Basis oder Klassik Tarif ?
Ich habe bei einem Versicherer nun ein Top Angebot gefunden.
Dort kann man aber zwischen 2 Tarifen wählen.
1. Basis Tarif
2. Klassik Tarif (etwas Teurer)
Ich möchte für meinen alten Golf nur eine Haftpflichtversicherung ohne Kasko abschließen.
Meine Fragen sind:
1. Ist es bei einer Haftpflicvhtversicherung relevant, ob man eine Werkstattbindung hat oder nicht? Oder kann bei einem nicht verschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung darauf bestehen, das mein Wagen in einer Vertragswerkstatt meines Versicherers repariert wird?
2. Wie kann ich den Satz "Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit " verstehen?
Anbei ein Screenshot der besagten Tarife:
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von RP Golfer
Ich möchte für meinen alten Golf nur eine Haftpflichtversicherung ohne Kasko abschließen.
Meine Fragen sind:1. Ist es bei einer Haftpflicvhtversicherung relevant, ob man eine Werkstattbindung hat oder nicht? Oder kann bei einem nicht verschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung darauf bestehen, das mein Wagen in einer Vertragswerkstatt meines Versicherers repariert wird?
Bei der Haftpflicht gibt es keine Werkstattbindung, wenn du unverschuldet einen Unfall hast, kannst du eine Werkstatt nach deiner Wahl aussuchen, die gegnerische Versicherung darf dir keine Werkstatt vorschreiben.
Die Auswahl Werkstattbindung in deinem Fall betrifft die TK bzw. VK, aber du willst ja nur Haftpflicht ohne Kasko.
http://...rgleich-kfzversicherung.de/.../Zitat:
Original geschrieben von RP Golfer
2. Wie kann ich den Satz "Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit " verstehen?
18 Antworten
Was auch wichtig ist, schau mal auf die Rückstufung im Schadensfall.
Kenne ich von meiner Versicherung.
Da werde ich im Classic-Tarif, je nach schadensfreien Jahren, so jeweils zwischen 2-4 Jahre zurückgestuft. Beim Basis-Tarif sind es gleich 10 Jahre.
Grobe Fahrlässigkeit kann Dir schon beim überfahren eines Stopschildes mit Unfall nachgewiesen werden.
Wegen 15 Euro im Jahr würde ich keinen Spartarif wählen.
Zitat:
Original geschrieben von RP Golfer
Ich möchte für meinen alten Golf nur eine Haftpflichtversicherung ohne Kasko abschließen.
Meine Fragen sind:1. Ist es bei einer Haftpflicvhtversicherung relevant, ob man eine Werkstattbindung hat oder nicht? Oder kann bei einem nicht verschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung darauf bestehen, das mein Wagen in einer Vertragswerkstatt meines Versicherers repariert wird?
Bei der Haftpflicht gibt es keine Werkstattbindung, wenn du unverschuldet einen Unfall hast, kannst du eine Werkstatt nach deiner Wahl aussuchen, die gegnerische Versicherung darf dir keine Werkstatt vorschreiben.
Die Auswahl Werkstattbindung in deinem Fall betrifft die TK bzw. VK, aber du willst ja nur Haftpflicht ohne Kasko.
http://...rgleich-kfzversicherung.de/.../Zitat:
Original geschrieben von RP Golfer
2. Wie kann ich den Satz "Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit " verstehen?
Auch die begrenzung auf Haarwild wäre mir die 15 ersparten € nicht wert. Ich würde auf jeden Fall nicht den Basistarif nehmen, bei dieser geringen Preisdifferenz schon zweimal nicht!
Hallo,
äämm....
Also die beschriebenen Leistungen im Screenshot mögen den Unterscheid gut darstellen, sind aber füer den TE absolut irrelevant.
Dies sind Kaskoleistungen.
Da er keine Kasko will, kann ihm der Unterschief vom Haarwild bis zur Einrede der groben Fahrlässigkeit mal absolut vorsätzlich egal sein 😉
Ansonsten ist er Hinweis von Siggi1803 absolut richtig.
Check die Rückstufungstabellen. Wieviel schadenfreie Jahre verlierst Du bei einem Schaden?
Möglicherweise ist bereits dies die 15 € Unterschied nicht wert. Das ist auf jeden Fall der Knackpunkt.
Die Leistungen der Haftpflicht werden sich sonst nicht weiter groß unterscheiden. Vielleicht noch in den Deckungssummen.
Grüße
Schreddi
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Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Da er keine Kasko will, kann ihm der Unterschief vom Haarwild bis zur Einrede der groben Fahrlässigkeit mal absolut vorsätzlich egal sein 😉
Da hab ich ja mal richtig geschlafen :-)
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Da er keine Kasko will, kann ihm der Unterschief vom Haarwild bis zur Einrede der groben Fahrlässigkeit mal absolut vorsätzlich egal sein 😉
häääää? is doch quatsch.
brauchst bei ner rechts vor links kreuzung nur wen übersehn, fährst dem ordentlich in die karre, dann kannst dich schonmal drauf einstellen, dass deine versicherung paar tausend eu für den schaden beim andern auto von dir haben will, wenn du nen billigtarif hast wo der einwand bei grober fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist.
kann ich aus eigener erfahrung sagen. nur mit anwalt kommt man da dann noch heil raus und das geht dann natürlich auch nur wenn es wirklich keine grobe fahrlässigkeit war.
Danke schon mal für eure Antworten.
Ist das mit der Rückstufung im Schadensfall nicht der Rabattretter? Bei der besagten Versicherung ist dies erst ab SF28 möglich. Ich bin aber erst auf SF11.
Oder vertue ich mich da jetzt??
Wo kann ich erfahren, um wieviel SF Klassen ich bei einem Unfall zurückgestuft werde?
Ist das abhängig vom Schaden?
EDIT:
Einen Rabattschutz ab SF1 gibt es erst im Exclusiv Tarif.
s.Foto unten:
Und noch eine Frage, ist es besser den Verkehrsrechtschutz bei der selben Versicherung zu machen, oder kann es Vorteile haben, wenn man zwei getrennte Versicherungen nimmt?
Zitat:
Ist das mit der Rückstufung im Schadensfall nicht der Rabattretter?
Nein - es kann sein (wie oben schon geschrieben), dass die Rückstufung in den beiden Varianten unterschiedlich geregelt ist d.h. dass Du im billigeren Tarif im Schadensfall weiter zurückgestuft wirst, als im teureren.
(Den Rabattretter gibt es in diesem Fall im Klassiktarif ab SF28 zusätzlich.)
Die grobe Fahrlässigkeit würde ich in jedem Fall mitversichern, aus dem Screenshot ist aber für mich nicht klar zu erkennen, ob sich dies auf die Haftpflicht oder die Kasko-Bedingungen bezieht.
Am Besten in den Versicherungsbedingungen nachlesen.
Gruss
Martin
Hallo,
die Unterschiede vom Basis und Klassiktarif findest du in den AGBs, auf Seite 33. (Bei dieser Versicherung als "Verbraucherinformation" verlinkt.) "Besondere Bedingungen beim Basistarif"
Nur das ist relevant, und beim Direktabschluss sollte man die auch lesen, denn diese Aussagen sind relevant, im Gegensatz zu Aussagen, die du im Forum bekommst.
Fast alle Sätze in diesem Abschnitt beginnen mit "In der Kaskoversicherung gilt abweichend ....", die sind alle nicht relevant für dich.
Einziger Unterschied in der Haftpflicht ist folgender:
In der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt abweichend von Anhang 1 Tabelle 1.2.1 folgende Rückstufung
im Schadenfall:
Aus SF Klasse 28 bei 1 Schaden nach 11, bei 2 Schäden nach 2, bei 3 und mehr Schäden nach M
Im Übrigen gilt Anhang 1 Tabelle 1.2.1 unverändert fort.
Da du in SF11 bist, ergibt sich hier auch für dich kein Unterschied. Nur wenn du in SF28 wärst, müsstest du mit einer verschärften Rückstufung rechnen.
Daher kannst du dir guten Gewissens die 15 Euro sparen. Schenk sie lieber mir als der Versicherung ;-)
und bevor es noch öfters kommt: Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bezieht sich hier auf die Kasko-Versicherung! Also bitte beim TE keine falschen Ängste Schüren!
In der Haftpflicht kann es zwar auch zu Regress vom Versicherer kommen, dort bezieht sich die grobe Fahrlässigkeit aber auf was anderes, nämlich wenn du grob fahrlässig einem Besoffenen deinen Autoschlüssel gibst oder jemandem, der keinen FS hat, fahren lässt, oder du an Straßenrennen teilnimmst. Das ist aber immer so. unabhängig von Basis und Klassik-Tarif!
Unachtsamkeit an einer Kreuzung allein führt in der KFZ Haftpflicht nicht zu Leistungskürzung oder Leistungsfreiheit des Versicherers. Das obige Beispiel von Ducay verstehe ich daher nicht, entweder war da Alk im Spiel oder ein unberechtigter Fahrer o.ä. oder es ging um Probleme bei der Regulierung über Kasko.
Zitat:
Original geschrieben von RP Golfer
Wo kann ich erfahren, um wieviel SF Klassen ich bei einem Unfall zurückgestuft werde?
In den angesprochenen AGBs.
Zitat:
Original geschrieben von RP Golfer
Ist das abhängig vom Schaden?
Nein. Egal ob du 200 Euro oder 2 Millionen Schaden verursachst, du wirst nur nach der Anzahl der Schäden rückgestuft.
Bei kleinen Schäden hast du die Möglichkeit, diese selbst zu tragen oder zurückzukaufen, dann wirst du nicht rückgestuft. Ist eine Rechenaufgabe, wann sich das lohnt.
Zitat:
Original geschrieben von RP Golfer
EDIT:
Einen Rabattschutz ab SF1 gibt es erst im Exclusiv Tarif.
s.Foto unten:
Dazu musst du wissen, dass dein Vertrag dabei zurückgestuft wird, und du den Rabattschutz nur bei deiner Versicherung genießt.
Wenn du wechseltst - oder die Versicherung dich kündigt - hilft der Rabattschutz nicht.
du bist dann also praktisch an deine Versicherung gebunden.
Zitat:
Original geschrieben von RP Golfer
Und noch eine Frage, ist es besser den Verkehrsrechtschutz bei der selben Versicherung zu machen, oder kann es Vorteile haben, wenn man zwei getrennte Versicherungen nimmt?
Das ist egal, wichtiger sind Leistungen und Tarife.
Ich schlage den Thread vor als Anwärter "Thread mit gesammeltem Halbwissen des Monats". Verstehe nicht warum man nicht einfach mal nicht auf "antworten" klickt wenn man keinerlei "Peilung" hat und mal abwartet was andere Leute schreiben sondern lieber hier gefährliches Halbwissen verbreitet...
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Ich schlage den Thread vor als Anwärter "Thread mit gesammeltem Halbwissen des Monats". Verstehe nicht warum man nicht einfach mal nicht auf "antworten" klickt wenn man keinerlei "Peilung" hat und mal abwartet was andere Leute schreiben sondern lieber hier gefährliches Halbwissen verbreitet...
Das Problem ist, dass dem, der nach Ansicht der Experten Halbwissen verbreitet, i.d.R nicht bewusst ist, dass er Halbwissen äussert.
Auch die selbst ernannten Experten verbreiten nicht immer die Wahrheit, was daran gesehen werden kann, dass auch Beiträge von Experten von anderen Experten auseinander genommen werden.
O.