Baumschaden-Fahrzeug

Hallo Forenti,

bei uns in der Nachbarschaft hat es durch den jüngsten Sturm leider einen schönen 124er erwischt.
Der ist jetzt in Folge des Baumschlages offen (Scheiben geborsten).

Müsste der jetzt nicht eigentlich sichergestellt werden?
Uns wundert das der so wie er da erschlagen dasteht und durch Regen vollläuft nicht beseitigt wird.

Oder ist das generell Sache des Besitzers? Und wenn der nicht da ist wg. Urlaub??

Wir vermuten das die Aasgeier schon kreisen und des Nächtens das Schlachtefest beginnt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kai R. schrieb am 10. Oktober 2017 um 16:09:16 Uhr:


doch das tut sie. Wenn die Maßnahme geeignet und verhältnismässig ist - das scheint hier gegeben.

http://www.haerlein.de/.../

Du scheinst ihn immer noch nicht verstanden zu haben.

Hast Du schonmal gesehen, das die Polizei jemand abschleppt? Also mit nem Polizeifahrzeug?

Die Polizei schleppt selber nicht ab, sie ruft höchsten einen Abschlepper, der das Fahrzeug zur Verwahrstelle bringt!!

Jetzt verstanden?

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Sag ich doch Didi. Sehr traurig.

Vielleicht ein Objekt, welches für den Umbau zum Cabrio geeignet ist :'(

Ich würde hier erst einmal prüfen, in wie fern der Besitzer des Baumes haftbar ist.

Schwer. Wenn es die Stadt bzw Gemeinde ist, wird da nicht viel passieren. Außer der Wagen hat Vollkasko

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Sturmschaden (min. Windstärke 8 = liegt vor) geht auf Teilkasko.

Haftung der Gemeinde als Straßeneigentümer wird vermutlich nichts, weil in aller Regel Protokolle der 2xjährlich laufenden Baumschau vorhanden sind. Der Baum ist offensichtllich mit der Wurzel umgerissen worden. Der Baum war also sicher nicht bruchgefährdet.

Genau.
Nur wenn die Stadt fahrlässig bzw die Pflichten vernachlässigt hat, könnte man sie haftbar machen.

Bei privat ist dass glaube dann wieder anders..

Nee, ist letztlich das gleiche Spiel. Nur dass Private die Baumschau seltenst tatsächlich durchführen.

Im Endeffekt - seien wir Mal ehrlich - tut es doch kaum jemand. Die meisten Hausbesitzer machen sich über Bäume keine Gedanken oder wissen es einfach nicht.

Bei uns kam sogar vor Jahren Mal die Stadt und legte uns auf alle Bäume checken zu lassen.

Naturgewalten sind halt leider immer wieder unschön..

Ich weiß um das Problem und sehe selbst tatsächlich auch mehrfach im Jahr nach trocknen Stellen in den Kronen und ggf. Bruchholz. Wenn es sein muss, dann muss so ein Baum eben abgetragen werden. Aber ein solcher Sturmschaden ... da kann man gucken wie man will, das ist nicht vorhersehbar.

Dennoch würde ich auch die Stadt den Nachweis erbringen lassen. Viele Städte schlampen da und erfüllen nicht Ihre Pflicht. Wenn man einen Schaden hat, sollte man alle Wege gehen diesen ersetzt zubekommen.

Aber Du siehst schon, dass der konkrete Baum bei vitaler Wurzel komplett umgerissen wurde?

Ich sehe ein Stück Baum, und ichsehe ein Stück Wurzel. Ich sehe nicht den Untergrund, Ich sehe nicht was da schon alles weg ist, also eigentlich sehe ich nichts außer einem Bild nachdem der Baum kleingeschnitten ist.

Vielleicht war die Wurzel schon locker, morsch ........

Aber ohne durchgeführte nachweisbare Baumschau kann, und ich betone kann, die Stadt eine Haftung haben. Das ist aber nur vor Ort zu klären.
Und wer nur anhand von Bildern die Tage danach erstellt wurden hier alles kategorisch ablehnt, ???????????????
Da schreib ich lieber nichts dazu

Es wurde von einem Erwachsenen 🙂 ein FB-link eingstellt, da sieht man den Zustand mit dem kompletten Baum als Gesamtstück. 😉

Bäume haben übrigens keine Rechtspflicht, stets als Fels in der Brandung stehen zu bleiben. Das macht nur eine gewisse Versicherung ... oder eben auch nicht. 😁

Er ist samt Wurzel umgefallen. Und hat dabei noch die sauschweren Gehweg-Bodenplatten ala Baden Württembergs Rache rausgehebelt.

Zitat:

@AndyW211320 schrieb am 15. Oktober 2017 um 12:24:16 Uhr:


die sauschweren Gehweg-Bodenplatten ala Baden Württembergs Rache

Den kannte ich noch nicht ... 😎

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