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Fiktive Abrechnung - Streichungen auf Basis eines Gutachtens ohne konkrete Werkstatt

Themenstarteram 14. Januar 2019 um 15:38

Hi Leute,

meinen Heckschaden an meinem 5er BMW F11 525d von 2014 wollte ich fiktiv abrechnen.

Hab mir dafür einen KVA bei BMW geholt, Reparaturkosten netto: 2.380,29

Nach langem hin und her hat die Versicherung einen Gutachter beauftragt, um die Kosten neu zu berechnen. Ergebnis ist ein in jeder Position geändertes Gutachten mit einem Gesamtwert von 1.830,- netto

Das erwähnenswerte an dem Gutachten ist:

1. keine konkrete Werkstatt ist mir darin empfohlen worden

2. "Auftragsgemäß erfolgte eine Umrechnung des Kostenvoranschlags über die ortsüblichen

Stundenverrechnungssätze. Werkstattspezifische Nebenkosten wie Verbringung und

Ersatzteilpreisaufschläge wurden nicht berücksichtigt"

- Verbringungskosten (da BMW keine eigene Lackiererei besitzt) wurden gestrichen, genauso wie die Stundensätze auch erheblich gekürzt wurden. Und auch ein UPE Aufschlag von 10% von BMW wurde gestrichen.

Ist das aus Eurer Sicht okay? Dem Grundsatz der Dispositionsfreiheit nach steht es mir doch frei, auch fiktiv nach KVA von BMW abzurechnen? Ich habe doch Anspruch auf alle genannten Positionen (Verbringung, UPE-Aufschläge, Kleinteile, etc.) Ich wurde auch nicht auf eine andere konkrete Werkstatt in der Umgebung (Niederrhein, Ruhrpott Raum Duisburg) verwiesen. Es ist schlicht ein Gutachten, dass meinen KVA im Preis unterbietet.

Eure Meinung?

Beste Antwort im Thema

Wie immer: eigenen Gutachter und Anwalt beauftragen.

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Wie immer: eigenen Gutachter und Anwalt beauftragen.

Eigentlich heißt es ja, es soll kein Unterschied gemacht werden, ob fiktiv oder normale Reparatur.

Ist halt immer das gleiche :) deswegen auch wie schon erwähnt, den eigenen Gutachter nehmen.

War ein Gutachter von denen an deinem Fahrzeug zum begutachten oder wurde einfach der KVA aufm Papier gekürzt?

Ist dein Fahrzeug ausschließlich bei BMW zum Service gewesen, inkl Eintragung ins Serviceheft?

Da das Auto erst 4 - 5 Jahre alt ist...

Sollte schon Anspruch auf BMW Vertragswerkstatt bestehen.

Kommt auch aufs Serviceheft an, wie schon gesagt.

Jetzt kann wohl echt nur noch ein eigener Gutachter und Anwalt helfen...

Meine Erfahrung: Du hättest von Anfang an diese beiden, zumindest aber den EIGENEN Gutachter beauftragen müssen.

Themenstarteram 14. Januar 2019 um 16:05

Ein eigener Gutachter kann jetzt leider nichts mehr tun, das Auto ist bereits repariert. Das Auto ist immer bei BMW gewesen und ja genau, es wurde nur auf dem Papier gekürzt.

Aufgefallen ist mir das Ganze schon damals, aber aufgrund einer neuen Entwicklung würde ich es jetzt geltend machen.

Ein Gutachter würde mMn sehr schnell zum selben Entschluss kommen, dass die Heckstoßstange zwingend getauscht werden musste. Durch den Rempler war das Material mittig nach innen verformt und wäre mit keiner Smart-Repair-Methode zu reparieren gewesen. Fotos dazu hätte ich ja auch noch...

Falls es wichtig ist:

Der Schaden war schon im Mai 2018 passiert. Wir waren dann bei einer Partner-Werkstatt der Versicherung. Diese sollte eigentlich direkt mit der Versicherung abrechnen. Dies ist aber nie passiert, weil es mitten in den Sommerurlaub fiel und danach mehrere Terminversuche fehlschlugen. Schließlich hatten wir dann aber noch einen Frontschaden im Oktober. Deshalb war die Idee, beides direkt in einer Werkstatt machen zu lassen. Beide Schäden mussten ja aber logischerweise separat (zunächst wollten wir gar nicht fiktiv abrechnen) abgerechnet werden. Für den Frontschaden gab es ein umfangreiches Gutachten, alles ok. Beim Heckschaden war dann aber alles ein bisschen durcheinander. Ich hab extra vorher angerufen und gefragt, ob es okay ist, einen neuen KVA einzureichen von BMW, der natürlich über dem ursprünglichen der Partnerwerkstatt liegen würde. Antwort: Ja, kein Problem!

Dann habe ich aber eben doch die Kürzung bekommen.

Themenstarteram 14. Januar 2019 um 16:08

Achso, es sind Kaskoschäden! Keine Haftpflicht bzw. Kfz-Haftpflichtschäden!

Danke. Hättest das zuerst geschrieben. ...

Na ja. Jetzt weisst Du wenigstens was im unverschuldeten Haftpflichtfall zu machen ist.

Bei Kasko darf natürlich die Versicherung ihren eigenen Gutachter schicken.

Mein Ablauf vor Jahren auch bei einem Heckschaden war folgender.

Ich ging zur BMW-NL hier in München. Die empfehlen mal gleich eine

Anwaltskanzlei, den sie praktischerweise schon in der Schublade haben,

ebenso den Gutachter und freuen sich auf einen Reparatur-Auftrag, den

ich aber erst einmal nicht gebe.

Nur die Order für den Anwalt und den Gutachter.

Anschließend wurde alles auf BMW-Level bezahlt, also der Netto-Betrag

auf BMW-Level. Kein Problem.

Ist das Fahrzeug älter, was bei mir bei einem weiteren Heckschaden dann

mal der Fall war - was bei Dir ja nicht der Fall ist - , dann versucht

die Vers. die fiktive Abrechnung auf deren Werkstatt-Level zu reduzieren.

Dann wollen die die Kopie des Serviceheftes sehen, um zu sehen,

ob Reparaturen in Fachwerkstätten gemacht wurden oder nicht.

Das konnte ich nachweisen und bekam dann den vollen Betrag ausbezahlt,

sonst wäre die nur ca. 55 % der BMW-Werkstattkosten gewesen.

Alles also zweimal problemlos fiktiv abgerechnet.

Ob Verbringungskosten z.B. nicht gezahlt wurden, kann ich mit

100%-iger Sicherheit zwar nicht mehr sagen, aber meines Wissens

wurde alles was auf Gutachterbasis berechnet wurde netto ausge-

zahlt … also ohne MWSt.

Mit Anwalt wäre wohl besser gewesen.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 14. Januar 2019 um 17:16:45 Uhr:

...

Bei Kasko darf natürlich die Versicherung ihren eigenen Gutachter schicken.

Keine Ahnung ob's stimmt, aber es gibt im Forum mindestens einen User der dazu was anderes behauptet.

Wird sich bestimmt noch melden.

Kasko ... naja, sowas gehört eigentlich gleich in den Eröffnungsbeitrag. Dann hat die Versicherung tatsächlich das Recht einen Gutachter zu schicken und nach den vertraglichen Regelungen bei fiktiver Abrechnung umzurubeln (AKB).

Aber Du hast doch fachgerecht bei BMW reparieren lassen und dafür gibts doch Rechnungen. Warum rechnest Du das nicht konkret unter Rechnugnsvorlage mit der Versicherung ab?

Ich glaub ich weiß was oder wen Du meinst.

Stimmt schon, da kommts drauf an was in den Bedingungen des VV steht. Na ja. Schaun mer mal. Ich bin kein Experte, aber denke doch daß die große Mehrheit der Vollkasko Verträge so ausgelegt sind.

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