Beim Kauf betrogen , wie vorgehen?
Hi,
wie in dem anderen Thread ersichtlich möchte ich mir gerne ein neues Auto kaufen. Nun hat aber der Händler der meinen in Zahlung nehmen wollte festgestellt das diverse Spaltmaße an meinem Auto net stimmen. Ausserdem habe ich an meinem Grill ein Haar einlackiert.
Er meint das das nach einem Unfall stinkt. Ich habe ihn aber vor 6 Monaten als unfallfrei bei einem guten Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Fragen deshalb: Tüv oder Dekro, welche können mir ein privates Gutachten erstellen. Ausserdem: Wie ist das mit der Beweispflicht wenn ich gegen den Händler vorgehen möchte?
🙁
27 Antworten
Naja,wenn etwas nachlackiert wurde oder "nur" die Stoßstange erneuert wurde gilt der Wagen immer noch als Unfallfrei,erst wenn etwas verzogen ist oder eingeschweißt werden muß gilt es als Unfallwagen.
Zitat:
Original geschrieben von wacken
Naja,wenn etwas nachlackiert wurde oder "nur" die Stoßstange erneuert wurde gilt der Wagen immer noch als Unfallfrei,erst wenn etwas verzogen ist oder eingeschweißt werden muß gilt es als Unfallwagen.
Betroffen sind Fahrertür, Kotflügel und der Grill.
Gutachten bei DEKRA oder ADAC machen lassen. Kostet aber um die 100 Steine.
Das Spaltmaße bei nem Golf nicht stimmen, hat nichts zu sagen. Da soll sich der Händler mal in WOB beschweren....
Ich drück dir die Daumen.
gruß eLiTe
PS: Nach nem halben Jahr liegst du bestimmt in der Beweißpflicht ob du kein Unfall hattest. Das läßt sich aber anhand des Lackes bestimmen, wie lange das schon her ist.
Wenn mir einer in die Fahrertür gefahren ist, ich von VW ne komplett neue Tür bekommen hab, ist das dann ein Unfallwagen ??
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als unfall gilt erst wenn der wagen einen unfall hatte und der wert des reparierens mehr als ich glaube 300 euro beträgt , alles was drunter ist , gilt nicht als unfall.
Mir ist n Mädel beim Einparken gegen die Fahrertür gegengefahren. VW hat dann sofort (auf meinen Wunsch hin) eine komplett neue Tür verbaut. Kosten für die gegnerische Versicherung: 980€. Nach der Theorie von ZenderGolf4 müsste ja mein Auto als Unfallwagen gelten... dachte immer Unfallwagen ist, wie wacken schon weiter oben schreibt, erst wenn etwas an der Karosserie sich verzogen hat o.ä...
Zitat:
Original geschrieben von ZenderGolf4
als unfall gilt erst wenn der wagen einen unfall hatte und der wert des reparierens mehr als ich glaube 300 euro beträgt , alles was drunter ist , gilt nicht als unfall.
Stimmt nicht,300 Euro kriegste ja schon bei einer popeligen Nachlackierung zusammen,das ist dann noch lange kein Unfallwagen.
@Rgd-VR-6
Wenn geschraubte Teile (Türen und Kotflügel sind ja nur geschraubt) nur getauscht werden gilt das auch nicht als Unfallwagen soweit ich weiß.
Gruß
Bevor du ein Gutachten machen lässt, solltest du mal Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen. Wenn dieser nicht einsichtig ist, dann solltest du ihm schriftlich mitteilen, dass du vom Kaufvertrag zurücktreten wirst und ihm eine Frist setzen. Dann kannst du ja dein Gutachten machen lassen, die Beweispflicht liegt natürlich erstmal bei dir.
Ich weiss nur, dass Blechschäden beim Verkauf eines Fahrzeugs nicht unbedingt als "Unfall" gelten, man also zb. bei Überlackierungen also auch nicht verpflichtet ist, diese als "unfall" anzugeben.
Deswegen kann man auch bei zweiter Lackschicht oder solchen Dingen nicht zwangsläufig gleich von "Unfallwagen" ausgehen.
Nach meinem Erkenntnisstand liegt wird ein Wagen erst dann zum "Unfallwagen", wenn er auf die Streckbank musste.
@cjbwinkinger: ich denke dein Händler will einfach den Ek-Preis für deinen Golf auf ne ziemlich miese Weise drücken. Sag' das Geschäft einfach ab und wart auf nächste gute Angebot. Bei so einem Händler möcht ich nicht mit Gewährleistungsansprüchen ankommen müssen.
Zitat:
Original geschrieben von meyster
ich denke dein Händler will einfach den Ek-Preis für deinen Golf auf ne ziemlich miese Weise drücken. Sag' das Geschäft einfach ab und wart auf nächste gute Angebot. Bei so einem Händler möcht ich nicht mit Gewährleistungsansprüchen ankommen müssen.
Sehe ich genauso. Der Trick ist uralt...🙁
"Ein Haar einlackiert..." Sonst hat der Ankäufer keine Schmerzen? Sowas kann auch in der Nachreparatur von VW passieren. Hat halt jemand nicht aufgepasst. Wie hat der denn die Spaltmasse kontrolliert? Mit einer Mikrometerschraube 😉 ? Da kann ich mich den Vorredern nur anschliessen, der will Dir den Wagen billig "abschwatzen".
Zitat:
Original geschrieben von meyster
Nach meinem Erkenntnisstand liegt wird ein Wagen erst dann zum "Unfallwagen", wenn er auf die Streckbank musste.
@cjbwinkinger: ich denke dein Händler will einfach den Ek-Preis für deinen Golf auf ne ziemlich miese Weise drücken. Sag' das Geschäft einfach ab und wart auf nächste gute Angebot. Bei so einem Händler möcht ich nicht mit Gewährleistungsansprüchen ankommen müssen.
Das dachte ich auch schon und halte es weiterhin für möglich.
Allerdings habe ich dann auch nochmal nachgesehen und tatsächlich sind Fahrertür und Kotflügel vollkommen schief, nen halben Zentimeter bestimmt. 🙁
Muss dazusagen: Der Händler der in ankaufen wollte sagte dazu, dass er sich dabei auch net ganz sicher sei.
Was würdet ihr sagen, zur Dekra und wenn Unfall den alten Händler ordentlich durchnehmen?