begleitetes Fahren ab 17 ohne Begleitperson erwischt

Hallo,

ich und ein Kumpel diskutieren gerade, was passiert wenn man ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17 erwischt wird.

Im Forum http://www.motor-talk.de/.../...itperson-erwischt-worden-t3660805.html steht ja das:

- 1 Punkt in Flensburg
- Bußgeld in Höhe von 50€
- widerrufen der Fahrerlaubnis und erneute Erteilung nach einem Aufbauseminar (200-500€)

Den letzten Punkt verstehe ich nicht ganz. Muss ich nach dem Aufbauseminar noch einmal die komplette Fahrausbildung absolvieren?

Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering.

Gäbe es sonst gravierende Konsequenzen wenn man, davon abgesehen, keine scheiße, baut? (Versicherung etc.)

Beste Antwort im Thema

So weit ich weiß, ist so lange Dein Führerschein weg, bis Du das Aufbauseminar erfolgreich absolviert hast. Du mußt den Führerschein nicht komplett neu machen.

Aber wenn ich so einen Käse lese:

Zitat:

Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering.

Dann kannste auch besoffen Auto fahren, oder ständig zu schnell... wird schließlich genau so wenig kontrolliert.

An Deiner Einstellung sollte sich mal grundlegend was ändern! Aber wenn Du so weiter machst, wirste wohl noch öfter den Führerschein verlieren...

Du bist ein Paradebeispiel dafür, warum viele die 17-Jährigen für zu unreif halten... wobei sich in einem Jahr bei Dir auch nicht viel ändern wird 🙄

Aja und Versicherung wird nur teurer, wenn man einen Unfall selbst verursacht hat... aber das dürfte bei Deiner Einstellung ja auch nur ne Frage der Zeit sein...

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Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Ach ja, jetzt werden wir aber kleinlich... ja, ich bin schon mal paar km/h zu schnell gefahren (ich red hier von 115 statt 100 usw.) und ich hab auch schon Knöllchen wegen falschem Parken bekommen.
Aber zum Beispiel fahren ohne Fahrerlaubnis ist ne ganz andere Nummer!

Also dann in Wahrheit doch wieder nur so weit regelkonform, wie es Deinen eigenen Vorstellungen zu Regeln und deren Wichtigkeit entspricht.

Ordnungswidrigkeiten auch mal gerne begangen, wenn es einem besser in den eigenen Kram passt, Straftaten jedoch nicht - kann man ja so für sich entscheiden und machen.

Nur verstehe ich dann allerdings Deine Aufregung bei der Fragestellung bzw. dem Fragesteller gegenüber nicht so ganz:

BF17 ohne Begleiter ist nur eine Ordnungswidrigkeit und ganz weit entfernt von einer Straftat. Müsste doch dann nach Deinem Bewertungsraster völlig in Ordnung gehen, sofern es gerade in den persönlichen Kram passt.

Oder ist das hier nur wieder so eine Sache, dass die eigenen Regeln, das eigene Raster nur für einen selbst in Ordnung geht, aber wenn dies ein anderer macht, dann ist das ganz was böses?

Wir können das auch gerne aus der Gefährdungsbetrachtung gegenüber Dritten machen:

Was mag wohl für Dritte unangenehmer sein,
- ein BF17er, der keinen Begleiter und daher niemand "Erfahrenen" für eventuelle Fragen im Auto hat (der Begleiter hat keine Eingriffs- oder Bestimmungsrechte, er darf ausschließlich passiv wirken), allerdings mit 100 km/h fährt und in einer Notsituation die Kiste nach x Metern zum Stehen bekommt, oder

- ein "alter Hase", der aufgrund seiner Weltgewandtheit und Erfahrung mit Limit plus Mehrtwersteuer fährt und in der absolut identischen Notsituation die Kiste erst rund 16 Meter später (gem. Faustformel Gefahrenbremsung), im ungünstigsten und für den Fahrer nicht zu beeinflussenden Fall diese 16 Meter erst im Hindernis zum Stehen bekommt.

Was ist hier dann "die ganz andere Nummer" und gehört dem Fahrer die Finger gebrochen?

Es stehen sich da zwei Dinge gegenüber:
1. 15 Euro Bußgeld
2. Führerscheinentzug, MPU, Punkte, 50 Euro Bußgeld
Für Dich beides das gleiche? Na dann...
Ich diskutiere doch nicht, ob falsch Parken und fahren ohne Begleitperson das gleiche ist oder nicht...
Unfassbar, was manche Leute für ein Rechtsverständnis haben! Du gehörst bestimmt auch zu den Leuten, die mit 1,4 Promille 80 km/h zu schnell fahren und dann noch meinen im Recht zu sein und der böse Staat will ja nur abzocken usw! Nein, mit Dir diskutiere ich nicht weiter!!!

also ich stimme da mit Pflaumenkuchen überein. 🙂

Es ist "nur" ein Auflagenverstoß. Der BF17 ist eine vollwertige Fahrerlaubnis (mit Auflage).

Und trotzdem ist der Führerschein weg! Man kann es so schön reden wie man will - die Konsequenzen sind nicht ohne!

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Wir reden das doch nicht schön.

Aber zu sehr schlecht reden sollte man auch nicht.

Klar wird es schön geredet! Es wird mit falsch parken auf eine Stufe gestellt (zumindest von Pflaumenkuchen).
OK, es ist nicht so schlimm wie besoffen Auto fahren, oder wirklich sehr viel zu schnell fahren...
Aber dennoch kann man es nicht mit Falschparken oder 10-15 km/h zu schnell auf eine Stufe stellen!
Um den Führerschein zu verlieren muß man schon verdammt oft falsch parken oder wirklich schnell unterwegs sein. Und ich rede hier nicht von 1-3 Monaten Fahrverbot!
Gut, man könnte jetzt vielleicht behaupten, dieses "kleine Vergehen" wird zu heftig bestraft! Aber das ist immerhin ne Sache, die man nicht mal eben ausversehen begehen kann.

Und wenn genug Jugendliche die Auflage mißachten, dann wird halt irgendwann das ganze "fahren ab 17" wieder abgeschafft! Sehr zur Freude derjenigen, die sich dran gehalten haben! Wurd ja schon geschrieben: Da gibt man den Jugendlichen die Möglichkeit und die bauen nur wieder Scheiße draus! Wie wärs denn mit Führerschein ab 21? Aber damit bestraft man nur wieder die vernünftigen Jugendlichen...

Und all das jetzt nur, weil die so vernünftig waren, sich im Vorfeld über die Konsequenzen ihrer "Idee" zu erkundigen?

Lasst mal die Kirche im Dorf.

Zitat:

Original geschrieben von gobycar99


[...] Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering. [...]

Ich bin im November vier mal in einer solchen Kontrolle angehalten worden. Schon beim ersten Male wär's dann vorbei gewesen...

mfg, pgs

Ja ^^
Das ist doch der Sinn so einer "was wäre wenn"-Diskussion 😉

Zitat:

Original geschrieben von pgs-hd



Zitat:

Original geschrieben von gobycar99


[...] Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering. [...]
Ich bin im November vier mal in einer solchen Kontrolle angehalten worden. Schon beim ersten Male wär's dann vorbei gewesen...

mfg, pgs

Sowas passiert bei Herstellern, die mit einem V beginnen ganz oft...

VW zum Beispiel. 😁

Ich wurde trotz meines Autos in den letzten 5 Monaten nur ein mal angehalten... und das haben die Polizisten eher aus persönlicher Interesse gemacht - die Kontrolle war sehr oberflächlich, aber die privaten Fotos waren um so genauer XD
Die machen das eben beruflich und wissen wo es sich lohnt und wo nicht...

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Ich wurde trotz meines Autos in den letzten 5 Monaten nur ein mal angehalten... und das haben die Polizisten eher aus persönlicher Interesse gemacht - die Kontrolle war sehr oberflächlich, aber die privaten Fotos waren um so genauer XD
Die machen das eben beruflich und wissen wo es sich lohnt und wo nicht...

Nur lohnt sich's eben nicht bei mir... beim fünften Mal hat mich der Beamte auch schon gekannt und ohne was weiterfahren lassen :-)

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Es stehen sich da zwei Dinge gegenüber:
1. 15 Euro Bußgeld
2. Führerscheinentzug, MPU, Punkte, 50 Euro Bußgeld

Führerscheinentzug?

Der BF17 ist kein Führerschein und keine Fahrerlaubnis, die entzogen wird. Das ist eine Prüfbescheinigung, deren Nutzungserlaubnis widerrufen wird. Führerschein und Fahrerlaubnis gibt es ausschließlich erst ab 18.

MPU?
Weil Du eine MPU dann gerne verordnet hättest, vielleicht auch noch gern ein Alk- und Drogenscreening vor der MPU? Wer ohne Begleiter fährt, der säuft auch, kifft, frisst kleine Kinder und zündet Häuser an.

Wir reden hier hier über die Missachtung einer nachvollziehbaren Auflage, das ist auch die Brille, die im Führerschein vermerkt ist, aber nicht auf der Nase sitzt - Führerscheinentzug, MPU, Teeren, Federn, Vierteilen?

Richtig interessant wird die Tatsache, dass der fehlende Begleiter grundsätzlich eine Vorsatzhandlung ist und das in den 50 Euro bereits eingerechnet ist - siehe Hinweis zur entsprechenden TBNR 248500

Die 40 Euro für die fehlende Sehhilfe sind nur bei einfacher Fahrlässigkeit, kommt hier ebenso Vorsatz dazu, werden es 80 Euro. Oder anders herum betrachtet, würde der fehlende Begleiter mit der gleichen Fahrlässigkeit betrachtet werden, wie die fehlende Sehhilfe, dann wären es auch nur 25 Euro. Und damit exakt das gleiche Strafmaß, wie Deine +15 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, die Du auch noch vorsätzlich (bewusst) fährst, allerdings die vorsätzliche Tatbegehung bestraft nicht werden kann.

Würde der Vorsatz (Du räumst es ja selbst ein, dies ganz bewusst zu machen) auch bestraft werden, dann wärst Du bei 50 Euro und einen Punkt.

Der Gesetzgeber sieht den fehlenden Begleiter exakt genauso schwerwiegend an, wie Deinen Geschwindigkeitsverstoß. Dass nun die eigenen OWIs immer beschönigt dargestellt werden, ist nachvollziehbar, aber dass die anderen mit identischen Missachtungen am Besten für 10 Jahre nach Guantanamo gehören, da sollte man vielleicht nochmal über die Verhältnismäßigkeit nachdenken.

Könnte passieren, dass der Gesetzgeber das umsetzt und alle derartigen und gleichartigen Verstöße (Gefärdungsbetrachtung) tatsächlich so bestraft - schon mal überlegt, ob Dir Orange als Kleidung steht?

*gähn*

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


*gähn*

Du solltest viel früher ins Bettchen und schlafen gehen, zB. ganz oft, bevor Du hier etwas schreibst. 😉

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