Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge

Hallo,

bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.

Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.

Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.

Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).

Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?

B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.

Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.

Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen 😉

Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.

Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.

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Nach meiner Zeugenaussage kann ich den Gerichtssaal theoretisch verlassen. Aber die Urteilsverkündung gönne ich mir auf jeden Fall und werde hier ebrichten.

Ja, die Urteilsverkündung würde ich mir auch nicht entgehen lassen wollen, sofern der Termin nicht mehrfach verschoben wird.
Was aber ist aus deiner ursprünglichen Frage geworden? Dir waren die 145€ + 1Punkt zu wenig "Bestrafung". Hast du auch eine Anzeige wegen Körperverletzung o.ä. gestellt oder es doch sein lassen?

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 6. August 2019 um 12:23:40 Uhr:


Ja, die Urteilsverkündung würde ich mir auch nicht entgehen lassen wollen, sofern der Termin nicht mehrfach verschoben wird.
Was aber ist aus deiner ursprünglichen Frage geworden? Dir waren die 145€ + 1Punkt zu wenig "Bestrafung". Hast du auch eine Anzeige wegen Körperverletzung o.ä. gestellt oder es doch sein lassen?

Eine Anzeige habe ich nicht gemacht. Verletzt wurde ich ja auch nicht. Ich denke, dass es ausreicht, wenn die Staatsanwaltschaft das jetzt verfolgt.

In der Ladung ist es ein Bußgeldverfahren. Bislang ist also noch kein Übergang ins Strafverfahren erfolgt. Möglich wäre das auch noch in der Hauptverhandlung.

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Hi!

Zitat:

@Goify schrieb am 2. Juni 2019 um 12:00:30 Uhr:


Es bleibt immer noch die Frage, wieso der TE nicht gebremst hat? Alkohol?

Für mich liest sich, das, als ob "A" in seinem "540i" Gas gegeben hat, als "B" mit seinem Golf rechts vorbei kam. "B" zog dann rüber, weil es vorne eng wurde und "A" hielt drauf.
"B" hat vielleicht nicht mit dem starken Beschleunigungsvermögen des BMW gerechnet und sich somit in den Abständen verschätzt.

Kennt man ja und mit einem Golf 1.6 kann man den Linksschnarcher dann nicht ausbeschleunigen.
"A" könnte dann einfach draufgehalten haben, weil er sich im Recht fühlte und mehr Masse / Airbags am Wagen hat. Denn weshalb er nicht gebremst hatte als er sah, dass "B" die Sache nicht im Griff hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben (außer "B" findet einen guten Anwalt, der das aus "A" heraus kitzelt, mehr dazu s.u.).

Meine obige Annahme fußt darauf, dass es m.E. ein sehr eigenartiger Fahrfehler des "B" ist, dem "A" einfach in die Seite zu fahren.
Meist steckt mehr dahinter und der Zeuge "C" könnte sich auch einfach nur geärgert haben, zuvor von "B" in seinem schwindeligen Golf rechts überholt worden zu sein und somit ein paar Details zufällig unerwähnt gelassen haben.

Da auch beim illegalen Rechtsüberholen die StVO für alle gilt und es kein Recht im Unrecht gibt, müsste "A" sich dann (so "B" dies so schildert und ihm geglaubt wird) für das Beschleunigen während des Überholtwerdens rechtfertigen.
Als "B" würde ich diese Linie fahren und "A" wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und versuchter schwerer Körperverletzung anzeigen. So es denn so war. Kann natürlich sein, dass "B" sich einfach nur saublöd angestellt hat. Ich weiß es nicht. Wie gesagt, ich zeige nur ein alternatives (aber wahrscheinliches) Szenario auf.

Meine große Erfahrung auf den Autobahnen dieser Welt lässt mich annehmen, dass dieses Szenario nicht allzu weit hergeholt ist. Wenn "B" sich einen erstklassigen Anwalt sucht, könnte das vor Gericht auch für "A" unerfreulich werden, weshalb ich an dessen Stelle eher die Füße still halten würde.

Trotzdem lehne ich Überholmanöver bei unklarer Verkehrslage generell ab. Pennt aber einer, der sich sogar einen "540i" leisten kann, kann man auch an diesem ruhig vorbei fahren. Man muss hier nicht ehrfürchtig sein, weil jemand ein dickes Dienstauto vor die Tür gestellt bekommt und der Hinweis des "A" auf den "540i" ganz zu Anfang seiner Einlassungen lässt durchaus den Schluß zu, dass er es als ehrenrührig empfand, von einem "Golf 1.6" überholt zu werden.

Selbst wenn dies alles nicht zutreffen sollte, muss man stets mit oben von mir beschriebenem Szenario rechnen (auch als "B"😉 und ggf. nochmal 100Nm /100 PS drauflegen können um trotz illegalen Beschleunigungsmanövers noch am Überholten vorbei zu kommen. Oder, natürlich, sich das Überholen sparen wenn man es nicht im Kreuz hat.

Es soll ja sogar Leute geben, die ein schnelles Auto leasen, nur um den "King of the Road" markieren und anderen zeigen zu können, wo der Hammer hängt. Diese sind ziemlich gefährlich, aber gut am "S6", "540i", "RS 3", mit Zubehörfelgen, u.ä., zu erkennen. Da hält man sich dann besser prophylaktisch fern und wartet ab, bis sie sich mit einem "B" beharken, so dass man selbst vorbei fahren kann, wenn die beiden nach dem Crash auf den Parkplatz abbiegen. Zumal man dann ja auch den möglichen Schnarcher "C" gleich mit los ist...

Viel Erfolg vor Gericht und nicht vergessen: dort und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

HC

Zitat:

@A4_TDI schrieb am 6. August 2019 um 11:21:19 Uhr:


Nach meiner Zeugenaussage kann ich den Gerichtssaal theoretisch verlassen. Aber die Urteilsverkündung gönne ich mir auf jeden Fall und werde hier ebrichten.

Hallo A4 tdi.
Du bist nun zwar bei der von dir herbei gesehnten Gerichtsverhandlung, trotzdem solltest du dich darauf einstellen. Immerhin hat man das Thema hier bei MT bereits breit getreten. Der gegnerische Anwalt ( ich weiß du bist " nur" Zeuge) wird MT ebenfalls kennen. Jedoch nicht weil er hieraus die STVO als Recht proklamiert sondern weil er die Aussagen auswertet.
Ich bin völlig auf deiner Seite, jedoch sehe ich folgende Frage und Sachverhalt auf dich zukommen.

"Ich bin mit 300 PS und mehr unterwegs und ein 1,6 l Golf überholt mich rechts" Diese Aussage ist ein gefundenes "Macho" Fressen für den Anwalt. Dazu wirst du Stellung beziehen müssen.

Physikalisch ist es fast unmöglich die Überholaktion mit 140, geschätzten, PS bei dieser Geschwindigkeit provokativ durch zu führen.

Zudem wird es auch dem größten Vollidioten nicht einfallen beim Spurwechsel " Kampflinie" zu fahren. Jeder weiß, dass das Auto auf der Hinterhand schwach ist und aus der Spur geschoben wird. Selbst Profis können ein Auto hier nicht mehr abfangen, was die Übertragungen der entsprechenden Rennserien zeigen.

Nochmal. Ich bin völlig bei dir, jedoch nehme die Zeugenaussage nicht auf die leichte Schulter.

Gruß

Zitat:

@hellcat500 schrieb am 6. August 2019 um 12:35:00 Uhr:


Als "B" würde ich diese Linie fahren und "A" wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und versuchter schwerer Körperverletzung anzeigen. So es denn so war. Kann natürlich sein, dass "B" sich einfach nur saublöd angestellt hat. Ich weiß es nicht. Wie gesagt, ich zeige nur ein alternatives (aber wahrscheinliches) Szenario auf.

Ganz genau so sehe ich das auch als wahrscheinlich und der TE kann sich auf eine recht scharfe Befragung gefasst machen. Wahrscheinlich werden wir dann aber über den Ausgang hier nichts mehr lesen können, da sonst ein 540i gegen einen Golf 1.6 verloren hätte, was nicht sein darf.

Ich hatte eingangs ja auch so etwas vermutet. erlebe es aber selber immer wieder, wenn ich mit Abstandstempomat fahre und den vorgeschriebenen Abstand halte, dass jemand meint von rechts zu überholen und dann einzuscheren. Gibt der Vordermann Gas, beschleunigt das Auto selbständig ohne Tun des Fahrers.

Zitat:

@mk28 schrieb am 6. August 2019 um 13:24:12 Uhr:


Ich hatte eingangs ja auch so etwas vermutet. erlebe es aber selber immer wieder, wenn ich mit Abstandstempomat fahre und den vorgeschriebenen Abstand halte, dass jemand meint von rechts zu überholen und dann einzuscheren. Gibt der Vordermann Gas, beschleunigt das Auto selbständig ohne Tun des Fahrers.

Da wäre trotzdem der Fahrer in der Verantwortung.
Andererseits muss der auf der linken Spur fahrende nicht damit rechnen, dass er rechts überholt wird und dann auch noch unmittelbar vor ihm eingeschert wird.

Aber extra die Lücke zufahren? Und genau darum wird es hoffentlich in der Befragung gehen. Wenn der TE das mit mir gemacht hätte, krieg ich ihn wegen versuchter Körperverletzung dran.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 6. August 2019 um 13:58:16 Uhr:


Aber extra die Lücke zufahren? Und genau darum wird es hoffentlich in der Befragung gehen. Wenn der TE das mit mir gemacht hätte, krieg ich ihn wegen versuchter Körperverletzung dran.

Wie denn das? Gehörst du auch zu diesen dreisten Rechtsüberholern, die sich auf den letzten Drücker in die Lücke quetschen, immer nach dem Motto "der andere wird schon aufpassen"? Sonst kann es doch zu so einer Situation nicht kommen. Der beliebte "Linksschleicher"-Vorwurf zieht beim TE ja wohl nicht.

Grüße vom Ostelch

Klar zieht der bei dem. Und ja ich überhole auch rechts. Allerdings behaupte ich, dass mir so ein Unfall nicht passieren kann, da ich zur Not halt rechts bleibe, wenn nicht genug Platz ist, um wieder auf die linke Spur zu kommen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 6. August 2019 um 14:10:12 Uhr:


Klar zieht der bei dem. Und ja ich überhole auch rechts. Allerdings behaupte ich, dass mir so ein Unfall nicht passieren kann, da ich zur Not halt rechts bleibe, wenn nicht genug Platz ist, um wieder auf die linke Spur zu kommen.

Ach so. Na dann ist ja alles klar. Wer nur mit 160 bis 170 km/h hinter einem anderen Pkw fährt, "muss" selbstverständlich rechts überholt werden. Ist ja gar nicht anders denkbar. Die "Not" muss dann aber schon recht groß sein, sonst wird das mit dem Rechtsüberholen wohl nichts. 🙄

Das wäre mir auch alles ziemlich egal, wenn ich nicht immer wieder wegen solcher Fahrkünstler im Stau stünde, weil es dann doch mal wieder nicht gepasst hat.

Grüße vom Ostelch

Es geht einfach darum, nicht unnötig langsam werden zu müssen. Ganz oft auf der A1 zwischen Hamburg und Bremen. Da gibt's dann besonders Sonntags abends solch Helden, die meinen sie sind mit 150 schon richtig schnell und fahren auf der ganz linken Spur, weil in der Mitte hin und wieder mal ein Wohnmobil unterwegs ist. Tja und wenn da grad kein Wohnmobil unterwegs ist, fahr ich natürlich rechts vorbei. Sehen mich ja lange genug im Rückspiegel näher kommen. Lichthupe benutz ich generell nicht, also so und gut is.

Hi!

Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. August 2019 um 14:08:14 Uhr:



Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 6. August 2019 um 13:58:16 Uhr:


Aber extra die Lücke zufahren? Und genau darum wird es hoffentlich in der Befragung gehen. Wenn der TE das mit mir gemacht hätte, krieg ich ihn wegen versuchter Körperverletzung dran.

Wie denn das? Gehörst du auch zu diesen dreisten Rechtsüberholern, die sich auf den letzten Drücker in die Lücke quetschen, immer nach dem Motto "der andere wird schon aufpassen"? Sonst kann es doch zu so einer Situation nicht kommen. Der beliebte "Linksschleicher"-Vorwurf zieht beim TE ja wohl nicht.

Grüße vom Ostelch

Es geht hierbei zunächst einmal um das Beschleunigen, also um die Erhöhung der eigenen V, beim Überholtwerden.

Hier versteht man vor Gericht mittlerweile weniger Spaß als früher.

Generell kann man ja zur eigenen Erheiterung und Überwindung von Langeweile auf langen Strecken ab und zu mal ein paar harmlose Spielchen spielen. Manche springen ja schon auf eine, legale, einmalige Lichthupe an und dann hat man eine Minute lang etwas Spaß mit dem Hampelmann vorne.

Aber alles hat Grenzen. Extreme Unterschreitungen eines sinnvollen Sicherheitsabstandes, Schneiden, Ausbremsen, extreme Unterschreitungen der erlaubten Geschwindigkeit ohne Not, und eben das Beschleunigen während man überholt wird, gehen einfach gar nicht.

Ob der Spezi nun rechts oder links überholt, ist dabei zunächst egal.
Ich würde noch zwischen Strecken mit Gegenverkehr und solchen ohne differenzieren. Man könnte dann zwischen 5 oder 10 Jahren Führerscheinentzug abwägen.
Das war´s dann aber auch.
Dem unfähigen Rechtsüberholer "B" kann man dann gerne auch ordentlich einen überbraten, keine Frage. 1 Jahr zu Fuß schadet da nix.

Wie oben bereits gesagt, ich persönlich weiß nicht, was passiert ist. Aber meine Vermutung ist wohl nicht ganz abwegig.
Mal sehen, ob "A" sich nach der Gerichtsverhandlung hier noch einmal einlassen wird.
Es bleibt spannend.

HC

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