dann passt.

Für mich ist das definitiv kein Zustand. Der Effekt ist wirklich nur bei genauem Hinsehen bemerkbar. Aber ich habe ihn selbst ohne Hinweis bemerkt. Außerdem ist die Wertminderrung lediglich 400eur. Wenn ein großer Teil der Seite nicht richtig lackiert ist dürfte der Schaden sicherlich höher sein. Mal abgesehen davon weiss ich nicht wie Audi in 3 Jahren bei der Leasingrücknahme meckert und ich darf nachzahlen.

Was mich dann richtig geärgert hatte war, das mir von dem Autohaus angeboten wurde 150eur bei einer anderen Reparatur nachzulassen.

Hat jemand ähnliche Probleme bei Lackarbeiten im Heckbereich? Ist der A5 am hinteren Kotflügel wirklich so problematisch zu lackieren?. Ich werde jetzt noch eien richtige Lackierei aufsuchen und deren Meinung einholen.

Beste Antwort im Thema

Verstehe ich nicht: Bei so einem Schaden gibt es keine Wertminderung, da es - so wie ich es verstanden habe - rückstandslos zu beseitigen wäre. Wenn man noch fünfmal drüber lackiert wird es natürlich nicht besser, sondern schlechter. Und es soll an der Form des A5 liegen?!? Was ist das für ein komischer Lacker?

Bestehe auf Nachbesserung auf Werksniveau. Wenn die das nicht hinkriegen, macht es ein anderer auf deren Kosten. Um einen Anwalt wirst du dann nicht drum rum kommen. Aber nachher ist alles wieder wie neu. Viel Glück.

Andreas

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Verstehe ich nicht: Bei so einem Schaden gibt es keine Wertminderung, da es - so wie ich es verstanden habe - rückstandslos zu beseitigen wäre. Wenn man noch fünfmal drüber lackiert wird es natürlich nicht besser, sondern schlechter. Und es soll an der Form des A5 liegen?!? Was ist das für ein komischer Lacker?

Bestehe auf Nachbesserung auf Werksniveau. Wenn die das nicht hinkriegen, macht es ein anderer auf deren Kosten. Um einen Anwalt wirst du dann nicht drum rum kommen. Aber nachher ist alles wieder wie neu. Viel Glück.

Andreas

Hallo

Mich hat es gestern nun auch erwischt. Einer hat mich übersehen und ist mir in die Seite reingedonnert (Heckstoßstange und rechter hinterer Kotflügel sind beschädigt). Gleich zum Händler und den Schaden schätzen lassen. Er meinte mit 3000-4000€ ist die Sache getan (zahlt Unfallgegner) und Wertminderung besteht keine.

Wie wirken sich solche Schäden allgemein auf den Wiederverkauf aus? Zählt sowas als Unfallwagen, bzw. muss eine Wertminderung seitens der Versicherung geleistet werden oder wie läuft das?

@doNaT0 Was ist bei dir noch rausgekommen? Hat sich dein Unfall auf die Wertminderung ausgewirkt?

Danke für eure Hilfe

Gruß Phil

Ob das ein Schaden ist den du immer angeben musst hängt davon ab ob der Schaden einfach so behoben werden kann oder nicht. Ich z.b hatte bei meinem A3 2 x mal einen Schaden an der Stosstange da mir innerhalb eines halben Jahres Leute drauf gefahren sind. Die Stossstange wurde ausgetauscht und mehr war nicht. Laut dem Meister ist das ein Schaden den man nicht angeben muss da es sich um ein einfaches "Austauschen" handelt. Wenns mehr ist dann ja....

Zitat:

Original geschrieben von ForzaFCK


Ob das ein Schaden ist den du immer angeben musst hängt davon ab ob der Schaden einfach so behoben werden kann oder nicht. Ich z.b hatte bei meinem A3 2 x mal einen Schaden an der Stosstange da mir innerhalb eines halben Jahres Leute drauf gefahren sind. Die Stossstange wurde ausgetauscht und mehr war nicht. Laut dem Meister ist das ein Schaden den man nicht angeben muss da es sich um ein einfaches "Austauschen" handelt. Wenns mehr ist dann ja....

Danke für deine Antwort.

Die Heckstossstange muss bei mir auch ausgewechselt werden, Sorgen macht mir da eher der Kotflügel auf der rechten Seite. Der Serviceberater hat gemeint, dass die Seite nicht ausgetauscht wird, sondern die Beulen herausgezogen, die Kratzer beseitigt und dann drüber lackiert wird. Lieber wäre mir eigentlich schon das Austauschen des gesamten Teils, dann würde ich auch keine Wertminderung sehen, aber ich denke das ist zu kostspielig!?

Ich werde morgen mal mit der Versicherung reden.

Gruß Phil

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Wegen ner Beule im Kotfluegel hinten das Seitenteil zu tauschen ist viel grosserer Wertverlust als eine Beule die perfekt ausgebessert wird.

Da nicht das ganze Seitenteil getauscht wird sondern nur ein grosser Teil muessen viele Scheiben raus, dann wird an der C-Saeule geflext und neu rangeschweisst, riesen Aufwand und ne besonders schoene Reparatur ist das auch nicht.

Hallo,
bei solchen Schäden sollte man weder mit der Versicherung, noch mit dem Werkstattmeister reden.
Was Du brauchst ist ein anerkannter Sachverständiger.
Dann wird nach vorgegebenen Regeln ein Gutachten erstellt und festgelegt wie dieser Schaden zu beheben ist.

Gruß Cokefreak

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak


Hallo,
bei solchen Schäden sollte man weder mit der Versicherung, noch mit dem Werkstattmeister reden.
Was Du brauchst ist ein anerkannter Sachverständiger.
Dann wird nach vorgegebenen Regeln ein Gutachten erstellt und festgelegt wie dieser Schaden zu beheben ist.

Gruß Cokefreak

Man kanns auch uebertreiben wegen ner Beule im Kotfluegel.

Es ist ja nicht das ganze Heck weggerissen, vermutlich ist nichtmal ne Felge beschaedigt so gering war die Beule und damit der Schaden.

Mir sind schon 2 Leute hinten links reingefahren und wenn man es ordentlich repariert sieht man das nicht.

Zitat:

Original geschrieben von stullek



Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak


Hallo,
bei solchen Schäden sollte man weder mit der Versicherung, noch mit dem Werkstattmeister reden.
Was Du brauchst ist ein anerkannter Sachverständiger.
Dann wird nach vorgegebenen Regeln ein Gutachten erstellt und festgelegt wie dieser Schaden zu beheben ist.

Gruß Cokefreak

Man kanns auch uebertreiben wegen ner Beule im Kotfluegel.

Es ist ja nicht das ganze Heck weggerissen, vermutlich ist nichtmal ne Felge beschaedigt so gering war die Beule und damit der Schaden.

Mir sind schon 2 Leute hinten links reingefahren und wenn man es ordentlich repariert sieht man das nicht.

Doch Felge ist auch beschädigt. Das mit dem Seitenteil austauschen leuchtet ein, ich dachte es wäre günstiger das ganze Teil auszutauschen, zu lackieren und dann wieder zu montieren. Hätte nicht gedacht dass das so ein Akt ist.

Einen Gutachter zu Rate zu ziehen hat mir der Werkstattmeister auch schon ans Herz gelegt.

Mal schauen...

Danke für die Infos.

Gruß Phil

Zitat:

Original geschrieben von phil1337


Hallo

Mich hat es gestern nun auch erwischt. Einer hat mich übersehen und ist mir in die Seite reingedonnert (Heckstoßstange und rechter hinterer Kotflügel sind beschädigt). Gleich zum Händler und den Schaden schätzen lassen. Er meinte mit 3000-4000€ ist die Sache getan (zahlt Unfallgegner) und Wertminderung besteht keine.

Wie wirken sich solche Schäden allgemein auf den Wiederverkauf aus? Zählt sowas als Unfallwagen, bzw. muss eine Wertminderung seitens der Versicherung geleistet werden oder wie läuft das?

@doNaT0 Was ist bei dir noch rausgekommen? Hat sich dein Unfall auf die Wertminderung ausgewirkt?

Danke für eure Hilfe

Gruß Phil

Hallo Phil,

alle Unfallschäden wirken sich, je nach Fahrzeugalter, auf den Wiederverkauf aus. Als Ausgleich dafür gibt es - auch hier je nach Alter und Wert des Fahrzeuges - eine Wertminderung, die der Gutachter in seinem Gutachten festlegt. Bei der Schadenshöhe von 4.000€ kann man mit Sicherheit von einem Unfallwagen sprechen. Selbst ein Austausch eines vorderen Kotflügels zählt bereits dazu. Da Nachlackierungen durch die stärke Lackschicht nachzuweisen sind, sollte man selbst ein Nachlackieren eines Kotflügels, auch wenn er nur durch einen spitzen Gegenstand zerkratzt wurde und nicht als Unfall zählt, beim Verkauf erwähnen. Auch der Fairness gegenüber dem Käufer.

Wer soll den Austausch eines hinteren Seitenteils, wenn nicht im Gutachten festgehalten wurde zahlen? Mit Sicherheit nicht die gegnerische Versicherung. Natürlich kannst Du - auf Deine Kosten - den Austausch vornehmen lassen, die Werkstatt wirds freuen. Obs besser ist, mag dahin gestellt bleiben.

Ein Gutachten wird die gegnersiche Versicherung auf jeden Fall in Auftrag geben.

Zitat:

Original geschrieben von urtol8



Zitat:

Original geschrieben von phil1337


Hallo

Mich hat es gestern nun auch erwischt. Einer hat mich übersehen und ist mir in die Seite reingedonnert (Heckstoßstange und rechter hinterer Kotflügel sind beschädigt). Gleich zum Händler und den Schaden schätzen lassen. Er meinte mit 3000-4000€ ist die Sache getan (zahlt Unfallgegner) und Wertminderung besteht keine.

Wie wirken sich solche Schäden allgemein auf den Wiederverkauf aus? Zählt sowas als Unfallwagen, bzw. muss eine Wertminderung seitens der Versicherung geleistet werden oder wie läuft das?

@doNaT0 Was ist bei dir noch rausgekommen? Hat sich dein Unfall auf die Wertminderung ausgewirkt?

Danke für eure Hilfe

Gruß Phil

Hallo Phil,

alle Unfallschäden wirken sich, je nach Fahrzeugalter, auf den Wiederverkauf aus. Als Ausgleich dafür gibt es - auch hier je nach Alter und Wert des Fahrzeuges - eine Wertminderung, die der Gutachter in seinem Gutachten festlegt. Bei der Schadenshöhe von 4.000€ kann man mit Sicherheit von einem Unfallwagen sprechen. Selbst ein Austausch eines vorderen Kotflügels zählt bereits dazu. Da Nachlackierungen durch die stärke Lackschicht nachzuweisen sind, sollte man selbst ein Nachlackieren eines Kotflügels, auch wenn er nur durch einen spitzen Gegenstand zerkratzt wurde und nicht als Unfall zählt, beim Verkauf erwähnen. Auch der Fairness gegenüber dem Käufer.

Wer soll den Austausch eines hinteren Seitenteils, wenn nicht im Gutachten festgehalten wurde zahlen? Mit Sicherheit nicht die gegnerische Versicherung. Natürlich kannst Du - auf Deine Kosten - den Austausch vornehmen lassen, die Werkstatt wirds freuen. Obs besser ist, mag dahin gestellt bleiben.

Ein Gutachten wird die gegnersiche Versicherung auf jeden Fall in Auftrag geben.

HAllo

Danke für dein Statement.

Der Gutachter war inzwischen bei mir und hat sich die Sache angeschaut. Der Schaden beläuft sich auf knapp 4000,-€, Felgen und Reifen müssen ausgetauscht werden sowie die HEckstoßstange. Kotflügel wird ausgebeult und lackiert. Der Gutachter hat eine Wertminderung von 850,-€ festgesetzt. In meinen Augen finde ich das etwas wenig, was ich ihm auch mitgeteilt habe. Er hat daraufhin gefragt, ob ich mit 900,-€ auch leben kann.

Wie seht ihr das? Ist der Betrag für die Wertminderung gerecht oder findet ihr das zu wenig? Ich habe da leider keine ERfahrung, nur denke ich an den späteren Wiederverkauf. Dem Käufer müsste ich dann 900,-€ gutschreiben, was ich aber, wie gesagt, für zu wenig empfinde.

Danke für eure Meinungen

Gruß

Phil

Hallo Phil,

Du kannst sicherlich mit der gegnerischen Versicherung nochmals versuchen über die Höhe der Wertminderung zu verhandeln. Entscheidend hierfür ist das Fahrzeugalter somit der Wiederbeschaffungswert, die Schadenshöhe sowie die Gängigkeit des Fahrzeuges beim Verkauf. Entscheidend ist aber auch die Art der Reparatur, wie Ersatz nur von Anbauteilen, Rep. mit oder ohne Richt- und Schweißarbeiten, Tausch von ganzen Achskörpern bis hin zu - ungünstigstenfalls - Rahmenarbeiten. Ich kenne die genaue Zul. Deines Fz. nicht, aber ich denke, daß bei diesem Rep.umfang nicht mehr viel Spielraum vorhanden sein wird. 4.000 € sind heute auch schnell erreicht.

Schöne Grüße

Zitat:

Original geschrieben von urtol8


Hallo Phil,

Du kannst sicherlich mit der gegnerischen Versicherung nochmals versuchen über die Höhe der Wertminderung zu verhandeln. Entscheidend hierfür ist das Fahrzeugalter somit der Wiederbeschaffungswert, die Schadenshöhe sowie die Gängigkeit des Fahrzeuges beim Verkauf. Entscheidend ist aber auch die Art der Reparatur, wie Ersatz nur von Anbauteilen, Rep. mit oder ohne Richt- und Schweißarbeiten, Tausch von ganzen Achskörpern bis hin zu - ungünstigstenfalls - Rahmenarbeiten. Ich kenne die genaue Zul. Deines Fz. nicht, aber ich denke, daß bei diesem Rep.umfang nicht mehr viel Spielraum vorhanden sein wird. 4.000 € sind heute auch schnell erreicht.

Schöne Grüße

Hallo urtol8

Danke für deine Antwort.

Der Unfallgegner ist bei der gleichen Versicherung wie ich. Die Art der Reparatur ist wie gesagt Austauschen der Heckstoßstange, austauschen von Felge + Reifen und Ausbeulen und NAchlackieren am hinteren Kotflügel für insgesamt knapp 4000,-€ Die Achse muss, laut Gutachter, sowieso vermessen werden. Ich hoffe da ist nichts beschädigt. Zulassung meines Fahrzeugs ist 01/2009. Mir kamen die 900,-€ nur etwas wenig vor, ich habe da aber wie gesagt aber auch keine Erfahrung, da es mein erster Unfall ist.

Ich werde morgen nochmal mit dem Gutachter telefonieren und versuchen, noch was rauszuhandeln. Wenn er nicht mehr wie 900,-€ geben will, bleibt mir ja fast keine andere Wahl als zuzustimmen, oder!?

Danke

Gruß Phil

Gibts nicht die Möglichkeit nen zweiten Sachverständigen zu Rate zu ziehen?

Hallo,

da der Minderwert vom Gutachter von der gegnerischen (bzw. in diesem Falle auch von der eigenen) Versicherung festgelegt wurde, wird, denke ich, darüber hinaus nichts mehr gehen. Event. könnte die Versicherung nochmals was drauflegen, fragen kostet nix. Aber von der Summe sollte es i.O. gehen.

Das 2. Gutachten zahlt dann leider die Versicherung nicht mehr.

Schöne Grüße

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