Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge

Hallo,

bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.

Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.

Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.

Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).

Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?

B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.

Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.

Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.

Beste Antwort im Thema

Hi,

wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen 😉

Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.

Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.

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Natürlich hätte der TE in die mittlere Spur fahren können, bis der vor ihm an dem in der mittleren Spur vorbeigewesen wäre. Er könnte dann wieder in die linke Spur, nachdem alle, die hinter ihm gewesen sind und nicht in die Mitte fuhren, an ihm vorbei sind.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 31. Mai 2019 um 21:19:56 Uhr:


Natürlich hätte der TE in die mittlere Spur fahren können, bis der vor ihm an dem in der mittleren Spur vorbeigewesen wäre. Er könnte dann wieder in die linke Spur, nachdem alle, die hinter ihm gewesen sind und nicht in die Mitte fuhren, an ihm vorbei sind.

Er soll wegen einem (!) Rechtsüberholer allen anderen Fahrzeugen

hinter ihm selbst

den Vortritt lassen? 😕

Welchen Sinn soll das ergeben?

Damit alle die zufrieden sind, die das Fahren in der linken Spur in dieser Situation nicht nachvollziehen können.
Wenn vorne ein langsamer ist und es absehbar ist, dass der irgendwann eine Spur weiter nach rechts kann, dann stellt man sich halt in der linken Spur an. Leider gibt es immer welche, die dann meinen, dass man sich in der rechteren Spur vordrängeln kann, da die der Meinung sind, dass denen Platz gemacht werden muss, da die schneller wollen. Leider checken die dann aber nicht, dass da ganz vorne gerade jemand mit geringem Delta-V am überholen ist und es deswegen die Schlange in der linken Spur gibt.

Das stimmt nur dann, wenn der Vorderste links real überholt und nicht nur erste Anzeichen davon am Horizont zu erahnen sind ... sprich rechts frei ist. 😉

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2019 um 21:32:27 Uhr:


Das stimmt nur dann, wenn der Vorderste links real überholt und nicht nur erste Anzeichen davon am Horizont zu erahnen sind ... sprich rechts frei ist. ??

Und warum ist der Golf dann nicht in der mittleren Spur geblieben? Vielleicht war ja doch nicht frei ;-)

Ich bezog mich auf deine Verallgemeinerung. 😉

Du musst meine beiden Beiträge im Zusammenhang sehen. Ich ging davon aus, dass der links jemanden überholt und dieses Überholmanöver in absehbarer Zeit abgeschlossen wird.

Jetzt werden hier wieder alle Möglichen Situationen ins Spiel gebracht, Tatsache ist, dass rechts überholen schwere Unfälle verursachen kann und durch nichts zu rechtfertigen ist.
Schlimm ist, dass hier manchmal sich einer das rechts Überholen "genehmigt".
Was ist wenn der linke Spurfahrer gleichzeitig nach rechts rüber zieht weil der Hintere ihn an der Stoßstange hängt, gleichzeitig wenn der schnellere Hintermann auch die Spur wechselt im, Erfahrungsgemäß Wagenlängen Abstand?
Bei 160!
Und dann so ein "Blinder" wie der wo der TE mit zu tun hatte?

Bestreitet niemand. Links überholen übrigens auch.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 31. Mai 2019 um 22:57:02 Uhr:


Bestreitet niemand. Links überholen übrigens auch.

?

Zitat:

@Schubbie schrieb am 31. Mai 2019 um 21:37:03 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2019 um 21:32:27 Uhr:


Das stimmt nur dann, wenn der Vorderste links real überholt und nicht nur erste Anzeichen davon am Horizont zu erahnen sind ... sprich rechts frei ist. ??

Und warum ist der Golf dann nicht in der mittleren Spur geblieben? Vielleicht war ja doch nicht frei ;-)

Das ist anzunehmen. Denn zumindest Ich, wäre ich Rechtsüberholer, würde dann schauen das ich so Viele wie möglich überholen kann bevor Ich nach Links gehe.

Aber meiner Beobachtung nach steigt in der tat die Zahl derjenigen die der Meinung sind das man eine Verpflichtung hat Spurwechsler unter allen Umständen den Wechsel zu ermöglichen, selbst wenn das nur mittels Vollbremsung und der Gefahr das der Hintermann auffährt möglich wäre.
Und das am Besten noch ohne zu Blinken und mit einem recht aggressiv gefahrenen Spurwechsel.

Zitat:

@manvo schrieb am 31. Mai 2019 um 22:53:31 Uhr:


Tatsache ist, dass rechts überholen schwere Unfälle verursachen kann

Bestreitet niemand,Links überholen übrigens auch

Zitat:

@manvo schrieb am 31. Mai 2019 um 23:0:44 Uhr:


@Schubbie schrieb am 31. Mai 2019 um 22:57:02 Uhr:
Bestreitet niemand. Links überholen übrigens auch.

?

Siehe @windelexpress
Ich muss mir hier angewöhnen für andere mitzudenken...

@Schubbie

Man ist doch kein Hellseher.
Wenn es in der Diskussion um das "Rechtsüberholverbot" geht und dann " Links überholen übrigens auch" ist es nicht gleich ersichtlich, dass plötzlich das links überholen ins Gespräch gebracht wird und auf welchen Satz sich das bezieht, natürlich, man kann es ahnen und es kann alles mögliche zu Unfällen führen, aber es geht hier um ein eindeutiges Verbot.

Es ist auch verboten links zu überholen, wenn man dadurch jemanden gefährdet. Dieses ist ebenso ein eindeutiges Verbot.
Mich nerven Zitate, wenn man sich auf den Beitrag direkt über seiner Antwort bezieht. Ich dachte, dass man, wie es "Windelexpress" getan hat, den Zusammenhang erkennen kann...

Edit: Ach sorry, Zitat vergessen. Ich beziehe mich gerade direkt auf den Beitrag direkt über meinem (diesen).

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