Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge

Hallo,

bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.

Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.

Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.

Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).

Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?

B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.

Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.

Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen 😉

Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.

Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.

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Lassen wir eins nicht ausser Acht:

Fast jeder hat schonmal rechts überholen MÜSSEN, würde ich behaupten. Dazu wird man dann in fast allen Fällen von einem ignoranten Linksfahrer genötigt, der einfach stur links bleibt, egal ob Ivan mit seinem T-70 grad frontal auf ihn zufährt, oder ein schnellerer ihn seit längerem versucht zu überholen.

Solche Kandidaten gibt es, wie ich finde sogar nichtmal wenige...

@Schubbie
im Beitrag auf welchen Satz?😉
Aber du hast recht.....

Zitat:

@Armani-Biker71 schrieb am 31. Mai 2019 um 18:48:18 Uhr:


Der TE behauptet 160-170km/h gefahren zu sein, dass erfordert mindestens 80m Abstand zum Vordermann.

Warum der Rechtsfahrer dem TE trotzdem in die Seite gefahren ist, kann nur dieser beantworten!

Grüße vom Armani-Biker...

Zwischen dem TE, und seinem Vordermann war eine größere Lücke, da hast du recht... Aber um diese Lücke geht es nicht. Der Abstand zu sem Fahrzeug, was rechts neben ihm war ist hierbei von Bedeutung. Da wird die Lücke schon keiner gewesen sein. 😉

Und wenn schon, der hat rechts nichts zu suchen - und dann noch in die Seite fahren, gibt es noch mehr Unvermögen?
Außerdem war die "Lücke" der Sicherheitsabstand (war sowieso etwas weniger).

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Es bleibt immer noch die Frage, wieso der TE nicht gebremst hat? Alkohol?

Zitat:

@Goify schrieb am 2. Juni 2019 um 12:00:30 Uhr:


Es bleibt immer noch die Frage, wieso der TE nicht gebremst hat? Alkohol?

Deine Vermitungen sind sehr interessant. Mir wären einige Möglichekiten einfefallen, aber Drogen waren da jetzt noch nicht bei? 😰 Schreibst du da, etwa aus deinen eigenen Erfahrungen? 😉

Nein, ich trinke keinen Alkohol und baue meine Unfälle nur ohne Fremdbeteiligung.

Aber mal im Ernst: Wenn sich hintere linke und vordere rechte Stoßstange berühren, hätte doch der Linke einfach bremsen können. Hat er aber nicht. Wollte er den Unfall einfach geschehen lassen? War er betrunken? Wollte er ein Exempel statuieren?

Zitat:

@Bamako schrieb am 1. Juni 2019 um 00:25:25 Uhr:


Lassen wir eins nicht ausser Acht:

Fast jeder hat schonmal rechts überholen MÜSSEN, würde ich behaupten. Dazu wird man dann in fast allen Fällen von einem ignoranten Linksfahrer genötigt, der einfach stur links bleibt, egal ob Ivan mit seinem T-70 grad frontal auf ihn zufährt, oder ein schnellerer ihn seit längerem versucht zu überholen.

Solche Kandidaten gibt es, wie ich finde sogar nichtmal wenige...

Das ist hier aber komplett anders, wurde auch schon mehrmals klar gestellt.

Da hat sich der Rechtsüberholer einfach nicht mit dem Sicherheitsabstand des Vorderen anfreunden können.
Der Rechtsüberholer zählt wohl in 1-2 Wagenlängen, auch wenn er nach dem rechts überholen hinter dem nächsten hängt.
Auf Grund der Rammung des links fahrenden Fahrzeugs, sollte er auch umfassend untersucht werden.

80 Wagenlängen sind doch aber wesentlich mehr als 80m?

Zitat:

@Goify schrieb am 2. Juni 2019 um 12:00:30 Uhr:


Es bleibt immer noch die Frage, wieso der TE nicht gebremst hat? Alkohol?

Armes Würstchen!

Scheint für den Verursacher wohl nicht ganz so einfach zu werden. Ende September ist Gerichtsverhandlung. Den Aufwand und die Anwaltskosten gönne ich ihm!

Ladung

Zitat:

@A4_TDI schrieb am 6. August 2019 um 09:19:39 Uhr:


Scheint für den Verursacher wohl nicht ganz so einfach zu werden. Ende September ist Gerichtsverhandlung. Den Aufwand und die Anwaltskosten gönne ich ihm!

Sei mal nicht zu schadenfroh. Er will es ja nicht "einfach", sonst hätte er gezahlt und die Sache wäre erledigt. Der Herr baut jetzt auf "Gerechtigkeit", wie so oft. Er wird eine Geschichte erzählen, da wirst du dich fragen, ob du wirklich dabei warst. 😉

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. August 2019 um 10:16:30 Uhr:



Zitat:

@A4_TDI schrieb am 6. August 2019 um 09:19:39 Uhr:


Scheint für den Verursacher wohl nicht ganz so einfach zu werden. Ende September ist Gerichtsverhandlung. Den Aufwand und die Anwaltskosten gönne ich ihm!

Sei mal nicht zu schadenfroh. Er will es ja nicht "einfach", sonst hätte er gezahlt und die Sache wäre erledigt. Der Herr baut jetzt auf "Gerechtigkeit", wie so oft. Er wird eine Geschichte erzählen, da wirst du dich fragen, ob du wirklich dabei warst. 😉

Grüße vom Ostelch

Den Zeuge aus dem Passat hinter uns gibt es ja auch noch.

EDIT

Der uneinsichtige Rechtsüberholer wird hoffentlich aus dem Verkehr gezogen.
Das er rechts überholt hat kann er ja nicht leugnen, die Gründe dafür die er dann anführt, rechtfertigen nie das rechts Überholen.

Den vermeintlichen Verursacher für sein rechts überholen dann zu beschuldigen, ist Kindergarten.
Ähnlich: "der ist mir zu langsam gefahren, deshalb bin ich so dicht aufgefahren".

Ich habe mal einer Gerichtsverhandlung beigewohnt, da hat der Richter gesagt: "egal was die Anderen vermeintlich für Mist machen, es rechtfertigt sie nie, auch Mist und vielleicht noch grösseren Mist zu machen".

Dann hat er den Rechtsüberholer "verknackt".

Da half auch kein Jammern " aber der andere.............." = Kindergarten

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