BC: limit 291
hallo leute.
komme eigentlich aus dem E39-forum. alledrdings hat sich ein kollege von mir einen e46 m3 gekauft.
nun habe ich da eine frage.
in seinem bordcomputer steht unter dem punkt limit 291. das kann man irgendwie ein und ausschalten.
weiss einer von euch was das zu bedeuten hat?
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von amigaherbie
aber wenn ich mir über diese Funktion den Winterreifenaufkleber sparen könnte, wäre das nicht schlecht.
Auch bei einem akustisches Signal per BC bei der max. Geschwindigkeit der Winterreifen musst du trotzdem den hässlichen Aufkleber im Blickfeld des Fahrers aufkleben, wenn die Vmax des Autos über den der Winterreifen liegt.
habe ich nicht, wurde bei 2 tüv-terminen und 3 allg. verkehrskontrollen (mit montierten winterreifen versteht sich) nicht bemängelt unter hinweis auf die funktion ...
Gruß,
Kai
Zitat:
Original geschrieben von KaiMüller
habe ich nicht, wurde bei 2 tüv-terminen und 3 allg. verkehrskontrollen (mit montierten winterreifen versteht sich) nicht bemängelt unter hinweis auf die funktion ...
Nur weil die beim TÜV Termin und Kontrolle dies nicht bemängelten, ist es lt. StVZO noch immer vorgeschrieben einen solchen Hinweis im Sichtfeld des Fahrers anzubringen.
StVZO §36; 1 Punkt 1
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php
"die für M + S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,"
ist sie doch- im bordmonitor und im KI-display...von hässlichem aufkleber steht da kein wort...
ist also auslegungssache...ich finde die BC-funktion mit akustischer warnung deutlich "sinnfälliger" als jeden kleber und sehe also den §36 I Nr. 1 StVZO hinreichend erfüllt ...eine evtl. erlassene OWi wäre sicher anfechtbar, und deswegen wird wohl auch regelmässig keine erlassen
Gruß,
Kai
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Ist keine Auslegungsache, die angegebene Vmax muss im Blickwinkel des Fahrzeugführers angegeben sein, dies Betrifft auch die Information über die Vmax bei ausgeschaltetem BC.
Aber mir soll es ja egal sein, ist bei Kontrollen scheinbar ja auch wurscht 😉
Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ist keine Auslegungsache,
das sehe ich anders, es ist vor allem auch unter sicherheitsaspekten sehr gut argumentierbar, würde da jederzeit eine OWi anfechten...
gruß,
Kai
Zitat:
Original geschrieben von KaiMüller
das sehe ich anders, es ist vor allem auch unter sicherheitsaspekten sehr gut argumentierbar, würde da jederzeit eine OWi anfechten...Zitat:
Original geschrieben von Kai70
Ist keine Auslegungsache,
Dein gutes Recht, Erfolg = 0
Diese Funktion steht, meines Wissens nach, nur zur Verfügung bei Bordcomputer in verbindung mit Navi Prof. !
Im Handbuch sollte es aber jeder finden, einfach mal unter Bordcomputer nachblättern.
Das gleiche gilt, ebenfalls meines Wissens nach, auch für die Option des 2. Verbrauchswertes, da dieser wiederrum nur über den Bordmonitor, nicht aber über das Display im KI abrufbar ist.