Basis oder Klassik Tarif ?
Ich habe bei einem Versicherer nun ein Top Angebot gefunden.
Dort kann man aber zwischen 2 Tarifen wählen.
1. Basis Tarif
2. Klassik Tarif (etwas Teurer)
Ich möchte für meinen alten Golf nur eine Haftpflichtversicherung ohne Kasko abschließen.
Meine Fragen sind:
1. Ist es bei einer Haftpflicvhtversicherung relevant, ob man eine Werkstattbindung hat oder nicht? Oder kann bei einem nicht verschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung darauf bestehen, das mein Wagen in einer Vertragswerkstatt meines Versicherers repariert wird?
2. Wie kann ich den Satz "Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit " verstehen?
Anbei ein Screenshot der besagten Tarife:
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RP Golfer
Ich möchte für meinen alten Golf nur eine Haftpflichtversicherung ohne Kasko abschließen.
Meine Fragen sind:1. Ist es bei einer Haftpflicvhtversicherung relevant, ob man eine Werkstattbindung hat oder nicht? Oder kann bei einem nicht verschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung darauf bestehen, das mein Wagen in einer Vertragswerkstatt meines Versicherers repariert wird?
Bei der Haftpflicht gibt es keine Werkstattbindung, wenn du unverschuldet einen Unfall hast, kannst du eine Werkstatt nach deiner Wahl aussuchen, die gegnerische Versicherung darf dir keine Werkstatt vorschreiben.
Die Auswahl Werkstattbindung in deinem Fall betrifft die TK bzw. VK, aber du willst ja nur Haftpflicht ohne Kasko.
http://...rgleich-kfzversicherung.de/.../Zitat:
Original geschrieben von RP Golfer
2. Wie kann ich den Satz "Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit " verstehen?
18 Antworten
Naja, dieses Thema ist nun wirklich nicht so speziell, dass es von Experten behandelt werden muss und bietet keinerlei Kontroversen bzw. ist klar geregelt.
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Naja, dieses Thema ist nun wirklich nicht so speziell, dass es von Experten behandelt werden muss und bietet keinerlei Kontroversen bzw. ist klar geregelt.
Da stimme ich zu.
Meine Bemerkung war mehr genereller Natur hinsichtlich des gelegentlichen Verhaltens von selbsternannten Experten bei Vorbringung abweichender Auffassungen.
O.
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
und bevor es noch öfters kommt: Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bezieht sich hier auf die Kasko-Versicherung! Also bitte beim TE keine falschen Ängste Schüren!
In der Haftpflicht kann es zwar auch zu Regress vom Versicherer kommen, dort bezieht sich die grobe Fahrlässigkeit aber auf was anderes, nämlich wenn du grob fahrlässig einem Besoffenen deinen Autoschlüssel gibst oder jemandem, der keinen FS hat, fahren lässt, oder du an Straßenrennen teilnimmst. Das ist aber immer so. unabhängig von Basis und Klassik-Tarif!
Unachtsamkeit an einer Kreuzung allein führt in der KFZ Haftpflicht nicht zu Leistungskürzung oder Leistungsfreiheit des Versicherers. Das obige Beispiel von Ducay verstehe ich daher nicht, entweder war da Alk im Spiel oder ein unberechtigter Fahrer o.ä. oder es ging um Probleme bei der Regulierung über Kasko.
hab absolut keine ahnung wie man darauf kommt, dass das nur für die kaskoversicherung gilt. es geht aus dem screenshot überhaupt nicht hervor. es ist ja gar keine kaskoversicherung drin und trotzdem steht das da.
kann nur viel spaß wünschen beim 1. haftpflichtfall wenn man den verzicht auf einwand bei grober fahrlässigkeit nicht im tarif hat. bei den 2 versicherungen wo ich mich erkundigt habe, ist es jedenfalls so, dass sich das auch auf haftpflicht bezieht. es spielt bei reiner haftpflicht genau so eine rolle, da könnt ihr so viel reden wie ihr wollt. ruft halt selber bei ner vericherung an und fragt nach.
das wurde damals bei meinem unfall auch schamlos ausgenutzt wie ich schon geschrieben habe. ich war bei huk. ich habe bei rechts vor links jemanden die vorfahrt genommen, weil ich den übersehn habe, obwohl ich mir zu 100% sicher war, dass da alles frei ist. find das ja ganz amüsant, dass dann von irgendeinem user gleich was dazugereimt wird, von wegen ich hätte alkohol getrunken oder sonst was. aber es war weiter nix. vielleicht kommen andere versicherungen trotz billigtarif nicht sofort mit der groben fahrlässigkeit nur weil man wen übersieht, aber bei huk war es so.
wenn ihr meint bei eurer versicherung wär das anders, dann macht das halt wie ihr wollt. stört mich nicht und ich werd euch auch nicht versuchen umzustimmen, wollt nur leute warnen, die aufgrund des hier geschriebenen sorglos den billigtarif nehmen und dann paar tausend eu beim 1. haftpflichtfall bezahlen müssen. hat auch was lustiges, man fragt sich dann, wofür man überhaupt jahrelang die beiträge bezahlt hat, wenn man dann doch den großteil selber zahlen soll vom schaden des andern autos.
Zitat:
Original geschrieben von Ducay
hab absolut keine ahnung wie man darauf kommt, dass das nur für die kaskoversicherung gilt. es geht aus dem screenshot überhaupt nicht hervor.
Ich hab doch geschrieben wie ich drauf komme, das steht in den zugehörigen AGBs auf Seite 33.
Zitat:
Original geschrieben von Ducay
es ist ja gar keine kaskoversicherung drin und trotzdem steht das da.
Ja mei, es steht auch Haarwild da...
Zitat:
Original geschrieben von Ducay
kann nur viel spaß wünschen beim 1. haftpflichtfall wenn man den verzicht auf einwand bei grober fahrlässigkeit nicht im tarif hat. bei den 2 versicherungen wo ich mich erkundigt habe, ist es jedenfalls so, dass sich das auch auf haftpflicht bezieht. es spielt bei reiner haftpflicht genau so eine rolle, da könnt ihr so viel reden wie ihr wollt. ruft halt selber bei ner vericherung an und fragt nach.
Ich ruf da nicht rum, ich richte mich eher nach den AGBs. Das ist nämlich im Zweifel das was zählt, und nicht das, was sich irgendein Callcenter-Aushilfs-Student grade aus dem Finger saugt.
Zitat:
Original geschrieben von Ducay
das wurde damals bei meinem unfall auch schamlos ausgenutzt wie ich schon geschrieben habe. ich war bei huk. ich habe bei rechts vor links jemanden die vorfahrt genommen, weil ich den übersehn habe, obwohl ich mir zu 100% sicher war, dass da alles frei ist. find das ja ganz amüsant, dass dann von irgendeinem user gleich was dazugereimt wird, von wegen ich hätte alkohol getrunken oder sonst was. aber es war weiter nix. vielleicht kommen andere versicherungen trotz billigtarif nicht sofort mit der groben fahrlässigkeit nur weil man wen übersieht, aber bei huk war es so.wenn ihr meint bei eurer versicherung wär das anders, dann macht das halt wie ihr wollt. stört mich nicht und ich werd euch auch nicht versuchen umzustimmen, wollt nur leute warnen, die aufgrund des hier geschriebenen sorglos den billigtarif nehmen und dann paar tausend eu beim 1. haftpflichtfall bezahlen müssen. hat auch was lustiges, man fragt sich dann, wofür man überhaupt jahrelang die beiträge bezahlt hat, wenn man dann doch den großteil selber zahlen soll vom schaden des andern autos.
Lies doch mal Punkt D der AGBs durch. Da steht alles drin, wann es zum Regress kommt.
Und nochmal: der Basistarif und der Klassiktarif unterscheidet sich hier in der Haftpflicht nicht, abgesehen von der Rückstufung.