Bei einer Fahrbahnbreite von 3 Metern einen Radfahrer überholen !?
Sorry, ich bin immer noch etwas verwirrt, perplex.
Gestern hat mir ein Polizeibeamter erklärt, dass man bei einer Fahrbahnbreite von 3 Metern einen Radfahrer überholen kann. Das würde ja ständig gemacht und nichts passiert.
Mein Fahrrad hat eine Lenkerbreite von 60cm. Ein Auto ist über die Spiegel mindestens 2 Meter breit, größere Autos auch 2,10 Meter oder 2,20 Meter.
Nun soll der Rest von höchstens 40cm ausreichend sein für den Abstand des Radfahrers zum Bordstein, des Abstandes des Autos zu den Autos in der anderen Spur und für den Abstand des Autos zum Radfahrer! Mir ist ja klar, dass 1,5 Meter Abstand zum Radfahrer nicht immer eingehalten werden können, aber wenige Zentimeter?
Beste Antwort im Thema
In einer analogen, praktischen Welt wird sich eine Möglichkeit bieten, den Radfahrer zu überholen, ohne ihn vom Rad zu schubsen oder sonstwie zu gefährden. In der digitalen, theoretischen Welt muss man leider hinter dem Radfahrer bleiben.
93 Antworten
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 1. September 2015 um 20:13:11 Uhr:
Ich möchte wetten das bezieht sich nicht auf Fahrräder, ...
Wie kommst du darauf?
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 2. September 2015 um 08:23:56 Uhr:
Wie kommst du darauf?Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 1. September 2015 um 20:13:11 Uhr:
Ich möchte wetten das bezieht sich nicht auf Fahrräder, ...Gruß Metalhead
Mir ist so.
Muss denn der LKW auf der Landstraße, wo er nur 70 darf, auch seinen 40 Tonner in den Wald drücken, damit ich bequem vorbei komme ?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 2. September 2015 um 10:52:17 Uhr:
Mir ist so.
Muss denn der LKW auf der Landstraße, wo er nur 70 darf, auch seinen 40 Tonner in den Wald drücken, damit ich bequem vorbei komme ?
Tja, es wurde nicht alles wiedergegeben, was zum Überholen drin steht. Da stand auch, dass langsamfahrende Fahrzeuge bei geeigneter Stelle zur Seiten fahren müssen, um mehrere nachfolgende Fahrzeuge, welche schneller sind, passieren zu lassen. Wenn es da aber keinen Seitenstreifen gibt, wars das. Hier muss sich der Autofahrer halt mit den 70km/h begnügen.
Es müssen aber immer mehrere Fahrzeuge hinter dem Langsamen sein. Ein Einzelner kann nicht verlangen, dass sich der 40-Tonner in die Büsche schlägt.
Und auch ich würde ein Fahrrad nicht dazu zählen. Es kommt doch eher selten vor, dass eine Straße so eng ist, dass man nichtmal an einem Radfahrer vorbei kommt. Und noch seltener, dass sich hinter dem Radfahrer ein Stau bildet. Und wenn doch, ist der Spuk nach etwa einer Minute schon wieder vorbei.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 2. September 2015 um 10:52:17 Uhr:
Muss denn der LKW auf der Landstraße, wo er nur 70 darf, auch seinen 40 Tonner in den Wald drücken, damit ich bequem vorbei komme ?
Der LKW darf auf der Landstraße nur 60.
Wenn nix geht mit Ausweichen, dann geht nix (pech gehabt).
Ob das ein LKW muß kann ich jetzt auch nicht sagen (ab welcher Vdiff das gilt), Traktoren aber müssen das (bei uns an der Bundesstraße ist z.B. ein kleiner Rastplatz der für sowas prädestiniert wäre, die meisten fahren aber einfach weiter).
Gruß Metalhead
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@TE: Falls der Polizist das wirklich so gesagt haben sollte, dann hat er a) wenig Ahnung und b) ein höchst seltsames Rechtsverständnis. Natürlich darf man bei drei Meter Spurbreite (und beisbpielsweise einer durchgezogenen Mittellinie) einen Radfahrer nicht überholen. Der fährt selber übrigens auch nicht 10cm neben dem Straßenrand (parken da z.B. Autos muss er sogar ca. 80cm Abstand von diesen halten), das ist viel zu riskant; realistisch dürften 40-60cm sein. Vom Bordstein aus also 50cm + 60cm Lenkerbreite +1,5m seitlicher Mindestabstand gibt 2,6m, die man mit dem Außsenspiegel vom rechten Straßenrand weg sein muss. Wir brauchen auch bei einem relativ schmalen Auto und einem weit rechts fahrenden Radfahrer ca. 4,5m, damit das Manöver legal ist. Dass sich viele nicht darum scheren und nichts passiert, ändert am Sachverhalt rein gar nichts. Dem betreffenden Polizisten würde ich gerne mal bei einer Geschwindigkeitskontrolle sagen, dass doch alle 20 zu schnell fahren und nichts passiert, das deshalb doch erlaubt sei. Sein dummes Gesicht wäre mir da durchaus die Verdoppelung des Bußgeldes wegen Vorsatz wert.
Zitat:
@Machdichlocker schrieb am 2. September 2015 um 13:59:32 Uhr:
@TE: Falls der Polizist das wirklich so gesagt haben sollte, dann hat er a) wenig Ahnung und b) ein höchst seltsames Rechtsverständnis. Natürlich darf man bei drei Meter Spurbreite (und beisbpielsweise einer durchgezogenen Mittellinie) einen Radfahrer nicht überholen. Der fährt selber übrigens auch nicht 10cm neben dem Straßenrand (parken da z.B. Autos muss er sogar ca. 80cm Abstand von diesen halten), das ist viel zu riskant; realistisch dürften 40-60cm sein. Vom Bordstein aus also 50cm + 60cm Lenkerbreite +1,5m seitlicher Mindestabstand gibt 2,6m, die man mit dem Außsenspiegel vom rechten Straßenrand weg sein muss. Wir brauchen auch bei einem relativ schmalen Auto und einem weit rechts fahrenden Radfahrer ca. 4,5m, damit das Manöver legal ist. Dass sich viele nicht darum scheren und nichts passiert, ändert am Sachverhalt rein gar nichts. Dem betreffenden Polizisten würde ich gerne mal bei einer Geschwindigkeitskontrolle sagen, dass doch alle 20 zu schnell fahren und nichts passiert, das deshalb doch erlaubt sei. Sein dummes Gesicht wäre mir da durchaus die Verdoppelung des Bußgeldes wegen Vorsatz wert.
Endlich mal eine vernünftige Antwort. So sehe ich das auch. Ich habe dann zu Hause gemessen. Mein Fahrrad am Lenker 60 cm breit, mein Auto ist ca. 2 Meter breit. Da könnte ein Überholen bei 3 Metern Fahrbahnbreite nur bei Schrittgeschwindigkeit erfolgen.
Das ein langsames Fahrzeug die anderen vorbeilassen muss, hat doch mit meiner Fragestellung nichts zu tun. Gestern fuhr z.B. ein recht flotter Fahrradfahrer kurz über den Bürgersteig (es war dort kein Fußgänger unterwegs), ließ die Autos vorbei und fuhr dann wieder auf die Fahrbahn. Geht natürlich nur da, wo der Bordstein abgesenkt ist.
mitdenkende Radfahrer .... eine sehr selten wahrzunehmende Spezies .... aber lobenswert .... die anderen sind es halt, die auffallen und in Erinnerung bleiben
Ich sags ja immer, einen LKW zu Überholen ist einfacher als einen Radfahrer.
Wer einen Radfahrer nicht überholen kann sollte einfach Zufluss gehen......und wer keine Minute Zeit hat sollte das auch tun.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 2. September 2015 um 21:25:08 Uhr:
Wer einen Radfahrer nicht überholen kann sollte einfach Zufluss gehen......und wer keine Minute Zeit hat sollte das auch tun.
Wenn die Verkehrslage UND die Straßenbreite ein für den Radfahrer gefahrloses überholen zuläßt ist das sicher kein Problem.
Da mich in meiner Jugend ein überholendes Wohnwagengespann am Lenker gestreift hat - einen Sturz konnte ich vermeiden - halte ich zum Radfahrer lieber etwas mehr Abstand als zuwenig.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 2. September 2015 um 21:25:08 Uhr:
sollte einfach Zufluss gehen......und wer keine Minute Zeit hat sollte das auch tun.
Ertränken wäre auch ne Möglichkeit:-)
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. September 2015 um 16:29:11 Uhr:
das zeigst Du mir jetzt mal, wo das in der StVO steht.Wieso entsteht eine gefährliche Situation, wenn ein Autofahrer hinter einem Fahrradfahrer herfährt?
Ein Rentner auf seinem eBike könnte sich genötigt fühlen, beide zu überholen und im Vorbeifahren dem Autofahrer einen Vogel zu zeigen.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 2. September 2015 um 21:58:58 Uhr:
Wenn die Verkehrslage UND die Straßenbreite ein für den Radfahrer gefahrloses überholen zuläßt ist das sicher kein Problem.Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 2. September 2015 um 21:25:08 Uhr:
Wer einen Radfahrer nicht überholen kann sollte einfach Zufluss gehen......und wer keine Minute Zeit hat sollte das auch tun.
Da mich in meiner Jugend ein überholendes Wohnwagengespann am Lenker gestreift hat - einen Sturz konnte ich vermeiden - halte ich zum Radfahrer lieber etwas mehr Abstand als zuwenig.
in meiner Jugend hat mich mal auf der Landstraße ein Gelenkbus des ÖPNV in einer Rechtskurve mit seinem hinteren Drittel in den Straßengraben geschubbst. Der Bus fuhr weiter. Ich landete im Gras. Das Kennzeichen konnte ich leider nicht sehen, da ich mit dem Abrollen meines Sturzes dann schon ausgelastet war. Ich habe deshalb ein angespanntes Verhältnis zu solchen Situationen ... und fahre lieber Auto 🙂
Überholen kann man aber nur wenn die Fahrbahn 25 Meter breit ist und die nächsten 2 Stunden kein Gegenverkehr kommt, ansonsten verstößt man sicher gegen irgendeinen § der STVO, oder wenigstens gegen irgendwelche ungeschriebenen moralischen Regeln 😁
Moin,Zitat:
@pk79 schrieb am 2. September 2015 um 23:37:04 Uhr:
Überholen kann man aber nur wenn die Fahrbahn 25 Meter breit ist und die nächsten 2 Stunden kein Gegenverkehr kommt, ansonsten verstößt man sicher gegen irgendeinen § der STVO, oder wenigstens gegen irgendwelche ungeschriebenen moralischen Regeln 😁
genau, wenn die Bedingungen nicht gegeben sind,
mach ich in solchen Fällen den Warnblinker an,
um den nachfolgenden Verkehr zu warnen 😁
schönen Gruß