Bayern - keine kleinen Kennzeichen mehr hinten?

Ein ZUlassungsdienst hat heute meinen 72er Chrysler (erstmals) zugelassen:

Dass es vorne keine kleinen Kennzeichen gibt, ist ja nix Neues, aber jetzt auch hinten nicht mehr!

d.h. kein Leichtkraftrad-Kennzeichen für hinten!

War er einfach nicht hartnäckig genug oder gibt's da eine neue bescheuerte Regelung?

Beste Antwort im Thema

Ich, habe aber keins bekommen weil die Zulassungsstelle der Meinung war ein 380er reicht völlig aus. Man müsste dann ja nur die "richtige" Kombination wählen für die man uns natürlich den "Wunschkennzeichenbonus" berechnet hat.

Das ist eben der Punkt:

Jede Zulassungsstelle kann das handhaben wie Sie will. Habe auch schon Prüfer erlebt die bestimmte Dinge gar nicht mehr eintragen weil Sie ganz genau wissen das die Leute damit spätestens an der Zulassungsstelle scheitern und der Prüfer dann am Ende der geldgeile Typ ist weil er das ja eingetragen hat und dafür auch noch Gebühren verlangt hat.

Das ganze Thema kann man nicht pauschal beantworten da es eben im Ermessen des jeweiligen Bundeslandes bzw. Regierungspräsidiums liegt und der daran angeschlossenen Zulassungsstellen liegt. Es gibt mehr als genug Zulassungsbezirke in Deutschland und jeder einzelne davon hat das Recht es so zu machen wie es das Gesetz Ihnen erlaubt. Da kann alles und nichts bei herumkommen. Aus dem Grund ist die Diskussion wer von euch beiden jetzt Recht hat auch ziemlich müßig.

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Ich hab hinten auch ein Kuchenblech, steht unten ca. 3 cm. über den Rand in der Stoßstange für das Kennzeichen raus. Am f150 war beim Kauf ein kleines, auch Bayern, Nahbarlandkreis, da geht es ohne Probleme!!

Bei mir in der bayerischen Oberpfalz auch absolut problemlos. Ram und Mustang haben jeweils ein kleines Kennzeichen...

Ich kann nur nochmals anbieten, sendet mir eine PM , dann schicke ich die
TÜV Berichte als Scan ( - Berichtigung Fahrzeugpapiere § 13 FZV - heisst diese Prüfung bzw so steht das als Überschrift im Bericht ) vom 29.03.2019 und der Eintrag
im TÜV Gutachten von letzten September. Also alles hochaktuell.
Übrigens die Eintragungen im Gutachten ( wegen Import eines US cars ) bzw die Einzelprüfung wurden
bei unterschiedlichen TÜV Stellen gemacht . 1x München Land ( TÜV Unterhaching ) und einmal in München Stadt.
( TÜV Eichstätterstrasse ) .
Die Sachbearbeiter des KVR München können , aufgrund der riesigen Anzahl von Zulassungen in München Stadt ,
keine keine eigenen Augenscheinprüfungen und Entscheidungen treffen. Ich denke das ist in allen Grossstädten bzw grösseren Städten so.

Moin,

hm - möglich, dass es Absprachen zwischen TÜV und Zulassung gibt. Wenn, dann ist das aber keinesfalls die Regel.
Meinen Pontiac habe ich beispielsweise ebenfalls im März zugelassen - also auch topp-aktuell. Der Wagen kam aus Dinslaken und bekam dort auch sein H-Gutachten inkl. aller notwendiger Papiere. Hatte mich selbst im Vorfeld mit dem Thema Mini-Kennzeichen befasst und auch Angst, ich würde jetzt einen Zwangsumbau aufgebrummt bekommen. War aber alles ganz easy - wie im Beitrag zuvor geschrieben.
Schlussendlich liegt die Entscheidungsgewalt bei der Zulassung. Wenn die nicht hinterher kommt und man nen guten TÜVer hat - Glück gehabt, würde ich sagen. Der nächste ärgert sich vielleicht 😉

Kannst die Berichte hier auch hochladen. Schwärze dazu einfach die sensiblen Daten...

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Wie gesagt, es gibt keine allgemeingültige Antwort auf die Frage. Es existieren in Deutschland 699 Zulassungsstellen. Jede einzelne davon darf im Prinzip Ihr eigenes Süppchen kochen was das Thema Kennzeichen angeht.

Was Zulassungsstelle 1 durchgehen lässt muss Zulassungsstelle 699 noch lange nicht tun 😉 Von daher ist die Diskussion wer hier Recht hat ziemlich müßig da für sich gesehen jeder Recht hat und allgemein betrachtet eben doch niemand hier.

Nur weil meine Zulassungsstelle sich bei dem Thema Kennzeichen etwas angestellt hat muss es bei jemandem in einem anderen Bundesland nicht auch so sein. Schlimm wird es dann wenn es wie bei uns läuft wo dann kurz darauf jemand kleine Kennzeichen bekommt weil er zufällig mal für die Stadt gearbeitet hat........

Solche Aktionen sind wirklich extreeem mies!!!
Aber siehst ja - das kann sogar innerhalb einer Zulassung von heut' auf morgen wieder anders sein. Ein Bekannter meinte erst kürzlich, dass sein Kumpel für seinen Oldie kein Mini-Kennzeichen bekam und sich stattdessen mit einem XL-Schild regelmäßig Spott und Häme einfängt. Er war ein paaf Monate zuvor bei derselben Zulassungsstelle wie ich auch.

Dieses Thema ist so wie der Welches-Öl-Thread: jeder hat was dazu zu sagen, nur weiterbringen wird es niemanden - denn es ist so, wie hier schon diverse Male geschildert: das handhabt jede Zulassungsstelle anders.
DEN einen rechtlichen Kniff, den man sich ausdruckt, auf den Tresen knallt und dann seinen Willen bekommt, gibt es in dem Fall nicht.

Insofern wird das hier auch niemals ein Ende finden.

Sehe ich nicht ganz so... So völlig nach Lust und Laune dürfen die Zulassungsstellen auch nicht entscheiden, denn auch hier gibt es bundesweit geltende Zulassungsvorschriften. Wenn der TÜV eindeutig die Kennzeichengröße festlegt - muss - sich die Zulassungsstelle auch daran halten - sofern es eben möglich ist.

Und das wiederum kommt dann am Ende wohl auf die verfügbaren Zahlenkombinationen des jeweiligen Zulassungsbezirkes an. Wenn nix verfügbar ist, kann man sich drehen und wenden wie man will, dann geht es eben nicht. Und ja, wenn ein kleines Kennzeichen bauartbedingt nicht notwendig ist (bei meinem Dodge Nitro damals zum Beispiel), dann gibt es auch keins - und das finde ich dann auch richtig so...

Hier hilft übrigens auch, vor dem Zulassen des Fahrzeuges mal die Online-Kennzeichenreservierung der jeweiligen Zulassung zu bemühen um zu schauen, was an Kurzkombinationen verfügbar ist.

Sehe ich nicht so. Der TÜV vergibt schließlich nicht die Kennzeichen, sondern die Zulassungsstelle. Hierzu gibt es das entsprechende Vorschriftenwerk bzw. den Gesetzestext auch überall im Netz zur freien Einsicht. Der TÜV wird dort mit keinem Wort erwähnt, sondern (wortwörtlich) liegt es im Ermessen der Zulassungsstelle, die maximal mögliche Kennzeichengröße direkt am Fahrzeug zu prüfen.
Ergo - der TÜV ist raus bei der Nummer. Absprachen zwischen Zulassung und TÜV sind da eine Ausnahme.
Habe, weil mkr das Thema auch keine Ruhe ließ, bei 8 verschiedenen Zulassungsstellen in Nord- und Mitteldeutschland angerufen - wurde bestätigt.

Richtig!! Bei mir ist das kleine Kennzeichen eingetragen!! Sagt nichts aus, können wir gerne austragen wenn sie wollen sagte die Zulassungsstelle!! Frage mich allerdings warum man überhaupt was eintragen lassen muß wenn es eh keine Bedeutung hat!?

Zitat:

@bengs111 schrieb am 25. April 2019 um 13:00:16 Uhr:


Frage mich allerdings warum man überhaupt was eintragen lassen muß wenn es eh keine Bedeutung hat!?

Das kann ich erklären. Der TÜV trägt dir alles in die Papiere ein solange es technisch unbedenklich ist. Ob das ganze aber in Sachen Zulassung auch unbedenklich ist entscheidet die Zulassungsstelle.

Beispiel:

Der TÜV trägt dir bei deinem brandneuen Auto einen Kuhfänger ein da er technisch einwandfrei montiert ist. Blöd wird es dann bei der Zulassungsstelle da der Kuhfänger natürlich gegen Fußgängerschutzauflagen verstößt. Ergo: Die Zulassungsstelle übernimmt den Eintrag nicht und du musst den Kuhfänger wieder abbauen.

Meine Erfahrung (Baden-Württemberg):
Zulassung eines Ford Crown Victoria.
Wir wollten erst zulassen und dann mit den Kennzeichen das Fahrzeug abholen.

Da die Papiere bei der Kennzeichenanfrage noch nicht vorlagen, argumentiert die Zulassungsstelle:
Erst große Kennzeichen machen lassen, dann mit dem Fahrzeug erneut zur Zulassungstelle. Dann entscheiden wir, ob kleines Kennzeichen erforderlich.

Zum Zeitpunkt der Zulassung lagen dann die FZ-Papiere vor, hinten kleines Kennzeichen eingetragen.
Zulassungsstelle: Kleines Kennzeichen wird erteilt, aufgrund des Eintrages keine Wiedervorführung erforderlich.
Man ersparte sich somit den Gang zum Fahrzeug und berief sich auf die Eintragung.

Ich denke, jede Zulassungsstelle hat hier einen gewissen Spielraum.
Manche entscheiden selbst, andere bedienen sich der Zuarbeit vom TÜV.
Früher habe ich auch mit Rumbrüllen und Anwalt drohen erfolglos argumentiert.
Heute bin ich mit Freundlichkeit, einem kleinen Joke auf der Lippe und Verständnis für den Job der Dame viel erfolgreicher.
Bestenfalls später noch mal vorsprechen (wenn der Sachbearbeiter einen besseren Tag hat), oder die Zulassungsstelle wechseln, sofern möglich.
Argumente wie "andere haben doch auch ein kleines Kennzeichen", oder "andere Zulassungsstellen machen das doch auch" würden bei mir auch nicht ziehen. Warum dann also bei der Dame gegenüber.

@Dynamix : Ganz genau so und nicht anders. 120%ige Zustimmung!
Dem ist nichts hinzu zu fügen... 😁

auf Wusch stelle ich `mal den erwähnten TÜV Bericht aus München hier ein ( relevante Internas sind rausgenommen ).
Vielleicht hilt es ja wirklich dem ein oder anderen bei seiner Argumentation mit den Zulassungen.

Noch zu erwähnen wäre, in meinem KFZ Schein wurde vermerkt , dass die kleine Nummernschildgrösse
nur in Verbindung mit H Kennzeichen erlaubt ist ( das ist mir erst im nachhinein eingefallen ) Ggf ist das der Grund
warum es bei mir so problemlos lief. Bei Oldtimern machen sie vielleicht doch noch andere Ausnahme bzw Sonderregelungen. In München scheint das so zu sein, gem. eigener Erfahrungen.

Da ist aber jemand hartnäckig...
Bitte lies dir noch einmal die letzten 1-2 Seiten in aller Ruhe durch. Lesen -> verstehen -> antworten.
Warum ich das schreibe? Nicht um dich zu ärgern. Es ist nämlich nicht so, dass wir dir nicht glauben. Ich schrieb ja bereits, dass es durchaus zu Absprachen zwischen TÜV und Zulassung kommen kann - das liegt aber, genau wie @Dynamix es ebenfalls bereits schrieb, in den Händen der Zulassung und nicht der des TÜV.
Komm zu uns nach Norddeutschland und du wirst sehen, wie viel einfacher manche Dinge hier diesbezüglich sind.

Frage: Du hast ja nun bereits 30 Tacken für die Änderung der Papiere beim TÜV bezahlt. Wie viel hat dir der Landkreis dann noch mal für die Ausnahmegenehmigung abgeknöpft? Wenn auch noch mal 30 extra, hast du doppelt gelöhnt...

München ist übrigens nicht Bayern! Es kann ein paar Landkreise schon wieder ganz anders ausschauen. Hast du das schon einmal geprüft und bei ein paar Zulassungsstellen nachgefragt?

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