Batterie stark entladen
Hallo,
vergangene Woche wurde eine neue Batterie in meinem 335i verbaut. Die alte hatte 70ah , die neue 74ah. Erledigt hat das eine Meister-Autowerkstatt. Leider muss ich feststellen, dass nach wie vor die Meldung kommt, Batterie stark entladen.
Weiß jemand den Grund und ob ich noch einmal in die Werkstatt fahren soll ?
Vielen Dank für die Rückmeldung
Günther
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20 Antworten
... am besten einfach mal persönlich oder per e-Mail nachfragen!
Ich würde jede Wette eingehn dass du eine Mitschuld bekommst bei Diebstahl von der Versicherung UND bzgl Beihilfe zur Unterstützung einer Straftat.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Strafrecht)
Für die Beihilfehandlung soll dabei nach überwiegender Ansicht jede Handlung des Gehilfen ausreichen, die geeignet ist, die Haupttat zu fördern.
Die Diskussion hatten wir auch schonmal im Versicherungsforum...
https://www.motor-talk.de/.../...-garage-abschliessen-t763072.html?...
Mir kann es momentan eigentlich egal sein, da ich einen zur Wohnung gehörenden Stellplatz in der Tiefgarage nutze. Da versteht es sich von selbst, dass das Auto abgeschlossen wird. Mich hat es nur interessiert, ob in den Versicherungsbedingungen extra darauf hingewiesen wird. Oftmals ist es ja so, dass im Kleingedruckten noch ein "Winkelzug" im (unverständlichen) Advokatendeutsch versteckt ist.
Zitat:
@robertx66 schrieb am 16. Dezember 2020 um 18:20:03 Uhr:
Ich würde jede Wette eingehn dass du eine Mitschuld bekommst bei Diebstahl von der Versicherung UND bzgl Beihilfe zur Unterstützung einer Straftat.
https://de.wikipedia.org/wiki/Beihilfe_(Strafrecht)
Für die Beihilfehandlung soll dabei nach überwiegender Ansicht jede Handlung des Gehilfen ausreichen, die geeignet ist, die Haupttat zu fördern.
Hehe, juristisch gesehen ist das absoluter Blödsinn. Behilfe begeht er auf jeden Fall nicht. Geht auch gar nicht. Er müsste Behilfe zum Diebstahl begehen, was aber fakto bei eigenen Eigentum nicht geht. Somit würde er, wenn überhaupt Betrug begehen. Aber ein Betrugstatbestand liegt auch nicht vor. Abgesehen davon, dass auch der Tatbestand der Behilfe gar nicht erfüllt wäre. Kommt noch fahrlässigkeit in Betracht. Aber es gibt kein fahrlässige Beihilfe zum Diebstahl. ^^ Also Strafrechtlich komplett irrelevant.
Bzgl. Versicherung kann tatsächlich sogar evtl. fahrlässigkeit und damit ein Ausschluss vorliegen. Müsste dafür die Versicherungsbedingungen kennen. Und auch mal überprüfen wie die Rechtsprechung hierzu entscheidet.
Sorry, danke für die Missionierungsversuche!
Leider in dieser Hinsicht beratungsresistend!