Bei ca. 160 auf der BAB von rechts überholt mit Unfallfolge
Hallo,
bin heute mit meinem Auto (A) auf der BAB33 auf dem linken von 3 Fahrstreifen unterwegs gewesen. Tempo geschätzt 160 - 170. Das Rechtsfahrgebot wurde beachtet.
Auf der mittleren Spur überholte mich plötzlich ein Auto (B) und wollte vor mir auf die linke Spur. Das klappte nicht und er fuhr mir leicht in die rechte Seite. Zum Vorausfahrenden hatte ich zu diesem Zeitpunkt etwas weniger als 1/2 Tacho. Die Lücke war also nicht zum Einscheren geeignet.
Wir sind dann hintereinander her auf den nächsten Rastplatz. Hinter uns kam noch ein 3. Auto (C) auf den Rastplatz. Der Fahrer hatte den Vorgang gesehen und stellte sich als Zeuge zur Verfügung.
Die gerufene Polizei erstellte einen Unfallbericht (A als Geschädigter, B als Verursacher).
Ich habe jetzt einmal gegoogeld, was auf B zukommt. Das erschreckende Ergebnis: 145 € Bußgeld und 1 Punkt. 145 € Bußgeld und 1 Punkt dafür, dass er mehrere Menschenleben riskiert hat?
B zeigte sich auch 0 einsichtig. Weder gegenüber der Polizei noch ein "sorry, ich habe Sie nicht gesehen" mir gegenüber.
Ich war mit einem 540d unterwegs, B im Golf 1.6. Aufgrund der Verkehrssituation gingen mit Vernunft nicht mehr als 160 - 170. Ansonsten wäre ich 180 - 200 gefahren, aber vor mir war halt voll. Es gab also keinen Grund oder Sinn, mich rechts zu überholen.
Meine Frage: Kann ich B wegen versuchter Körperverletzung o.ä. anzeigen? Der Mann hat u.a. mein Leben riskiert. Ich sehe eigentlich nicht ein, dass er mit 145 € aus der Sache rauskommt.
Beste Antwort im Thema
Hi,
wenn jemand es schafft dich mit einem Golf 1,6 bei 160-170 rechts zu überholen ist das mit der Einhaltung des Rechtsfahrgebots wohl nicht so weit her gewesen 😉
Soll kein Vorwurf sein ich weiß auch wie die Realität auf der Straße aussieht und das dies wohl eine völlig schwachsinnige Aktion deines Unfallgegners war.
Aber wie schon geschrieben da noch zusätzlich selbst aktiv zu werden bringt wahrscheinlich nicht viel, guck das dein Schaden korrekt behoben wird und glücklich sein das niemandem mehr passiert ist. Ein Unfall bei diesen Geschwindigkeiten kann auch böse enden.
240 Antworten
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 31. Mai 2019 um 13:13:30 Uhr:
Vielleicht war es auch gar kein Überholen von Rechts, sondern der Fahrer auf der linken Spur wurde schlichtweg übersehen, weil im toten Winkel ? Sicherlich hätte ein Schulterblick von dem Fahrer der Mittelspur genügt, welcher hier aber offenbar ausgeblieben ist.
Der versucht jetzt natürlich, sein Versäumnis zu rechtfertigen. Dummerweise hat er aber die Schuld nicht bei sich gesehen, sondern fälschlicherweise beim TE. Warum auch immer.
Das wird ja immer schlimmer - vielleicht wusste der Rechte auch gar nicht wo er z.Zt. war?
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 31. Mai 2019 um 13:13:30 Uhr:
Dummerweise hat er aber die Schuld nicht bei sich gesehen, sondern fälschlicherweise beim TE. Warum auch immer.
Wäre der TE da nicht lang gefahren, hätte es den Unfall nicht gegeben. Das vergisst man gerne. 😉
Der TE behauptet 160-170km/h gefahren zu sein, dass erfordert mindestens 80m Abstand zum Vordermann.
Warum der Rechtsfahrer dem TE trotzdem in die Seite gefahren ist, kann nur dieser beantworten!
Grüße vom Armani-Biker...
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Zitat:
@A4_TDI schrieb am 30. Mai 2019 um 01:56:12 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 30. Mai 2019 um 01:24:18 Uhr:
Um dich zu überholen bzw. an dir vorbei zu kommen, muss er aber erstmal schneller sein, und um bei 160-170Km/h noch weiter zu beschleunigen braucht ein Golf 1.6 schon etwas Zeit, dementsprechend groß muss die Lücke gewesen sein, das meint Turbotobi28 damit.Das ist doch alles egal! Selbst wenn neben mir 2 Spuren auf einer Länge von 5km frei gewesen wären, hätte er nicht das Recht gehabt, mir bei 160 in die Seite zu fahren.
Nö aber überholen würde ich dich da auch rechts, ganz einfach. Wie du schon schriebst, er hat sich einfach verschätzt. Was du da mit Verkehrsgefährung, Körperverletzung und sonstwas willst... meine Güte. Den Ärger wird er schon nicht einfach von der Schulter wischen, hängt ja auch so schon genug dran.
Zitat:
@Armani-Biker71 schrieb am 31. Mai 2019 um 18:48:18 Uhr:
Der TE behauptet 160-170km/h gefahren zu sein, dass erfordert mindestens 80m Abstand zum Vordermann.Warum der Rechtsfahrer dem TE trotzdem in die Seite gefahren ist, kann nur dieser beantworten!
Grüße vom Armani-Biker...
Und warum hat er überhaupt rechts überholt?
Konnte er sich mit dem Sicherheitsabstand des Vordermanns nicht abfinden? - Der wollte doch auch schneller als auf der rechten Spur fahren.
Dann noch in die rechte Seite fahren - für mich ist das klar, dass der Rechtsüberholer nicht Herr seiner Sinne war, einzige Schlussfolgerung.
Wenn er das alles bewusst gemacht - oder sich verschätzt hat, umso schlimmer. Dann muss er zur Nachschulung usw. oder von der Straße entfernt werden.
Bei 160 finde ich das alles geradezu mörderisch, man sitzt doch nicht zuhause im Sessel, sondern in einem Auto mit über 160km/h !
Zitat:
@A4_TDI schrieb am 30. Mai 2019 um 01:05:57 Uhr:
Nach rechts fahren muss ich, wenn das für eine Dauer von 20 Sekunden möglich ist. Das war es nicht.
Und da liegt der Hund begraben. Die Aussage stimmt nicht. Da war wohl rechts Platz genug. Muss wohl meine obige Aussage korrigieren. So ganz unschuldig ist der TE wohl doch nicht.
Ich denke mal, es ist klar, dass man nur absichtlich so rechts überholen kann. Die Geschwindigkeit spielt bei einem solchen Harakiri-Manöver eigentlich auch keine Rolle.
Die Geschwindigkeit ist schon wichtig. Beim Rechtsüberholen sollte der Überschuss so auskömmlich sein, dass man locker vorbeikommt und gemütlich vor dem nächsten korrekt rechts fahrenden Fahrzeug wieder auf der linken Spur ankommt, ohne dass irgendwer hektische Manöver machen muss und/oder in Bedrängnis kommt. ...
Zitat:
@mk28 schrieb am 31. Mai 2019 um 19:56:26 Uhr:
Zitat:
@A4_TDI schrieb am 30. Mai 2019 um 01:05:57 Uhr:
Nach rechts fahren muss ich, wenn das für eine Dauer von 20 Sekunden möglich ist. Das war es nicht.Und da liegt der Hund begraben. Die Aussage stimmt nicht. Da war wohl rechts Platz genug. Muss wohl meine obige Aussage korrigieren. So ganz unschuldig ist der TE wohl doch nicht.
Der TE wollte doch auch schneller fahren, er hat nur den Sicherheitsabstand eingehalten.
Das rechts Überholen ist in keiner Weise zu rechtfertigen.
Zumal hätte der Rechtsüberholer dem Nächsten im Nacken gesessen, das ist Nötigung!
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Mai 2019 um 20:10:38 Uhr:
Die Geschwindigkeit ist schon wichtig. Beim Rechtsüberholen sollte der Überschuss so auskömmlich sein, dass man locker vorbeikommt und gemütlich vor dem nächsten korrekt rechts fahrenden Fahrzeug wieder auf der linken Spur ankommt, ohne dass irgendwer hektische Manöver machen muss und/oder in Bedrängnis kommt. ...
Also wenn ich rechts überhole, Asche auf mein Haupt, dann fahre ich einfach recht, nur rechts, vor dem überholen rechts, nach dem überholen rechts, einfach rechts, dann ist links so ein toller Könner der einfach immer links fährt obwohl rechts alles frei ist.
gebe ich dir recht @Diedicke1300 hab ich hier auch oft genug, rechts alles frei, ein depp auf der linken spur.
also fahr ich einfach rechts dran vorbei, ohne spurwechsel
An alle Hauptsache gegen den TE Schreiber, wisst ihr wie der Verkehr auf der mittleren Spur aussah? Vielleicht musste der Rechtsüberholer ja rüber, weil in der Mitte der Platz weg war!!
Grüße von einem gelegenlich rechts Vorbeifahrer, aber am liebsten nur auf der rechten Spur und das oft auch nur dann, wenn links gebremst wird.
Zitat:
@mk28 schrieb am 31. Mai 2019 um 19:56:26 Uhr:
Zitat:
@A4_TDI schrieb am 30. Mai 2019 um 01:05:57 Uhr:
Nach rechts fahren muss ich, wenn das für eine Dauer von 20 Sekunden möglich ist. Das war es nicht.
Und da liegt der Hund begraben. Die Aussage stimmt nicht. Da war wohl rechts Platz genug. Muss wohl meine obige Aussage korrigieren. So ganz unschuldig ist der TE wohl doch nicht.
Es ist doch völlig irrelevant, ob rechts genug Platz war.
Der TE wollte überholen, mußte aber den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Auch wenn rechts frei war, kann Rechtsüberholen keine Option für ihn sein.