Baumschaden-Fahrzeug
Hallo Forenti,
bei uns in der Nachbarschaft hat es durch den jüngsten Sturm leider einen schönen 124er erwischt.
Der ist jetzt in Folge des Baumschlages offen (Scheiben geborsten).
Müsste der jetzt nicht eigentlich sichergestellt werden?
Uns wundert das der so wie er da erschlagen dasteht und durch Regen vollläuft nicht beseitigt wird.
Oder ist das generell Sache des Besitzers? Und wenn der nicht da ist wg. Urlaub??
Wir vermuten das die Aasgeier schon kreisen und des Nächtens das Schlachtefest beginnt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Oktober 2017 um 16:09:16 Uhr:
doch das tut sie. Wenn die Maßnahme geeignet und verhältnismässig ist - das scheint hier gegeben.
Du scheinst ihn immer noch nicht verstanden zu haben.
Hast Du schonmal gesehen, das die Polizei jemand abschleppt? Also mit nem Polizeifahrzeug?
Die Polizei schleppt selber nicht ab, sie ruft höchsten einen Abschlepper, der das Fahrzeug zur Verwahrstelle bringt!!
Jetzt verstanden?
70 Antworten
https://dejure.org/gesetze/PolG/32.html
Zitat:
§ 32
Sicherstellung
(1) Die Polizei kann eine Sache sicherstellen, wenn dies erforderlich ist, um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung der Sache zu schützen.
doch das tut sie. Wenn die Maßnahme geeignet und verhältnismässig ist - das scheint hier gegeben.
Kai. Ja, sehe ich auch so. Zudem ist das Fahrzeug ja sehr beschädigt. Wohl fahren wird er noch, aber ab B-Säule ist das Dach platt.
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Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Oktober 2017 um 16:13:36 Uhr:
hoffentlich gut versichert
Schätze den Fahrzeugwert auf max. 5-8K, 230E W124, rostfrei, gut gepflegt.
Mehr vom ideellen Wert schlimm. Immer schade wenn ein solcher Wagen in der Presse landen muss. Der hätte noch 10 Jahre gemacht.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Oktober 2017 um 16:09:16 Uhr:
doch das tut sie. Wenn die Maßnahme geeignet und verhältnismässig ist - das scheint hier gegeben.
Du scheinst ihn immer noch nicht verstanden zu haben.
Hast Du schonmal gesehen, das die Polizei jemand abschleppt? Also mit nem Polizeifahrzeug?
Die Polizei schleppt selber nicht ab, sie ruft höchsten einen Abschlepper, der das Fahrzeug zur Verwahrstelle bringt!!
Jetzt verstanden?
Der ist Schrott wie du selbst schreibst und landet in der Presse. Deshalb interessiert es auch niemanden, ob da etwas Wasser hineinkommt.
Wahrscheinlich Vollkasko: der Zeitwert wird ersetzt, der Rest interessiert den Eigentümer nicht
Schade drum, aber manche schließen da schneller ab. Hin ist hin und wer ein schönes Auto fährt ist nunmal nicht automatisch so vernarrt, dass er da jetzt noch irgendwie die Sitze rausreißt, um sie jemanden zu geben, der schon immer auf so gut erhaltene Sitze gewartet hat...
Ich überlege gerade, ob nicht sogar Teilkasko reicht?
Für den Fall, dass der Fahrer es (noch) nicht weiß, einfach die Polizei informieren. Da ich von obigem ausgehe, wird das aber schon so seine Richtigkeit haben. Die Gutachter werden gut beschäftigt sein, dann dauert´s eben zwei oder drei Tage.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Oktober 2017 um 16:09:16 Uhr:
doch das tut sie. Wenn die Maßnahme geeignet und verhältnismässig ist - das scheint hier gegeben.
Ironie on:
Nein das tut die Polizei nicht, sie beauftragt einen Abschleppdienst. 😁
Ironie off.
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 10. Oktober 2017 um 18:00:19 Uhr:
Wahrscheinlich Vollkasko: der Zeitwert wird ersetzt, der Rest interessiert den Eigentümer nicht
Sehr optimistisch, bei einem mindestens 20 Jahre altem Fahrzeug.
Wenn der noch 5.000 bis 8.000 € wert ist und die Versicherung entsprechend günstig, weil xx Jahre unfallfrei...
Oder weil man den Wagen schon 20 Jahre fährt und nie mal irgendwas an der Versicherung geändert hat...
Außerdem reicht eine Teilkasko wohl auch schon... ab Windstärke 8:
Letztlich egal. Es wird den Eigentümer nicht kümmern, ob da Wasser auf die Sitze kommt, denn Dächer werden selten ausgebeult, wenn da mehr als ein Hagelschaden dran ist.
Liest sich ja doch nach Totalschaden: "ab B-Säule platt"
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Oktober 2017 um 15:26:51 Uhr:
normalerweise werden nicht gesicherte FZ abgeschleppt von der Polizei
Nicht generell. Kommt auf den Einzelfall an. Sind teure Sachen drin, werden sie sichergestellt und gut ist. Wenn eine Sicherung nur schwer oder gar nicht möglich wird auch schon mal geschleppt. Wie gesagt. Eine Einzelfallentscheidung. Entscheidet jeder für sich vor Ort.
Zumindest ist es bei uns so.
Da das THW schon dran rumgeschnitten hat, bin ich mir ziemlich sicher, dass die Polizei bereits darüber informiert ist. Solange das Fahrzeug angemeldet ist und keine Betriebsstoffe auslaufen und das Fahrzeug den Verkehr nicht behindert, sollte das eine Zeit lang kein Problem sein meiner Meinung nach.