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Bei Rot über die Ampel

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 11:09

Hallo!

Ich bin diese Woche mit meinem Wagen an einer Kreuzung gestanden ,für geradeaus und rechts abzubiegen ,an der Ampel war dieser grüne Pfeil für Rechtsabbieger,der Wagen vor mir stand und ich dachte weil er keinen Blinker betätigt hatte, das er auch geradeaus fährt. Er fuhr dann nach einigen (30Sek) los und ich zog mit, nun jetzt kommt es, er fuhr rechts in die Seitenstrasse und ich fuhr geradeaus, der querverkehr hatte rot somit war die Kreuzung frei. Nach ca.50 Metern hielt mich die Polizei an und meinte ich hätte einen Fehler gemacht ,ich sei bei Rot über die Ampel gefahren.Ich habe meine Führerschein erst seit 10/08 kann mir jemand sagen was auf mich zu kommt an Strafe ??

Gruss Marion

Beste Antwort im Thema

Rote Ampel nicht beachtet : 90 Teuros plus 23,50 Teuros plus 3 Punkte

"" nicht beachtet und länger als 1 Sekunde Rot : 200 Teuros plus 23,50 Teuros plus 4 Punkte plus 1 Mon. Fahrverbot.

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am 15. Mai 2009 um 11:41

Zu den Werten von R 129 Fan kommt den ich mal noch ne schöne Nachschulung dazu, weil Probezeit!

Aber bei euren Gebühren in E lass ich mich jetzt immer bei euch erwischen: bei uns sind die Gebühren leider etwas höher (28,xx €).

am 15. Mai 2009 um 11:42

Da es sich noch um Probezeit handelt, dürfte ein Aufbausemir auch noch drin sein und eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre.

Ohne Gefährdung anderer:

Bis eine Sekunde = 90€ und 3 Punkte.

Über eine Sekunde = 200€, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Da du in der Probezeit bist und es sich um ein A-Verstoss handelt, kommt eine 2 jährige Probezeitverlängerung auf dich zu, und ein Aufbauseminar.

Ja, die Kosten können natürlich schwanken. Möglich, daß es beim TE mehr werden.

Zitat:

Original geschrieben von Marion64

Hallo!

Ich bin diese Woche mit meinem Wagen an einer Kreuzung gestanden ,für geradeaus und rechts abzubiegen ,an der Ampel war dieser grüne Pfeil für Rechtsabbieger,der Wagen vor mir stand und ich dachte weil er keinen Blinker betätigt hatte, das er auch geradeaus fährt. Er fuhr dann nach einigen (30Sek) los und ich zog mit, nun jetzt kommt es, er fuhr rechts in die Seitenstrasse und ich fuhr geradeaus, der querverkehr hatte rot somit war die Kreuzung frei. Nach ca.50 Metern hielt mich die Polizei an und meinte ich hätte einen Fehler gemacht ,ich sei bei Rot über die Ampel gefahren.Ich habe meine Führerschein erst seit 10/08 kann mir jemand sagen was auf mich zu kommt an Strafe ??

Gruss Marion

Warum bist Du überhaupt losgefahren? Die Ampel war doch nach Deiner Beschreibung eindeutig rot. Nur weil ein anderer auch vermeintlich bei Rot losfährt (um dann doch entsprechend des grünen Pfeils abzubiegen)?

am 15. Mai 2009 um 11:54

Der Grünpfeil ist nach der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 8–10 StVO eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtzeichenanlagen, durch die die Wartezeit für Rechtsabbieger bei bestimmten Verkehrssituationen verkürzt wird. Dargestellt wird er durch einen nach rechts gerichteten Pfeil auf einem Zusatzschild rechts neben dem roten Licht der Ampel (Zeichen 720).

Er erlaubt Fahrzeugen das Abbiegen nach rechts trotz rotem Lichtzeichen an einer Ampel, wenn sie zuvor an der Haltlinie angehalten haben und wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Es besteht keine Pflicht, in die Kreuzung einzufahren. Im Gegensatz zu leuchtendem Grünlicht ist Warten vor einem Rotlicht mit Grünpfeil keine Verkehrsbehinderung im Sinne der StVO, auch dann nicht, wenn es sich um eine reine Rechtsabbiegespur handelt.

 

@Pepperduster

Der andere vor dem TE ist rechts abgebogen (Grünabbiegerpfeil), der TE selbst ist aber geradeaus gefahren (Rote Ampel).

 

@Celeste

Das der TE für sich selbst schauen muss ob grün ist, hat er nach dieser Aktion bestimmt gelernt ;)

am 15. Mai 2009 um 12:16

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

@Pepperduster

Der andere vor dem TE ist rechts abgebogen (Grünabbiegerpfeil), der TE selbst ist aber geradeaus gefahren (Rote Ampel).

Oh ja habs auch gerade nochmal gelesen

Eventuell lässt sich da aber noch vor Gericht was aushandeln, dass das FB wegfällt. Gibt da diverse Urteile zu Mitzieheffekten oder wie sich das nennt. Z.B. auch, wenn es eine extra Linksabbiegerspur gibt und der Geradeausfahrer Grün bekommt und man dann aus irgend einem Grund meint, man hätte nun auch Grün und links abbiegt.

Der Verstoß ist wie gesagt eindeutig, nur lässt sich an der Strafe vielleicht noch was ändern.

:pMitzieheffekt, habe ich auch noch nicht gehört, aber wenn jeder von uns ehrlich ist, ist er auch schon einmal Opfer des Mitzieheffektes geworden. Wenn das dann in der Probezeit passiert: blöd.

Zitat:

Original geschrieben von waschbaer123

:pMitzieheffekt, habe ich auch noch nicht gehört, aber wenn jeder von uns ehrlich ist, ist er auch schon einmal Opfer des Mitzieheffektes geworden. Wenn das dann in der Probezeit passiert: blöd.

Ja, aber sowas KANN vor Gericht dann anders gewertet werden als jemand, der noch bei Gelb gasgibt und drüberhuschen will, dann aber bei Rot über die Ampel fährt. Wie gesagt, einen Versuch ist es wert. Wenn neben dir Autos losfahren und du nicht richtig aufpasst und auf deine Ampel guckst, kanns ja doch mal passieren, dass du losfährst. Natürlich bekommst du dann trotzdem eine Strafe, gar keine Frage.

am 19. Mai 2009 um 7:33

@ TE:

versuchs mal mit Momentversagen:

Du warst kurz unaufmerksam. Neben dir fuhr einer los. Du dachtest, es wär inzwischen grün, ohne es nachzuprüfen. Bist auch losgefahren. Dein Fehler, kommt nicht wieder vor. Du hast draus gelernt. ;)

 

 

 

Es ist übrigens relativ leicht, jemanden dazu zu bringen, bei rot loszufahren.

Nur kurz den Motor aufheulen lassen und einen Meter vor rollen. Zu viele Leute sind mit anderen Dingen beschäftigt, als damit, sich auf den Verkehr zu konzentrieren.

An den Threadstarter: Halt uns doch mal auf dem laufenden, interessiert bestimmt nicht nur mich was aus der Sache wird! Hoffe du kommst da noch halbwegs glimpflich raus!

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