Bei laufendem Motor ein Handy zur Benutzung in die Hand genommen 40,- EUR, 1 Punkt

Hallo

Heisst das wenn ich den Motor an der Ampel ausmache darf ich das Handy nutzen, dann kauf ich mir ein Auto mit Stop and Go. g

MfG Ulli

Beste Antwort im Thema

Hallo 😉

Kauf Dir doch lieber eine Freisprecheinrichtung. Die dürfte doch wesentlich günstiger sein als ein neues Auto 😉

Viele Grüße vom Pastaflizzer 😉

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Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer


Meiner Meinung nach lenkt das Telefonat an sich ab und nicht das Tippen oder Halten des Mobiltelefons ... aber das ist eine andere Diskussion.
Aber leider genau so wie ein angeregtes Gespräch mit dem Beifahrer.
Lieber Handy am Ohr als mit Zigarette und Freisprecheinrichtung...

Aber man muss die gesetzlichen Regelungen nehmen wie sie sind.

Ich telefoniere auch manchmal via Freisprecheinrichtung. Da ich diese über die Lenkradtasten bedienen kann ist die Ablenkung bei der Bedienung an sich auch unproblematisch. Aber beim Telefonieren meine ich schon, dass es mehr ablenkt als eine angeregte Diskussion im vollbesetztem Fahrzeug.

Das liegt vielleicht daran, dass die Insassen das Verkehrsgeschehen mitbekommen, ein Anrufer hingegen nicht.

freisprecheinrichtungen sind ja sooooooooooooo teuer

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Das ist ja der Wahnsinn mit dem Mobiltelefon.
Solange du keinen Unfall baust, darfst du während der Fahrt Kaffee kochen, Burger essen, am Radio spielen, deine Beifahrerin küssen, dich rasieren, aber um Gottes Willen: Niemals nicht das scheiß Telefon anfassen.

Das liegt daran, daß die von dir aufgezählten Tätigkeiten während der Fahrt relativ selten ausgeübt werden, daß Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung vor der Einführung des Verbotes hingegen eine exzessiv ausgeübte Tätigkeit war, mit den entsprechenden negativen Folgeerscheinungen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von joschi67


Das ist ja der Wahnsinn mit dem Mobiltelefon.
Solange du keinen Unfall baust, darfst du während der Fahrt Kaffee kochen, Burger essen, am Radio spielen, deine Beifahrerin küssen, dich rasieren, aber um Gottes Willen: Niemals nicht das scheiß Telefon anfassen.
Das liegt daran, daß die von dir aufgezählten Tätigkeiten während der Fahrt relativ selten ausgeübt werden,

Dann erweiter ich mal meine Liste um eine straffreie Tätigkeit, die täglich ein paar tausendmal zu sehen ist.

Rauchen

*Schachtel aus der Tasche gekramt, letzte Ziggi aus der Softbox gewurschtelt, nach dem Feuerzeug gesucht, Ziggi in brannt gesteckt und dabei mehr auf die Flamme als auf die Fahrbahn geschielt, scheiße Ziggi ist brennend runtergefallen, wo ist das Scheißding nur,--------*

Bin selber Raucher, bin aber in einem Stadium wo ich sage: Ich qualm mir nicht das Auto voll.
Besonders spannend war es auch immer Nachts den Docht anzumachen. Die nächsten Meter waren dann immer Blindflug. Alles Dinge die ich heute nicht mehr brauche. Geht auch 200 Km ohne Kippe.

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Zitat:

Original geschrieben von Ulli123



Zitat:

Original geschrieben von Pastaflizzer


Die Benutzung der Freisprecheinrichtung ist aber erlaubt, im Gegensatz zu der Benutzung des Mobiltelefons 🙄
Aber ohne das Mobiledings gehts ja nicht also kann man garnicht telfonieren.

MfG Ulli

doch. ich habe nen Bluetooth headset. das ding kann sprachbefehle.

zudem: wenn ich da zum abnehmen auf den knopf drücken muss, bediene ich nicht das mobiltelefon, sondern das headset. das ist erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


...nach dem Feuerzeug gesucht...

Heutzutage, wo fast jeder PKW über einen Zigarettenanzünder verfügt, zum Glück nicht mehr notwendig...

Am Anzünder hängt doch das Telefon am 12 Volt-Tropf 😁

Hier haben wir noch vor ein paar Tagen zum gleichen Thema diskutiert:

http://www.motor-talk.de/.../...e-aber-nicht-telefoniert-t3196136.html

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Das liegt daran, daß die von dir aufgezählten Tätigkeiten während der Fahrt relativ selten ausgeübt werden, daß Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung vor der Einführung des Verbotes hingegen eine exzessiv ausgeübte Tätigkeit war, mit den entsprechenden negativen Folgeerscheinungen.

Nicht, daß ich Dir unterstellen würde, Du hättest Dir die oben zitierte Aussage ausgedacht. Aber kannst Du die negativen Folgeerscheinungen mal beziffern, womöglich mit einer aussagekräftigen Quellenangabe? Das wäre zu gütig...😉

Zitat:

Original geschrieben von joschi67


*Schachtel aus der Tasche gekramt, letzte Ziggi aus der Softbox gewurschtelt, nach dem Feuerzeug gesucht, Ziggi in brannt gesteckt und dabei mehr auf die Flamme als auf die Fahrbahn geschielt, scheiße Ziggi ist brennend runtergefallen, wo ist das Scheißding nur,--------*

Bin selber Raucher, bin aber in einem Stadium wo ich sage: Ich qualm mir nicht das Auto voll.
Besonders spannend war es auch immer Nachts den Docht anzumachen. Die nächsten Meter waren dann immer Blindflug. Alles Dinge die ich heute nicht mehr brauche. Geht auch 200 Km ohne Kippe.

In meinen aktiven Raucherzeiten habe ich mir die Zigaretten sogar während der Fahrt gedreht...

Gruß, Hannes

P.S.
Da fällt mir noch eine schöne Geschichte ein, die kommt aber in den "Was war Euer größter Bock"-Thread.

Freisprecheinrichtung ist übrigens auch beim Rauchen/Abaschen viel praktischer. *troll*

Zitat:

Original geschrieben von Ulli123


Hallo

Heisst das wenn ich den Motor an der Ampel ausmache darf ich das Handy nutzen, dann kauf ich mir ein Auto mit Stop and Go. g

MfG Ulli

"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält.

Dies gilt nicht

, wenn das Fahrzeug steht

und

bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_23.php

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Nein, du musst das Fahrzeug an geeigneter Stelle abstellen

Das steht im Gesetzestext nicht, du darfst zb bei Stau auf der Autobahn und ausgeschaltem Motor telefonieren, ob die Überholspur geeignet ist??

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Nein, du musst das Fahrzeug an geeigneter Stelle abstellen
Das steht im Gesetzestext nicht, du darfst zb bei Stau auf der Autobahn und ausgeschaltem Motor telefonieren, ob die Überholspur geeignet ist??

Wenn man im Stau tatsächlich steht und der Motor aus ist, dürfte dem Telefonieren auf der Überholspur nichts entgegen stehen. Es ist niemand gezwungen für 50m den Motor zu starten und sofort aufzuschließen. Und wenn der Verkehr dann doch wieder rollen sollte muss man das Telefonat eben beenden 😉

Moin!

Das speziell Telefonieren bestraft wird erscheint umso "kranker" wenn
man bedenkt das man Straffrei ein handelsübliches Diktiergerät bei voller Fahrt
in der Hand halten darf und dort alles möglich reinquatscht!

Da gab es auch mal einen Richter der gegen das Handyverbot wegen exakt dieser
Konstellation geklagt hatte.

Weiß zufällig jemand was daraud geworden ist?

MfG
Surfkiller20

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