ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Der Klassiker: Auffahrunfall/Teilkasko

Der Klassiker: Auffahrunfall/Teilkasko

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 10:28

Hallo zusammen,

die neue Arbeitswoche begann heute bei mir leider mit einer dummen Unaufmerksamkeit, ich denke es ist ein Klassiker schlechthin, die zu einem Auffahrunfall führte. Bis auf einen Riesenschreck ist es zum Glück niemandem was passiert.

30er-Zone, der Vordermann biegt nach rechts in eine Einbahnstraße (Südstraße) ab, keine 10 Meter weiter ist ein Fussgängerübergang, links ist frei, er biegt also ab, ich lenke bereits auch schon leicht ein, in dem Moment wo ich aber nach links schaue und freie Fahrt erkenne, bremst er, aufgrund eines Fussgängers, ich gebe aber bereits Gas... und schon ist es passiert.

Die Schuld liegt ganz klar bei mir, keine Diskussion. Beide Fahrzeuge fahrbereit, auch wenn bei meinem Opel gefühlt die halbe Stossstange fehlt. Die Polizei wurde nicht gerufen. Kontaktdaten ausgetauscht. Trotzdem schöne Arbeitswoche gewünscht und ab zur Arbeit.

Jetzt zum Wesentlichen:

Ich bin absolut unerfahren was ich anschließend tun soll. Versichert bin ich bei der OVS (SF 16-17-18, keine Ahnung) Teilskaskoversichert mit 150€ Selbstbeteiligung. Fahrzeug Opel Astra H; Z18XE; 10/2004; 295Tkm; Ausstattungsvariante Sport mit Vollleder, CD70 Navi und Bi-Xenon mit Kurvenlicht und Nebelscheinwerfern (was wahrscheinlich interessant sein kann)

Es ist klar ein selbstverschuldeter Unfall, habe ich trotzdem Ansprüche an meine Versicherung wegen Leichtmitteln und kann/darf diese Ansprüche auch geltend machen (ich will nicht wissen was ein Bi-Xenon Scheinwerfer kosten kann) Muss ich dafür einen Gutachter aufsuchen oder wird dieser mir von der Versicherung vorgeschrieben.

Ich bitte um Aufklärung welche Rechte mir zustehen und wie ich vorgehen soll.

Vielen Dank!

MfG

Karte
20181008-083012-a
20181008-083023-a
+5
Ähnliche Themen
21 Antworten

Über die TK kannst Du den Glasbruch abrechnen

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 10:52

Habe ich freie Gutachterwahl dabei?

Das kann ich Dir leider nicht beantworten.

Das wäre eine Frage an den @dellenzähler wert

Nein, bei VK/TK-Schäden bestimmt die Versicherung den Gutachter. Also musst Du die Versicherung über den Schadensfall informieren und abstimmen, ob die Versicherung einen SV beauftragt oder ob ein Kostenvoranschlag der Lackiererei ausreicht. Der sollte dann aber die Arbeiten für die Scheinwerfer (Material+Aus+Einbau) separat ausweisen. Im Falle der Werkstattbindung kannst Du auch fragen, ob man mit einer outbound-Lösung einverstanden ist (Reparatur in deiner Werkstatt unter Übernahme des Anteils, den der Scheinwerfer ausmacht).

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 11:29

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2018 um 13:17:23 Uhr:

Nein, bei VK/TK-Schäden bestimmt die Versicherung den Gutachter. Also musst Du die Versicherung über den Schadensfall informieren und abstimmen, ob die Versicherung einen SV beauftragt oder ob ein Kostenvoranschlag der Lackiererei ausreicht. Der sollte dann aber die Arbeiten für die Scheinwerfer (Material+Aus+Einbau) separat ausweisen. Im Falle der Werkstattbindung kannst Du auch fragen, ob man mit einer outbound-Lösung einverstanden ist (Reparatur in deiner Werkstatt unter Übernahme des Anteils, den der Scheinwerfer ausmacht).

Vielen Dank berlin-Paul, mit der Aussage kann ich schon mal viel anfangen!

Nein, Werkstattbindung besteht keine. Ich muss aber auch sagen, dass ich gar keine Werkstatt zur Hand habe, da ich fast alle Arbeiten am Auto selbst erledige. Aber ich schätze die Versicherung wird mir einen Gutachter vorschlagen?! Der Schaden soll auch in Eigenregie erledigt werden. Gibt es im TK-Schadensfall auch fiktive und ...(der Name fällt mir nicht ein)? Ausfallentschädigung? Oder werden wirklich nur die Glasteile, ohne Ein- und Ausbau) bezahlt?

MfG

 

PS. Im TK-Schadensfall gibt es keine Rückstufung, korrekt?

Fiktiv geht in der TK auch (ohne MwSt.).Bbezahlt wird aber nur so wie schon von mir geschrieben. Andere Dinge gibts in der TK insofern nicht (es seit denn, der Tarif umfasst ein Ersatzfahrzeug). Eine gebrauchte Forntmaske wirst Du finden. Aber eine Lackierung wird vermutlich doch sein müssen. Mit etwas Geschick kommst du so mit +- 0,- raus. ;)

Nein, kein Rückstufung in der TK. Aber deine HP wird rückgestuft.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2018 um 13:34:40 Uhr:

Nein, kein Rückstufung in der TK. Aber deine HP wird rückgestuft.

Aber nicht wegen der Inanspruchnahme der TK .... das könnte jetzt auch mißverständlich rüber kommen ;)

Die HP wird ja zurück gestuft, weil der beteiligte Audi entschädigt wird.

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 11:52

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 8. Oktober 2018 um 13:42:17 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 8. Oktober 2018 um 13:34:40 Uhr:

Nein, kein Rückstufung in der TK. Aber deine HP wird rückgestuft.

Aber nicht wegen der Inanspruchnahme der TK .... das könnte jetzt auch mißverständlich rüber kommen ;)

Die HP wird ja zurück gestuft, weil der beteiligte Audi entschädigt wird.

Keine Sorge, dass ich in der HP hochgestuft werde, das war mir bereits bekannt ;)

Mal sehen was am Audi für Kosten entstehen, vielleicht lohnt sich den Schaden zurück zu kaufen, aber ich gehe bereits vom Schlimmsten aus. Ist wohl ein Leasingfahrzeug und keine 2 Jahre alt.

Dem Foto nach zu urteilen, kann ich mir nicht vorstellen, dass es sich lohnen könnte, den Schaden zurück zu kaufen. Aber das sieht man dann ja an der Abrechnung.

Schaden der Versicherung melden und dann darum bitten, dass ein Sachverständiger eingeschaltet wird. Freie Sachverständigenwahl gibts in der TK nicht. Ersatzfahrzeug in den meisten Fällen auch nicht...

Meine defekten Scheinwerfer wurden nach Kostenvoranschlag der Werkstatt ohne MwSt erstattet.

Mit dem Geld habe ich dann die Scheinwerfer vom Verwerter bezahlt und große Teile der Reparatur mit abgedeckt.

Moorteufelchen

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 17:44

So, der Schaden wurde der Versicherung gemeldet.

Kann es sein, dass in der Hotline reine Telefonisten beschäftigt werden, die absolut ahnungslos sind? Denn die Dame wollte partout, nachdem wir den HP-Schaden abgewickelt haben, den TK-Fall nicht als solches aufnehmen! Schprach erst felsenfest vom VK und dass die kein TK-Fall wäre :confused: Erst als ich ruhig und sachlich auf sie eingeredet habe, hat sie eingelenkt. Der TK-Fall wird morgen erst von einem Sachbearbeiter überprüft und man wird sich bei mir melden. Ist das die gängige Praxis, erst ablehnen?!

War eben am Auto. der Scheinwerfer ist definitiv hinüber. Im Inneren herrscht Matsch. Der Nebelscheinwerfer wurde zwar komplett herausgerissen, funktionierte aber als ich ihn angeschlossen habe. Das Gehäuse ist hin, aber er leuchtet und das Glas als solches ist unbeschädigt. D.h. an der Stelle, kein Anspruch, richtig?

Wie lange kann sich die Versicherung Zeit lassen mit der Entscheidung bzw. wie lange darf ich auf den Gutachter warten?

MfG

20181008-182540
20181008-183821-a
20181008-185513
+1

Das ist leider normal. Du bist der erste VN weltweit, der jemals einen TK-Glasschaden mit dem Haftpflichtfall melden wollte. :D Mach dir darüber keine Gedanken. Die Bildschirmmasken der VorleserInnen haben alle nahezu die selben Texte.

Du solltest alle 4 Scheinwerfer checken. Auch links können Halterungen gebrochen sein. Für diese Scheinwerfer bekommst Du keine separaten Scheiben. Die gibts nur komplett. Daher ist das alles Glasbruch (ggf. alle 4 Scheinis). Lass dir von der Lackierei den KVA für die Scheinis machen und frag die Versicherung, ob das so ausreicht. Oft wird das anstandslos akzeptiert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Der Klassiker: Auffahrunfall/Teilkasko