Behinderter Anwohner nutzt seinen privaten Behindertenparkplatz nicht

Hallo zusammen,

ich möchte mir gerne mal eure Meinung anhören zu folgender Situation. Ich wohne in einer kleinen Straße, die nur ca. 100m lang ist und wir haben in dieser Straße wirklich einen Mangel an Parkplätzen.
Parkplätze gibt es nur 4 Stück in der gesamten Straße (die fast immer belegt sind) und einer davon ist auch noch ein Behindertenparkplatz der auf ein Kennzeichen reserviert ist. Der gehört einem Behinderten, dessen Haus neben seinem privaten Behindertenparkplatz steht.

Seit ich aber in dieser Straße wohne, kommt es immer wieder vor, dass sich der angeblich "Behinderte" unverschämterweise einfach auf die anderen 3 öffentlichen Parkplätze parkt und das sogar oft mehrere Tage lang. Der Witz ist, dass diese 3 öffentlichen Parkplätze nur 10 Fußsschritte näher an seinem Haus sind. Und der noch größere Witz ist, der ältere Herr und seine Frau, vermutlich beide schon Rentner, haben nichts! Sie haben weder Rollstuhl, noch hinken oder humpeln sie, sind nicht taub, nicht blind, haben nichts an den Händen/Armen etc. Habe mit Beiden schon gesprochen. Würde zu gerne mal wissen, auf welcher Grundlage die sich einen Behindertenparkplatz sichern konnten.

Letzten Monat hab ich sogar mal an seiner Tür geklopft und ihn gefragt, ob sowas wirklich sein muss und warum er seinen kleinen Toyota Yaris nicht auf seinen Behindertenparkplatz stellt, dafür hat er ihn doch schließlich!? Warum er denn den Anwohnern auf diese rücksichtslose Weise den Platz wegnimmt?

Seine Reaktion: Etwas arrogant und völlig uneinsichtig. Er antwortete, er kriege gleich Besuch vom Sohn und deswegen stellt er seinen Wagen auf die öffentlichen Plätze. Dann, wenn sein Besuch da ist, läuft er aus seinem Haus raus, rangiert dann erst seinen Wagen auf seinen Behindertenparkplatz, damit sich der Besuch auf den öffentlichen Parkplatz stellen kann.

Selber nimmt dieser Herr den Anwohnern die Plätze weg (der hat noch einen Zweitwagen für seine Frau, steht immer auf den öffentlichen Parkplätzen), aber man selbst darf sich auf seinen Behindertenparkplatz nicht hinstellen, sonst wird man abgeschleppt.

Würdet ihr das tolerieren oder wärt ihr da auch erbost?

Beste Antwort im Thema

...ist der Behindertenparkplatz auf öffentlichem Grund?
Wenn ja, würde ich das Verhalten über längere Zeit dokumentieren um anschließend beim zuständigen Ordnungsamt / Straßenverkehrsamt den Nachweis zu erbringen, dass dieser Behindertenparkplatz ständig ungenutzt leer steht, das zugehörige Fahrzeug anderweitig abgestellt wird und der Parkplatz für die allgemeine Nutzung frei gegeben werden kann / die Beschilderung abgebaut werden kann.

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Zitat:

@Bonnitaet schrieb am 13. Januar 2016 um 09:54:30 Uhr:



Diesen weichgespülten Gutmenschenscheiß muss man sich immer noch reinziehen? Selbst nachdem ein Mob von 1000 Mann, "Flüchtlinge und Asylanten" (ha ha), Nordafrikaner, Syrer vergewaltigend und raubend die Kölner Innenstadt terrorisierten.

Ja klar, alle die nicht gegen Flüchtlinge hetzen und/oder für ein aTL sind, sind linksgrünversiffte Gutmenschen... 🙄

Aber vllt können wir das Flüchtlingsthema mal aus dieser Diskussion raushalten? Der Nachbar, um den es hier im Thread geht, ist mW kein Flüchtling, und es würde für die Bewertung der Sitution auch keinen Unterschied machen, wenn er es wäre...

Zitat:

@downforze84 schrieb am 12. Januar 2016 um 21:26:03 Uhr:


Ich finde es assi, wenn man einen eigenen Parkplatz hat und dann für den Besuch noch einen weiteren freihält, damit kein Anwohner parken kann. Dann halt mal für paar Minuten auf seinem Parkplatz halten. Vielleicht checkt er es dann. Stundenweise sollte man das eher nicht machen, sonst ist die Karre weg.

Man sollte es ja rein aus Anstand und Respekt gegenüber Personen mit Behinderung nicht machen.

Da der Herr aber so gut zu Fuß zu sein scheint, um sein Auto für den Besuch umparken zu können und auch sonst seinen "eigenen" Parkplatz eher selten benutzt, könnte man doch mal das Auto einfach da drauf stellen und ein Knöllchen oder eine Abschleppung riskieren.

Wenn der TE die willkürliche Parkerei doch dokumentiert und dafür auch Zeugen hat und das belegen kann, daß das Ehepaar den Platz ja eh nicht nutzt, oder nur nutzen kann, wenn Besuch kommt, davor aber dient der B-Parkplatz als Platzhalter für den Besuch.

Dann soll Er die Abschleppkosten zahlen, und das wird Er auch.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Januar 2016 um 10:44:48 Uhr:


… könnte man doch mal das Auto einfach da drauf stellen und ein Knöllchen oder eine Abschleppung riskieren.
… Dann soll Er die Abschleppkosten zahlen, und das wird Er auch.

Nö, das wird er sich sicher nicht.

Was genau hat das eigentlich noch alles mit dem Thema "Behinderter Anwohner nutzt seinen privaten Behindertenparkplatz nicht" zu tun?

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Warum ?
Sollen Andere die Abschleppung bezahlen, wenn diese durch jemand beauftragt wurde, der "seinen" Parkplatz nicht benutzt und die anderen Verkehrsteilnehmer mit diesem Verhalten an der Nase herumführt.
Sind diese Vorgehensweißen dokumentiert und Zeugen vorhanden, zahlt Er die Abschleppkosten selber, mit der schönen Auflage, in Zukunft "seinen" Parkplatz, der extra für Ihn angelegt wurde nach Antrag bei der Stadt, auch zu benutzen.

Das ist schlicht und einfach nur Schmarrn.

Der "Er" wird Polizei oder Ordnungsamt anrufen, dass jemand auf seinem Behindertenparkplatz steht und die diese/s wird das Abschleppen veranlassen. So einfach.

Ich frage mich, wie oft diese Situation tatsächlich über ein Jahr gesehen vorkommt und ob sich dieser Diskurs darüber überhaupt lohnt.

Ich könnte die Befürchtung haben, dass es eigentlich eine Neiddiskussion ist nach dem Motto, der hat einen Privatparkplatz und ich nicht. Wenn dort kein Behindertenparkplatz wäre, wäre dieser auch belegt.

Also was soll das Ganze?

Mag sein, aber die Stadt wird ihm das dann in Rechnung stellen.
Glaub nicht, daß die Stadt das kostenfrei macht, wenn der Herr abschleppen lässt, aber gar keine Notwendigkeit sieht "seinen" Parkplatz zu nutzen.
Ich würde das auf keinen Fall bezahlen, wenn die Rechnung bei mir eintrudelt

Dann kannst du das gern ausprobieren und das Ergebnis posten. Leg aber schon mal das Geld für Abschleppen, Verwahren und das Verfahren auf die Seite, nicht dass nachher das Geheule wieder groß ist …

Zitat:

@Geisslein schrieb am 13. Januar 2016 um 11:48:35 Uhr:


Mag sein, aber die Stadt wird ihm das dann in Rechnung stellen.
Glaub nicht, daß die Stadt das kostenfrei macht, wenn der Herr abschleppen lässt, aber gar keine Notwendigkeit sieht "seinen" Parkplatz zu nutzen.
Ich würde das auf keinen Fall bezahlen, wenn die Rechnung bei mir eintrudelt

Wenn "Er" Polizei oder Ordnungsamt informiert entscheiden "Die" und nicht "ER" ob abgeschleppt wird.

Wieso sollte "ER" die Rechnung bekommen? "Er" erteilt keinen Auftrag.

Gruß Frank,
der weder Abschleppvorgänge ausführt noch beaufragt. 😉

Reden wir hier eigentlich von "seinem" eigenen Behindertenparkplatz oder von einem der Allgemeinheit zugänglichen?

In ersterem Fall ist es wohl Privatsache, da ruft die Polizei überhaupt niemanden.

Zitat:

@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 12:58:53 Uhr:


Reden wir hier eigentlich von "seinem" eigenen Behindertenparkplatz oder von einem der Allgemeinheit zugänglichen?

In ersterem Fall ist es wohl Privatsache, da ruft die Polizei überhaupt niemanden.

Mit dem entsprechenden Kennzeichen markiert, also sein eigener. Sollte so sein, dass es seine Privatsache ist, sieht aber in der Praxis oft anders aus. Polizei schleppt hier auch. Stichwort Bürgerfreundlichkeit.

Ist aber dann regional verschieden, also nicht verallgemeinern.

Das machen die m.E. nur, wenn auch eine konkrete Behinderung für andere bzw. den öffentlichen Straßenverkehr vorliegt, wenn ich also z.B. aufgrund eines Vollidioten meinen Parkplatz nicht verlassen kann wofür ich aber einen triftigen Grund habe. Wird z.B. auch gerne bei Ausfahrten von Garagen gemacht.

Wir hatten hier neulich so einen Fall, wo ein hirnloser 3er Fahrer sein Auto in die Zufahrt unserer Stellplätze gestellt hat. Keiner konnte raus oder rein, betroffen waren 20 Stellplätze. Die Polizei kam erst gar nicht sondern hat darauf verwiesen, dass es Privatgrund sei und wir den Abschleppdienst selbst rufen müssten.

Der Fahrer kam dann aber recht schnell und sah sich dann einem Wortgefecht mit den Anwohnern ausgesetzt 😁

Aber vielleicht hat sich das in der Vergangenheit auch geändert.

Zitat:

@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 12:58:53 Uhr:


Reden wir hier eigentlich von "seinem" eigenen Behindertenparkplatz oder von einem der Allgemeinheit zugänglichen?

In ersterem Fall ist es wohl Privatsache, da ruft die Polizei überhaupt niemanden.

Nee das ist ein Irrtum

Steht ein Fahrzeug

mit

einem Behindertenausweis oder ohne Ausweis auf meinem für mich (Ausweisnummer) von der Behörde eingrichteten & ausgewiesenen Parkplatz, dann werde ich das OA informieren und die lassen abschleppen.

Der Parkplatz des TE ist im öffentl. Verkehrsraum.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 13. Januar 2016 um 13:15:28 Uhr:



Zitat:

@kerberos schrieb am 13. Januar 2016 um 12:58:53 Uhr:


Reden wir hier eigentlich von "seinem" eigenen Behindertenparkplatz oder von einem der Allgemeinheit zugänglichen?

In ersterem Fall ist es wohl Privatsache, da ruft die Polizei überhaupt niemanden.

Nee das ist ein Irrtum
Steht ein Fahrzeug mit einem Behindertenausweis oder ohne Ausweis auf meinem für mich (Ausweisnummer) von der Behörde eingrichteten & ausgewiesenen Parkplatz, dann werde ich das OA informieren und die lassen abschleppen.
Der Parkplatz des TE ist im öffentl. Verkehrsraum.

Ich sag ja. Regional unterschiedlich. Bei uns bekommst du ab 15:00 Uhr vom OA niemanden mehr.

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