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Baumaschinen im Strassenverkehr?

Themenstarteram 6. November 2014 um 15:31

Servus zusammen,

Ich muss mal eben ganz dumm in die Runde fragen: Dürfen Baumaschinen wie Bagger, Radlager, etcpp. am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen? Also ich rede dabei von selbstfahrenden Motorgetriebenen Maschinen ohne ein KFZ Kennzeichen. Und ich rede nicht davon, dass mal nen Radlager mit der vollen Schaufel zum wenden in der engen Baustelle auf die Strasse fährt.

Hatte kürzlich die Situation das an einer Baustelle das Baumaterial von weiter her mit dem Radlader über die Hauptstrasse transportiert wurde. Und dabei ist mir aufgefallen, das die ja kein Kennzeichen und somit dann auch keine Versicherung haben, oder?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 6. November 2014 um 17:51:07 Uhr:

...bis 6kmh...

falsch!

ein kennzeichen wird erst benötigt, wenn die geräte scheller als 20kmh fahren können - darunter reicht es, wenn die firmenanschrift auf der baumaschine angebracht ist.

Zitat:

@DerBiba schrieb am 6. November 2014 um 16:31:56 Uhr:

Und dabei ist mir aufgefallen, das die ja kein Kennzeichen und somit dann auch keine Versicherung haben, oder?

diese fahrzeuge die das ohne kennzeichen dürfen, sind über die betriebshaftpflicht versichert...

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http://www.bfga.de/.../...und-radlader-im-oeffentlichen-strasenverkehr

. sie dürfen

Nein, sie dürfen in dem geschilderten Fall eben nicht, siehe Punkt 1 in meinem link: "Beförderung und Transport von Personen und Ladung ist verboten!"

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 6. November 2014 um 17:51:07 Uhr:

...bis 6kmh...

falsch!

ein kennzeichen wird erst benötigt, wenn die geräte scheller als 20kmh fahren können - darunter reicht es, wenn die firmenanschrift auf der baumaschine angebracht ist.

Zitat:

@DerBiba schrieb am 6. November 2014 um 16:31:56 Uhr:

Und dabei ist mir aufgefallen, das die ja kein Kennzeichen und somit dann auch keine Versicherung haben, oder?

diese fahrzeuge die das ohne kennzeichen dürfen, sind über die betriebshaftpflicht versichert...

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 6. November 2014 um 17:55:28 Uhr:

....

Zitat:

@DerBiba schrieb am 6. November 2014 um 16:31:56 Uhr:

Und dabei ist mir aufgefallen, das die ja kein Kennzeichen und somit dann auch keine Versicherung haben, oder?

diese fahrzeuge die das ohne kennzeichen dürfen, sind über die betriebshaftpflicht versichert...

Das kann ich bestätigen, wir müssen jährlich bei der Versicherung angeben, wieviel solcher Fahrzeuge im Bestand sind und genutzt werden.

Themenstarteram 6. November 2014 um 20:32

Und diese Betriebshaftpflicht ist auch keine "Wäre nett wenn abgeschlossen", sondern wie der Name es sagt eine HaftPFLICHTversicherung?

Ist das ganze dann eine Sonderregelung nur für Baufirmen? Oder kann ich sonst auch, sagen wir mir einen Sitzrasenmäher (eine Gartenbaumaschine) kaufen und dann damit durch die Gegend düsen?

Ja ja ist jetzt weit hergeholt, aber interessiert mich jetzt halt.

Gute Frage. Früher durfte man sogar mit einem Handwagen auf der Straße rumlaufen (fahren). Würde mich nicht wundern, wenn das heute auch noch gilt.

(Wohl eher nicht auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, klar.)

Zitat:

@DerBiba schrieb am 6. November 2014 um 21:32:37 Uhr:

Und diese Betriebshaftpflicht ist auch keine "Wäre nett wenn abgeschlossen", sondern wie der Name es sagt eine HaftPFLICHTversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung heißt nicht so, weil sie Pflicht ist, sondern weil sie dazu dient, festzustellen, ob man einem Dritten gegenüber haftpflichtig ist, oder nicht, und falls ja, den Haftpflichtschaden zu regulieren. Falls deine Argumentation stimmen würde, wäre die Privathaftpflichtversicherung ja auch Pflicht, ist sie aber nicht.

LG Johann

Zitat:

@DerBiba schrieb am 6. November 2014 um 21:32:37 Uhr:

Und diese Betriebshaftpflicht ist auch keine "Wäre nett wenn abgeschlossen", sondern wie der Name es sagt eine HaftPFLICHTversicherung?

Ist das ganze dann eine Sonderregelung nur für Baufirmen? Oder kann ich sonst auch, sagen wir mir einen Sitzrasenmäher (eine Gartenbaumaschine) kaufen und dann damit durch die Gegend düsen?

Ja ja ist jetzt weit hergeholt, aber interessiert mich jetzt halt.

Wenn StVo-gemäße Beleuchtung angebracht sind und gewerblicher Einsatz mit entsprechendem Firmenschild und rundem Zusatzschild "20" und Betriebshaftpflicht, dann ja.

Privat nur bis 6km/h, mit StVo-gemäßer Beleuchtung, entsprechender baulicher Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit und rundem Zusatzschild "6", kein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich.

Alles ohne Gewähr.

am 6. November 2014 um 23:14

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. November 2014 um 22:17:19 Uhr:

Gute Frage. Früher durfte man sogar mit einem Handwagen auf der Straße rumlaufen (fahren). Würde mich nicht wundern, wenn das heute auch noch gilt.

Sie dürfen nicht nur, sie müssen es sogar, wenn sie auf dem Gehweg Fußgänger erheblich behindern würden. Das gilt übrigens auch für ihr Fahrzeug schiebende Radfahrer!

Zitat:

§ 25 StVO:

(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.

Wenn euch an Baustellen also mal wieder ein Schild „Radfahrer absteigen“ begegnet, denkt daran dass die dann auf der Fahrbahn schieben müßten! (Unter der Voraussetzung es auf dem verbleibenden Gehweg baustellenbedingt eng wird)

Zitat:

@cycleride schrieb am 7. November 2014 um 00:14:01 Uhr:

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 6. November 2014 um 22:17:19 Uhr:

Gute Frage. Früher durfte man sogar mit einem Handwagen auf der Straße rumlaufen (fahren). Würde mich nicht wundern, wenn das heute auch noch gilt.

Sie dürfen nicht nur, sie müssen es sogar, wenn sie auf dem Gehweg Fußgänger erheblich behindern würden. Das gilt übrigens auch für ihr Fahrzeug schiebende Radfahrer!

§ 25 StVO:

(2) Wer zu Fuß geht und Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführt, muss die Fahrbahn benutzen, wenn auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen andere zu Fuß Gehende erheblich behindert würden.

Dankeschön!

Themenstarteram 7. November 2014 um 11:23

Also kauf ich mir nun nen Aufsitzrasenmäher, einen Satz Lampen & Lichterketten, eine Schneefräse für den Winter, einen Satz 6km/h Schildchen und nen Helm mit nem Blinkelämpchen oben drauf und fahre künftig Rasenmäher :D

Oh wie werden mich alle hassen dann *kicher*

Aber danke euch allen für die Aufklärung.

Du kannst sogar einen Wagen mit 2 Kühen bespannen und in der Hauptverkehrszeit aufs Feld schlurfen lassen. War bei uns früher gang und gäbe.

Zitat:

@DerBiba schrieb am 7. November 2014 um 12:23:47 Uhr:

Also kauf ich mir nun nen Aufsitzrasenmäher, einen Satz Lampen & Lichterketten, eine Schneefräse für den Winter, einen Satz 6km/h Schildchen und nen Helm mit nem Blinkelämpchen oben drauf und fahre künftig Rasenmäher :D

Oh wie werden mich alle hassen dann *kicher*

Aber danke euch allen für die Aufklärung.

Das geht absolut! Man könnte sogar theoretisch einen ganz normalen Pkw auf 6km/h umrüsten und würde dann Steuern und Versicherung sparen und dürfte ihn auch ohne Führerschein fahren.

Man muss allerdings (ggf auch beim Rasenmäher) den Motor drosseln - das Fahrzeug darf nicht schneller als 6km/h fahren können, einfach nur ein 6km-Aufkleber reicht nicht.

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