Beifahrer Airbag nachrüstbar? ( Audi 100 C4 Avant)
Wunderschönen guten Abend,
Ich habe eine frage bezüglich meines Audi 100 C4. Da er über einen Fahrerairbag verfügt, dennoch nicht über einen Beifahrerairbag, wollte ich mal fragen, ob es möglich wäre ohne oder auch mit Amaturenbrett einen Beifahrerairbag ( den es ja Serienmäßig im c4 gab) Nachzurüsten und wenn ja, wo ich den denn mit dem Steuergerät herbekomme. Oder brauche ich nur den Airbag und verbinde ihn mit dem Steuergerät des Fahrerairbags?
Die Kosten des Umbaues sind nicht so wichtig, denn wie man vlt in meinem Profil lesen kann, werden es einige Umbauten geben. Ich möchte mir dieses Wunderschöne Auto nämlich richtig schön aufbauen 🙂.
Audi 4 Ever 😉.
Vielen Dank schonmal,
MFG, Audifreak1919
11 Antworten
Naja sei mal hingestellt ob verboten oder nicht 😮 frage ich mich was das soll. So ein riesiger Aufwand nur um ein Pusttüte zu haben ?
Ich bin froh keine Airbags zu haben !
Nabend!
Also kann mich da nur anschliessen an meinen Vorschreiber 😁
Ich hatte bis vor kurzem so ein Stress,mit dem Schei.... Airbag weil der Tüv bald ins Haus steht habe den halben
Wagen zerlegt😠
Lenkrad Airbag getauscht,alle Kabels nachgesehen komplettes Amaturenkonsole rausgeschraubt,und und und!!!!!
Zum Glück habe ich in der Bucht ein funktionstüchtiges Airbagsteuergerät bekommen!!!!!!!
Da Lob ich mir mein VW Bus, die einzigste Elektronik,die er hat ist mein Autoradio 😁😁😁
Und der Läuft und Läuft!!
Grüße aus dem Saarland!
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
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Ich weiß schon, dass Veränderungen am Airbag verboten bzw gefährlich sind. Dennoch wollte ich "Nur" wissen, ob es überhaupt möglich wäre, einen beifahrerairbag vom "fachmann" nachrüsten zu lassen, da der C4 ja serienmäßig auch welche hatte...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.
Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Immer dieses Gejammere in jedem Forum. Überall. Es wird ne Frage gestellt, die jemand gerne beantwortet bekommen hätte. Entweder beantworten oder nicht. 🙄 Ich darf auch meinen AirBag nicht ausbauen wenn ich mein Lenkrad ausbauen will, wer hindert mich?!
ja es sollte machbar sein, nein es wird nicht wirtschaftlich sein.
Wirtschaftlich im Sinne von:
Für die Nachrüstkosten bekommst Du wahrscheinlich 1-2 Fahrzeuge mit 2 Luftsäcken ab Werk.
Kostenvoranschlag für die Reparatur eines 4er Golfs mit 2 ausgelösten Airbags lag bei uns mal bei ~2500€.
Kalkuliere einen neuen Beifahrerairbag sowie Steuergerät ab Händler, dazu Amaturenbrett und kleinteile. Einbau.
Es hat einen Grund warum Unfallfahrzeuge mit ausgelösten Airbags häufig wirtschaftliche Totalschäden sind.
Vergegenwärtige Dir einen Airbag der bei 150 auf der Bahn aus dem Blauen heraus ins Gesicht des Fahrers zündet.
Entscheide Dich zwischen einem Beifahrerairbag in Deinem und einem Alternativfahrzeug als Basis für die Aufarbeitung, darauf wirds hinauslaufen. Zumal du sowieos auf 2,8L umbauen willst. DA geht die Diskussion der wirtschaftlichkeit von neuem los.
edit:
Zitat:
Original geschrieben von Meisterjaeger1989
Immer dieses Gejammere in jedem Forum. Überall. Es wird ne Frage gestellt, die jemand gerne beantwortet bekommen hätte. Entweder beantworten oder nicht. 🙄 Ich darf auch meinen AirBag nicht ausbauen wenn ich mein Lenkrad ausbauen will, wer hindert mich?!
Wer bescheuert genug ist, in einem öffentlichem Forum, für alle (also auch strafverfolgende Behörden), für immer einsehbar, eine solche Frage zu stellen, ist sich offensichtlich der Rechtslage nicht bewusst und benötigt einen Hinweis darauf. Punkt.
Wer Hilfestelung zu einem solchen Thema gibt, könnte sich durchaus der Beihilfe schuldig machen.
Zudem reden wir hier nicht von "harmlosen" Straftaten wie der Steuerhinterziehung beim Abklemmen einer Euro-2 Nachrüstung sondern vom Sprengstoffgesetz. Da werden andere Maßstäbe angelegt in der Verfolgung.
Okay vielen vielen dank für eure Antworten! Mich hatte dieses Thema nur Interessiert udn natürlich werde ich (durch eure Antworten) die Idee ganz schnell sein lassen!. War halt nur mal so ne Frage, ob es überhaupt möglich und Legal wäre, aber iHr habt ir ja das Gegenteil bewiesen.
Vielen Dank!
Die Tatsache dass Dir der Airbag wichtig ist, ist aber im Zuge deiner Pläne nicht ganz uninteressant.
Du scheinst Dir da ein richtiges Schmuckstück hinstellen zu wollen.
Wenn man jetzt überlegt was da ganz allgemein investiert wird, und dann die drei großen kostenfaktoren, Airbag, 2,6 auf 2,8L, sowie evtl (sinnigerweise) quattro betrachtet lässt das eigentlich nur einen Schluß zu:
Such dir einen 2,8L quattro mit 2 luftsäcken.
Ist zwar immer hart etwas was man schon hat gegen etwas vermeintlich identisches auszutauschen aber in Deinem Fall wird dir das wahrscheinlich einige tsd€ und diverse Probleme bei der Eintragung ersparen.
Solche Umbauten machen meist nur Sinn, wenn es das bessere Ausgangsfahrzeug auf dem Markt nicht gibt (7A im B4, mal als Beispiel) oder wenn Geld im vergleich zu irgendeinem immateriellen (Als neufahrzeug vom geliebtem, mittlerweile verstorbenem Familienmitglied gekauft, oder sowas...) Grund keine Rolle spielt.
Nur weil das Fahrzeug die richtige Farbe im vergleich zu den Alternativfahrzeugen aufweisen kann sollte der gesunde menschenverstand nicht ausgeschaltet werden, ebenfalls als Beispiel.
meine 2cts.
Zitat:
Original geschrieben von Meisterjaeger1989
Ich darf auch meinen AirBag nicht ausbauen wenn ich mein Lenkrad ausbauen will, wer hindert mich?!
Moin🙂
Niemand!
Gedanken sind frei 😉
Sobald Du es allerdings öffentlich machst, verstösst Du gegen geltendes Recht und in dem Fall auch gegen die NUB von MT, so einfach ist das.
Gruss TAlFUN