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Bei Rot über die Ampel

Themenstarteram 15. Mai 2009 um 11:09

Hallo!

Ich bin diese Woche mit meinem Wagen an einer Kreuzung gestanden ,für geradeaus und rechts abzubiegen ,an der Ampel war dieser grüne Pfeil für Rechtsabbieger,der Wagen vor mir stand und ich dachte weil er keinen Blinker betätigt hatte, das er auch geradeaus fährt. Er fuhr dann nach einigen (30Sek) los und ich zog mit, nun jetzt kommt es, er fuhr rechts in die Seitenstrasse und ich fuhr geradeaus, der querverkehr hatte rot somit war die Kreuzung frei. Nach ca.50 Metern hielt mich die Polizei an und meinte ich hätte einen Fehler gemacht ,ich sei bei Rot über die Ampel gefahren.Ich habe meine Führerschein erst seit 10/08 kann mir jemand sagen was auf mich zu kommt an Strafe ??

Gruss Marion

Beste Antwort im Thema

Rote Ampel nicht beachtet : 90 Teuros plus 23,50 Teuros plus 3 Punkte

"" nicht beachtet und länger als 1 Sekunde Rot : 200 Teuros plus 23,50 Teuros plus 4 Punkte plus 1 Mon. Fahrverbot.

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am 19. Mai 2009 um 14:49

da es gerade so gut hier reinpasst, mein vater hat jetzt den führerschein für 1 monat verloren.

ist 1,7 sek. über eine rote ampel drüber. das war in münster, wir kommen aus hagen, wo muss er den füherschein abgeben. in dem schreiben aus münster steht. "abzugeben innerhalb von 4 monaten bei meiner behörde" (frei zitiert) worauf bezieht sich meine behörde, muss er den füherschein nach münster schicken, oder kann er es bei der örtlichen polizei abgeben????

danke

Der Führerschein muss da abgegeben werden, wo der Verstoß war. Zumindest ist das in Brandenburg so. Obwohl ich dort nicht wohne, dort aber einen Verstoß begang (ist schon etwa 1,5 Jahre her), muss der "Lappen" da auch hin. Früher konnte man den wohl bei der örtlichen "Niederlassung" abgeben. Das ist wohl nicht mehr so. Einfach ein Einschreiben und gut ist. Zurück kommt der dann auch per Post.

am 19. Mai 2009 um 15:43

@ eminem7905:

dein Dad kann den Führerschein entweder per Einschreiben hinschicken oder im entsprechenden Bundesland auf einer Polizeidienststelle abgeben.

Polizei ist besser, weil die Frist sofort beginnt; beim hinschicken erst mit Eingang des Briefes!

Und für die Rücksendung entstehen dann weitere Kosten, meist kommen die Führerscheine per Nachname zurück zum Besitzer.

(so alles zumindest hier in Thüringen)

am 19. Mai 2009 um 18:12

ok,

danke da gleiches bundesland da wir der füherschein vor ort abgegeben, nur muss mein dad aufpassen das er zur polizei nicht mit dem auto fährt :D:D

am 20. Mai 2009 um 11:17

... doch, hin darf er schon, nur nicht wieder weg ... ;)

am 21. Mai 2009 um 16:33

Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45

@ TE:

versuchs mal mit Momentversagen:

Du warst kurz unaufmerksam. Neben dir fuhr einer los. Du dachtest, es wär inzwischen grün, ohne es nachzuprüfen. Bist auch losgefahren. Dein Fehler, kommt nicht wieder vor. Du hast draus gelernt. ;)

Unaufmerksam würde ich nicht direkt sagen, lege es so aus, das du den Verkehr rundum beobachtet hast so mit in die Spiegel schauen usw. Und als der vor dir auf einmal losfuhr, bist du davon ausgegangen, das die Ampel grün ist. Du hast den grünen Pfeil natürlich nicht gesehen, evtl. kennst du ihn nicht mal, weil er ist ja nicht so gebräuchlich.

Aber, und das sage ich dir aus eigener Erfahrung, wenn der Bescheid da ist, geh sofort zu einem Anwalt, am besten noch zu Jemanden, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Selbst beim Widerspruch kann man schon Fehler machen.

MFG Thomas

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