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begleitetes Fahren ab 17 ohne Begleitperson erwischt

Themenstarteram 2. Januar 2014 um 0:51

Hallo,

ich und ein Kumpel diskutieren gerade, was passiert wenn man ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17 erwischt wird.

Im Forum http://www.motor-talk.de/.../...itperson-erwischt-worden-t3660805.html steht ja das:

- 1 Punkt in Flensburg

- Bußgeld in Höhe von 50€

- widerrufen der Fahrerlaubnis und erneute Erteilung nach einem Aufbauseminar (200-500€)

Den letzten Punkt verstehe ich nicht ganz. Muss ich nach dem Aufbauseminar noch einmal die komplette Fahrausbildung absolvieren?

Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering.

Gäbe es sonst gravierende Konsequenzen wenn man, davon abgesehen, keine scheiße, baut? (Versicherung etc.)

Beste Antwort im Thema
am 2. Januar 2014 um 0:58

So weit ich weiß, ist so lange Dein Führerschein weg, bis Du das Aufbauseminar erfolgreich absolviert hast. Du mußt den Führerschein nicht komplett neu machen.

Aber wenn ich so einen Käse lese:

Zitat:

Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering.

Dann kannste auch besoffen Auto fahren, oder ständig zu schnell... wird schließlich genau so wenig kontrolliert.

An Deiner Einstellung sollte sich mal grundlegend was ändern! Aber wenn Du so weiter machst, wirste wohl noch öfter den Führerschein verlieren...

Du bist ein Paradebeispiel dafür, warum viele die 17-Jährigen für zu unreif halten... wobei sich in einem Jahr bei Dir auch nicht viel ändern wird :rolleyes:

Aja und Versicherung wird nur teurer, wenn man einen Unfall selbst verursacht hat... aber das dürfte bei Deiner Einstellung ja auch nur ne Frage der Zeit sein...

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Zitat:

Original geschrieben von MvM

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Die Konsequenzen sind hier aufgeführt: http://www.bf17.de/so-funktionierts/rechtliche-aspekte/

Die Liste ist nicht vollständig.

Dann poste doch bitte eine vollständige :-)

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von MvM

 

Die Liste ist nicht vollständig.

Dann poste doch bitte eine vollständige :-)

Habe ich auf der Vorseite bereits aufgelistet. ;)

Die für einen Fahranfänger unter 18 Jahren wichtigsten Folgen dürften folgende sein, wenn man mal "aus Versehen" ohne Begleitperson unterwegs ist:

- Fahrerlaubnis wird erst mal wieder eingezogen

- Neuerstellung nach frühestens 6 Monaten (das ist vor allem dann bitter, wenn man nur noch wenige Tage oder Woche bis zum 18. Geburtstag hat)

- Bußgeld und Punkte

- Verlängerung der Probezeit. Bei einer Verdoppelung der Probezeit droht auch länger eine weitere Nachschulung bei Verkehrsverstößen oder gar ein Fahrverbot.

Insgesamt daher mein Tipp. Lasst es, es lohnt nicht.

Themenstarteram 2. Januar 2014 um 12:32

Zitat:

Original geschrieben von torre01

- Neuerstellung nach frühestens 6 Monaten (das ist vor allem dann bitter, wenn man nur noch wenige Tage oder Woche bis zum 18. Geburtstag hat)

- Verlängerung der Probezeit. Bei einer Verdoppelung der Probezeit droht auch länger eine weitere Nachschulung bei Verkehrsverstößen oder gar ein Fahrverbot.

Quelle?

Zitat:

http://de.wikipedia.org/.../Begleitetes_Fahren?...

Außerdem wird die Fahrerlaubnis widerrufen und darf erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar neu erteilt werden. Eine besondere Sperrfrist nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar ist nicht vorgesehen.

Zitat:

Original geschrieben von torre01

Neuerstellung nach frühestens 6 Monaten

Nein, Neuerteilung nach Absolvierung des Aufbauseminares.

Zitat:

Original geschrieben von torre01

Bei einer Verdoppelung der Probezeit droht auch länger eine weitere Nachschulung bei Verkehrsverstößen oder gar ein Fahrverbot.

Eine zweites Aufbauseminar gibt es nicht, da nicht vorgesehen.

am 2. Januar 2014 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

http://www.bf17.de/so-funktionierts/rechtliche-aspekte/ sagt "frühestens nach 6 Monaten".

Nur dummerweise haben die Informationen auf dieser Seite keine wirkliche Aussagekraft. Der Taubenzüchterverein 1833 Hintertupfing e.V. schreibt auf seiner Homepage, dass es 18 Monate Sperrfrist sind. Hat aber genauso wenig zu sagen.

Vielleicht sollte man sich bei einer Recherche auf zuverlässige Quellen beschränken.

Zum Bleistift diese:

http://www.lkclp.de/.../begleitetes-fahren-mit-17.php

Ob Quellen zuverlässig sind, weiß man nie … aber Danke für die Richtigstellung.

am 2. Januar 2014 um 19:13

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Ob Quellen zuverlässig sind, weiß man nie

Das ist wohl wahr. Wobei das jetzt ja auch nur für einen Landkreis gilt. Vielleicht regelt ein anderer Landkreis das ja wieder anders. Wer weis.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

aber Danke für die Richtigstellung.

Dafür gibts ja Foren. Obs jetzt am Ende richtiger ist, wird sich zeigen.

Zitat:

Original geschrieben von gobycar99

Hallo,

ich und ein Kumpel diskutieren gerade, was passiert wenn man ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17 erwischt wird.

Im Forum http://www.motor-talk.de/.../...itperson-erwischt-worden-t3660805.html steht ja das:

- 1 Punkt in Flensburg

- Bußgeld in Höhe von 50€

- widerrufen der Fahrerlaubnis und erneute Erteilung nach einem Aufbauseminar (200-500€)

Den letzten Punkt verstehe ich nicht ganz. Muss ich nach dem Aufbauseminar noch einmal die komplette Fahrausbildung absolvieren?

Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering.

Gäbe es sonst gravierende Konsequenzen wenn man, davon abgesehen, keine scheiße, baut? (Versicherung etc.)

Einer der solche Kommentare hier schreibt:

 

Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering.

der scheint noch nicht soweit gereift zu sein, sich mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Man sollte Dir ein weitaus längere Bedenkzeit (Entzug der Fahrerlaubnis) geben, damit Du noch reifen kannst. ;)

Vielleicht ist das für alle Verkehrsteilnehmer die bessere Lösung. :D

Themenstarteram 2. Januar 2014 um 21:26

Zitat:

Einer der solche Kommentare hier schreibt:

der scheint noch nicht soweit gereift zu sein, sich mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Man sollte Dir ein weitaus längere Bedenkzeit (Entzug der Fahrerlaubnis) geben, damit Du noch reifen kannst. ;)

Vielleicht ist das für alle Verkehrsteilnehmer die bessere Lösung. :D

Falls du hier nicht nur durchs Forum kotzen willst "Blablabla, du bist noch nicht reif geh am besten nochmal in den Kindergarten", sondern tatsächlich was bewirken willst, begründe das bitte.

Das Thema habe ich bewusst nicht erstellt, um meine spät pubertäre Trotzphase auszuleben. Fakt ist das sich in drei Monaten nicht viel geändert haben wird, es nun mal eben die Datumsgrenze die vom Gesetzgeber festgelegt wurde.

Aber gut, die eigentliche Frage wurde mir nun ausführlich beantwortet, dafür ein großes Dankeschön!

Zitat:

Original geschrieben von gobycar99

Zitat:

Einer der solche Kommentare hier schreibt:

der scheint noch nicht soweit gereift zu sein, sich mit einem Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen. Man sollte Dir ein weitaus längere Bedenkzeit (Entzug der Fahrerlaubnis) geben, damit Du noch reifen kannst. ;)

Vielleicht ist das für alle Verkehrsteilnehmer die bessere Lösung. :D

Falls du hier nicht nur durchs Forum kotzen willst "Blablabla, du bist noch nicht reif geh am besten nochmal in den Kindergarten", sondern tatsächlich was bewirken willst, begründe das bitte.

Das Thema habe ich bewusst nicht erstellt, um meine spät pubertäre Trotzphase auszuleben. Fakt ist das sich in drei Monaten nicht viel geändert haben wird, es nun mal eben die Datumsgrenze die vom Gesetzgeber festgelegt wurde.

Aber gut, die eigentliche Frage wurde mir nun ausführlich beantwortet, dafür ein großes Dankeschön!

Tja, schon wieder hast Du m.E. gezeigt, dass eine Verlängerung angezeigt wäre. Wer solche Äußerungen von sich gibt, muss mit entsprechenden Antworten rechnen.

Ich bringe Dich gern zum Kindergarten !

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Ich bringe Dich gern zum Kindergarten !

Tu mir einen Gefallen, und bleib selbst auch dort, denn dort passt das Verhalten bestehns hin.

am 3. Januar 2014 um 8:34

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Tja, schon wieder hast Du m.E. gezeigt, dass eine Verlängerung angezeigt wäre. Wer solche Äußerungen von sich gibt, muss mit entsprechenden Antworten rechnen.

Ich bringe Dich gern zum Kindergarten !

Da dürftest du mit solchen Äußerungen auch gleich bleiben. Die Aussage des TE "Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering." sehe ich als Kritik am Gesetzgeber, dass die Regelungen zu lasch wären, sollte das wirklich so geregelt sein.

Ich möchte dich auch gleich selbst zitieren: Der Glaube etwas zu sein ist ist am Anfang der Überheblichkeit. Du glaubst, besser als der TE zu wissen, was er mit seinem post erfahren oder bewirken möchte. Das ist nicht erst der Anfang, das ist schon mittendrin in der Überheblichkeit.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Tja, schon wieder hast Du m.E. gezeigt, dass eine Verlängerung angezeigt wäre. Wer solche Äußerungen von sich gibt, muss mit entsprechenden Antworten rechnen.

Ich bringe Dich gern zum Kindergarten !

Da dürftest du mit solchen Äußerungen auch gleich bleiben. Die Aussage des TE "Ansonsten wenn man direkt danach den Führerschein wieder bekommt, dann wäre das ganz doch schon fast eine Einladung alleine zu fahren. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit, in eine Routineverkehrskontrolle zu geraten, sehr gering." sehe ich als Kritik am Gesetzgeber, dass die Regelungen zu lasch wären, sollte das wirklich so geregelt sein.

Ich möchte dich auch gleich selbst zitieren: Der Glaube etwas zu sein ist ist am Anfang der Überheblichkeit. Du glaubst, besser als der TE zu wissen, was er mit seinem post erfahren oder bewirken möchte. Das ist nicht erst der Anfang, das ist schon mittendrin in der Überheblichkeit.

Gesetzlich ist alles soweit geregelt. Wo ist da das Problem ?

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