begleitetes Fahren ab 17 ohne Begleitperson erwischt
Hallo,
ich und ein Kumpel diskutieren gerade, was passiert wenn man ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17 erwischt wird.
Im Forum http://www.motor-talk.de/.../...itperson-erwischt-worden-t3660805.html steht ja das:
- 1 Punkt in Flensburg
- Bußgeld in Höhe von 50€
- widerrufen der Fahrerlaubnis und erneute Erteilung nach einem Aufbauseminar (200-500€)
Den letzten Punkt verstehe ich nicht ganz. Muss ich nach dem Aufbauseminar noch einmal die komplette Fahrausbildung absolvieren?
Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering.
Gäbe es sonst gravierende Konsequenzen wenn man, davon abgesehen, keine scheiße, baut? (Versicherung etc.)
Beste Antwort im Thema
So weit ich weiß, ist so lange Dein Führerschein weg, bis Du das Aufbauseminar erfolgreich absolviert hast. Du mußt den Führerschein nicht komplett neu machen.
Aber wenn ich so einen Käse lese:
Zitat:
Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering.
Dann kannste auch besoffen Auto fahren, oder ständig zu schnell... wird schließlich genau so wenig kontrolliert.
An Deiner Einstellung sollte sich mal grundlegend was ändern! Aber wenn Du so weiter machst, wirste wohl noch öfter den Führerschein verlieren...
Du bist ein Paradebeispiel dafür, warum viele die 17-Jährigen für zu unreif halten... wobei sich in einem Jahr bei Dir auch nicht viel ändern wird 🙄
Aja und Versicherung wird nur teurer, wenn man einen Unfall selbst verursacht hat... aber das dürfte bei Deiner Einstellung ja auch nur ne Frage der Zeit sein...
116 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Tu mir einen Gefallen, und bleib selbst auch dort, denn dort passt das Verhalten bestehns hin.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Ich bringe Dich gern zum Kindergarten !
Den kindergarten habe ich nicht erwähnt, dass war der TE.
Es ist alles gesetzlich geregelt. Wenn der TE das als eine ggf. Einladung sieht erneut einen Verstoß zu begehen, zeigt er m.E. nicht die nötige Reife.
Sollte es in einem solchen Fall zu einem Unfall kommen, möchte ich Dich ggf. als Geschädigter sehen, wenn es auch versicherungstechnischen Gründen zu Zahlungsproblemen kommt.
Wenn alles vom TE nicht so gemeint ist, sollte er es auch nicht schreiben.
Es gibt nun mal hier Leute, die tagaus und tagein mit solchen Menschen zu tun haben und dann solche Äußerungen nicht so doll verstehen.
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Es ist alles gesetzlich geregelt. Wenn der TE das als eine ggf. Einladung sieht erneut einen Verstoß zu begehen, zeigt er m.E. nicht die nötige Reife.
Der TE hat weder geschrieben, dass er bereits einen Verstoß begangen hat, noch, dass er in Zukunft einen "weiteren" Verstoß plant. Beides ist gänzlich ein Produkt deiner Phantasie, mutmaßlich begünstig durch dein Unvermögen, einfachste Sätze zu lesen und zu verstehen.
Zitat:
Sollte es in einem solchen Fall zu einem Unfall kommen, möchte ich Dich ggf. als Geschädigter sehen, wenn es auch versicherungstechnischen Gründen zu Zahlungsproblemen kommt.
Die Haftpflichtversicherung zahlt immer, hat aber in bestimmten Fällen das Recht Regress zu fordern. Für den Geschädgten ist das vollkommen unerheblich.
Zitat:
Wenn alles vom TE nicht so gemeint ist, sollte er es auch nicht schreiben.
Der TE hat nichts von dem geschrieben, was du ihm vorwirfst. Einfach nochmal lesen, vielleicht verstehst du es dann ... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von improdinc
Der TE hat weder geschrieben, dass er bereits einen Verstoß begangen hat, noch, dass er in Zukunft einen "weiteren" Verstoß plant. Beides ist gänzlich ein Produkt deiner Phantasie, mutmaßlich begünstig durch dein Unvermögen, einfachste Sätze zu lesen und zu verstehen.Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Es ist alles gesetzlich geregelt. Wenn der TE das als eine ggf. Einladung sieht erneut einen Verstoß zu begehen, zeigt er m.E. nicht die nötige Reife.
Zitat:
Original geschrieben von improdinc
Die Haftpflichtversicherung zahlt immer, hat aber in bestimmten Fällen das Recht Regress zu fordern. Für den Geschädgten ist das vollkommen unerheblich.Zitat:
Sollte es in einem solchen Fall zu einem Unfall kommen, möchte ich Dich ggf. als Geschädigter sehen, wenn es auch versicherungstechnischen Gründen zu Zahlungsproblemen kommt.
Zitat:
Original geschrieben von improdinc
Der TE hat nichts von dem geschrieben, was du ihm vorwirfst. Einfach nochmal lesen, vielleicht verstehst du es dann ... 🙂Zitat:
Wenn alles vom TE nicht so gemeint ist, sollte er es auch nicht schreiben.
Ich kenne keine KFZ-Haftplichtversicherung die ohne zu murren den Geschädigten seinen Schaden im vollen Umfang erstattet.
Ich behaupte sogar, dass der Geschädigte in der Regel mit Minus aus eine Schadensregulierung geht. In vielen Fällen, muss er sich sogar die Regulierung erstreiten. Die hohe Anzahl von Zivilprozessen belegt dies.
Ich habe den TE nicht beschuldigt etwas getan zu haben oder dies vorgeworfen.
Die Abkürzung ggf. steht für gegebenenfalls und nichts anderes. Mit keinem Wort wurde dem TE etwas angelastet. Es würde mir dennoch nicht in den Sinn kommen, Dir zu schreiben, dass Du richtig lesen musst.
Zum Rechtsverständnis. Wenn ggf. der TE widerholt ohne eine Begleitperson fahren würde, wäre dies, so wie der TE das hier m.E. zum Besten gebracht hat, Vorsatz !
Allein, dass er diese Gedanken hegt ist schon nicht gut. Leider bin ich in einer Position, wo ich das schon oft miterlebt habe.
Gerade gewischt, geheult, kl. Brötchen gebacken, Nachschulung, viel Geld bezahlt. Führerschein wieder bekommen. Bereits am nächsten Tag die gleiche Tat wieder begangen.
Zitat:
Original geschrieben von improdinc
Der TE hat nichts von dem geschrieben, was du ihm vorwirfst. Einfach nochmal lesen, vielleicht verstehst du es dann ... 🙂
Meines Erachtens sieht es schon so aus, dass da 2 Siebzehnjährige das Gelände sontieren, mit welchen Folgen man im Falle eines Falles (erwischt werden) zu rechnen hat. Hinter solchen unverfänglichen Fragen steht immer ein ernster Hintergrund und auch eine Absicht😉
Ähnliche Themen
Und? - Waren wir früher anders? 😉
Ich find es besser, dass sie vorher fragen was passieren kann, als das sie es einfach machen.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Hinter solchen unverfänglichen Fragen steht immer ein ernster Hintergrund und auch eine Absicht😉
Wenn als Höchststrafe ein Verwarngelt von nur 25 Euro bei rum kommt, dann kann das einen schon verleiten mal ohne Begleitperson zu fahren. 😉 Da der TE, die Konsequenzen im Falle eines Missbrauchs, angefragt hat, ist er schon reifer, als einige andere. Es gibt ältere Verkehrsteilnehner, mit Führerschein, die deutlich unreifer sind.
Zitat:
Original geschrieben von tomold
Und? - Waren wir früher anders? 😉Ich find es besser, dass sie vorher fragen was passieren kann, als das sie es einfach machen.
Bitte nicht von Dir auf andere schließen! Ja, ich gehöre zu den "blöden Langweilern", die sich von Anfang an alle Regeln und Gesetze gehalten haben...
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Ja, ich gehöre zu den "blöden Langweilern", die sich von Anfang an alle Regeln und Gesetze gehalten haben...
Haben Dir deine Eltern nicht beigebracht, dass Du nicht lügen sollst?
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
..., ich gehöre zu den "blöden Langweilern", die sich von Anfang an alle Regeln und Gesetze gehalten haben...
Also nochmal als genauere Klärung:
- "von Anfang an" ist der Moment, ab dem es hell und kalt wurde, und
- "an alle Regeln und Gesetze gehalten" sind auch alle Regeln und Gesetze
Wer das von sich behauptet, der lügt. Entweder ganz bewusst um zu provozieren, oder hat ein behandlungsbedürftiges Problem in der Selbstbetrachtung.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Also nochmal als genauere Klärung:Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
..., ich gehöre zu den "blöden Langweilern", die sich von Anfang an alle Regeln und Gesetze gehalten haben...- "von Anfang an" ist der Moment, ab dem es hell und kalt wurde, und
- "an alle Regeln und Gesetze gehalten" sind auch alle Regeln und Gesetze
Wer das von sich behauptet, der lügt. Entweder ganz bewusst um zu provozieren, oder hat ein behandlungsbedürftiges Problem in der Selbstbetrachtung.
Das bedeutet, das du selbst schon öfters gelogen hast. Welcher deiner beiträge entsprechen nun der wahrheit, und welche nicht? 😛
Zitat:
Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering.
Gäbe es sonst gravierende Konsequenzen wenn man, davon abgesehen, keine scheiße, baut? (Versicherung etc.)
Du bist ja ein putziges Kerlchen. 😁
Ein Kumpel von mir war auf einer Party und ist mit seiner Freundin unterwegs gewesen. Zwei Kilometer vor Ankunft, wurden sie von der Polizei angehalten.
Mein Kumpel hatte gesoffen und wurde logischerweise erwischt. Die Strafe ist vergleichbar mit der, welche du bekommen würdest: Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit und ein Bußgeld.
Lass den Quatsch mit dem Solofahren bleiben. Und fang auch nicht an mit Alkohol im Blut am Verkehr teilzunehmen.
Die Konsequenzen stehen in keinem Verhältnis zu dem Kick oder dem Komfort.
Ich bin selbst seit 22.12.13 aus der Probezeit raus und kann dir sagen, dass die Zeit sehr schnell vergeht.
Mami und Papi finden es sicher auch nicht gut, wenn du das Auto heimlich klaust und dann noch erwischt wirst... 😉
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Das bedeutet, das du selbst schon öfters gelogen hast.
Natürlich und dies vermutlich auch mehrmals am Tag - kommt immer auf die Situation an.
Zitat:
Welcher deiner beiträge entsprechen nun der wahrheit,
Alle
Zitat:
und welche nicht? 😛
Keine,
wobei Lügen für mich eine bewusste Falschinformation an andere ist, eine irrtümlich fehlerhafte Aussage ist für mich keine Lüge.
Ich lüge hier nicht, weil es für mich weder einen Grund noch eine Situation gibt, zu lügen bzw. die Unwahrheit zu schreiben. Ich habe keine Erziehungsmission, deren Ziel ich verfolge; ich muss hier nicht etwas darstellen oder beweisen, was ich "draußen" nicht bin; ...
Ich bin auch in der Realität so toll, wie ich hier schreibe 😛 😁
Dass ein Beitrag auch mal daneben geht, weil ich mich geirrt habe, das wird schon so manches mal gewesen sein und sicherlich auch zukünftig vorkommen.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Also nochmal als genauere Klärung:Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
..., ich gehöre zu den "blöden Langweilern", die sich von Anfang an alle Regeln und Gesetze gehalten haben...- "von Anfang an" ist der Moment, ab dem es hell und kalt wurde, und
- "an alle Regeln und Gesetze gehalten" sind auch alle Regeln und Gesetze
Wer das von sich behauptet, der lügt. Entweder ganz bewusst um zu provozieren, oder hat ein behandlungsbedürftiges Problem in der Selbstbetrachtung.
Ach ja, jetzt werden wir aber kleinlich... ja, ich bin schon mal paar km/h zu schnell gefahren (ich red hier von 115 statt 100 usw.) und ich hab auch schon Knöllchen wegen falschem Parken bekommen.
Aber zum Beispiel fahren ohne Fahrerlaubnis ist ne ganz andere Nummer! Das ist nämlich dieses "wir waren doch alle mal jung" von wegen Mofa tunen usw. Und auch wenn mein Auto so aussieht: Ich fahre niemals unter Alkoholeinfluß! Nicht ein Tropfen Alkohol, wenn ich fahre! Und wenn ich den Klasse-B schon mit 17 gemacht hätte, dann wäre ich sicher nie ohne Begleitperson gefahren!
Bei diesem "wir waren alle mal jung" sollte man zwischen harmlosen Unsinn und krimineller Energie unterscheiden können! Und ich kam noch nie annähernd in eine Situation, wo ich wissentlich oder unwissentlich meinen Führerschein gefährdet hätte! Das macht den Unterschied!
Einerseits hat TE eine vollwertige Fahrerlaubnis gemacht.
Er hat nur die Auflage dabei jemand neben (nein nichtmal das - jemand) IM Auto sitzen zu haben der keine oder nur ein paar Punkte hat und nie aufgefallen ist. Kann auch Opa sein, der schon gar nicht mehr selber fährt...
Es ist nur eine Auflage... Er hat eine vollwertige Fahrerlaubnis.
Andererseits - unser Staat "schenkt" ihm die Erlaubnis schon vor dem Regelalter den Führerschein Klasse B zu absolvieren. Mit dieser Auflage
Und jetzt kommt man mal wieder auf das "reich dem Deutschen den kleinen Finger und du hast Bißspuren in der Schulter" - das reicht nicht. Das ist "wegen den paar Tagen" und "wegen dem 1 km/h" usw...
Man sieht nicht das Gute was eigentlich da ist sondern will Meeeeeeer.
Nunja, er kennt jetzt die Konsequenzen.
Es passiert nicht soviel wie bei Fahren ohne Fahrerlaubnis - aber es passiert schon noch genug.
Seine Entscheidung.