Beim Einparken gerammt.
Hallo liebe Motor-talk Comunity
Ich wurde soeben beim rückwärts-Einparken von einem entgegenkommenden Auto vorne links geschliffen. Die Straße war sehr eng und bot nur für ein Auto Platz. Als ich dann nach hinten geschaut habe, um die Abstände zu kontrollieren, hörte ich nur noch ein knallen und spürte einen Ruck. An meinem Auto ist nur eine Delle mit c.a. 30 c.m. Durchmesser übrig geblieben.
Personalien und Kennzeichen habe ich aufgeschrieben.
Bin ich in der Schuld, weil ich nicht nach vorne geschaut habe und ihn früh genug erkannt habe, oder der Fahrer des anderen Autos, welcher, ohne mich einparken zu lassen, herangesaust kam und mich rammte?
Danke schonmal für die Antworten.
p.S. entschuldigt das erbärmliche Bild, ich war nie gut im Zeichnen.
Beste Antwort im Thema
Bei so vielen Hobbyjuristen und Googlesachverständigen hier, brauchst du dich doch nicht wundern, echte Hilfe durch echte Profis erhalt man hier so gut wie gar nicht mehr, die Jungs haben es *leider* aufgegeben aber wen wunderts 🙁
31 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Das ist natürlich ein interessanter Punkt, also gibt es gar keine Gegenfahrbahn und du warst noch auf der Straße. Was hat er denn dazu gesagt und was hat die Polizei gesagt? Gab es irgendwelche Andeutungen wegen der Schuldfrage? Hast du ne RSV? Dann würde ich mal beim Anwalt vorstellig werden.
Die Polizei habe ich leider nicht dazu gezogen, weil der Mann sichtbar in Eile war und ich in dem Moment noch in einem leichten Schock (erster Unfall) war. Ich weiß, war blöd von mir, aber irgendwie konnte ich nicht klar denken und wollte, dass die Situation möglichst schnell vorbei ist. Er sagte blos, nachdem er ausgestiegen war "Oh, hab ich dich da geschliffen?". Dass er mich und nicht ich ihn geschliffen habe, kam auf mich eher so rüber, als wäre er sich darüber klar, dass er gerade etwas falsch gemacht hat. Seine Versicherung hat er mir gegeben. Nach meiner Versicherung hat er nichtmal gefragt.
Wenn die verbleibende Fahrbahnbreite die Passage von nur einem Fahrzeug zulässt hätte der Gegner warten müssen - allerdings ist das aus der Ferne nicht zu beurteilen. Auf jeden Fall solltest Deine Versicherung von dem Schadenvorfall benachrichtigen und ggf. genaue Angaben zur verbliebenen Fahrbahnbreite machen. Was meinte denn der Unfallgegner ?
Zitat:
Original geschrieben von 1302LSCabrio71
Wenn die verbleibende Fahrbahnbreite die Passage von nur einem Fahrzeug zulässt hätte der Gegner warten müssen - allerdings ist das aus der Ferne nicht zu beurteilen. Auf jeden Fall solltest Deine Versicherung von dem Schadenvorfall benachrichtigen und ggf. genaue Angaben zur verbliebenen Fahrbahnbreite machen. Was meinte denn der Unfallgegner ?
Der Unfallgegner gab mir nur seine Versicherung sowie persönlichen Daten und fuhr dann weiter.
Bei Betrachtung aller jetzt genannten Fakten trifft Dich wahrscheinlich keine Schuld.
Melde den Schaden Deiner Versicherung und kläre mit denen die weitere Vorgehensweise ab.
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Zitat:
Original geschrieben von 1302LSCabrio71
Melde den Schaden Deiner Versicherung und kläre mit denen die weitere Vorgehensweise ab.
Das hört man hier ziemlich oft, kann ich aber nicht nachvollziehen. Wenn ich mir keiner Schuld bewusst bin, warum sollte ich es meiner Versicherung melden? Ich gebe es einem Gutachter und dann einem Anwalt, habe ich eine RSV, begleichen die das, falls ich doch eine Schuld kriege und wenn nicht, zahlt die Gegenseite den Anwalt und Gutachten. Bis jetzt habe ich noch nie meine Versicherung über einen Unfall informiert, an dem ich nicht Schuld bin. Wenn die Gegenseite meint sie hätte Recht, können die sich immer noch an meine Versicherung wenden und die wenden sich dann an mich. Das versteh ich nicht, sogar die Polizei sagt manchmal, melden sie das ihrer Versicherung...WIESO ER IST DOCH SCHULD? Joa, öhmmm...
Zitat:
Original geschrieben von Chrysler88
Das hört man hier ziemlich oft, kann ich aber nicht nachvollziehen. Wenn ich mir keiner Schuld bewusst bin, warum sollte ich es meiner Versicherung melden?
Weil Du Dich in Deinem Versicherungsvertrag mit Unterschrift verpflichtet hast, jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch die Versicherung führen kann, anzuzeigen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von go-4-golf
Weil Du Dich in Deinem Versicherungsvertrag mit Unterschrift verpflichtet hast, jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch die Versicherung führen kann, anzuzeigen.O.
Wenn ich mir allerdings sicher bin, dass ich NICHT schuld bin, dann werde ich das auch nicht tun.
"Die größte Lüge aller Zeiten": Ja, ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingen und Konditionen gelesen und akzeptiert.😁
Habe soeben nochmals mit dem Unfallgegner per Telefon gesprochen. Dieser hat sich tatsächlich überschätzt und bereits bei der Versicherung angegeben, dass er Schuld an dem Unfall war.
Moin,
jeder Beteiligte ist der Auforderung seiner Versicherung nachzukommen, eine Darstellung der Ereignisse (Skizze, Bilder usw) abzugeben, damit der Vorfall abgeklärt wird.
Das ist nötig zur Prüfung, ob ggf Reguliert werden muß oder ggf die Schadenersatzansprüche notfalls vor Gericht (mit eigenen Anwälten) abgewehrt werden.
Weigert sich der Versicherungsnehmer, hat das unliebsame Auswirkungen.
Zitat:
Original geschrieben von b3l30n
Habe soeben nochmals mit dem Unfallgegner per Telefon gesprochen. Dieser hat sich tatsächlich überschätzt und bereits bei der Versicherung angegeben, dass er Schuld an dem Unfall war.
Dann wird doch hoffentlich Alles gut.🙂
Zitat:
Original geschrieben von b3l30n
Habe soeben nochmals mit dem Unfallgegner per Telefon gesprochen. Dieser hat sich tatsächlich überschätzt und bereits bei der Versicherung angegeben, dass er Schuld an dem Unfall war.
Ich bin mal gespannt, ob die Versicherung des Unfallgegners die Haftung auch so beurteilt.
Wenn die Fahrbahn schmal ist und nur ein Auto passt, dann sieht das ganze natürlich anders aus.
Da das aber dein 1. Unfall ist und dir einfach die Erfahrung fehlt und auch keine Polizei vor Ort war, würde ich dir einfach mal raten so schnell wie möglich ein Gutachten oder Kostenvoranschlag zu stellen. Wenn das jetzt nur eine kleine Delle ist, dann würde wahrscheinlich ein Kostenvoranschlag reichen bzw. deine Werkstatt würde je nach Schadenhöhe auch ein Gutachten erstellen lassen. Also Werkstatt entscheiden lassen.
Eigentlich würde ich dann sofort zum Anwallt gehen und der regelt alles, aber ganz ehrlich bei einer kleinen Delle stehen die ganzen Anwaltskosten nicht im Verhältnis zu Schadenhöhe.
Du kannst also selber mit der Versicherung Kontakt aufnehmen und versuchen es so zu klären, zum Anwalt kannst du ja immer noch wenn du merkst "ok die Versicherung macht Probleme oder der andere Fahrer hat den Schadenhergang anders geschildert und ist sich keiner Schuld bewusst".
Aber erst mal abwarten wie hoch der Schaden ist, kann mir gut vorstellen das der Herr auch eine kleine Summe ( 50, 100 , oder auch 200€ ) aus der eigenen Tasche zahlt wenn er nicht höher gestuft werden möchte.
Zitat:
Original geschrieben von b3l30n
... An meinem Auto ist nur eine Delle mit c.a. 30 c.m. Durchmesser übrig geblieben.
...
Du hast rückwärts eingepark und die Straße war zu schmal, dass ihr beide gleichzeitig durchgepasst hättet? Bei dieser Konstellation hätte er dich direkt frontal erwischen müssen und nicht nur die Ecke. Da passt was nicht zusammen.
Und nur, weil er meint, Schuld zu haben, muss das seine Versicherung nicht auch meinen. Und ich würde darauf wetten, dass sie das nicht meinen wird.
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Du hast rückwärts eingepark und die Straße war zu schmal, dass ihr beide gleichzeitig durchgepasst hättet? Bei dieser Konstellation hätte er dich direkt frontal erwischen müssen und nicht nur die Ecke. Da passt was nicht zusammen.Zitat:
Original geschrieben von b3l30n
... An meinem Auto ist nur eine Delle mit c.a. 30 c.m. Durchmesser übrig geblieben.
...Und nur, weil er meint, Schuld zu haben, muss das seine Versicherung nicht auch meinen. Und ich würde darauf wetten, dass sie das nicht meinen wird.
Wenn der TE meint das die Strasse nicht breit genug war, dann glauben wir ihm das einfach mal.
Mein Auto ist ca. 1,8m breit, wenn die Strasse jetzt meinetwegen 3,5m breit wäre, würden 2 Autos nicht passen, aber zum Frontalaufprall würde es wahrscheinlich nicht kommen. Ohne jetzt exakt nachzumessen und jeden Winkel auszurechnen, kann es trotzdem sein das eben nur die Ecke erwischt wird.
Er hat uns den Unfallhergang einigermaßen geschildert, also sollten wir auch nur die Fakten beachten die er uns aufgezählt hat.
Ich vermute der TE fuhr in die Lücke rein und der Andere hat kurz gewartet, als der TE schon fast in der Lücke war, fuhr der Andere los, aber hat sich verschätzt, denn der TE stand noch mit dem linken Vorderteil in der Straße, somit dürfte die Schuld bei ihm liegen, denn der TE hatte seinen Einparkversuch bereits gestartet und kann sich nicht in Luft auflösen. Anders sähe es natürlich aus, wenn sich der TE verschätzt und darum wieder raus fährt aus der Lücke und in dem Moment scheppert es.