Beendet das Schild Zulässige Höchstgeschwindigkeit die Zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Nässe?
Servus Freunde der StVO 🙂
ich bin gestern im strömenden Regen von Norden kommend auf der A7 Richtung Göttingen unterwegs gewesen. Kurz vor der Ausfahrt Göttingen-Nord ist ein Tempolimit bei Nässe angeschlagen, erst 120 km/h dann 90 km/h. Soweit so gut, es war auch ohne Zweifel Nass...😉
Kurz darauf kommt ein "normales" Tempolimit mit 120 km/h (und der Uhrzeit 6-22 Uhr, innerhalb dieses Bereichs war es auch) das auch nach der Auffahrt Göttingen-Nord nochmal wiederholt wird. Nun hat sich mir gestern die Frage gestellt, ob nun nach wie vor 90 km/h gegolten hat oder 120 km/h?
Von der Logik her würde ich vermuten das weiterhin 90 km/h gegolten hat, weil ja ein Tempolimit erst durch das Schild Ende aller Streckenverbote bzw. Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung beendet wird, oder?
Leider lassen meine Gockelskills zu wünschen übrig und ich konnte meine Frage nicht abschließend klären, daher meine Frage an euch (gerne auch mit Quellenverweis).
Danke!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Wir werden hier jedenfalls keine abschließende Festlegung zur Gültigkeit treffen können, da die Rechtsauffassung der Behörden bundesweit sehr unterschiedlich ist. Das sieht man auch an dem Umstand, dass derartige Konstellationen teilweise recht unterschiedlich beschildert werden. Mal stehen die Schilder kurz voneinander entfernt, mal am gleichen Ptosten usw.
Und ein wesentliches Problem wurde hier schon benannt: Trifft ein zeitlich beschränktes Tempolimit außerhalb der angegebenen Zeiten eine neue Regelung (dann nämlich keine), oder gilt es außerhalb der Zeiten als "nicht vorhanden".? Beide Varianten findnen in der Beschilderungspraxis Anwendung und natürlich auch wenn es um die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten geht.
55 Antworten
Zitat:
@AndyB71 schrieb am 20. September 2019 um 01:13:37 Uhr:
Meiner Meinung nach verhält sich das in diesem Fall etwas anders:Die 90 km/h bei Nässe werden erst ein paar Kilometer weiter Richtung Kassel durch das Schild 282 (Aufhebung aller Streckengebote) nach der 2. Ausfahrt Göttingen aufgehoben, genau wie auch die 120 km/h von 6-22 Uhr.
Bei Nässe (allgemeine Definition ist ein durchgängiger Wasserfilm auf der Fahrbahn), gilt das zeitlich begrenzte 120er Limit dort nicht, es ist lediglich bei trockener Fahrbahn existent und kann somit das vorherige auch nicht aufheben.
Alles andere wäre völlig unlogisch.
Das ist falsch. Mit der Beschilderung durch VZ 274-120 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h) mit zeitlichen Zusatz "6 - 22h" hebe ich das vorherige VZ 274-80 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h) mit dem Zusatz "bei Nässe" durch Anordnung einer anderen Höchstgeschwindigkeit auf. Es entsteht somit eine neue Regelung durch das VZ 274-120. Die Zusatzzeichen beziehen sich immer auf das darüber liegende Verkehrszeichen. Da das 274-80 durch das VZ 274-120 aufgehoben wurde, ist auch die Regelegung per Zusatzzeichen "bei Nässe" des vorangegangenen VZ 274-80 damit aufgehoben.
Somit ist in diesem Fall das Tempo 80 bei Nässe ab dem Tempo 120 mit Uhrzeitbegrenzung aufgehoben. Fahre ich nun außerhalb der festgelegten Uhrzeit 6-22 Uhr am VZ 274-120 vorbei lese ich von oben nach unten. Ich lese, dass ich 120 km/h höchstens fahren darf -> zu einer bestimmten Uhrzeit. Fahre ich dann um 23 Uhr dort vorbei ist das VZ 274-120 weiterhin existent und hat einen regelnden Charakter, der mir aber zu diesem Zeitpunkt erlaubt schneller zu fahren als 120km/h.
sag ich doch
Das ist jetzt deine Auslegung.
Ich will nicht behaupten, dass sie falsch ist, da ich es schlicht und ergreifend nicht weiß. Kannst Du die so belegen, dass sie zweifelsfrei nachvollziehbar ist?
Es sind beides temporäre Streckengebote, das eine zeitlich, das andere Witterungsbedingt. Ich vermag nicht mit Sicherheit zu sagen, dass das eine das andere aufhebt.
Anders wäre es mit einem fixen Gebot ohne Zusatzschild. Das hat immer Vorrang.
nochmals das Zitat: "Eine Geschwindigkeitsbegrenzung endet dann, wenn durch entsprechende Verkehrszeichen die Geschwindigkeit aufgehoben oder geändert wird."
GEÄNDERT = AUFGEHOBEN!
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Dr.Zulassung hat es schon richtig erklärt. 🙂
Kennt eigentlich jemand dieses Schild oder weiß wo das steht?
@Dr.Zulassung
So ist das höchstwahrscheinlich gemeint. Rechtlich gesehen dürfte das aber nicht ganz stimmen.
Kennt jemand die A995 (Verlängerung der A99 von AB-Kreuz M-Süd nach M-Giesing)? Auf einem großen Schild ist für Pkw ein Tempolimit von 80 km/h zwischen 22-6 Uhr wegen Lärmschutz vorgegeben (Lkw noch weniger, aber sei's drum). Ein paar Meter weiter steht 120 km/h zwischen 6-22 Uhr. Beides wird im Abstand von 500-800m immer wieder wiederholt, bis die AB endet.
Um 23 Uhr gilt das erste Schild mit 80 km/h. Ein paar Meter weiter steht nun ein neues Geschwindigkeit begrenzendes Schild. Da man sich um 23 Uhr außerhalb der einschränkenden Zeit von 6-22 Uhr befindet, würde nach Dr. Zulassungs Theorie das zweite Schild die Beschränkung ganz aufgehoben werden ("Schilderkombi muss von oben nach unten gelesen werden"😉. Es ist nicht anzunehmen, dass das richtig sein soll.
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass es an der A995 korrekt beschildert ist, bei Göttingen die Beschilderung bei Nässe für die Zeit von 22-6 Uhr eine ungewollte Lücke aufweist.
@berlin-paul
Wieso hört man von dir keinen Kommentar dazu wie sonst immer?
Ich muss ja nicht überall reinsenfen. 🙂
Mir erscheint das - rein praktisch gesehen - als eine fehlerhafte Beschilderung. Die 90 bei Nässe müssten am selben Mast unterhalb des zeitlich beschränkten 120'er Limits wiederholend montiert sein, um das Gewollte auch rechtlich korrekt umzusetzen. Dann gäbe es diese Irritationen nicht. Aber die regionale BAB-Direktion wird wohl davon überzeugt sein, dass sie die einzig richtige und vor allem sofort einleuchtende Beschilderung aufgestellt hat ... 😉
Was ist deiner Meinung nach das Gewollte? Oder anders gefragt: Wie schnell darf man aktuell rechtlich ab dem 120er-Schild (6-22 Uhr) bei Göttingen um 23 Uhr fahren?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. Sep. 2019 um 10:38:19 Uhr:
Die 90 bei Nässe müssten am selben Mast unterhalb des zeitlich beschränkten 120'er Limits wiederholend montiert sein, um das Gewollte auch rechtlich korrekt umzusetzen.
Aber es ist ja das Gegenteil gewollt, die 90 sollen mit Sicherheit nach den Kurven enden, in der Gegenrichtung beginnt das Limit dort nachdem vorher 120 6-22 Uhr war. Also wie die 90 korrekt aufheben damit diese nicht zwischen 22 und 6 Uhr weiterhin gültig bleibt (bei Nässe)? Habe noch nie ein Aufhebungsschild gesehen welches nur ein Limit bei Nässe aufhebt.
Kombinieren mit einem Zusatzzeichen 1001 - Länge der Verbotsstrecke also auf 1000m oder so.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. September 2019 um 10:52:41 Uhr:
Was ist deiner Meinung nach das Gewollte? Oder anders gefragt: Wie schnell darf man aktuell rechtlich ab dem 120er-Schild (6-22 Uhr) bei Göttingen um 23 Uhr fahren?
120 darf man rechtlich auch bei Nässe. Gewollt wird aber sein, dass dort bei Nässe immer nur max. 90 gefahren wird. Dazu müsste aber - wie zuvor gesagt - beides an einem Mast montiert sein.
Zitat:
@janikz2 schrieb am 20. September 2019 um 10:53:37 Uhr:
Habe noch nie ein Aufhebungsschild gesehen welches nur ein Limit bei Nässe aufhebt.
An dieser Stelle bei Göttingen nicht oder meintest du wirklich NOCH NIE?
In Bayern wird das nach jeder Gefahrenstelle wieder aufgehoben - mittlerweile trägt auch das Aufhebungszeichen die "Einschränkung": Bei Nässe. Das Aufheben "bei Nässe" war hier nicht immer so. Das war höchst irritierend, wenn nur das Schild "80 aufgehoben" vorhanden ist. Da kriegt man das mulmige Gefühl, eine Beschränkung übersehen zu haben. Tatsächlich hat man das "nicht-existente" Schild schlicht wieder vergessen, da jenseits von Regen nicht relevant.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. September 2019 um 10:58:33 Uhr:
120 darf man rechtlich auch bei Nässe.
Ah, ok danke. Du denkst, dass das 120er Schild das vorhergehende "bei Nässe" immer aufhebt, auch wenn das 120er Schild den Zusatz "6-22 Uhr" trägt und man gerade um 23 Uhr unterwegs ist?
Zitat:
Gewollt wird aber sein, dass dort bei Nässe immer nur max. 90 gefahren wird.
Das bezweilfe ich an dieser Stelle.
Ne wirklich noch nie soweit ich mich erinnern kann. Aber gut zu wissen, dann gäbe es hier jedenfalls die Möglichkeit es auch anzuwenden denn ich bin davon überzeugt dass man sich darüber nicht richtig Gedanken gemacht hat was ab 22 Uhr bei Nässe passiert. Jedenfalls ist es nicht gewollt dass dort 90 gefahren wird. Egal zu welcher Zeit. Wie gesagt es geht hier nur um die Kurven, deswegen beginnen die 90 in Gegenrichtung auch erst unmittelbar davor.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. September 2019 um 11:04:39 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. September 2019 um 10:58:33 Uhr:
120 darf man rechtlich auch bei Nässe.
Ah, ok danke. Du denkst, dass das 120er Schild das vorhergehende "bei Nässe" immer aufhebt, auch wenn das 120er Schild den Zusatz "6-22 Uhr" trägt und man gerade um 23 Uhr unterwegs ist?
genau
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 20. September 2019 um 11:04:39 Uhr:
Zitat:
Gewollt wird aber sein, dass dort bei Nässe immer nur max. 90 gefahren wird.
Das bezweilfe ich an dieser Stelle.
Die Örtlichkeit kenne ich nicht. Ich bin nur von der Beschreibung ausgegangen und so erschiene es mir dann sinnvoll.