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Beendet das Schild Zulässige Höchstgeschwindigkeit die Zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe?

Themenstarteram 18. September 2019 um 12:17

Servus Freunde der StVO :)

ich bin gestern im strömenden Regen von Norden kommend auf der A7 Richtung Göttingen unterwegs gewesen. Kurz vor der Ausfahrt Göttingen-Nord ist ein Tempolimit bei Nässe angeschlagen, erst 120 km/h dann 90 km/h. Soweit so gut, es war auch ohne Zweifel Nass...;)

Kurz darauf kommt ein "normales" Tempolimit mit 120 km/h (und der Uhrzeit 6-22 Uhr, innerhalb dieses Bereichs war es auch) das auch nach der Auffahrt Göttingen-Nord nochmal wiederholt wird. Nun hat sich mir gestern die Frage gestellt, ob nun nach wie vor 90 km/h gegolten hat oder 120 km/h?

Von der Logik her würde ich vermuten das weiterhin 90 km/h gegolten hat, weil ja ein Tempolimit erst durch das Schild Ende aller Streckenverbote bzw. Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung beendet wird, oder?

Leider lassen meine Gockelskills zu wünschen übrig und ich konnte meine Frage nicht abschließend klären, daher meine Frage an euch (gerne auch mit Quellenverweis).

 

Danke!

 

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wir werden hier jedenfalls keine abschließende Festlegung zur Gültigkeit treffen können, da die Rechtsauffassung der Behörden bundesweit sehr unterschiedlich ist. Das sieht man auch an dem Umstand, dass derartige Konstellationen teilweise recht unterschiedlich beschildert werden. Mal stehen die Schilder kurz voneinander entfernt, mal am gleichen Ptosten usw.

 

Und ein wesentliches Problem wurde hier schon benannt: Trifft ein zeitlich beschränktes Tempolimit außerhalb der angegebenen Zeiten eine neue Regelung (dann nämlich keine), oder gilt es außerhalb der Zeiten als "nicht vorhanden".? Beide Varianten findnen in der Beschilderungspraxis Anwendung und natürlich auch wenn es um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geht.

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am 18. September 2019 um 12:38

https://www.juraforum.de/lexikon/geschwindigkeitsbegrenzung

"Verkehrszeichen für Geschwindigkeitsbeschränkung: so lange gilt ein Tempolimit

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung endet dann, wenn durch entsprechende Verkehrszeichen die Geschwindigkeit aufgehoben oder geändert wird. Auch eine Ortstafel oder das Verlassen der Strecke heben ein etwaiges Tempolimit auf. Eine Ausnahme bilden Geschwindigkeitsbegrenzungen bei

scharfen Kurven,

Gefällen

oder in Gefahrensituationen.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt in diesen Fällen nur solange bis die Gefahr eindeutig nicht mehr besteht."

Es gilt 120 von 6-22Uhr...

Ich vermute mal es hat sich die Fahrbahnbeschaffenheit geändert am Übergang?

Der Witz: wenn rechte Fahrspur vorher nass und links trocken (wie auch immer)!

Ich sage (ohne Quelle dazu): 120 kmh mit Uhrzeitangabe gilt, weil Änderung des vorherigen Limits von 90 bei Nässe.

Ich tippe auch auf 120km/h.

Dem "normalen 120er Schild" fehlt mMn für eine andere Sichtweise die gesetzliche Einschränkung "nur bei Trockenheit"

Die 120km/h galten. Geschwindigkeiten können nicht geschachtelt werden, also gilt das letzte dich betreffende. Und da 6-22Uhr auch dein Zeitraum war, galt 120km/h.

Blöd ist's allerdings, wenn du zwischen 22 und 6 Uhr unterwegs gewesen wärst. Dann wäre das 120km/h-Schild quasi nicht existent gewesen und konnte damit auch kein vorheriges Tempolimit ändern. Dann gülte nach wie vor 90km/h ...

Btw. wo gibt es eigentlich 90er Schilder? Ich kenne u.a. 50, 60, 70, 80, 100, 120 und 130 aber nicht 90 oder 110. (Edit: ach, schriebst du ja: Göttingen)

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 18. September 2019 um 15:08:35 Uhr:

Die 120km/h galten. Geschwindigkeiten können nicht geschachtelt werden, also gilt das letzte dich betreffende. Und da 6-22Uhr auch dein Zeitraum war, galt 120km/h.

Blöd ist's allerdings, wenn du zwischen 22 und 6 Uhr unterwegs gewesen wärst. Dann wäre das 120km/h-Schild quasi nicht existent gewesen und konnte damit auch kein vorheriges Tempolimit ändern. Dann gülte nach wie vor 90km/h ...

Btw. wo gibt es eigentlich 90er Schilder? Ich kenne u.a. 50, 60, 70, 80, 100, 120 und 130 aber nicht 90 oder 110. (Edit: ach, schriebst du ja: Göttingen)

Also wenn es zwischen 22 und 6 Uhr nass gewesen wäre, hätte dann 90 oder 120 gegolten?

Richtig.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 18. September 2019 um 16:19:45 Uhr:

Richtig.

Was von beiden ist richtig? 90 oder 120? :D

Scherz beiseite, interessiert mich wirklich.

Im beschriebenen Fall (Ausgangspost, in Reihenfolge der Fahrstrecke):

1) Erst niedrigeres Tempo mit Zusatz bei Nässe

2) Dahinter dann höheres Tempo mit Zusatz "22 bis 6 Uhr".

3) Wir befinden uns nun an Stelle X

Was gilt nun zwischen 22 und 6 Uhr an Stelle X, wenn es "nass" ist? :D

am 18. September 2019 um 14:53

Zwischen 22 und 6 Uhr gilt keine Beschränkung bei Nässe mehr, da vom neuen Geschwindigkeitsbegrenzungsschild das alte komplett aufgehoben wurde...

Man darf also so schnell fahren wie es einem möglich ist den Anhalteweg einzuhalten.

Themenstarteram 18. September 2019 um 15:27

Zitat:

Ich vermute mal es hat sich die Fahrbahnbeschaffenheit geändert am Übergang?

Am Fahrbahnbelag hat sich (soweit ich mich erinnere) nichts geändert. Wenn ich so drüber nachdenke liegt es ggf. an der (für eine BAB) recht engen Kurve.

Ich war mir wie gesagt nicht sicher und bin mal lieber nur 110 gefahren, dann ist es im Fall der Fälle noch übersichtlich...;)

Mir geht es auch nur um die Strafe für zu schnell fahren, 90 ist da komplett übertrieben mMn (Ich fahre oft dort lang um nicht zu sagen fast tagtäglich).

Bei der Recherche ist mir dann aufgefallen das eine Auffahrt nicht das Tempolimit aufhebt, dachte eigentlich das wäre so. Aber ist es nicht, allerdings mit dem Hinweis dass es üblich ist das Limit nach einer Auffahrt neu anzuschlagen und falls nicht ein Aufgefahrener nicht belangt werden kann, weil er es ja nicht wusste!

Belag, Spurrinnen, Kurven, Straßenschäden... Können zu dieser Einschränkung führen.

 

Letzteres gilt nur, wenn man plausibel darlegen kann, dass man nicht ortskundig war.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 18. September 2019 um 15:08:35 Uhr:

 

Blöd ist's allerdings, wenn du zwischen 22 und 6 Uhr unterwegs gewesen wärst. Dann wäre das 120km/h-Schild quasi nicht existent gewesen und konnte damit auch kein vorheriges Tempolimit ändern. Dann gülte nach wie vor 90km/h ...

Btw. wo gibt es eigentlich 90er Schilder? Ich kenne u.a. 50, 60, 70, 80, 100, 120 und 130 aber nicht 90 oder 110. (Edit: ach, schriebst du ja: Göttingen)

Ich glaube aber das stimmt so nicht.

Ich bin der Meinung, dass zwischen 22 Uhr und 6 Uhr überhaupt kein Tempolimit zählt.

Das Schild 120 von 6 - 22 Uhr ist immer existent und hebt das vorige 90er Schild bei Nässe auf.

Wenn die Uhrzeit nicht zu dem 120 er Limit passt, ist es auserhalb des Geltungszeitraums.

Ergo: Freie Fahrt. So sehe ich das.

Bahnfrei sprach sicherlich von einer Logik, die in der Straßenverkehrsordnung keine Anwendung findet. Logisch wäre es wie Bahnfrei es sagt, auszulegen ist es aber als "Bahn frei".

Meiner Meinung nach verhält sich das in diesem Fall etwas anders:

Die 90 km/h bei Nässe werden erst ein paar Kilometer weiter Richtung Kassel durch das Schild 282 (Aufhebung aller Streckengebote) nach der 2. Ausfahrt Göttingen aufgehoben, genau wie auch die 120 km/h von 6-22 Uhr.

Bei Nässe (allgemeine Definition ist ein durchgängiger Wasserfilm auf der Fahrbahn), gilt das zeitlich begrenzte 120er Limit dort nicht, es ist lediglich bei trockener Fahrbahn existent und kann somit das vorherige auch nicht aufheben.

Alles andere wäre völlig unlogisch.

Also da ich die Strecke kenne, da Anwohner, finde ich deine Auslegung zwar rein rechtlich gesehen nachvollziehbar, aber gewollt ist eben der Fall den Mopedmongo beschrieben hat. Die 90 stehen ja tatsächlich wegen den Kurven dort die eben bei Nässe ohne Tempolimit hohe Gefahr bergen. Auch in der Gegenrichtung bei gleicher Fahrbahn etc. fängt das 90er Limit erst vor den Kurven an. Außerdem werden die 90 an keiner Auffahrt wiederholt. Rein rechtlich gesehen ist das natürlich uninteressant aber lässt eigentlich nur den Schluss zu dass die 90 durch die 120 aufgehoben werden sollen. Sie werden ja auch aufgehoben wenn es eben zwischen 6 und 22 Uhr ist. Da ist das 120 Schild "existent". Das hieße ja Tagsüber 120, auch bei Nässe und Nachts weiterhin 90. Ist halt die Frage wie man rein Rechtlich gesehen dieses Schild nun mal sehen darf, wenn nicht im angegebenen Zeitraum dann: "nicht existent" oder "freie Bahn". Ich für meinen Teil fahre dort immer so wie Mopedmongo es schon beschrieben hat: Freie Bahn!

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