Baumschaden-Fahrzeug
Hallo Forenti,
bei uns in der Nachbarschaft hat es durch den jüngsten Sturm leider einen schönen 124er erwischt.
Der ist jetzt in Folge des Baumschlages offen (Scheiben geborsten).
Müsste der jetzt nicht eigentlich sichergestellt werden?
Uns wundert das der so wie er da erschlagen dasteht und durch Regen vollläuft nicht beseitigt wird.
Oder ist das generell Sache des Besitzers? Und wenn der nicht da ist wg. Urlaub??
Wir vermuten das die Aasgeier schon kreisen und des Nächtens das Schlachtefest beginnt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai R. schrieb am 10. Oktober 2017 um 16:09:16 Uhr:
doch das tut sie. Wenn die Maßnahme geeignet und verhältnismässig ist - das scheint hier gegeben.
Du scheinst ihn immer noch nicht verstanden zu haben.
Hast Du schonmal gesehen, das die Polizei jemand abschleppt? Also mit nem Polizeifahrzeug?
Die Polizei schleppt selber nicht ab, sie ruft höchsten einen Abschlepper, der das Fahrzeug zur Verwahrstelle bringt!!
Jetzt verstanden?
70 Antworten
Ja, Reaver, genau das denke ich auch. Die werden Einsatzpläne haben, um alles koordiniert wieder zu bereinigen. Dabei werden dann die entstandenen Schäden (was auch immer) gemeldet. Und dann je nach Priorität abgearbeitet. Leider sind es in der Zahl zu viele Schäden.
Und ja, der Wagen steht normal geparkt, behindert niemanden, keine Umweltgefahr.
Im übrigen wurde gestern vermeldet das in Berlin 60.000!!!! Bäume (inkl. der Waldbäume) durch den Sturm platt gemacht wurden. Das muss man sich mal vorstellen. Da wird man noch Monate zu tun haben. Heftig.
Hallo, Ratoncita,
Zitat:
@Ratoncita schrieb am 10. Oktober 2017 um 15:49:38 Uhr:
Eine Plane drueber haette zumindest den Wasserschaden verhindert... 😉
mit so einer Plane wäre ich vorsichtig, egal, ob als Fahrer / Halter und erst recht als Außenstehender.
Die Planen sind in Ordnung, wenn Windstille herrscht und es nur schneit oder friert.
Kommt Wind dazu, besteht die Gefahr, dass die Plane unkontrolliert in der Gegend herumfliegt und andere gefährdet oder sogar schädigt.
Wer kommt dann für den Schaden auf, wenn Du die Plane auf dem Dir fremden Fahrzeug angebracht hast und diese sich gelöst hat?
Viele Grüße,
Uhu110
In diesem Falle muß dem Halter erst mal Gelegenheit gegeben werden, die Sache selbst zu erledigen, es sei denn, es liegt eine akute Gefährung vor: Scharfkantige Teile mit Gefährung von Fahrzeugen/ Fußgängern, Schulweg, Öl läuft aus, abschüssige Strecke usw. So einfach, wie sich das manche immer vorstellen, ist die Sache nicht.
der fährt doch bestimmt noch. So wie hier:
http://www.express.de/.../...li---vw-bus-faehrt-trotzdem-noch-28552348
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Kai, ja fahren tut der ganz sicher noch. Nur der Fahrgast hinten rechts müsste wohl sehr stark den Kopf einziehen. 😉
Ja unbedingt,liegt da noch einer drinne ?
Schaue mir gerade das "Fenster zum Hof an,von Alfred.
Bopp19
"Fenster zum Hof."
Da ist doch kein Zusammenhang. Die Fenster sind doch alle geborsten.🙂
Schreibt hier Andy:" das ist ein Deutscher und kein Berliner?" Nei,nei...
Eigentlich alles gesagt. Was mich nachdenklich macht ist die richtige Antwort vom Uhu. Ist es deshalb besser nicht zu helfen nur weil man danach belangt werden könnte? Nein, Uhu du hast nicht gesagt, nicht zu helfen. Die Frage steht jedoch unausgesprochen im Forum.
Gruß
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 13. Oktober 2017 um 12:15:33 Uhr:
Ja unbedingt,liegt da noch einer drinne ?Schaue mir gerade das "Fenster zum Hof an,von Alfred.
Bopp19
Wer jetzt genau wissen möchte, wo das ist: https://de-de.facebook.com/maigoldberlin/