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Beim in Reihe einparken und rangieren dem parkenden Hintermann gestupst.

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 6:36

Hallo,

wollte eben in Reihe einparken.

Es ist ein Parkplatz mit 3 Parkplätzen in Reihe. Der vorderste ist von einem Auto besetzt. Ich fahr also direkt von hinten auf den 2ten Platz, merke dass ich dem Vordermann etwas zu nah aufgefahren bin und will noch rückwärts etwas korrigieren. Ich leg den Rückwärtsgang ein und schon rummst es.

Während ich nämlich einparkte, hat bereits ein anderes Auto sich hinter mir eingereiht und ist so nah auf mich aufgefahren dass ich keine 15cm Platz mehr hatte. Schon hats einen kleinen Bumser getan.

Die Person wollte keine Polizei rufen weil sie meinte dass da ja nicht viel passiert ist.

Wie ist denn hier die Schuldfrage? hätte er nicht warten müssen bis ich fertig geparkt habe?

Beste Antwort im Thema

Du hast ihn vorher nicht gesehen (sonst hätte es nicht gerumst) , weißt aber, dass er sich wie ein Geier auf den Stellplatz gestellt hast.

Und 3 sec. sind eine halbe Ewigkeit - brauch ich etwa, um aus dem Stand auf 100 zu beschleunigen.

Und du weißt auch noch, dass du keine 15 cm Platz hinter dir zum Rangieren hattest.

Ich liebe diese Aussagen. Lassen sich so herrlich ad absurdum führen. Denn wer nichts gesehen hat, kann auch nichts wissen.

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Hallo,

Wenn das andere Auto stand und du Ihm rückwärts aufgefahren bist natürlich Du.

Seelze 01

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 6:47

Das andere Auto ist in dem Moment auch einrangiert und hat versucht zu parken! ob es in dem Moment des Aufpralls stand oder rollte weiss ich nicht und das ist auch kaum raus zu bekommen!

Schuldfrage. Wahrscheinlich 70/30. Der andere hätte warten müssen bis Dein Einparkvorgang beendet ist. Aber Du hättest vorm zurücksetzen in den Rückspiegel sehen müssen ob hinter Dir frei ist. Hätte ja auch ein Fußgänger/Kind da stehen können.

Wenn an beiden Fahrzeugen kein Schaden ist, dann würde ich mir auch weiter keine Gedanken machen. ;)

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 6:53

Danke erstmal.

Ja ersichtlich ist auf den ersten Blick nichts. Problem ist halt das ich einen X5 fahre und die andere Person einen Renault Elektro Kleinwagen. Da kann bei einem kleinen bumser schon was passieren.

Sie wollte halt keine Polizei anrufen und wir haben erstmal Nummernschilder und Namen getauscht.

am 25. Februar 2016 um 7:25

Die Schuldfrage bzw die Haftungsfrage wäre in einem solchen Fall 50/50. Hier gilt die gegenseitigen Rücksichtnahme . Die Versicherungen arbeiten solche Bagatellschäden zügig nach der Devise Stempel Drauf Fall erledigt ab.

Hat ein X5 keine Piepser ?

Lustig, dann fährt der jetzt mit deinem Nummerschild und deinem Namen durch die Welt? :p

Themenstarteram 25. Februar 2016 um 8:27

Ja :)

also es war ja so: Ich rangiere rückwärts und er fährt oder rollt beim einparken vorwärts auf mich drauf. Die Parksensoren haben nichtmal Zeit gehabt einen Mucks zu machen da war es schon passiert!

50/50 ergibt Sinn. Jetzt warte ich erstmal ab ob überhaupt irgendwas kommt. Wenn ja, dann muss ich halt beschreiben was passiert ist.

Danke euch für die Antworten.

Gruß

Hi,

es gab kürzlich ein Gerichtsurteil das hier nicht mehr einfach 50/50 geteilt wird. Wenn der andere Stand dann bist du zu 100% Schuld. Beim Rückwärts fahren hat man sich immer zu vergewissern das frei ist. Wenn dein X5 so hoch und groß ist das du den Bereich dahinter nicht überblicken kannst musst du dir einen Einweiser suchen..

Die Starre 50/50 Teilung bei solche Parkplatzunfällen ist nicht mehr zulässig,ändert natürlich nix daran das die Beweislage schwierig bis unmöglich ist ;)

Gruß Tobias

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 25. Februar 2016 um 08:25:57 Uhr:

Die Schuldfrage bzw die Haftungsfrage wäre in einem solchen Fall 50/50. Hier gilt die gegenseitigen Rücksichtnahme . Die Versicherungen arbeiten solche Bagatellschäden zügig nach der Devise Stempel Drauf Fall erledigt ab.

Hat ein X5 keine Piepser ?

Der hat keinen Piepser, der hat einen Bumser :p.

Besondere Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren spricht wirklich erheblich gegen 50/50 - aber wenn nichts beschädigt wurde, ist das hier ziemlich egal.

Würd mich so am Rande interessieren, ob das Smartphone hier zum Fotografieren der Anstoßstelle genutzt wurde.

Für mich ganz klar 100% Schuld für den Rückwärtsfahrer.

Ich glaube, es könnte hier ein wenig kurzsichtig sein, nur nach dem Grundsatz "wenn der Hintermann stand ist der Rückwärtsfahrende schuldig" zu verfahren. Man könnte durchaus den Standpunkt vertreten, dass der Renault-Kleinwagen abzuwarten hat, bis das erste Fahrzeug den Einparkvorgang abgeschlossen hat. bevor er sich dahinter stellt. Dem gesunden Menschenverstand und dem Gedanken der Partnerschaftlichkeit im Straßenverkehr würde das in jedem Fall entsprechen.

Man müsste daher den Hergang genauer kennen. Ist der TE eingeparkt und der Kleinwagen hat sich schon während er einparkte wie ein Geier auf den zweiten Platz gestürzt, oder hat der TE einen Moment gebraucht bis er sich entschloss noch ein Stück zurück zu setzen, so dass der Kleinwagenfahrer annehmen musste, der TE habe seine Parkposition erreicht?

Die Wahrnehmung der Beteiligten könnte hierbei unterschiedlich gewesen sein, so dass es ohne neutrale Zeugen schwer würde den genauen Sachverhalt nachzuweisen.

Themenstarteram 26. Februar 2016 um 7:13

Morgen,

 

es war wirklich so dass die andere Person sich wie ein Geier auf den 2ten und letzten Stellplatz gestellt hat und ich keine 3 sekunden gebraucht hab zum einfahren und nochmal rückwärts rangieren gebraucht habe.

Naja egal. Wenn was kommt mach ich meine Aussage. Beweisen kann man so oder so nichts mehr da keine Polizei vor Ort war.

Du hast ihn vorher nicht gesehen (sonst hätte es nicht gerumst) , weißt aber, dass er sich wie ein Geier auf den Stellplatz gestellt hast.

Und 3 sec. sind eine halbe Ewigkeit - brauch ich etwa, um aus dem Stand auf 100 zu beschleunigen.

Und du weißt auch noch, dass du keine 15 cm Platz hinter dir zum Rangieren hattest.

Ich liebe diese Aussagen. Lassen sich so herrlich ad absurdum führen. Denn wer nichts gesehen hat, kann auch nichts wissen.

Hi,

das ist halt wie mit den Fußgängern auf dem Supermarktparkplatz, die sehen genau das ein Fahrzeug den Rückwärtsgang drin hat laufen aber trotzdem mit Vorliebe genau aus dem toten Winkel hinter das Fahrzeug.

Natürlich ist man dann als Fahrer Schuld (rechtlich gesehen) aber ein bisschen Mitdenken und gesunder Menschenverstand sollte man eigentlich erwarten können.

Gruß Tobias

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