Bei Stau auf dem Standstreifen vorfahren von der Polizei toleriert?
Hallo,
gerade ist mir folgende lustige Situation passiert:
Ich fahre auf der Autobahn auf der rechten Spur im stockenden Verkehr. Dann ein Schild "Ausfahrt XX 1000 m". Da fingen viele verbotenerweise an, auf dem Standstreifen bis zur Ausfahrt vorzufahren.
Aber jetzt kommts: Der Fahrer vor mir stellt sich dann so weit rechts, dass er den Standstreifen blockiert und die Autos auf dem Standstreifen nicht schneller fahren können als auf der rechten Spur. Immer wieder konnte dann doch ein Auto vorbei. Doch eines dieser Autos war eine Zivilstreife und der Standstreifenblockierer bekam die Kelle zu sehen und wurde an Ort und Stelle mündlich ermahnt.
Natürlich ist das Vorgehen des Standstreifenblockierers nicht in Ordnung, aber nachdem die Zivilstreife auf dem Standstreifen fuhr (was sie ohne Sondersignal nicht darf) und sich für die Standstreifenfahrer nicht im Geringsten interessierte, frage ich mich jetzt, ob das verbotene Vorfahren auf dem Standstreifen von der Polizei als Kavaliersdelikt toleriert wird. Weiß da jemand was?
Danke.
Grüße,
diezge
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von diezge
was sie ohne Sondersignal nicht darf
die inanspruchnahme von sonderrechten erfordert KEINE kenntlichmachung durch blaulicht bzw. blaulicht-&-martinshorn...
Zitat:
Weiß da jemand was?
es ist verboten...inwieweit es verfolgt wird, liegt im ermessen des beamten...
59 Antworten
Jetzt mal unabhängig davon, wie die Rechtslage ist:
Das Standspurblockieren ist für mich schlimmstes oberlehrerhaftes Gehabe. Nur weil einer ein Problem damit hat, dass sich anderen über die Regeln hinwegsetzen, meint er, sie mit dem Blockieren erziehen zu müssen.
Das Standspurfahren ist dagegegen unhöflich gegenüber denen, die auch die AB verlassen wollen, sich aber an die Regeln halten und im Stau warten, bis die Ausfahrt kommt.
Besonders toll ist keines von beiden.
Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
Jetzt mal unabhängig davon, wie die Rechtslage ist:Das Standspurblockieren ist für mich schlimmstes oberlehrerhaftes Gehabe. Nur weil einer ein Problem damit hat, dass sich anderen über die Regeln hinwegsetzen, meint er, sie mit dem Blockieren erziehen zu müssen.
Das Standspurfahren ist dagegegen unhöflich gegenüber denen, die auch die AB verlassen wollen, sich aber an die Regeln halten und im Stau warten, bis die Ausfahrt kommt.
Besonders toll ist keines von beiden.
Ach, auf Sicht ein paar hundert Meter schon früher auf den Standstreifen finde ich halb so wild, wie schon gesagt, es findet dadurch ja eine Entlastung statt, nicht nur für die Autobahn, auch für die Umwelt!
Nicht alles, was laut Gesetz verboten ist, ist wirklich verwerflich.
Am Heidelberger Kreuz haben die sogar die Ausfahrt verlängert, damit das frühere Ausfahren möglich ist, hat aber auch den weiteren Vorteil, dass die Ausfahrt bei Stau auf der Ausfahrt mehr Aufnehmen kann, weil manche auch zu blöd sind, sich über den Standstreifen in den Stau zu stellen...
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Ach, auf Sicht ein paar hundert Meter schon früher auf den Standstreifen finde ich halb so wild, wie schon gesagt, es findet dadurch ja eine Entlastung statt, nicht nur für die Autobahn, auch für die Umwelt!Zitat:
Original geschrieben von StevieMUC
[ ... ]Das Standspurfahren ist dagegegen unhöflich gegenüber denen, die auch die AB verlassen wollen, sich aber an die Regeln halten und im Stau warten, bis die Ausfahrt kommt.
Besonders toll ist keines von beiden.
Nicht alles, was laut Gesetz verboten ist, ist wirklich verwerflich.
@StevieMUC
Dazu kommt noch, dass sich in den Fällen, wo sich die „Abbiegespur“ bis in die Autobahn hineinstaut, die Standspurfahrer vorne am eigentlichen Abbiegebereich in eine „brav“ wartende Kolonne abbiegewollender Fahrzeuge hineindrängeln müssen/wollen. Damit blockieren sie dann zusätzlich die rückwärtigen Fahrzeuge, die vorschriftsmäßig auch dort aus der Autobahn ausfahren wollen, an denen sie gerade so „flott“ auf der Standspur vorbeigefahren sind.
Nicht gerade sehr fair!🙁
In diesem Fall sehe ich auch nicht unbedingt eine Entlastung, weder für die Autobahn, noch auch für die Umwelt.
Wo ich allerdings eindeutig erkennen kann, dass die vor mir gar nicht abbiegen wollen (kein Blinker!!!) und es nur ein paar Meter sind und der Abbiegebereich vorne nicht blockiert ist, dann würde ich auch nichts Verwerfliches daran sehen.
Selbstverständlich dann immer mit der gebotenen Vorsicht und ohne andere zu behindern oder gar zu gefährden!😮
Wenn der/die vor mir allerdings wie oft genug Blinkmuffel ist/sind und ihre Absicht nicht rechtzeitig deutlich machen, da kann man wohl nichts machen und Mißverständnisse bleiben da zwangsläufig nicht aus!
Ich habe vor kurzem gesehen das die Polizei auf dem Standstreifen ein Radargerät positioniert hatte.
Das ist doch auch Missbrauch des Standstreifens und außerdem Verkehrsgefährdung, die hatten ja auch kein Warndreieck aufgestellt.
Wie verhält es sich da?
Deali
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Da verhält es sich so, dass diese polizeiliche Massnahme rechtlich zulässig ist, da die Polizei nunmal besondere Befugnisse hat. Es handelt sich also weder um einen "Missbrauch" des Standstreifens (was ist das überhaupt), geschweige denn um eine Verkehrsgefährdung und ein Warndreieck ist auch nicht von Nöten.
Es mag ja sein, das das rechtlich zulässig ist. Nur ist der Grad der Verkehrsgefährdung leider unabhängig davon, ob der Standstreifen durch einen Blitzer oder ein anderes Hindernis versperrt ist. Nicht umsonst ist man als Bürger angehalten ein Warndreieck aufzustellen wenn man den Standstreifen blockiert. Es ist ein Skandal, daß hier mal wieder das Abkassieren der Bürger höher bewertet wird als die Verkehrssicherheit.
Es wäre schön, wenn diejenigen, die den Begriff der "Verkehrsgefährdung" gebrauchen, mal nachlesen würden, wie dieer juristisch überhaupt belegt ist. Dann stellt man schnell fest, dass das Aufstellen eines Radargeräts weit davon entfernt ist. Die ganze Aufregung ist also mal wieder vollkommen grundlos.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Es wäre schön, wenn diejenigen, die den Begriff der "Verkehrsgefährdung" gebrauchen, mal nachlesen würden, wie dieer juristisch überhaupt belegt ist. Dann stellt man schnell fest, dass das Aufstellen eines Radargeräts weit davon entfernt ist. Die ganze Aufregung ist also mal wieder vollkommen grundlos.
Wer allgemein von abkassieren spricht, von dem kann man eh nichts anderes erwarten!
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Es wäre schön, wenn diejenigen, die den Begriff der "Verkehrsgefährdung" gebrauchen, mal nachlesen würden, wie dieer juristisch überhaupt belegt ist.
Na klar, wenn demnächst jemand mit defektem Fahrzeug auf dem Standstreifen ausrollt und dem Blitzer ausweichend in Deine Karre kracht, dann wird es Dich sicher trösten, daß der Blitzer im "juristischen Sinne" keine Gefährdung darstellt...😁
@shathh: Der wird dort ja auch nicht einfach nur abgestellt. Das Gerät dient zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Dadurch greifen die Vorschriften, die für den normalen Bürger gelten, nicht mehr. Was ist so schwer daran zu verstehen, dass die Polizei über besondere Befugnisse verfügt? Wer auch in den "Genuß" dieser Befugnisse kommen möchte, der möge sich für den Polizeidienst bewerben.
@Vampirella: In dem Fall wird die Versicherung meines Unfallgegners den Schaden regulieren. Die Situation bliebe ärgerlich, aber sie bliebe eben auch keine Verkehrsgefährdung.
Zitat:
Original geschrieben von AMenge
Was ist so schwer daran zu verstehen, dass die Polizei über besondere Befugnisse verfügt?
Niemand hat bestritten, daß die Polizei über besondere Befugnisse verfügt. Seinen Diskussionspartnern Dinge zu unterstellen, die nicht stimmen, ist ein ganz schlechter Stil. Ich darf Dich bitten das zu unterlassen.
Ich gebe zu, wenn es zur ausfahrt noch 100 Meter sind nutze ich ihn auch.
Aber aus Folgender Situation ist es auch gefährlich.
Ist mir auch schon passiert ich habe so lange gewartet bis die Ausfahrt gekommen ist, setzte den Blinker und fahre auf die Ausfahrt.
Habe aber nicht in denn Spiegel geguckt was mir nicht noch mal passieren wird. Aber da einer den Standstreifen mit etwas erhöhter Geschwindigkeit genutzt hat währe er mir dann auch fast in mein alten Corsa gefahren.
Wer dann schuld gehabt hätte ???? vermutlich beide?
Ist genau so wie die Motorradfahrer die sich im Stau plötzlich neben einem befinden oder auch an einer am Ampel wo einige Autos stehen, man muss ja nur ein kleinen schlenker nach recht machen und dann ist das geheule groß. Man rechnet einfach nicht damit.
Denn ist gibt viele die den Standstreifen dann nicht langsam zur ausfahrt fahren sondern auch mit 50 oder 60 Kmh.
Zitat:
Original geschrieben von Deali
Ich habe vor kurzem gesehen das die Polizei auf dem Standstreifen ein Radargerät positioniert hatte.
Das ist doch auch Missbrauch des Standstreifens und außerdem Verkehrsgefährdung, die hatten ja auch kein Warndreieck aufgestellt.
Vorschlag: wenn Dir das wieder passiert, halte doch einfach kurz am Standstreifen an und weise die Polizisten auf ihr "Vergehen" hin. Die haben bestimmt ein offenes Ohr für Dein Anliegen. 😁 Deine Erfahrungen kannst Du uns dann in einem Jammer-Thread mitteilen. 😁