Beim ausscheren zu schnell Fahrende gefährdet
Hallo,
Ich habe ein Frage.
Mir ist gerade folgendes passiert: Ich fahre auf einer Bundesstraße (100km/h erlaubt) und möchte den vorausfahrenden überholen. Ich habe in den Spiegel geschaut und habe ein Auto in 100m Entfernung gesehen. Ich habe dann den Blinker gesetzt und bin raus gezogen.
Ich war da etwa bei 110km/h.
Ich habe jedoch die Geschwindigkeit des Autos hinter mir unterschätzt (Er fuhr etwa 130km/h). Er musste also ziemlich in die Eisen und hat mehrmals gehupt und mir den Mittelfinger gezeigt.
Ich konnte dannach beobachten wie der Beifahref ein Foto meines Autos machte. Ich vermute um eine Anzeige aufzugeben. Kann aber auch andere Gründe haben wer weiss. Jedenfalls hat das Auto mich dannach nochmal überholt (Wieder mit überhöhter Geschwindigkeit). Der Beifahrer hat mir dabei nochmal den Mittelfinger gezeigt und scheinbar rumgebrüllt. Logischerweise konnte ich nichts hören.
Nun zu meiner Frage:
Wer wäre hier im Recht und sollte er mich anzeigen, was könnte ich da erwarten?
Lg Marvin
Beste Antwort im Thema
...meiner Einschätzung nach sind da so manche Details in der Schilderung des TEs nicht richtig - z.B. die genannten Geschwindigkeiten und die Abstände / Entfernungen... da kann man von ausgehen, dass die zu seinen Gunsten geschönt sind um sich zu rechtfertigen.
Das wird die übliche Situation gewesen sein, wie sie täglich tausendfach stattfindet... langsames Fahrzeug vorraus, der erste in der Schlange kommt wieder mal nicht in die Puschen und / oder hat die Hosen voll, aber kaum zieht einer der Nachfolgenden raus fällt beim ersten der Groschen nur ist da dann der, der dahinter raus gezogen ist und am beschleunigen ist ungefähr auf seiner Höhe.
Edit: ...wobei der, der weiter hinten als erstes zum Überholen angesetzt hat in der Regel in die Eisen geht um einen Crash zu verhindern / um nicht in den linken Graben geschoben zu werden und anschließend hinter solchen Leuten wie dem TE ein Problem mit dem Gegenverkehr bekommt, weil man trotz des Ausscherens wieder nicht in die Puschen kommt und mit "um bloß nicht geblitzt zu werden" mit maximal zul. HG (gefühlt wie ne Wanderdüne) überholt.
Ala ich komm ja vorbei und kann vor dem am Horizoint auftauchenden Gegenverkehr wieder einscheren... den Frontalcrash, weil er durch die Lahmarschigkeit des Vordermanns nicht mehr rechtzeitig rein kommt hat ja der Hintermann.
185 Antworten
Zitat:
@FWebe schrieb am 26. Juli 2020 um 16:19:53 Uhr:
Ich kann mir z.B. auch gut vorstellen, dass der Überholende nicht konstant 130 km/ h gefahren ist, sondern durchbeschleunigt hat, wie es sehr viele Verkehrslegastheniker insbesondere auf solchen 2+1 Strecken machen (die zHG gilt auch beim Überholen und auf 2+1 Strecken ohne bauliche Trennung gilt i.d.R. auch nur maximal 100 km/ h). In dem Fall verkürzt sich der Zeitraum deutlich.
Ich vermute eher, dass der TE sich im Abstand verschätzt hat oder im Abstand und der Geschwindigkeit.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. Juli 2020 um 13:26:31 Uhr:
Meine Vermutung ist, dass der hinter Dir den kürzeren hat und dieses durch die Motorisierung seines Fahrzeugs versucht hat zu kompensieren. Da du ihn aber jetzt trotz seiner Motorleistung daran gehindert hast "besser" (was in diesem Fall Definitionssache ist, ich bin gestern auch länger hinter einem BMW 540 geblieben, der hinter einem LKW hinterher gefahren ist, da mir ein Überholen von hinten zu gefährlich war) als die anderen zu sein, kam sein Komplex wieder zum Vorschein, welchem anscheinend auch sein Beifahrer unterliegt und sie suchten eine Möglichkeit ihr Ego wieder zu pushen, was nicht vom Erfolg gekrönt sein wird.
…und
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. Juli 2020 um 16:16:47 Uhr:
Wenn ich davon ausgehe, dass von vorne jemand kommen kann, dem ich begegnen würde, bevor ich meinen Überholvorgang abgeschlossen habe, dann überhole ich nicht und sowas ist auf einer kurvenreichen und leicht hügeligen Strecke leicht der Fall.
Was hat das jetzt mit dem Fall des TEs zu tun, denn in der Situation des TEs ist völlig egal, ob da nun ein Fahrzeug entgegenkommt oder nicht? Wie kommst du darauf, dass das überholende Fahrzeug im Falle des TEs ein leistungsstarkes Fahrzeug gewesen sein muss? Fast jeder Kleinwagen kann locker konstant mit 130 km/h fahren und macht es in solchen Situationen nicht selten auch.
Hast du die Situation, die der TE beschrieben hat, überhaupt richtig verstanden. Irgendwie habe ich nicht das Gefühl, sondern dass du da irgendetwas verpeilt hast und von einer ganz anderen Situation ausgehst.
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. Juli 2020 um 13:26:31 Uhr:
Sorry, wenn ich mir nicht alles durchgelesen habe.
Das ist nicht weiter schlimm. Man sollte sich dann aber mit Antworten zurückhalten, die nicht passend zum Thema sind oder wenigstens soviel lesen, dasss man weiß worum es geht.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. Juli 2020 um 16:46:44 Uhr:
Was hat das jetzt mit dem Fall des TEs zu tun
Lese die Reaktion eines anderen auf meinen ersten Beitrag, dann verstehst du (vielleicht) meinen zweiten Beitrag (soviel zu allem Lesen, dass man alles verstanden hat ;-) ).
Zitat:
@Schubbie schrieb am 26. Juli 2020 um 18:08:24 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. Juli 2020 um 16:46:44 Uhr:
Was hat das jetzt mit dem Fall des TEs zu tun
Lese die Reaktion eines anderen auf meinen ersten Beitrag, dann verstehst du (vielleicht) meinen zweiten Beitrag (soviel zu allem Lesen, dass man alles verstanden hat ;-) ).
Nö, die Reaktion des Andern bezog sich nur auf deine Story im ersten Beitrag mit dem 540i. Eine Situation auf einer einspurigen Landstraße je Richtung, passte also nicht zu der Situation des TEs mit zwei Spuren in Fahrtrichtung des TEs.
Schon in deinem ersten Beitrag wurde also offenbart, dass du von einer falschen Verkehrssituation des TEs ausgegangen bist.
Gruß
Uwe
Ähnliche Themen
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. Juli 2020 um 16:42:18 Uhr:
Zitat:
@FWebe schrieb am 26. Juli 2020 um 16:19:53 Uhr:
Ich kann mir z.B. auch gut vorstellen, dass der Überholende nicht konstant 130 km/ h gefahren ist, sondern durchbeschleunigt hat, wie es sehr viele Verkehrslegastheniker insbesondere auf solchen 2+1 Strecken machen (die zHG gilt auch beim Überholen und auf 2+1 Strecken ohne bauliche Trennung gilt i.d.R. auch nur maximal 100 km/ h). In dem Fall verkürzt sich der Zeitraum deutlich.
Ich vermute eher, dass der TE sich im Abstand verschätzt hat oder im Abstand und der Geschwindigkeit.Gruß
Uwe
Ich sehe die Situation des TE förmlich vor mir, solche Überholrambos sieht man doch täglich. Erst kleben sie dem Vordermann an der Stoßstange, dann scheren sie hinten auf den billigen Plätzen aus und machen Stress, oder sie scheren schon viel zu früh viel zu schnell aus und sind nun der Meinung sie können ungehindert durchziehen.
Schon wieder eine der Arien wo auf einen Fragesteller recht unseriös eingeschlagen wird.
Ich empfehle mal Dampf rausnehmen.
Und wenn ich schon lese 130 seien nicht erheblich über ...........
Ich bin überzeugt davon einige der oben schreibenden haben einen sehr deutlichen Verlust der Realität zu beklagen.
Mir soweit egal wie es die Einhaltung der NUB nicht einschränkt.
Dies ist allerdings in einigen Beiträgen recht deutlich passiert.
Also Vorsicht.
Moorteufelchen
Moderator
Zitat:
@reav20 schrieb am 25. Juli 2020 um 16:54:17 Uhr:
Er musste also ziemlich in die Eisen
Allein diese Aussage des TE sollte doch wohl zweifelsfrei belegen, dass es ziemlich knapp zuging.
Man muss nicht "ziemlich in die Eisen" wenn man zwischen 8 und 18 Sekunden Zeit gehabt hätte bis man zum Kofferraum aufschließt.
Also entweder stimmt hier die Abstandsangabe nicht, oder der Hintermann war wesentlich schneller als 130 oder der TE wesentlich langsamer als 110.
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 26. Juli 2020 um 18:53:16 Uhr:
Und wenn ich schon lese 130 seien nicht erheblich über ...........
Ich weiß nicht wie oft du so zweispurige Bundesstraßen lang fährst. Aber 130 ist dort noch ein ganzes Stück weit von "erheblich über" entfernt.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 26. Juli 2020 um 19:36:00 Uhr:
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 26. Juli 2020 um 18:53:16 Uhr:
Und wenn ich schon lese 130 seien nicht erheblich über ...........Ich weiß nicht wie oft du so zweispurige Bundesstraßen lang fährst. Aber 130 ist dort noch ein ganzes Stück weit von "erheblich über" entfernt.
Bei TL 100 ist 130 sehr wohl erheblich drüber.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. Juli 2020 um 19:42:19 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 26. Juli 2020 um 19:36:00 Uhr:
Ich weiß nicht wie oft du so zweispurige Bundesstraßen lang fährst. Aber 130 ist dort noch ein ganzes Stück weit von "erheblich über" entfernt.
Bei TL 100 ist 130 sehr wohl erheblich drüber.
Das sehen die Richter im allgemeinen anders. Da beginnt "erheblich" irgendwo bei 40 bis 50% über Limit (gemessen), also in dem Fall ab Tacho 150.
Ausserdem ist es völlig egal ob 130 "erheblich drüber" ist. Bei 100m und 20km/h Differenzgeschwindigkeit ist der TE zu knapp raus, wenn da der Hintermann (nach Aussage des TE) ziemlich in die Eisen musste.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 26. Juli 2020 um 16:42:18 Uhr:
Ich vermute eher, dass der TE sich im Abstand verschätzt hat oder im Abstand und der Geschwindigkeit.Gruß
Uwe
Das mag sein, kann ich aber von außen schlecht beurteilen.
Ich gehe erstmal davon aus, dass der TE zu seiner geschilderten Situation eine Aussage möchte.
Mal ein paar Zahlen zum Thema:
Um die für die zHG von 100 km/ h angedachten ~50 m Sicherheitsabstand so schnell zu verringern, dass es mit einer Verzögerung von 10 m/ s und 1 s Reaktionszeit zu einem handfesten Problem wird, muss man >22 m/ s schneller sein.
Geht man von einem weniger extremen Fall mit noch 10 m Luft nach der Verzögerung aus, sind es 20 m/ s.
Da der TE höchst wahrscheinlich keine Messungen durchgeführt hat, dürften die Werte geschätzt sein. In der Realität waren es dann vielleicht 10 m/ s Differenz bei 75 m Abstand, als er zum ersten mal geschaut hat. Bis zum Beginn des Spurwechsels werden das schnell mal <50 m Abstand.
Es ist aber z.B. auch möglich, dass der Überholende im gleichen Szenario weiter beschleunigt hat. Setzt man z.B. 1 m/ s^2 an (ca. 50 kW bei 36,11 m/ s), hätte der Überholende bis zum Beginn des Spurwechsels (2 s ab dem ersten Blick) schon ca. 22 m wett gemacht, bevor der TE überhaupt die Spur gewechselt hat und reagiert dann vielleicht 1 s später darauf. Bis dahin hat er den Abstand um ~34 m reduziert und ist inzwischen 13 m/ s schneller als der TE. Für die verbleibenden 41 m muss man dann mit ca. 3 m/ s^2 verzögern, um den Abstand nicht unter 10 m zu reduzieren und das kann schon durchaus als kräftige Verzögerung (entspricht ungefähr der Beschleunigung mit 50 kW bei 11,11 m/ s) wahrgenommen werden.
Das Problem:
Man kann sich fleißig Zahlen ausdenken, ob sie aber etwas mit der Situation des TE zu tun haben, wird wohl niemand, nicht einmal der TE selbst, beantworten können.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 26. Juli 2020 um 19:57:09 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 26. Juli 2020 um 19:42:19 Uhr:
Bei TL 100 ist 130 sehr wohl erheblich drüber.
Das sehen die Richter im allgemeinen anders. Da beginnt "erheblich" irgendwo bei 40 bis 50% über Limit (gemessen), also in dem Fall ab Tacho 150.
Ausserdem ist es völlig egal ob 130 "erheblich drüber" ist. Bei 100m und 20km/h Differenzgeschwindigkeit ist der TE zu knapp raus, wenn da der Hintermann (nach Aussage des TE) ziemlich in die Eisen musste.
Dann haben in diesem Fall beide Fehler gemacht. Allerdings war es beim TE Augenblicksversagen, der andere ist vorsätzlich 30% zu schnell gefahren und das vermutlich über eine längere Wegstrecke.
Nach dem derzeit ausgesetzten Bußgeldkatalog würde er dafür 4 Wochen zu Fuß gehen...
Zille, es reicht.
Moorteufelchen
Moderator