Bedrohung und Beleidung im Straßenverkehr

Hallo,
 
gestern ist mir was passiert, das werd ich so schnell nicht vergessen.
War gestern auf ner Bundesstraße unterwegs. Neben mir fuhr eine dunkle C Klasse (T-Modell).
Im Verlauf einer scharfen Rechtskurve kam dieser zu weit auf meine Spur.
Habe dann gehupt, wollte ja nicht meinen linken frisch lackierten Außenspiegel verlieren.
hab mich dann nicht mehr weiter darum gekümmert.
Leider war das für den C-Klasse Fahrer nicht erledigt. Der fuhr mir noch hinterher. An der nächsten Ampel stieg er aus...ich hab aus Angst den Türen verschlossen, das Dach war aber offen und so schlug er mit der flachen hand auf mein Dach, spuckte mich beim Schreien an und schrie:
 
Hey Alte, wenn ich Dich erwische, schlag ich Dich tot !
 
An der nächsten Ampel wollte ich ihn zur Rede stellen. E verbarrikadierte sich in seinem Auto, auch seine Tür war geschlossen. Stattdessen schlackerte er mit der Zunge, was meines Empfindens eine frauenfeindl. Geste ist...

hab mir das lange überlegt, aber ich denke , ich werd mal zur polizei gehen. Wenn der evtl. schon vorbelastet ist, weil er sich öfter so aufführt, hab ich evtl. ne Chance...

Was meint Ihr ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze


hm... wenn er mit der flachen hand aus dack geschlagen hat, dürften die fingerabdrücke noch vorhanden sein ^^.... nur so als idee

Also nach 4 Jahren bestimmt nicht mehr !!! 😁😁🙄

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Diese Feststellung mußte ich auch schon machen...🙁

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


und wiedermal einer der typischen "alle anderen verkehrsteilnehmer sind böse zu mir" -thread....

wie auch bei den anderen threads, zu diesem leidigen thema, ohne zeugen handelst du dir nur unnötige telefonkosten sowie fahrerei zu polizeiwache usw. ein....
sobald du aus der tür der wache wieder rausbist, wird dort schallendes gelächter ausbrechen, und deine anzeige mittels papierschredder zu verpackungsmaterial umfunktioniert....

deinen "pöbler" zur rechenschaft zu ziehen, ohne zeugen = 0,nichts......

Das mit dem Gelächter ist dir wohl schon öfters passiert? Oder wie kommst du auf so einen Schmarrn?

Wenn sie sich genötigt und bedroht fühlt (was aufgrund des vorliegenden Sachverhalts als gegeben angesehen werden kann), soll sie Anzeige machen. Außer die Anzeige bei der Polizei zu machen und dort hin zu fahren, entstehen ihr keine weiteren Kosten. Der Rest erledigt der Staatsanwalt. Sollte es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen, ist sie Zeugin. Dadurch entstehen ihr wieder keine Kosten, da diese ja vom Gericht, bzw. vom Verurteilten ersetzt werden.

Ich kann von eigener Erfahrung sagen, dass durchaus einige Verfahren, wo es nur Aussage gegen Aussage war, zu einer Verurteilung kam. Grund war allerdings oftmal die Vorgeschichte des Verurteilten (öfters schon so aufgefallen, Punktekonto in Flensburg, etc.).

Wenn man allerdings meint, ja, das bringt eh nichts, wird es wohl auch nicht so weit kommen. Bis mal etwas schlimmeres passiert. Und dann ist das Geschrei bekanntlich groß.

Bedrohung und Beleidung im Straßenverkehr

Zur Welchen Gesetzt ist solche Klage einzuwenden StPO oder StVO???

hm... wenn er mit der flachen hand aus dack geschlagen hat, dürften die fingerabdrücke noch vorhanden sein ^^.... nur so als idee

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Jetzt glaube ich nicht mehr😁 Wenn sowas wieder passiert, dann kann man auch einen Notruf absetzen und die Polizei verständigen.

Zitat:

Original geschrieben von DerMatze


hm... wenn er mit der flachen hand aus dack geschlagen hat, dürften die fingerabdrücke noch vorhanden sein ^^.... nur so als idee

Also nach 4 Jahren bestimmt nicht mehr !!! 😁😁🙄

Wer gräbt denn immer den alten Schrott (2007) aus?

Zitat:

Original geschrieben von SchWeD


Bedrohung und Beleidung im Straßenverkehr

Zur Welchen Gesetzt ist solche Klage einzuwenden StPO oder StVO???

Strafgesetzbuch

, STGB.

Zitat:

Original geschrieben von SchWeD


Bedrohung und Beleidung im Straßenverkehr

Zur Welchen Gesetzt ist solche Klage einzuwenden StPO oder StVO???

Das VerjG ( Verjährungsgesetz)

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Das VerjG ( Verjährungsgesetz)

Aber nur in Verbindung mit dem Rabattgesetz in der z.Zt. gültigen Fassung.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Das VerjG ( Verjährungsgesetz)

Aber nur in Verbindung mit dem Rabattgesetz in der z.Zt. gültigen Fassung.

zuzüglich dem  § 246 BGB dann passt es wieder 😛

Vielleicht erfahren wir ja noch mal von der TE, was aus der Sache geworden ist....😉

Aussage gegen Aussage gibt es nicht

wenn der Typ an dem Tag da unterwegs war wäre er fällig

no question

ob man davon natürlich was hat steht wieder auf einem andren Blatt

bringen ausser Papierkram und Zeitverschwendung tuts dir ja nix

und wie schonmal einer erwähnt hat ist deine Adresse für den Assi natürlich einsehbar

Platte Reifen
Lack zerkratzt ist vorprogrammiert

Zitat:

Original geschrieben von Counderman


Aussage gegen Aussage gibt es nicht

wenn der Typ an dem Tag da unterwegs war wäre er fällig

no question

Wie willst Du das wissen ? Nur weil er an dem Tag zufällig an der Stelle war wird er nicht automatisch verurteilt, weil der andere behauptet, daß es so gewesen war.

In dem Falle zählt eher der Eindruck des Richters, wem er mehr glaubt, wenn es keine weiteren Zeugen gibt/gab. Aber eine automatische Verurteilung, nur weil jemand etwas behauptet, ohne es beweisen zu können ist noch lange kein automatisches Urteil.

Wir kennen bislang auch nur die Schilderung aus einer Sicht. Ist es aber wirklich so gewesen, oder hat die Lady im SUV vielleicht ein extrem gefährliches Fahrmanöver vollzogen ???

Im Endeffekt bringt eine solche Anzeige gar nichts. Außer daß die eh schon dank Ausdünnung und Sparmaßnahmen überlastete Polizei sich noch um so eine "Bagatelle" kümmern muß und die Beamten da innerlich Wut bekommen könnten.

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt



Zitat:

Original geschrieben von Counderman


Aussage gegen Aussage gibt es nicht

wenn der Typ an dem Tag da unterwegs war wäre er fällig

no question

Wie willst Du das wissen ? Nur weil er an dem Tag zufällig an der Stelle war wird er nicht automatisch verurteilt, weil der andere behauptet, daß es so gewesen war.

In dem Falle zählt eher der Eindruck des Richters, wem er mehr glaubt, wenn es keine weiteren Zeugen gibt/gab. Aber eine automatische Verurteilung, nur weil jemand etwas behauptet, ohne es beweisen zu können ist noch lange kein automatisches Urteil.

Wir kennen bislang auch nur die Schilderung aus einer Sicht. Ist es aber wirklich so gewesen, oder hat die Lady im SUV vielleicht ein extrem gefährliches Fahrmanöver vollzogen ???

Im Endeffekt bringt eine solche Anzeige gar nichts. Außer daß die eh schon dank Ausdünnung und Sparmaßnahmen überlastete Polizei sich noch um so eine "Bagatelle" kümmern muß und die Beamten da innerlich Wut bekommen könnten.

doch weil der Richter dem Kläger mehr glaubt weil der keinen Vorteil aus einer Verurteilung (ausser einer Verschwendung seiner Lebzeit) ziehen würde und er nicht lügen darf.

100% Verurteilung
Ausser du kannst dem Richter einen trifftigen Grund nennen wieso der TE einfach warlos "dich" Angezeigt hat und das vorher noch nie vorkam, aber ihm einfach dein Nummernschild das er zufällig genau auf der Straße zu der Uhrzeit gesehen hat nicht gepasst hat.

Kein Richter der Welt glaubt das wenn kein ärztliches Gutachten einer Psychiatrie vorliegt.

bringen tut es dem Kläger natürlich trotzdem nichts

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