Bei Stau auf dem Standstreifen vorfahren von der Polizei toleriert?

Hallo,

gerade ist mir folgende lustige Situation passiert:

Ich fahre auf der Autobahn auf der rechten Spur im stockenden Verkehr. Dann ein Schild "Ausfahrt XX 1000 m". Da fingen viele verbotenerweise an, auf dem Standstreifen bis zur Ausfahrt vorzufahren.
Aber jetzt kommts: Der Fahrer vor mir stellt sich dann so weit rechts, dass er den Standstreifen blockiert und die Autos auf dem Standstreifen nicht schneller fahren können als auf der rechten Spur. Immer wieder konnte dann doch ein Auto vorbei. Doch eines dieser Autos war eine Zivilstreife und der Standstreifenblockierer bekam die Kelle zu sehen und wurde an Ort und Stelle mündlich ermahnt.

Natürlich ist das Vorgehen des Standstreifenblockierers nicht in Ordnung, aber nachdem die Zivilstreife auf dem Standstreifen fuhr (was sie ohne Sondersignal nicht darf) und sich für die Standstreifenfahrer nicht im Geringsten interessierte, frage ich mich jetzt, ob das verbotene Vorfahren auf dem Standstreifen von der Polizei als Kavaliersdelikt toleriert wird. Weiß da jemand was?

Danke.

Grüße,

diezge

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von diezge


was sie ohne Sondersignal nicht darf

die inanspruchnahme von sonderrechten erfordert KEINE kenntlichmachung durch blaulicht bzw. blaulicht-&-martinshorn...

Zitat:

Weiß da jemand was?

es ist verboten...inwieweit es verfolgt wird, liegt im ermessen des beamten...

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Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC



Zitat:

Original geschrieben von Deali


Ich habe vor kurzem gesehen das die Polizei auf dem Standstreifen ein Radargerät positioniert hatte.
Das ist doch auch Missbrauch des Standstreifens und außerdem Verkehrsgefährdung, die hatten ja auch kein Warndreieck aufgestellt.
Vorschlag: wenn Dir das wieder passiert, halte doch einfach kurz am Standstreifen an und weise die Polizisten auf ihr "Vergehen" hin. Die haben bestimmt ein offenes Ohr für Dein Anliegen. 😁 Deine Erfahrungen kannst Du uns dann in einem Jammer-Thread mitteilen. 😁

ich werde die einfach mal anzeigen, gerade in SH fallen mir immer wieder polizeiliche Abzocker auf. Z.B der Polizist der im dunklen an der Fußgängerampel steht und andauernd drückt, aber nie rüber geht. Wer bei dunkelgelb noch rüber fährt wird über Handfunke an die Kollegen gemeldet die ein paar hundert Meter weiter stehen und warten.

Für mich ist das Behinderung des Straßenverkehrs, andere nennen das "hoheitliche Aufgaben".

Kopfschüttel

Zitat:

Original geschrieben von StevieMUC



Das Standspurfahren ist dagegegen unhöflich gegenüber denen, die auch die AB verlassen wollen, sich aber an die Regeln halten und im Stau warten, bis die Ausfahrt kommt.

Finde ich nicht. Auf meinem Nachhauseweg ist abends immer Stau, und zwar nicht nur zaehfliessender Verkehr sondern richtiggehend Stop&Go. Der Stau geht ueber meine Ausfahrt hinweg, die Ausfahrt selbst hat keine Probleme. Ca. 1 km vor der Ausfahrt beginnt ein nicht freigegebener Standstreifen, der von 99,5% des Abbiegeverkehrs benutzt wird. Auf diese Weise vewaeltigt die Ausfahrt ca. 201 Fahrzeuge pro Minute...200 die vom Standstreifen kommen und einer, der bis zum bitteren Ende auf der rechten Spur ausgeharrt hat...der aber selbstverstaendlich und ohne irgendwelche Probleme ausfaedeln kann.

Das ganze wird seit Jahren von der Rennleitung toleriert, habe noch nie erlebt, dass dort eingegriffen wurde. Und ich finde das Ganze absolut nicht unhoeflich sondern einfach nur pragmatisch. Kann sich jeder selbst ausmalen, was 200 Fahrzeuge mehr pro Minute, die die rechte Spur zusaetzlich blockieren wuerden, fuer den Verkehrsfluss bedeuten wuerden.  

Alter Verwalter.
ich dachte nicht das es so viele Unwissende zum Thema Rettungsgasse gibt.

§ 11 Besondere Verkehrslagen
(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.

So stockt der Verkehr.
Ist beginnender Stau.
So da steht NICHTS von Unfall.
da steht nur was von Stau.

Soviel ich weiss darf man den Standstreifen zur Bildung der Rettungsgasse verwenden.
Richtig ist es halbrechts zwischen Standstreifen und rechter Fahrspur zu stehen.
So kann man rechts noch vorbei und links ist genug Platz für die Rettungsgasse

Genau so habe ich es auch gelernt!
Heißt das jetzt im Umkehrschluss das Verbotswidriges
befahren der Standspur eher toleriert wird,
als die (Teilweise) Nutzung des selbigen zur Bildung einer Rettungsgasse 😕

Auch würde mich mal Interessieren wo hin denn ein 40 Tonner
zur Bildung einer Rettungsgasse ausweichen soll?
Darf der nur ganz genau bis zur Linie fahren und wenn dann in der Mitte
nicht genug Platz ist dann hat der RTW halt Pech?

Ich persönlich stelle mich in so einer Situation
mit den rechten Rädern genau auf die Linie und
lasse so viel Abstand zum Vordermann das ich ggf. weiter nach
rechts oder links lenken kann.
Es fahren dann zwar auch regelmäßig rechts welche vorbei,
aber ich sage mir: Lass den Spiegel doch fliegen!
Die Begründung desjenigen bei Unfallaufnahme warum er rechts
auf der Standspur an mir vorbei gefahren ist, möchte ich sehen 😉

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Zitat:

Original geschrieben von surfkiller20


Genau so habe ich es auch gelernt!
Heißt das jetzt im Umkehrschluss das Verbotswidriges
befahren der Standspur eher toleriert wird,
als die (Teilweise) Nutzung des selbigen zur Bildung einer Rettungsgasse 😕

Auch würde mich mal Interessieren wo hin denn ein 40 Tonner
zur Bildung einer Rettungsgasse ausweichen soll?
Darf der nur ganz genau bis zur Linie fahren und wenn dann in der Mitte
nicht genug Platz ist dann hat der RTW halt Pech?

Ich persönlich stelle mich in so einer Situation
mit den rechten Rädern genau auf die Linie und
lasse so viel Abstand zum Vordermann das ich ggf. weiter nach
rechts oder links lenken kann.
Es fahren dann zwar auch regelmäßig rechts welche vorbei,
aber ich sage mir: Lass den Spiegel doch fliegen!
Die Begründung desjenigen bei Unfallaufnahme warum er rechts
auf der Standspur an mir vorbei gefahren ist, möchte ich sehen 😉

Genau es ist absoluter Unfug ganz rechts am Standstreifen zu stehen oder fahren (so schnell es halt im Stau noch geht 10km/h oder 20km/h) aber ebenso im Stau auf der rechten Fahrspur zu stehen zu bleiben als wenn nichts wäre.

😰😰😰

Es gibt ja noch mindestens 5 weitere Personen in Deutschland, die schonmal etwas von der misteriösen "Rettungsgasse" gehört haben. Ich fühle mich immer als Außenseiter, da ich im Normalfall der Einzige bin, der sich daran hält. (Zumindest im für mich überschaubarem Bereich)

Auf dem Standstreifen die letzten ~500m zur Abfahrt zu fahren, finde ich nicht sonderlich schlimm, solange man 20-30km/h fährt. Entlastet Verkehr, Umwelt und Nerven 🙂

Hallo, xmisterdx

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Ein Polizeibeamter verursacht einen Unfall durch Inanspruchnahme von Sonderrechten ohne Sondersignal, geht nach Hause und nimmt seinen Dienst am nächsten Tag wieder auf, als wäre nichts passiert? Das glaubste doch selbst nicht 😁

warum sollte er nicht ganz normal seinen Dienst aufnehmen, vorausgesetzt, es handelt sich nicht gerade um einen äußerst schweren Verkehrsunfall mit schwer verletzten oder gar getöteten Personen?

Er würde am nächsten Tag vermutlich ein paar Stunden im Innendienst zu tun haben, weil er wegen dem Unfall so einiges an Schreibkram zu erledigen hätte, aber ansonsten würde der Unfall keine gravierenden Folgen für ihn haben.

Die Verwarnung oder das Bußgeld zahlt er als Unfallverursacher genauso, wie jeder andere VT und je nach Sachlage und je nachdem, wie schwerwiegend der Unfall und die Schuld des Beamten war, kann auch noch ein Disziplinarverfahren auf ihn zukommen, aber er wird ganz sicher nicht aus dem Außendienst abgezogen, nur, weil ihm mal ein Unfall passiert ist.

Bedenkt man, wie viele Kilometer Polizeibeamte pro Jahr dienstlich fahren, insbesondere die, die bei der Autobahnpolizei eingesetzt sind, ist es illusorisch, davon auszugehen, dass Polizeibeamte nie einen Unfall verursachen.

Hallo, Deali,

zum Blitzer auf dem Standstreifen:

Wer haftet denn, wenn ein Fahrer wegen einer Panne auf den Standstreifen fahren will und dabei das Warndreieck übersieht?

Muss das Warndreieck demnach noch extra mit einem Warndreieck gesichert werden? 😎

Viele Grüße,

Uhu110

Der Thread ist zwar schon ein halbes Jahr alt, ich wollte jedoch keinen neuen eröffnen, da mein Thema/meine Fragestellung zwar leicht abweicht, sich jedoch auch auf das Befahren des Standstreifens bezieht.

Eines vorweg: gegen ein Befahren des Standstreifens kurz vor einer Ausfahrtsspur habe ich prinzipiell nichts und habe es auch schon selbst praktiziert (ca. 100 m vor der 300m-Bake) sofern die Ausfahrtsspur frei und nicht bereits blockiert ist.

Nun erlebe ich jedoch allmorgendlich auf der A5 vor Weil am Rhein/vor der Schweizer Grenze mehrere Dutzend, mitunter auch weit über 50 Standspurfahrer, die im Stau hinter der LKW-Vorsortierung (mit Ampelsignalen) schneller vorankommen wollen.
Zur kurzen Aufklärung: dieser A5-Abschnitt ist zweispurig, jedoch ist auch der Standstreifen dort als Haltespur für die LKW, die zur Verzollung müssen vorgesehen und auch so beschildert. Der rechte reguläre Fahrstreifen ist für LKW im Transitverkehr vorgesehen und die linke Fahrspur für alle PKW im Durchgangsverkehr und ferner auch LKW, welche die kommende Abfahrt verwenden wollen.

Sprich: Die Standspurfahrer können die danach folgenden Abfahrten gar nicht ohne erneutes Einfädeln auf die regulären Fahrspuren erreichen, d.h. hinter den auf dem Standstreifen und der rechten Spur stehenden LKW fädeln sich nicht nur die regulären zwei Spuren in eine, sondern auch die Standspurfahrer, die sich dort auch meist dreis noch vordrängen. Die Autofahrer, die sich regulär an die Fahrstreifen halten sind die Idioten und verlieren im Stau auch noch unnötig Zeit, da man wesentlich langsamer voran kommt.

Ich will mich nicht als Hilfspolizist aufspielen, jedoch geht es mir mächtig auf den Senkel, dass ich durch diese Standspurfahrer benachteiligt werde, d.h. tatsächlich und direkt von ihrer Gesetzeswidrigkeit betroffen bin - wie auch Hunderte anderer Fahrer.

Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Angenommen ich habe in diesem Stau ein Problem mit meinem Kühler/meinem Lüfter, komme zwar voran, befürchte aber, dass mein Auto jeden Moment überhitzen könnte und fahre daher vorsorglich mit Warnblicker auf dem Standstreifen auf gleicher Höhe mit dem regulären Verkehr mit, wodurch leider die Standstreifenfahrer blockiert wären.
Was könnte mir in solch einem Fall rechtlich blühen?

Für jede ehrliche und konstruktive Meinung bin ich dankbar.

P.S. Ich kann leider aufgrund anderer morgendlicher "Pflichten" nicht früher zur Arbeit fahren und bin gezwungen, die Rush hour in Kauf nehmen zu müssen.

Selbstjustiz ist nie gut! Aber ich verstehe dein Anliegen! Mir gehen die Standspurbefahrer auch gewaltig auf den Senkel Hatte auch schon beinahe einen Unfall mit einem, der von hinten auf der Standspur angeschossen kam und ich aus dem Stau heraus die Abfahrt nehmen wollte, sobald diese dann auch angefangen hatte. Dass er dann noch wild wurde und mich kurz später auch noch an der Ampel beschumpfen hatte, war dann die Krönung!

Aber absichtlich blockieren würde ich da niemanden... Damit lässt du dich auf das selbe Niveau herab.

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel


...Aber absichtlich blockieren würde ich da niemanden... Damit lässt du dich auf das selbe Niveau herab.

Ja, da hadere ich mit mir selbst, denn wie gesagt, ich will nicht den Hilfspolizisten spielen.

Und wie beschrieben würde es mich wenig bis gar nicht stören, wenn jemand zum frühzeitigen Verlassen der Autobahn die Standspur verwendet.

Aber in diesem Fall kann niemand die Autobahn verlassen, hinter den LKW müssen dann 3 statt nur zwei Spuren zu einer zusammengeführt werden, das ist manchmal das reinste Chaos und ich fühle mich eben konkret und unmittelbar benachteiligt!

"Mit der Zeit wird man gelassener" dachte ich und es war auch mitunter so, aber den Zustand dort erlebe ich nun schon seit Jahren und es wird teilweise schlimmer und die Hemmschwelle sinkt und es werden immer mehr!

Wie sollte es bei Stau auf der AB sein?
Zum bilden der Rettungsgasse sollen die Fahrzeuge im Stau doch schon zum Teil auf den Standstreifen ausweichen.

Zitat:

Original geschrieben von viktor12v


Müsste bei Stau nicht eine Rettungsgasse gebildet werden,
somit wär der Standstreifen eh verstellt gewesen

Darf der Standstreifen denn überhaupt genutzt werden außer für defekte Autos, Polizei oder Krankenwagen?!

Zitat:

Original geschrieben von Diddeldy55


Darf der Standstreifen denn überhaupt genutzt werden außer für defekte Autos, Polizei oder Krankenwagen?!

Genau so sehe ich es.

Nur für defekte Autos, Polizei oder Krankenwagen?!

Selbst fehlender Treibstoff kann schon teuer werden.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl



Zitat:

Original geschrieben von Diddeldy55


Darf der Standstreifen denn überhaupt genutzt werden außer für defekte Autos, Polizei oder Krankenwagen?!
Genau so sehe ich es.
Nur für defekte Autos, Polizei oder Krankenwagen?!
Selbst fehlender Treibstoff kann schon teuer werden.

Manche Motorradfahrer machen dort einfach mal ihre Rastpause ....🙂🙄

Also in Bayern kassiert die Polzei ruhig und emotiionslos auch 300 m vor ener Ausfahrt die Stadtspurfahrer ein - kostenpflichtig natürlich. Grundsätzlich find ich es richtig, auch wenn die Versuchung oft groß istl Aber es enstehen sehr viele Gefährdungen, auch durch Rechtsspurfahrer, die dann nach rechts ziehen, um den Pannenstreifen zu blockieren.

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