bei rot geblitzt
Bin heute morgen um 9 uhr bei rot über die ampel gefahren, weil ich aufgrund der starkern sonneneinstrahlung nichts erkennen konnte auf der Ampel. Bin einfach dem vorherfahrenden Verkehr hinterhergerollt. Wass passiert mir jetzt. Kann man das auf die Anhärung draufschreiben, oder is des denen egal.
Vielen Dank für eure Hilfe.
19 Antworten
Wer geht Dir den auf den Sack? Wenn du dich so fühlst ist es dein Problem.
So wie du kann ja jeder schreiben was er meint. Nein Totschlag ist es nicht, wenn aber bei Rot einer einem in die Seite mit 50 reinfährt kann es aber schnell einer "werden".
Wenn es etwas lächerliches wär, würde es dafür keine Punkte geben und ebenfalls keinen Fahrverbot.
ich will dazu jetzt auch mal was sagen 😁
also ich bin noch in der Probezeit und wurde letzes Jahr im November mit 21km/h zu schnell geblitzt. Ist zwar jetzt ein anderer Tatbestand aber von mir hatten sie auch ein Foto.
Ich hab mir auch nen Anwalt genommen, weil ich nicht die Probezeit verlängert haben wollte und den Führerschein wollte ich auch nicht abgeben.
Und es hat tatsächlich geklappt. Ich hatte garnichts mehr mit den Behörden zu tun das hat alles der Anwalt geregelt und am schluss kam ein Brief, dass sie den Fahrer nicht ermitteln konnten.
Solange man im rechtschutz ist hat man doch nichts zu verlieren und kann einen Anwalt zumindest mal anrufen und um Rat fragen, ob es eine möglichkeit gibt, der Strafe aus dem Weg zu gehen.
Würde erst eimal abwarten. Verlass dich nicht auf die Verjährung nach 3 Monaten. Auch wenn noch nach vier Monaten ein Anhörungsbogen kommt wird die Verjährung augfgehoben und auf weitere Zwei Monate verlängert.
Und auch das die netten Beamten in deine Nachbarschaft und zu deinem Arbeitgeber kommen, natürlich mit dem Bild versteht sich von selbst. Und warum? Naja, das Auto ist ja auf irgendjemand angemeldet der auch irgendwo wohnt.
Ich warte auch noch auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung vom Januar von 40km/h.
Und ich warte und warte. Also tu das auch.
Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.
Also abwarten und Tee trinken.
Viel Glück.
Zitat:
Original geschrieben von E39 Marc
Würde erst eimal abwarten. Verlass dich nicht auf die Verjährung nach 3 Monaten. Auch wenn noch nach vier Monaten ein Anhörungsbogen kommt wird die Verjährung augfgehoben und auf weitere Zwei Monate verlängert.
Nein das stimmt nicht, du bist aus dem Schneider:
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten, falls nach dem Anhörungsbogen nichts weiter geschieht .Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist, also ab dem Zeitpunkt der Tat. (§ 26 III StVG)
MfG